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Rechtsprechung
   BAG, 30.05.1956 - 2 AZR 178/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,367
BAG, 30.05.1956 - 2 AZR 178/54 (https://dejure.org/1956,367)
BAG, Entscheidung vom 30.05.1956 - 2 AZR 178/54 (https://dejure.org/1956,367)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 (https://dejure.org/1956,367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 43
  • NJW 1956, 1215
  • DB 1956, 667
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (1)

  • RG, 18.09.1933 - IV B 48/33

    Ist das für die Einlegung der Berufung infolge von Armut der Partei bestehende …

    Auszug aus BAG, 30.05.1956 - 2 AZR 178/54
    "Es muß auch hier betont werden., daß durch den Rücktritt in vollem Umfange,- also auch hinsichtlich der mit ihm zunächst eingetretenen Beendigung des Prozesses, in Port fall kommt und damit auch in prozessualer Hinsicht der Rechtszustand wiederhergestellt wird, wie er vor Abschluß des gerichtlichen Vergleichs bestand (vgl« auch die lußerungen von Lent, JW 1934, S. 94 i.d.Anm. zu RGZ 141, 399)« Hs ist nämlich ganz allgemein vor allem auch zu beachten, daß prozeßökonomische Gesichtspunkte für die Auf- .' fassung des Senats sprechen.
  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist von Amts wegen zu prüfen, ob der Klage gem. § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO anderweitige Rechtshängigkeit entgegensteht (BAGE 3, 43 f. = AP Nr. 2 zu § 794 ZPO; RGZ 160, 338, 344 f.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 261 Anm. 5 A, m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93

    Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher …

    Anlaß hierzu besteht um so weniger, als sich das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Judikatur in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 10. März 1955 - II ZR 201/53 - BGHZ 16, 388, vom 15. April 1964 - Ib ZR 201/62 - BGHZ 41, 310, vom 25. Januar 1980 - I ZR 60/78 - NJW 1980, 1753 und Beschluß vom 18. Januar 1984 - IV b ZR 53/83 - NJW 1984, 1465), des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAGE 3, 43, vom 9. Mai 1957 - 2 AZR 67/55 - BAGE 4, 84 und vom 16. März 1961 - 5 AZR 536/59 - JZ 1961, 452) und des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 26. April 1963 - 2 RU 220/59 - BSGE 19, 112 und vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 16/88 - DVBl 1990, 214) befindet.
  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 199/80

    Prozeßvergleich

    Er hat eine Doppelnatur, indem er einerseits eine Prozeßhandlung enthält, deren Wirksamkeit sich nach den Grundsätzen des Verfahrensrechts bestimmt, zugleich aber auch auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht, für den § 779 BGB und alle übrigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - vgl. BAG 3, 43 = AP Nr. 2 und aus neuerer Zeit BAG 29, 358 = AP Nr. 24 zu § 794 ZPO - sowie des Bundesgerichtshofs - vgl. BGHZ 16, 388; 28, 177 sowie aus neuester Zeit Urteil vom 3 Dezember 1980 - VIII ZR 274/79 - AP Nr. 29 zu § 794 ZPO, zu 2 c aa der Gründe; ebenso BSG 19, 112 = AP Nr. 2 zu § 101 S G G ;BVerwG DÖV 1962, 423).

    e) Demgegenüber hat der erkennende Senat in BAG 3, 43 zur Frage des Rücktritts entscheidend auf dessen auch vom Bundesgerichtshof anerkannte Wirkung, nämlich das rückwirkende Erlöschen des Vertragsverhältnisses, abgestellt; es könne auch nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs nicht zweifelhaft sein, daß in diesem Fall kein neuer Anspruch begründet werde.

