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Rechtsprechung
   BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19517
BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13 (https://dejure.org/2014,19517)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2014 - 2 AZR 248/13 (https://dejure.org/2014,19517)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 (https://dejure.org/2014,19517)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Parteibezeichnung - Prozessstandschaft

  • openjur.de

    Parteibezeichnung; Prozessstandschaft

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist und die falsche Sachbehandlung durch das Arbeitsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    NATO-Truppenstatut - und die Kündigungsschutzklage einer zivilen Arbeitskraft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Passivlegitimation der Bundesrepublik Deutschland bei Klage eines Beschäftigten der britischen Stationierungsstreitkräfte

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Parteibezeichnung - Rubrumsberichtigung - Prozessstandschaft - "demnächst" erfolgte Klagezustellung - Verfahrensfehler

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsschutzklage gegen den falschen Beklagten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 147, 227
  • MDR 2014, 1273
  • NZA-RR 2015, 380
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (22)

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige …

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 14;… 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12).

    Rn. 14 b) Eine nur ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 14;… 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12).

    Dementsprechend darf eine Klageerhebung nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen der Parteien scheitern, solange diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (vgl. BVerfG 9. August 1991 - 1 BvR 630/91 - BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO).

    Ergibt sich in einem Kündigungsschutzprozess aus den gesamten erkennbaren Umständen, etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, ist die Berichtigung des Rubrums regelmäßig möglich (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 15;… 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - aaO).

    Rn. 15 3. Das Revisionsgericht hat die in der Klageschrift enthaltene Parteibezeichnung als prozessuale Willenserklärung selbst auszulegen (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 16;… 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 16).

    Hierbei kommt es darauf an, welchen Sinn diese Erklärung aus objektiver Sicht hat, welchen Inhalt ihr also Gericht und Prozessgegner bei objektiver Betrachtung beilegen mussten (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO; BGH 15. Mai 2006 - II ZB 5/05 -).

    Auf deren Rechtsauffassung kommt es nicht an (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO;… 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - aaO; so auch schon RG 25. Mai 1938 - II 165/37 - RGZ 157, 369).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 525/05

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (…BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 14; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12).

    Rn. 14 b) Eine nur ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden (…BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 14; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12).

    Für die Parteistellung in einem Prozess ist deshalb nicht allein die formelle Bezeichnung der Partei in der Klageschrift maßgebend (BAG 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 13;… 21. September 2006 - 2 AZR 573/05 - Rn. 25).

    Ergibt sich in einem Kündigungsschutzprozess aus den gesamten erkennbaren Umständen, etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, ist die Berichtigung des Rubrums regelmäßig möglich (…BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 15; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - aaO).

    Rn. 15 3. Das Revisionsgericht hat die in der Klageschrift enthaltene Parteibezeichnung als prozessuale Willenserklärung selbst auszulegen (…BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 16; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 16).

    Auf deren Rechtsauffassung kommt es nicht an (…BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - aaO; so auch schon RG 25. Mai 1938 - II 165/37 - RGZ 157, 369).

  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 136/10

    Wohnungseigentumsverfahren: "Demnächst" erfolgte Zustellung einer …

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Verzögerungen im gerichtlichen Geschäftsbetrieb dürfen dabei nicht zu Lasten des Klägers gehen (…BAG 23. August 2012 - 8 AZR 394/11 - Rn. 31, BAGE 143, 50; BGH 11. Februar 2011 - V ZR 136/10 - Rn. 6).

    Dies gilt auch bei längeren Verzögerungen (…vgl. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 394/11 - aaO; BGH 11. Februar 2011 - V ZR 136/10 - aaO mwN).

    Dies ist umso eher der Fall, je länger eine Zustellung durch den Kläger selbst in vorwerfbarer Weise verzögert wird (BGH 11. Februar 2011 - V ZR 136/10 - aaO; 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05 - BGHZ 168, 306; jeweils mwN).

  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 185/07

    Vorwirkung demnächst erfolgender Zustellung: Berechnung der 14-tägigen …

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Das wiederum ist zumindest solange der Fall, wie die Verzögerung den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreitet (BGH 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07 - Rn. 8 mwN).

    Dabei ist auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit gerade des Klägers verzögert hat (BGH 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07 - aaO).

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen …

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Rn. 27 1. Das Bundesarbeitsgericht kann den Rechtsstreit - ausnahmsweise - an das Arbeitsgericht zurückverweisen, wenn schon das Landesarbeitsgericht die Sache an das Arbeitsgericht hätte zurückverweisen dürfen (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 32, BAGE 120, 27;… GMP/Müller-Glöge ArbGG 8. Aufl. § 74 Rn. 133;… Schwab/Weth/Ulrich ArbGG 3. Aufl. § 75 Rn. 8).

    Das ist etwa der Fall, wenn das Gericht erster Instanz eine Entscheidung getroffen hat, ohne dass - wirksam - Sachanträge gestellt worden wären (…BAG 26. Juni 2008 - 6 AZR 478/07 - Rn. 20; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 34, BAGE 120, 27)..

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 394/11

    Verjährung - Hemmung durch Klageerhebung - Zustellung "demnächst" im Ausland

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Verzögerungen im gerichtlichen Geschäftsbetrieb dürfen dabei nicht zu Lasten des Klägers gehen (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 394/11 - Rn. 31, BAGE 143, 50;… BGH 11. Februar 2011 - V ZR 136/10 - Rn. 6).

    Dies gilt auch bei längeren Verzögerungen (vgl. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 394/11 - aaO;… BGH 11. Februar 2011 - V ZR 136/10 - aaO mwN).

