Rechtsprechung
| BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesarbeitsgericht
Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung - versehentlich falsche Angabe von Sozialdaten gegenüber dem Betriebsrat - Kenntnis des Gremiums von den richtigen Daten
- rechtsinformationen.bund.de
Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung - versehentlich falsche Angabe von Sozialdaten gegenüber dem Betriebsrat - Kenntnis des Gremiums von den richtigen Daten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 626 Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 ZPO, § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 102 Abs 1 BetrVG
Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung - versehentlich falsche Angabe von Sozialdaten gegenüber dem Betriebsrat - Kenntnis des Gremiums von den richtigen Daten - IWW
§ 626 Abs. 2 BGB, § ... 626 Abs. 1 BGB, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB; Lügendetektor als ungeeignetes Beweismittel; Versehentliche Falschangabe von Sozialdaten in der Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG
- Betriebs-Berater
Kündigung - Bedrohung Vorgesetzter und dessen Familie - versehentlich falsche Sozialdaten - Kenntnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Lügendetektor als ungeeignetes Beweismittel; Versehentliche Falschangabe von Sozialdaten in der Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG
- datenbank.nwb.de
Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung - versehentlich falsche Angabe von Sozialdaten gegenüber dem Betriebsrat - Kenntnis des Gremiums von den richtigen Daten
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die falsche Angabe von Sozialdaten gegenüber dem Betriebsrat
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung wegen Drohung mit Schlägen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Drohungen und Beleidigungen gegen Vorgesetzten rechtfertigen fristlose Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 12.05.2021 - 6 Ca 468/20
- LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21
- BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22
Papierfundstellen
- NJW 2023, 1677
- MDR 2023, 1122
- NZA 2023, 627
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22
Rn. 12 a) Das Landesarbeitsgericht hat alle in der Berufungs- und abermals in der Revisionsbegründung angesprochenen Umstände betreffend die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit von dessen Aussage (angebliche Zugehörigkeit des Personaldisponenten zum "Arbeitgeberlager", anderer Wortlaut der Bekundungen gegenüber der Polizei und vermeintliches Ablesen seiner Aussage vor dem Arbeitsgericht von einem Blatt) in seine Würdigung einbezogen und widerspruchsfrei sowie ohne Verletzung von Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen gewürdigt (zum Prüfungsmaßstab vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 48).Rn. 19 b) Zudem waren dem Gremium der Familienstand des Klägers sowie dessen Unterhaltspflicht für ein Kind ohne das Erfordernis eigener Nachforschungen zuverlässig bekannt (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 68;… 17. März 2016 - 2 AZR 182/15 - Rn. 22, BAGE 154, 303).
- BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22
Rn. 10 1. Eine ernstliche Drohung des Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib oder Leben ua. von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen und/oder deren Verwandten (…ErfK/Niemann 23. Aufl. BGB § 626 Rn. 86), für die kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund eingreift, kommt "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB in Betracht (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 23, BAGE 159, 250).Rn. 14 3. Ebenfalls frei von revisiblen Rechtsfehlern sind die jeweils von den zutreffenden Rechtssätzen ausgehenden Annahmen des Landesarbeitsgerichts, es habe sich um ernstliche Drohungen gehandelt (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 27, BAGE 159, 250), eine vorherige Abmahnung sei entbehrlich gewesen (…vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27, BAGE 175, 94) und auch die weitere Interessenabwägung falle zulasten des Klägers aus (…vgl. BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 29).
- BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22
Rn. 14 3. Ebenfalls frei von revisiblen Rechtsfehlern sind die jeweils von den zutreffenden Rechtssätzen ausgehenden Annahmen des Landesarbeitsgerichts, es habe sich um ernstliche Drohungen gehandelt (…vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 27, BAGE 159, 250), eine vorherige Abmahnung sei entbehrlich gewesen (…vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27, BAGE 175, 94) und auch die weitere Interessenabwägung falle zulasten des Klägers aus (vgl. BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 29).
- BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22
Rn. 14 3. Ebenfalls frei von revisiblen Rechtsfehlern sind die jeweils von den zutreffenden Rechtssätzen ausgehenden Annahmen des Landesarbeitsgerichts, es habe sich um ernstliche Drohungen gehandelt (…vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 27, BAGE 159, 250), eine vorherige Abmahnung sei entbehrlich gewesen (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27, BAGE 175, 94) und auch die weitere Interessenabwägung falle zulasten des Klägers aus (…vgl. BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 29). - BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22
Damit fehlt es an einer bewusst unrichtigen oder irreführenden Unterrichtung über die Person des zu kündigenden Arbeitnehmers, die schon für sich genommen zur Unwirksamkeit der Kündigung führen könnte (vgl. BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 16, BAGE 152, 118). - BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22
Damit war das Anhörungsverfahren vor Zugang der außerordentlichen Kündigung abgeschlossen (vgl. BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 24, BAGE 155, 181). - BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20
Kündigung - Prozessbeschäftigung - Selbstbeurlaubung
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22
Im Rahmen der revisionsrechtlich nur beschränkt überprüfbaren Interessenabwägung (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 32 f., BAGE 175, 83) hat es dem Kläger seine Unterhaltspflichten und eine als beanstandungsfrei unterstellte vorherige Beschäftigungszeit zugutegehalten, sodass es weder auf einen Bezug der Unterhaltspflichten zum Kündigungsvorwurf (vgl. BAG 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - zu I 2 b dd der Gründe) noch auf die Berechtigung der ihm - dem Kläger - erteilten Abmahnungen ankam. - BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 182/15
Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22
Rn. 19 b) Zudem waren dem Gremium der Familienstand des Klägers sowie dessen Unterhaltspflicht für ein Kind ohne das Erfordernis eigener Nachforschungen zuverlässig bekannt (…vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 68; 17. März 2016 - 2 AZR 182/15 - Rn. 22, BAGE 154, 303). - BGH, 24.06.2003 - VI ZR 327/02
Zulässigkeit der Beweiserhebung mit Unterstützung eines Lügendetektors im …
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22
Rn. 13 b) Die Revision wendet sich nicht gegen die zutreffende, im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (…vgl. BGH 30. November 2010 - 1 StR 509/10 - Rn. 6; 24. Juni 2003 - VI ZR 327/02 - Rn. 6 ff.;… BVerwG 31. Juli 2014 - 2 B 20.14 - Rn. 9 ff.) stehende Annahme des Landesarbeitsgerichts, der Kläger sei nicht gegenbeweislich an einen "Lügendetektor" (polygraphische Untersuchung mittels Kontrollfragentests) anzuschließen gewesen, weil es sich - auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren - um ein völlig ungeeignetes Beweismittel handele. - BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10
Anforderungen an einen hinreichenden Hinweis (Hinweispflicht); Beweisantrag auf …
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22
Rn. 13 b) Die Revision wendet sich nicht gegen die zutreffende, im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH 30. November 2010 - 1 StR 509/10 - Rn. 6;… 24. Juni 2003 - VI ZR 327/02 - Rn. 6 ff.;… BVerwG 31. Juli 2014 - 2 B 20.14 - Rn. 9 ff.) stehende Annahme des Landesarbeitsgerichts, der Kläger sei nicht gegenbeweislich an einen "Lügendetektor" (polygraphische Untersuchung mittels Kontrollfragentests) anzuschließen gewesen, weil es sich - auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren - um ein völlig ungeeignetes Beweismittel handele. - BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des …
- LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21
Bedrohung der Familie des Vorgesetzten als fristloser Kündigungsgrund; Auswirkung …
- BVerwG, 31.07.2014 - 2 B 20.14
Polygraphietest; Kontrollfragenverfahren; Ungeeignetheit des Beweismittels; …
- LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - 5 Sa 5/23
Kündigung, fristlos, außerordentlich, Tatkündigung, Verdachtskündigung, Bedrohung …
Rn. 38 Eine ernstliche Drohung des Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib oder Leben ua. von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen (…ErfK/Niemann, 23. Aufl., BGB § 626 Rn. 86), für die kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund eingreift, kommt "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB in Betracht (BAG, Urt. v. 28.02.2023 - 2 AZR 194/22 -, Rn. 10, juris;… BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 23, juris). - LAG Düsseldorf, 19.12.2023 - 3 Sa 210/23
Vibratoren als Geschenk für den Betriebsrat; Außerordentliche Kündigung
Dasselbe gilt für eine ernstliche Drohung des Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib oder Leben von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen, für die kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund eingreift (BAG vom 28.02.2023 - 2 AZR 194/22, juris, Rz. 10;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 47/16, juris, Rz. 23), und auch der Vollzug oder auch nur die ernstliche Drohung mit einer vorsätzlichen Sachbeschädigung von Eigentum des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen begründet an sich einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung, wobei hier auch der dringende Verdacht einer solchen Tat kündigungsrelevant sein kann (…vgl. LAG Hamburg vom 23.10.2008 - 2 Sa 14/08, juris, Rz. 55). - LAG Köln, 24.02.2026 - 7 SLa 503/25
Wichtiger Grund; Wahlbewerber; außerordentliche Kündigung; Beleidigung; …
Rn. 117 Ebenso kommt eine ernstliche Drohung des Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib oder Leben ua. von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen und/oder deren Verwandten, für die kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund eingreift, "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB in Betracht (BAG 28.02.2023 - 2 AZR 194/22 - Rn. 10; 29.07.2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 23)..
- LAG Köln, 19.12.2025 - 7 SLa 56/25
Außerordentliche Kündigung; Betriebsratsmitglied
Rn. 116 (b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, stellen grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, eine erhebliche Pflichtverletzung des Arbeitnehmers dar, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (vgl. BAG 24.08.2023 - 2 AZR 17/23 - Rn. 27;… 05.12.2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 77). Auch kommt eine ernstliche Drohung des Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib oder Leben ua. von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen und/oder deren Verwandten, für die kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund eingreift, "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB in Betracht (BAG 28.02.2023 - 2 AZR 194/22 - Rn. 10; 29.07.2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 23).. - LAG Thüringen, 03.08.2023 - 2 Sa 407/22
Außerordentliche hilfsweise ordentlichen Kündigung - Corona - 3-G-Regel - …
Damit wurde den Zwecken des Anhörungsverfahrens uneingeschränkt genügt, ohne, dass es darauf ankäme, ob bei einer beabsichtigten verhaltensbedingten Kündigung die Sozialdaten des Arbeitnehmers überhaupt zu den "Gründen für die Kündigung" iSv. § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG rechnen (vgl. BAG 28. Februar 2023 - 2 AZR 194/22 - juris mwN). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 231/22
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Drohung - Interessenabwägung - …
Rn. 49 a) Eine ernstliche Drohung des Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib oder Leben ua. von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen und/oder deren Verwandten (…ErfK/Niemann 23. Aufl. BGB § 626 Rn. 86), für die kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund eingreift, kommt "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB in Betracht (BAG 28. Februar 2023 - 2 AZR 194/22 - Rn. 10;… 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 23, zitiert nach juris). In einem solchen Verhalten liegt eine massive Störung oder jedenfalls konkrete Gefährdung des Betriebsfriedens.
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