  • LSG Bayern, 18.09.2020 - L 20 KR 637/19

    Sozialgerichtsverfahren: Doppelnatur eines gerichtlichen Vergleichs

    Anlaß hierzu besteht um so weniger, als sich das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Judikatur in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 10. März 1955 - II ZR 201/53 - BGHZ 16, 388, vom 15. April 1964 - Ib ZR 201/62 - BGHZ 41, 310, vom 25. Januar 1980 - I ZR 60/78 - NJW 1980, 1753, und Beschluss vom 18. Januar 1984 - IV b ZR 53/83 - NJW 1984, 1465), des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAGE 3, 43, vom 9. Mai 1957 - 2 AZR 67/55 - BAGE 4, 84 und vom 16. März 1961 - 5 AZR 536/59 - JZ 1961, 452) und des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 26. April 1963 - 2 RU 228/59 - BSGE 19, 112 und vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 16/88 - DVBl 1990, 214) befindet.
  • BGH, 15.04.1964 - Ib ZR 201/62

    übereinstimmender Verzicht auf Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 779 …

    Die Frage, ob die materiellrechtliche Unwirksamkeit eines Prozeßvergleichs auch die prozeßbeendende Wirkung beseitigt, ob also der Streit um die Wirksamkeit des Vergleichs in einem neuen Rechtsstreit geführt werden muß oder ob der durch den Vergleich beendete Rechtsstreit fortgeführt werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dahin entschieden, daß die Rechtswirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs dann in Fortsetzung des bisherigen Rechtsstreits nachzuprüfen ist, wenn seine Nichtigkeit - sei es aufgrund einer Anfechtung, sei es als von vornherein bestehende - geltend gemacht wird (BGHZ 28, 171, 176; vgl. auch BAGE 4, 84 = NJW 1957, 1127), daß aber im Falle des Rücktritts von Vergleich (§ 326 BGB) der Rechtsstreit nicht weitergeführt werden kann, sondern die aus dem Rücktritt sich ergebenden Einwendungen in einem neuen Rechtsstreit geltend gemacht werden müssen (BGHZ 16, 388, 393; a.A. BAGE 3, 43 = NJW 1956, 1215).
  • BGH, 03.12.1980 - VIII ZR 274/79

    Prozeßvergleich und Rechtskraft

    Der Prozeßvergleich hat eine Doppelnatur, weil er sowohl eine Prozeßhandlung ist als auch ein Rechtsgeschäft im materiell-rechtlichen Sinne (BGHZ 16, 388, 390; 28, 171, 172; 41, 310, 311; Senatsurteile vom 5. Juli 1967 - VIII ZR 66/65 = NJW 1967, 2014; vom 16. Dezember 1970 - VIII ZR 85/69 = NJW 1971, 467; vom 3. November 1971 - VIII ZR 52/70 = NJW 1972, 159 = WM 1971, 1550; vom 10. Januar 1974 - III ZR 2/72 = LM ZPO § 794 Abs. 1 Ziff. 1 Nr. 21 = MDR 1974, 567; BAG 3, 43, 44; 4, 84, 85; 9, 319, 322; BAG JZ 1961, 452, 453).
  • BGH, 29.09.1958 - VII ZR 198/57

    angefochtener Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § …

    Angesichts der eingangs hervorgehobenen, moderner Prozeßauffassung entsprechenden allgemeinen Gesichtspunkte kann die Rechtsprechung des Reichsgerichts somit nicht als ein Hindernis angesehen werden, die Rechtswirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs auch dann in Fortsetzung des bisherigen Rechtsstreits nachzuprüfen, wenn seine Nichtigkeit - sei es auf Grund einer Anfechtung, sei es als von vornherein bestehende - geltend gemacht wird (vgl. auch BAG NJW 1957, 1127 Nr. 31; BAG JZ 1956, 660.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11

    Rücktritt des Arbeitnehmers vom Prozessvergleich wegen seiner teilweisen …

    Der Streit um die Wirksamkeit des Vergleichs nach der Rücktrittserklärung ist durch Fortsetzung des Rechtsstreits, der durch den Vergleich (scheinbar) erledigt wurde, zu klären (BAG 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAGE 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZPO = ArbuR 1956, 315; BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht, sowie mit ausführlicher Begründung BAG 5. August 1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 = DB 1983, 1370 = NJW 1983, 2212 = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO zum insoweit vergleichbaren Fall der streitigen vertraglichen Aufhebung eines gerichtlichen Vergleichs; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 8. Dezember 2009 - 5 Sa 156/09).

