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Rechtsprechung
   BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,823
BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75 (https://dejure.org/1976,823)
BAG, Entscheidung vom 25.03.1976 - 2 AZR 136/75 (https://dejure.org/1976,823)
BAG, Entscheidung vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 (https://dejure.org/1976,823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Arbeitsvertragsanfechtungsrecht bei vorsätzlich falscher Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbeschädigteneigenschaft - Schwerbehinderteneigenschaft - Anfechtung des Arbeitsvertrages - Vorsätzlich falsche Beantwortung der Frage des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1976, 1240
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 06.06.1958 - 1 AZR 269/57

    Außerordentliche befristete Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75
    Auszu gehen ist zunächst davon, daß an Kündigungsschutzklagen, die von Parteien eingereicht werden, keine all zu strengen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 3 KSchG; BAG AP Nr. 17 zu § 66 BetrVG).

    Liegt aber kein Verzicht des Klägers auf eine Kündigungsschutzklage vor, so konnte der Kündigungsschutzantrag auch durch Änderung oder Ergänzung der schon anhängigen Klage eingeführt werden (vgl. BAG 3107 = AP Nr. 8 zu § 3 KSchG; BAG AP Nr. 5 zu § 7 KSchG; BAG AP Nr. 17 zu § 66 BetrVG; BAG 11, 46 = AP Nr. 31 zu § 3 KSchG).

  • BAG, 23.09.1960 - 5 AZR 258/59

    Sachliche Zuständigkeit von Arbeitsgerichten - Entschädigungen wegen …

    Auszug aus BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 10, 39 = AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten; BAG 21, 1 = AP Nr. 10 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten; BAG 24, 486 = AP Nr. 13 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten) können die durch § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG als nicht erstattungsfähig bezeichneten Aufwendungen für einen Prozeßbevollmächtigten grundsätzlich nicht Gegenstand eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs sein.
  • BAG, 18.12.1972 - 5 AZR 248/72

    Drittschuldnererklärung bei Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses - …

    Auszug aus BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 10, 39 = AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten; BAG 21, 1 = AP Nr. 10 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten; BAG 24, 486 = AP Nr. 13 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten) können die durch § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG als nicht erstattungsfähig bezeichneten Aufwendungen für einen Prozeßbevollmächtigten grundsätzlich nicht Gegenstand eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs sein.
  • BAG, 02.05.1968 - 5 AZR 190/67

    Sachlich-rechtliche Ansprüche - Erstattung von Prozeßkosten - Prozessualer …

    Auszug aus BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 10, 39 = AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten; BAG 21, 1 = AP Nr. 10 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten; BAG 24, 486 = AP Nr. 13 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten) können die durch § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG als nicht erstattungsfähig bezeichneten Aufwendungen für einen Prozeßbevollmächtigten grundsätzlich nicht Gegenstand eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs sein.
  • BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 241/60

    Wahrheitsgemäße Antwort bei Frage nach der Schwangerschaft - Anfechtung des …

    Auszug aus BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75
    Das angefochtene Urteil geht zu Recht davon aus, daß eine Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung gemäß § 1 2 3 BGB nur bei vorsätzlich falscher Beanwortung der im Ein stellungsfragebogen gestellten Fragen in Betracht kommt (vgl. BAG 11, 270 [2731 = AP Nr. 15 zu § 123 BGB; Gröninger, Schwerbehindertengesetz 1976, § 12 Anm. 4 b).
  • BAG, 25.05.1972 - 2 AZR 302/71

    Die Schwerbeschädigteneigenschaft wegen Blindheit ist als Rechtstatsache von …

    Auszug aus BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75
    Zwar obliegt nach ständiger Rechtsprechung dem Tatsachengericht die Feststellung, ob die Tatbestandsmerkmale der §§ 1 und 2 SchwBeschG 1961 erfüllt sind (vgl. zuletzt BAG 24, 264 [266] = AP Nr. 6 zu § 1 SchwBeschG zu I 1 der Gründe, mit weiteren Hinweisen).
  • BAG, 09.03.1961 - 2 AZR 502/59

    Kündigungsschutzklage - Änderung einer anhängigen Klage - Erweiterung einer …

    Auszug aus BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75
    Liegt aber kein Verzicht des Klägers auf eine Kündigungsschutzklage vor, so konnte der Kündigungsschutzantrag auch durch Änderung oder Ergänzung der schon anhängigen Klage eingeführt werden (vgl. BAG 3107 = AP Nr. 8 zu § 3 KSchG; BAG AP Nr. 5 zu § 7 KSchG; BAG AP Nr. 17 zu § 66 BetrVG; BAG 11, 46 = AP Nr. 31 zu § 3 KSchG).
  • BAG, 18.06.1954 - 2 AZR 53/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Divergenzrüge, Fristbeginn nach § …

