Rechtsprechung
| BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens nach Abmahnung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Berufungsurteils ohne Tatbestand - Unentschuldigtes Fehlen des Arbeitnehmers im Wiederholungsfall als Grund für eine außerordentliche Kündigung - Pflicht zur konkreten Darlegung von Betriebsablaufsstörungen - Verfristete Kündigungsgründe als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 1, Abs. 2; BGB § 626
Urteil ohne Tatbestand; außerordentliche Kündigung; unentschuldigtes Fehlen; Abmahnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unentschuldigtes Fehlen - außerordentliche Kündigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit berechtigt Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung - Betriebsablaufsstörungen müssen nicht nachgewiesen werden
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kündigungsschutz; außerordentliche Kündigung bei unentschuldigtem Fehlen
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 28.04.1999 - 2 Ca 7037/98
- LAG Baden-Württemberg, 07.10.1999 - 6 Sa 50/99
- BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (13)
- BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91
Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00
Was schließlich die vom Landesarbeitsgericht geprüften Abmahnungen anbelangt, so wird zu beachten sein, daß eine Abmahnung nur hinsichtlich der zum Zeitpunkt ihrer Erteilung vorliegenden und bekannten Gründe zum Verzicht auf das Kündigungsrecht führt; abgemahnte Verhaltensmängel behalten dann rechtliche Bedeutung, wenn später weitere erhebliche Umstände eintreten oder bekannt werden, insbesondere der Arbeitnehmer weitere gleichartige Pflichtverletzungen begeht (vgl. BAG 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA BGB § 123 Nr. 36; 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 18). - BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88
Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung
Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00
Was schließlich die vom Landesarbeitsgericht geprüften Abmahnungen anbelangt, so wird zu beachten sein, daß eine Abmahnung nur hinsichtlich der zum Zeitpunkt ihrer Erteilung vorliegenden und bekannten Gründe zum Verzicht auf das Kündigungsrecht führt; abgemahnte Verhaltensmängel behalten dann rechtliche Bedeutung, wenn später weitere erhebliche Umstände eintreten oder bekannt werden, insbesondere der Arbeitnehmer weitere gleichartige Pflichtverletzungen begeht (vgl. BAG 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA BGB § 123 Nr. 36; 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 18). - BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00
Würden bei einem unentschuldigten Fehlen des Arbeitnehmers, das zudem ohne rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers erfolgt, solche Betriebsablaufsstörungen ausnahmsweise nicht auftreten, wäre der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit eigentlich überflüssig und sein Einsatz für den Arbeitgeber nicht von Nutzen, was regelmäßig nicht angenommen werden kann (Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51; vgl. auch Senat 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75).
- BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00
Würden bei einem unentschuldigten Fehlen des Arbeitnehmers, das zudem ohne rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers erfolgt, solche Betriebsablaufsstörungen ausnahmsweise nicht auftreten, wäre der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit eigentlich überflüssig und sein Einsatz für den Arbeitgeber nicht von Nutzen, was regelmäßig nicht angenommen werden kann (Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51; vgl. auch Senat 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75). - BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91
Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00
Zur Erfüllung der Warnfunktion ist dabei eine formell wirksame Abmahnung nicht erforderlich (BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 42). - BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82
Kündigung
Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00
Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Landesarbeitsgericht folgendes zu beachten haben: Das unentschuldigte Fehlen des Arbeitnehmers für die Dauer eines ganzen Arbeitstages ohne ausreichende Information des Arbeitgebers ist im Wiederholungsfall nach einschlägiger Abmahnung je nach den Umständen an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu begründen (vgl. BAG 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - AP BGB § 626 Nr. 76 = EzA BGB § 626 nF Nr. 88 (1 1/2 Tage)). - BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71
Kündigung - Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00