    Rn. 48 Das Bundesarbeitsgericht wendet diese Rechtsprechung nicht nur auf die Fallgestaltungen an, in denen der Vergleich schon bei seinem Abschluss mit einem Mangel behaftet war, sondern - im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch auf die Fälle, in denen der Vergleich - wie hier - erst nachträglich, beispielsweise durch einen Rücktritt wegen Nichterfüllung, in Frage gestellt ist (BAG 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAGE 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZPO = ArbuR 1956, 315; BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht, sowie mit ausführlicher Begründung BAG 05.08.1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 = DB 1983, 1370 = NJW 1983, 2212 = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO zum insoweit vergleichbaren Fall der streitigen vertraglichen Aufhebung eines gerichtlichen Vergleichs; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 8. Dezember 2009 - 5 Sa 156/09).

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 92/84

    Streitigkeit im Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Vergleich - …

    Diese Ansicht hat der Senat bereits in dem Urteil vom 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - (BAG 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZPO) vertreten, während der Bundesgerichtshof (BGHZ 16, 388) gegenteiliger Auffassung ist.

    Ihrer Geltendmachung in einem neuen Rechtsstreit steht Rechtshängigkeit der Streitsache entgegen (BAG 3, 43).

  • BAG, 26.11.1959 - 2 AZR 242/57

    Prozeßvergleich - Vergleich - Beurkundende Protokoll - Genehmigung - Prozessuale …

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seinen ürteilen vom 24" Juni 1955 - 1 AZR 2/53 - AP H r " 1 zu § 794 ZPO mit Anm" von Pohle; vom' 30o Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAG- 3p 43 AP Ir, 2 zu § 794 ZPO mit Anm" von Pohle; vom 9" Mai 1957 - 2 AZR 67/55 - BAG 4, 84 /8j>J = AP Hr" 3 zu § 794 ZPO mit Anmo von Pohle im einzelnen ausgeführt hat, ist der Streit über den Widerruf und über die Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs jedenfalls grundsätzlich in demselben Verfahren auszutragen" An dieser Rechtsprechung ist insbesondere für einen Pall wie den vorliegenden festzuhalten; es ist das bisherige Verfahren fortzusetzen" Während die bisher vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fälle solche Prozeßver gleiche betrafen, bei denen der Prozeßvergleich selbst form- 6 rerecht beurkundet worden war und sich deshalb die Frao ge ergeben konnte, ob trotzdem noch für einen aus materiell-rechtlichen Gründen sich ergebenden Streit über die Gültigkeit des Prozeßvergleichs im Wege der Verfahrens fortsetzung Raum, sei, steht im vorliegenden Fall gemäß §§ 561 Abs. 1, 314 Satz 2 ZPO auch für das Revisionsgericht fest, daß eine gültige Prozeßbeendigung des seinerzeit beim Arbeitsgericht Würzburg anhängig gemachten Verfahrens durch den Vergleich vom 15- Juli 1948 nicht erfolgt ist.