  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 136/03

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Eine Rubrumsberichtigung ist auch vorzunehmen, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschrift und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Partei tatsächlich gemeint ist (BAG 12. Februar 2004 - 2 AZR 136/03 - zu B I 1 b der Gründe).

    Dadurch würde der Zugang zum Gericht in einer aus Sachgründen nicht gerechtfertigten Weise erschwert (dazu BVerfG 9. August 1991 - 1 BvR 630/91 - BAG 12. Februar 2004 - 2 AZR 136/03 - zu B I 1 b der Gründe).

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 573/05

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist - unrichtige Parteibezeichnung

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Für die Parteistellung in einem Prozess ist deshalb nicht allein die formelle Bezeichnung der Partei in der Klageschrift maßgebend (…BAG 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 13; 21. September 2006 - 2 AZR 573/05 - Rn. 25).

    Das ist etwa der Fall, wenn nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Klage gegen die Schuldnerin anstatt - richtigerweise - gegen den Insolvenzverwalter gerichtet wird und sich aus der Klageschrift oder den beigefügten Unterlagen entnehmen lässt, dass das Insolvenzverfahren gegen die Schuldnerin eröffnet worden ist (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 573/05 - Rn. 25).

  • BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer …

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Dementsprechend darf eine Klageerhebung nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen der Parteien scheitern, solange diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (vgl. BVerfG 9. August 1991 - 1 BvR 630/91 - BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO).

    Dadurch würde der Zugang zum Gericht in einer aus Sachgründen nicht gerechtfertigten Weise erschwert (dazu BVerfG 9. August 1991 - 1 BvR 630/91 - BAG 12. Februar 2004 - 2 AZR 136/03 - zu B I 1 b der Gründe).

  • BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88

    Anforderungen an die Klageerhebung - Voraussetzungen für die Richtigkeit der …

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Die Zivilprozessordnung sieht nicht vor, dass der Prozessstandschafter, ohne dass gegen ihn Klage erhoben würde, mit der Klageerhebung gegen den materiell Berechtigten automatisch dessen Position einnähme (BAG 13. Juli 1989 - 2 AZR 571/88 -).

    Rn. 24 cc) Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zur Senatsentscheidung vom 13. Juli 1989 (- 2 AZR 571/88 -).

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

  • BGH, 03.02.2012 - V ZR 44/11

    Rückwirkung der Zustellung der Klage: Demnächstige Zustellung bei Einzahlung des …

  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07

    Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung - Berufung gegen ein zu …

  • BAG, 04.12.1958 - 2 AZR 282/57

    Zurückverweisung des Rechtsstreits - Mangel im Verfahren - Beseitigung durch …

  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10

    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der …

  • BGH, 15.05.2006 - II ZB 5/05

    Anforderungen an die Bezeichnung der Parteien

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler …

  • LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12

    Wahrung der Klagefrist durch Erhebung der Kündigungsschutzklage gegen das …

  • ArbG Herford, 25.01.2012 - 1 Ca 1235/11

    Rubrumsberichtigung einer gegen das Vereinigte Königreich von Großbritannien und …

  • BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78

    Mitglied eines zivilen Gefolges - Einstellung - Betriebsvertretung der zivilen …

  • RG, 25.05.1938 - II 165/37

    1. Kann eine Kommanditgesellschaft in Liquidation, vertreten durch den bisherigen …

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Denn eine Zustellung ist danach dann "demnächst" iSv. § 167 ZPO erfolgt, "wenn sich die der Partei zuzurechnenden Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten" (…so aus jüngster Zeit beispielhaft BGH 25. September 2015 - V ZR 203/14 - ebenso 10. Juli 2015 - V ZR 154/14 - Rn. 5;… 20. Mai 2015 - IV ZR 127/14 - Rn. 25; 5. November 2014 - III ZR 559/13 - 15. November 2012 - I ZR 86/11 - ebenso BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35, BAGE 147, 227 für eine Kündigungsschutzklage).

    Der Begriff "demnächst" in § 167 ZPO kennt in zeitlicher Hinsicht keine absolute Grenze (…BAG 13. November 2014 - 6 AZR 869/13 - Rn. 46, BAGE 150, 22; 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35, BAGE 147, 227, jeweils mwN).

    Diese müssen sich "in einem hinnehmbaren Rahmen" halten (so die Formulierung bei BGH 3. Februar 2011 - V ZR 44/11 - BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35, BAGE 147, 227).

  • LAG Köln, 19.09.2016 - 5 Ta 216/16

    Berichtigung einer unrichtigen Parteibezeichnung nach Abschluss einer Instanz

    Ist die Bezeichnung nicht eindeutig, so ist die Partei durch Auslegung zu ermitteln (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - NZA-RR 2015, 380).

    Ist die "wirkliche" Partei nicht dieselbe, liegt keine falsche Parteibezeichnung vor, sondern es wird im Wege der Parteiänderung eine andere Partei in den Prozess eingeführt (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - NZA-RR 2015, 380).

    Ergibt sich in einem Kündigungsschutzprozess aus den gesamten erkennbaren Umständen, etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, ist die kündigende juristische oder natürliche Person als verklagt anzusehen (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - NZA-RR 2015, 380).

    Auf deren Rechtsauffassung kommt es nicht an (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - NZA-RR 2015, 380)..

    Rn. 14 Rn. 15 1. Eine nur ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist unschädlich und kann im laufenden Verfahren jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - NZA-RR 2015, 380)..

  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender …

    Eine solche kommt jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn - wie im Streitfall - das Arbeitsgericht ein unzulässiges Teilurteil erlassen hat (vgl. auch BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 26 ff., BAGE 147, 227;… 4. Mai 2006 - 8 AZR 311/05 - Rn. 19).
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