Handelt es sich um gleichartige Verfehlungen (Verspätungen, unentschuldigtes Fehlen), so ist auch hinsichtlich der nach § 626 Abs. 2 BGB verfristeten Kündigungsgründe zu prüfen, ob sie unterstützend zur Rechtfertigung der Kündigung herangezogen werden können; dies ist dann der Fall, wenn die früheren Vorgänge mit den innerhalb der Ausschlußfrist bekannt gewordenen in einem so engen sachlichen Zusammenhang stehen, daß die neuen Vorgänge ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bilden, die zum Anlaß der Kündigung genommen worden sind (ständige Rechtsprechung BAG 17. August 1972 - 2 AZR 359/71 - BAGE 24, 383; 10. April 1975 - 2 AZR 113/74 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 37; 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP ArbGG 1953 § 72 Streitwertrevision Nr. 27 = EzA BGB § 626 nF Nr. 47). - BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74
Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der …
Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00
Handelt es sich um gleichartige Verfehlungen (Verspätungen, unentschuldigtes Fehlen), so ist auch hinsichtlich der nach § 626 Abs. 2 BGB verfristeten Kündigungsgründe zu prüfen, ob sie unterstützend zur Rechtfertigung der Kündigung herangezogen werden können; dies ist dann der Fall, wenn die früheren Vorgänge mit den innerhalb der Ausschlußfrist bekannt gewordenen in einem so engen sachlichen Zusammenhang stehen, daß die neuen Vorgänge ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bilden, die zum Anlaß der Kündigung genommen worden sind (ständige Rechtsprechung BAG 17. August 1972 - 2 AZR 359/71 - BAGE 24, 383; 10. April 1975 - 2 AZR 113/74 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 37; 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP ArbGG 1953 § 72 Streitwertrevision Nr. 27 = EzA BGB § 626 nF Nr. 47). - BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88
Zulässigkeit einer subjektiven Klagehäufung - Außerprozessuale und …
Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00
Auch darf es entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts nicht völlig unberücksichtigt bleiben, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung nicht nur einmal ordnungsgemäß abgemahnt, sondern zuvor ein gleichartiges Fehlverhalten in einem ausdrücklich als "Abmahnung" bezeichneten Schreiben gerügt hat, dabei allerdings nicht ausdrücklich auf kündigungsrechtliche Konsequenzen hingewiesen, sondern "nur" für den Wiederholungsfall "mit weiteren rechtlichen Schritten" gedroht hat (vgl. BAG 18. Dezember 1988 - 2 AZR 294/88 - RzK I 5 i Nr. 45 = EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 60). - BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes - …
Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00
Handelt es sich um gleichartige Verfehlungen (Verspätungen, unentschuldigtes Fehlen), so ist auch hinsichtlich der nach § 626 Abs. 2 BGB verfristeten Kündigungsgründe zu prüfen, ob sie unterstützend zur Rechtfertigung der Kündigung herangezogen werden können; dies ist dann der Fall, wenn die früheren Vorgänge mit den innerhalb der Ausschlußfrist bekannt gewordenen in einem so engen sachlichen Zusammenhang stehen, daß die neuen Vorgänge ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bilden, die zum Anlaß der Kündigung genommen worden sind (ständige Rechtsprechung BAG 17. August 1972 - 2 AZR 359/71 - BAGE 24, 383; 10. April 1975 - 2 AZR 113/74 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 37; 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP ArbGG 1953 § 72 Streitwertrevision Nr. 27 = EzA BGB § 626 nF Nr. 47). - BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 92/87
Richtige Person des Kündigenden - Erhebung der Kündigungsschutzklage gegen den …
- BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 617/82
Berufungsurteil - Tatbestand - Revision
- BAG, 22.11.1984 - 6 AZR 103/82
Rechtsmittel - Nichtzulassungsbeschwerde
- BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11
Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion …
Der Senat hat einer "ordnungsgemäßen Abmahnung" ein "nur als Abmahnung bezeichnetes Schreiben" gegenübergestellt, in welchem nicht ausdrücklich auf kündigungsrechtliche Konsequenzen hingewiesen, sondern nur "mit weiteren rechtlichen Schritten" für den Wiederholungsfall gedroht worden war (vgl. BAG 15. März 2001 - 2 AZR 147/00 - EzA BGB § 626 nF Nr. 185; vgl. auch 8. Dezember 1988 - 2 AZR 294/88 - EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 60). - BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung …
Dies gilt auch, wenn die Revision erst auf Grund einer Nichtzulassungsbeschwerde durch das Revisionsgericht zugelassen worden ist (BAG 15. März 2001 - 2 AZR 147/00 - EzA BGB § 626 nF Nr. 185; 15. August 2002 - 2 AZR 386/01 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 12 = EzA ZPO § 543 Nr. 12; BGH 26. September 1991 - I ZR 149/89 - BGHZ 115, 210, 211 f.; 1. Juli 1997 - VI ZR 313/96 - NJW-RR 1997, 1486). - BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07
Abmahnung - Warnfunktion
Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist der Arbeitnehmer unabhängig von formellen Unvollkommenheiten der Abmahnung gewarnt (Senat 15. März 2001 - 2 AZR 147/00 - EzA BGB § 626 nF Nr. 185).