    als Prozeßvergleich für sich genommen unberührt läßt, ob die Parteien sich am 15« Juli 1948 materiell-rechtlich gemäß § 779 BGB über eine Aufhebung des bis dahin bestehen den Arbeitsverhältnisses der Parteien und eine Ruhegehaltszahlung nach näherer Maßgabe des Vergleichs vom 15o Juli 1948 geeinigt haben" Wie der Senat in den bereits erwähnten Entscheidungen vom 50" Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAG 3, 43 Z44.7 - und vom 9° Mai 1957 - 2 AZR 67/55 - BAG 4, 84 /857 - ausgeführt hat, ist einem Prozeßvergleich eine Doppelnatur wesenseigen; er enthält so wohl eine Prozeßhandlung, deren ?/irksamkeit sich nach den - hier nicht erfüllten - Vorschriften des Prozeßrechts richtet, als auch ein Rechtsgeschäft des materiellen Rechts für das auch die Regeln des materiellen Rechts gelten" Da bei ergibt sich, daß ein materiell unwirksamer oder unwirksam gewordener Vergleich der Prozeßhandlung ebenfalls ihre Wirksamkeit nimmt (BAG 4, 84 /8J5/J, aber nicht umgekehrt ein prozessual unwirksamer Vergleich, wie er hier vorliegt, ohne weiteres und ipso iure die materiell-rechtliche Vergleichsabsprache zerstört" Die Prozeßhandlung ist nur die Begleitform für einen materiell-rechtlichen Vergleich; sie verliert ihren Sinn, wenn der materiell-rechtliche Inhalt des Vergleiches von der Rechtsordnung nicht gebilligt oder wenn der Vergleich von den rarteäen auf gehoben wird (BAG 4, 84 /ß5/) " Pür den umgekehrten Pall läßt sich das nicht sagen, weil auch ein prozessual unwirksamer Vergleich immer noch gemäß § 779 BGB als materiell-rechtlicher Vergleich eine von der Rechtsordnung anerkannte Punktion erfüllt" Der Dmstand, daß von Parteien ein Vergleich als"Prozeß11-Vergleich geschlossen wird, kann freilich unter Umständen bedeuten, daß die Parteien damit den materiell-rechtlichen Vergleich mit dem "Prozeß"-Vergleich untrennbar verbinden wollen und einen bloßen materiell-rechtlichen Vergleich im Sinne von § 779 BGB ohne Abschluß im 'Wege des Prozeßvergleichs nicht getätigt hätten (§ 139 BGB)" Ein solcher Umstand kann insbesondere 12.

  • BGH, 03.11.1971 - VIII ZR 52/70

    Rechtsbeständigkeit eines gerichtlichen Vergleiches - Sinn und Zweck eines …

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 20.11.2020 - DG 2/12

    Pflicht eines Richters zur Zurückhaltung und Mäßigung hinsichtlich Feststellung …

  • VG Oldenburg, 26.06.2001 - 13 A 1554/01

    Anfechtung eines Prozeßvergleichs

  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 652/90

    Begriff der anderweitigen Anhängigkeit i.S. von § 261 ZPO

  • BGH, 06.06.1966 - II ZR 4/64

    Unwirksamkeit eines Vergleichs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch das …

  • BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79

    Prozeßvergleich

  • LAG Köln, 05.01.1996 - 4 Sa 909/94

    Kündigungsschutzverfahren: Vergleich - Auslegung - Ausschluss des …

  • BAG, 10.11.1977 - 2 AZR 269/77

    Versäumung der Widerrufsfrist eines Prozeßvergleichs - Prozeßvergleich - …

  • LAG Hamm, 25.11.1996 - 17 Sa 1025/96

    Arbeitsentgelt: Anrechnung anderweitigen Arbeitsverdienstes

  • OLG Hamburg, 30.11.1994 - 4 U 167/94

    Verfahrensfortsetzung bei Anfechtung eines bzw. Rücktritt von einem …

  • BAG, 22.04.1960 - 5 AZR 494/59

    Prozeßvergleich - Widerruf - Befristete Möglichkeit - Geschäftsstelle des …

  • BAG, 16.03.1961 - 5 AZR 536/59

    Gültigkeit eines Prozeßvergleiches - Fortsetzung des Verfahrens - Unzulässigkeit …

  • BSG, 25.11.1966 - 7 RAr 41/64
  • BGH, 29.09.1956 - V ZR 34/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.09.1956 - V ZR 59/55

    Rechtsmittel

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