    Auszug aus BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75
    Doch stellt die fehlende Überprüfung durch das Landesarbeitsgericht deshalb keinen Rechtsfehler dar, weil es sich hier um in ihrer Juristischen Würdigung zugestandene Tatsachen handelt, deren rechtliche Einordnung dem üblichen Ausdruck für die zugrundeliegenden tatsächlichen Eigenschaften entspricht (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 72 ArbGG 1953 Streit wertrevision [unter 2 c der Gründe];… Stein-Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 288 Anm. II 1 a und § 282 Anm. II 2a).
  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 270/83

    Anfechtung wegen Verschweigens einer Körperbehinderung

    Wir fechten daher neben der Ihnen am 23.08.1982 ausgesprochenen fristlosen Kündigung nunmehr vorsorglich den mit Ihnen eingegangenen Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an und verweisen Sie insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 25.03.1976, DB 1976, 1240), worin bei vorsätzlich falscher Beantwortung der gestellten Fragen dem Arbeitgeber ein Anfechtungsrecht zugebilligt wird.".

    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon ausgegangen, auch ein Arbeitsverhältnis könne wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB angefochten werden (vgl. statt vieler BAG 11, 270 = AP Nr. 15 zu § 123 BGB; BAG Urteile vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB und vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - EzA zu § 123 BGB Nr. 22).

    Das von der Klägerin angeführte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. März 1976 (AP Nr. 19 zu § 123 BGB) vermöge nicht zu einer anderen Beurteilung zu führen, da die Beklagte vorliegend nicht nach der Schwerbehinderteneigenschaft, sondern nach einer Körperbehinderung gefragt habe.

    Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft wird von Rechtsprechung und Lehre uneingeschränkt als zulässig erachtet (Urteil des Senates vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB;… Wilrodt/Neumann, aaO, § 12 Rz 45;… Schaub, aaO, S. 98).

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers an die Voraussetzung gebunden, daß die verschwiegenen Umstände dem Arbeitnehmer die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder sonst für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind (BAGE 15, 261 = AP Nr. 6 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß; Senatsurteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB; BAGE 49, 214 = AP Nr. 30 zu § 123 BGB; BAGE 59, 285 [BAG 08.09.1988 - 2 AZR 102/88] = AP Nr. 1 zu § 8 MuSchG 1968;… vgl. auch Wiedemann, Festschrift für Herschel, 1982, S. 463, 468; Hofmann, ZfA 1975, 1, 48; Conze, Anm. zu AP Nr. 32 zu § 123 BGB).

    Die Irrtumsanfechtung nach § 119 BGB aber ist dabei wie z. B. auch bei jedem Schwerbehinderten unter dem Schutz des Schwerbehindertengesetzes (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB) nicht ausgeschlossen, wenn eine bestimmte persönliche Eigenschaft verkehrswesentliche Bedeutung hat (vgl. BAG Urteil vom 24. Oktober 1968 - 2 AZR 15/68 - n. v.;… KR-Etzel, 3. Aufl., §§ 15 - 20 SchwbG Rz 31; Gröninger/Thomas, SchwbG, Stand Januar 1989, § 15 Rz 16;… Wilrodt/Neumann, SchwbG, 7. Aufl., § 15 Rz 44).

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über …

    Für den Bereich der Schwerbehinderten besteht sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, daß der Schwerbehinderte von sich aus nicht über die bestehende Behinderung aufklären muß, soweit ihm die Tätigkeit dadurch nicht unmöglich gemacht wird (BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer …

    Für den Bereich der Schwerbehinderten besteht sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, daß der Schwerbehinderte von sich aus nicht über die bestehende Behinderung aufklären muß, soweit ihm die Tätigkeit dadurch nicht unmöglich gemacht wird (BAG 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP BGB § 123 Nr. 19 = EzA BGB § 123 Nr. 16).
  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Für den Bereich der Schwerbehinderten besteht sowohl in der Literatur als auch der Rechtsprechung Einigkeit darüber, daß der Schwerbehinderte von sich aus nicht über die bestehende Behinderung aufklären muß, soweit ihm die Tätigkeit dadurch nicht unmöglich gemacht wird (vgl. BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19, aaO).
  • BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83

    Anfechtung wegen Verschweigen der Gleichstellung

    Tatsächlich kann eine zur Anfechtung berechtigende arglistige Täuschung i. S. des § 123 Abs. 1 BGB dann vorliegen, wenn der Kläger eine zulässige Frage der Beklagten nach seiner Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten vorsätzlich falsch beantwortet hat und er erkennen mußte, daß die von ihm verschwiegene Frage seiner Gleichstellung für die Entscheidung der Beklagten über die Begründung des Arbeitsverhältnisses wesentlich und auch ursächlich war (vgl. dazu BAG 11, 270, 273 f.; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB; BAG Urteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - EzA § 123 BGB Br. 22; BAG Urteil vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP Nr. 26 zu § 123 BGB;… Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band 1, § 22 IV 2, Seite 194 f.; Gröninger, SchwbG, Stand Juni 1984, § 12 Anm. 4 b aa; Falkenberg, BB 1970, 1013; Haberkorn, RdA 1962, 416 f.; Weber, SchwbG, Stand Januar 1985, § 1 Anm. 8;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 35 II 5, Seite 98).