- ArbG Magdeburg, 07.09.2011 - 3 Ca 1640/11
Kündigung eines Auszubildenden wegen Fehlzeiten in der Berufsschule
Rn. 37 Unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers ist an sich geeignet eine außerordentliche Kündigung zu begründen, jedenfalls, wenn es sich über eine längere Zeit erstreckt und/oder sich um Wiederholungsfälle handelt, die den nachhaltigen Willen des Arbeitnehmers erkennen lassen seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen zu wollen (vgl. etwa BAG 13.03.2008 -2 AZR 88/07, AP § 1 KSchG Nr. 87; BAG 15.03.2001 -2 AZR 147/00, EZA § 626 nF BGB Nr. 185; LAG Hamm 16.11.2005 -1 Sa 1650/05, zitiert über Juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 20 A 3558/20
Anspruch eines Universitätsklinikum aus Ersetzen des durch Personalrat …
Dies ist unter anderem der Fall, wenn die früheren Vorgänge mit den neueren Vorgängen in einem so engen sachlichen Zusammenhang stehen, dass die neuen Vorgänge ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bilden, die als Gesamtverhalten zum Anlass der Kündigung genommen worden sind (Anschluss an BAG, Urteil vom 15.3.2001 - 2 AZR 147/00 -).Rn. 143 Vgl. BAG, Urteil vom 15. März 2001 - 2 AZR 147/00 -, juris, Rn. 15, und Beschluss vom 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 -, juris, Rn. 102, sowie zum Dauertatbestand Urteil vom 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 -, juris, Rn. 15; BGH, Urteile vom 1. Dezember 2003 - II ZR 161/02 -, juris, Rn. 12, vom 10. September 2001 - II ZR 14/00 -, juris, Rn. 12, und vom 29. Januar 2001 - II ZR 360/99 -, juris Rn. 14; LAG Rh.-Pf., Urteil vom 24. Mai 2019 - 1 Sa 418/18 -, juris, Rn. 81; Gieseler, in: Gallner/Mestwerdt/Nägele, a. a. O., § 626 BGB Rn. 124.
- BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 352/01
Urteil ohne Tatbestand; Bestellung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer der …
Dies gilt auch, wenn die Revision erst auf Grund einer Nichtzulassungsbeschwerde durch das Revisionsgericht zugelassen worden ist (…BAG 16. August 1990 aaO; 19. Februar 1998 - 8 AZR 500/96 - nv.;… 9. Juli 1998 aaO; 15. März 2001 - 2 AZR 147/00 - EzA BGB § 626 nF Nr. 185; BGH 30. Januar 1979 - VI ZR 154/78 - BGHZ 73, 248, 249; 26. September 1991 - I ZR 149/89 - BGHZ 115, 210, 211 f.; 1. Juli 1997 - VI ZR 313/96 - NJW-RR 1997, 1486).Darin kann auch keine Bezugnahme auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils iSv. § 543 Abs. 2 Satz 2 ZPO gesehen werden (BAG 15. März 2001 - 2 AZR 147/00 - aaO).