    Ohne entsprechende Frage des Arbeitgebers muß der Arbeitnehmer von sich aus bei der Einstellung nur dann auf eine Schwerbehinderteneigenschaft oder seine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten hinweisen, wenn er erkennen muß, daß er wegen der Behinderung die der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Gleichstellung zugrunde liegt, die vorgesehene Arbeit nicht zu leisten vermag oder die Minderung der Leistung und Fähigkeiten für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist (Urteil des Senates vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB;… Wilrodt/Neumann, SchwbG, 6. Aufl., § 12 Rz 45).

    Auch der Senat ist bereits in den Urteilen vom 25. März 1976 (- 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB) und vom 7. Juni 1984 (- 2 AZR 270/83 - AP Nr. 26 zu § 123 BGB) ohne nähere Begründung davon ausgegangen, der Arbeitgeber dürfe uneingeschränkt nach der Schwerbehinderteneigenschaft fragen.

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des …

    Die dogmatische Begründung ist innerhalb dieser h. M. allerdings unterschiedlich; es wird von Anfechtung ex nunc oder einem besonderen Lossagungsrecht gesprochen (zur Rechtsentwicklung und zum Meinungsstand vgl. BAGE 5, 159 = NJW 1958, 516; BAGE 11, 270 = NJW 1962, 74; BAGE 22, 344 = NJW 1970, 1941; BAG, AP § 63 HGB Nr. 32; BAG, AP § 123 BGB Nr. 19;… Hueck-Nipperdey, ArbR, 7. Aufl., 1. § 32;… Lieb, ArbR - Schwerpunkte, 2. Aufl., § 1 II 2; Picker, ZfA 1981, 1 ff.; Ramm, Die Anfechtung des Arbeitsvertrages, 1955;… Söllner, ArbR, 7. Aufl., § 28 II 2; Sommer, AR-Blattei 'Anfechtung im Arbeitsrecht I';… Zöllner, ArbR, 2. Aufl., § 11 II 1b; vgl. ferner § 17c des Arbeitsgesetzentwurfes, wonach eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nur binnen drei Wochen erfolgen soll und sie ausgeschlossen ist, wenn die der Täuschung zugrunde liegenden Umstände ihre Bedeutung für das Arbeitsverhältnis verloren haben oder das Arbeitsverhältnis drei Jahre gedauert hat; vgl. dazu BAGE 22, 278 = AP § 123 BGB Nr. 17 = NJW 1970, 1565).
  • BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83

    Rückwirkende Anfechtung des Arbeitsvertrages - Nettoklage

    Nach ständiger Rechtsprechung wirkt die durch Anfechtung herbeigeführte Nichtigkeit eines bereits in Vollzug, gesetzten Arbeitsvertrages abweichend von § 142 Abs. 1 BGB nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück; vielmehr ist ein in Funktion gesetztes Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit grundsätzlich wie ein fehlerfrei zustande gekommenes zu behandeln (BAG 5, 159 und BAG 11, 270 = AP Nr. 2 und 15 zu § 123 BGB; BAG 22, 344, 353 = AP Nr. 4 zu § 60 HGB, zu II 2a der Gründe; BAG Urteil vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB).
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur …

    Das BAG hat die Zulässigkeit der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft und die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Antwort bejaht ( BAG AP Nr. 19 zu § 123 BGB ).
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96

    Feststellungsinteresse für die Eingruppierungsklage - Anfechtung des …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wirkt die durch Anfechtung herbeigeführte Nichtigkeit eines bereits in Vollzug gesetzten Arbeitsvertrages abweichend von § 142 Abs. 1 BGB nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück; vielmehr ist ein in Funktion gesetztes Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit grundsätzlich wie ein fehlerfrei zustande gekommenes zu behandeln (BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB und BAGE 11, 270 = AP Nr. 15 zu § 123 BGB; BAGE 22, 344, 353 = AP Nr. 4 zu § 60 HGB, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB; BAG Urteil vom 29. August 1984 - 7 AZR 34/83 - AP Nr. 27 zu § 123 BGB).
  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch …

  • BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82

    Wiederholte Anrechnung von Untertagedienstzeiten - Inhaber eines …

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 515/90

    Arbeitsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  • ArbG Essen, 15.07.2021 - 1 Ca 596/21
  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
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