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2023 - 7 Sa 211/22
Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Corona-Test
Der Arbeitnehmer bleibt auch dann gewarnt, wenn die Abmahnung an einem Formfehler leidet (BAG 15.03.2001 - 2 AZR 147/00 - Rn. 15 mwN., juris;… 19.02.2009 - 2 AZR 603/07 - Rn. 19, juris).Ansonsten wäre der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit eigentlich überflüssig und sein Einsatz für den Arbeitgeber nicht von Nutzen, was regelmäßig nicht angenommen werden kann (BAG 15.03.2001 - 2 AZR 147/00 - Rn. 15 mwN., juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 408/21
Außerordentliche Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens - Arbeitnehmerkündigung …
In diesem Sinne kann das unentschuldigte Fehlen eines Arbeitnehmers für die Dauer eines ganzen Arbeitstages ohne ausreichende Information des Arbeitgebers im Wiederholungsfall nach einschlägiger Abmahnung je nach den Umständen "an sich" geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu begründen (vgl. BAG 15.03.2001 - 2 AZR 147/00 - Rn. 15 mwN;… LAG Rheinland-Pfalz 23.09.2020 - 7 Sa 54/20 - Rn. 61 mwN). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 10 Sa 845/06
Fristlose Kündigung eines Berufsausbildungsvertrages wegen unentschuldigtem …
Das unentschuldigte Fehlen eines Arbeitnehmers oder eines Auszubildenden für die Dauer eines ganzen Arbeitstages ohne ausreichende Information des Arbeitgebers ist im Wiederholungsfall nach einschlägiger Abmahnung je nach den Umständen an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu begründen (vgl. BAG Urteil vom 15.03.2001 - 2 AZR 147/00 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 185). - LAG Hamm, 17.12.2002 - 19 Sa 869/02
Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsverlängerung
Bereits das unentschuldigte Fehlen für die Dauer eines ganzen Arbeitstages ohne ausreichende Information des Arbeitgebers im Wiederholungsfall nach einschlägiger Abmahnung hat je nach den Umständen des Einzelfalls ausgereicht, eine außerordentliche Kündigung zu begründen (vgl. BAG, Urteil v. 15.03.2001 - 2 AZR 147/00 -, EzA § 626 BGB n..F. Nr. 185).Ihre Verletzung hat zwangsläufig Auswirkungen auf das betriebliche Geschehen, denn ein derartiges Fehlverhalten von Arbeitnehmern hat üblicherweise Betriebsablaufstörungen zur Folge (vgl. BAG, Urteil v. 15.03.2001 - 2 AZR 147/00 -, EzA § 626 BGB n. F. Nr. 185).
Auch hat der Kläger mit seinem Verhalten eine völlige Ignoranz gegenüber den Belangen der Beklagten dokumentiert (dazu, dass es dem Arbeitgeber nicht obliegt, im Falle des unentschuldigten Fernbleibens des Arbeitnehmers von der Arbeit Betriebsablaufstörungen konkret darzulegen vgl. BAG, Urteil v. 15.03.2001 - 2 AZR 147/00 -, EzA § 626 BGB n. F. Nr. 185).
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2020 - 7 Sa 54/20
Außerordentliche Kündigung - unentschuldigtes Fehlen - Klagefrist - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 21 Sa 1902/14
Abmahnungserfordernis - Vortäuschen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2019 - 2 Sa 121/19
Außerordentliche Kündigung - eigenmächtige Urlaubsnahme - unentschuldigtes Fehlen
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigungen - fehlendes Verschulden - …
- ArbG Nordhausen, 06.04.2022 - 2 Ca 768/21
Auslegung einer unwiderruflichen Freistellungserklärung
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2012 - 3 Sa 148/12
Tarifliche Unkündbarkeit - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens
- BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 386/01
Berufungsurteil ohne Tatbestand
- ArbG Essen, 22.07.2011 - 5 Ca 581/11
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen unentschuldigten …
- LAG Thüringen, 31.05.2011 - 7 Sa 119/10
Abmahnung - weitere Gründe
- ArbG Aachen, 06.12.2022 - 6 Ca 1193/22
Fristlose Kündigung, Annahmeverzug
- ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 293/22
Außerordentliche Kündigung - eigenmächtige Selbstgewährung von Urlaub - Kenntnis …
- LSG Bayern, 31.07.2003 - L 10 AL 434/01
Eintritt einer Sperrzeit nach Arbeitsplatzverlust wegen mehrmaligen …
- LSG Saarland, 20.01.2004 - L 6 AL 22/03
Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - fristlose …
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