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| BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtlich unterbrochene Arbeitsverhältnisse - Enger sachlicher Zusammenhang - Betriebszugehörigkeit - Wartezeit - Malerhandwerk - Lackiererhandwerk - Unverschuldete Unterbrechung
Verfahrensgang
- LAG Schleswig-Holstein, 09.02.1977 - 2 Sa 663/76
- BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77
Papierfundstellen
- BB 1979, 1505
- DB 1979, 1754
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (2)
- BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75
Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren …
Auszug aus BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77
Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen zwei rechtlich unterbrochenen Arbeitsverhältnissen, der dazu führt, daß die frühere Zeit der Betriebszuge hörigkeit auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG angerechnet wird (so BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; auch zur Veröffentlichung in der Amtli chen Sammlung des Gerichts bestimmt), ist in aller Regel zu verneinen, wenn die Zeit der Unterbrechung verhältnismäßig lange (hier: über vier Monate) ge dauert hat.Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen zwei rechtlich unterbrochenen Arbeitsverhältnissen, der dazu führt, daß die frühere Zeit der Betriebszuge hörigkeit auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG angerechnet wird (so BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), ist in aller Regel zu verneinen, wenn die Zeit der Unterbrechung verhältnismäßig lange (hier: über vier Monate) gedauert hat.
Aus dem sozialen Schutzzweck des Kündigungsschutzgesetzes hat der Senat entnommen, daß jedenfalls die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber auf die Wartefrist dann anzurechnen ist, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit â- AR-Blattei, CD] "Kündigungsschutz", Entsch. 172 m. zust. Anm. v. Herschel â- SAE 1977, 238 m. Anm. v. Sieg;… a.A. Stahl hacke, Kündigung und Kündigungsschutz im ArbeitsVerhältnis, 3. Aufl., Rz 270 CS. 112]; das Urteil ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
- BAG, 19.05.1961 - 1 AZR 35/60
Auslegung eines Klageantrags - Freistellungspflicht des Arbeitgebers bei …
Auszug aus BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77
Die Revision hätte für eine zulässige Rüge gemäß § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO auch vortra gen müssen, welche Beweismittel auf entsprechende Frage in der Tatsacheninstanz angegeben worden wären (vgl. BAG AP Nr. 25 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II der Gründe];… Stein-Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 554 Rdnr. 13).
- BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98
Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung
Die mit Blick auf die Einheit der Rechtsordnung gebotene Übereinstimmung der Auslegung des Begriffs der Wartezeit in § 1 Abs. 1 KSchG mit demjenigen der Dauer der Betriebszugehörigkeit in anderen Gesetzen - wie heute insbesondere in § 4 BUrlG (das Bundesarbeitsgericht befaßt sich in letztgenannter Entscheidung detailliert unter 3 c und 4 a der Gründe auch mit dem früheren § 2 AngKSchG und § 622 Abs. 2 BGB a.F.) - bewirkt, daß die Dauer eines früheren Arbeitsverhältnisses dann auf die Wartefrist anzurechnen ist, wenn zwischen beiden Arbeitsverträgen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (ständige Rechtsprechung seit beiden vorgenannten Entscheidungen, vgl. zudem BAG Urteile vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu I 2 der Gründe; vom 17. Februar 1983 - 2 AZR 208/81 - BAGE 41, 381, 386 = AP Nr. 74 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B II 1 a der Gründe; vom 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 -, unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe; vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48, 52 ff. = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c der Gründe; vom 4. April 1990 - 7 AZR 310/89 - RzK I 4 d Nr. 15, zu II 2 der Gründe).Ob das zutrifft, läßt sich nicht anhand starrer zeitlicher Grenzen festlegen, insbesondere hindert nicht jede zumindest dreiwöchige rechtliche Unterbrechung die Anrechenbarkeit (…BAG Urteil vom 4. April 1990, aaO, zu II 2 b der Gründe; offen gelassen hingegen von BAG Urteil vom 18. Januar 1979, aaO, zu I 3 der Gründe und von BAG Urteil vom 10. Mai 1989, aaO, zu II b cc der Gründe).
So hat auch der Senat in der Ausgangsentscheidung vom 18. Januar 1979 (- 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Wartezeit, zu I 3 der Gründe) ausgeführt, gerade weil § 1 Abs. 1 KSchG ausdrücklich die Erfüllung einer Wartezeit "ohne Unterbrechung" verlange, dürfe die vom Senat vertretene sinngemäße Anwendung das Gesetz nicht in sein Gegenteil verkehren (…ebenso BAG Urteil vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48, 54 f. = AP Nr. 7, aaO, zu II c bb der Gründe "angesichts des Gesetzeswortlauts sind einer solchen Annahme von vornherein schon sehr enge Grenzen gesetzt").
- BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98
Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung
Aus dem sozialen Schutzzweck des Kündigungsschutzgesetzes hat jedoch das Bundesarbeitsgericht entnommen, daß jedenfalls die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber auf die Wartefrist dann anzurechnen ist, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (ständige Rechtsprechung, grundlegend BAG Urteile vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - BAGE 28, 176, 181 f. = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu I 2 c der Gründe;… vom 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - BAGE 28, 252, 254 ff. = AP Nr. 2, aaO, zu 3 a bis c der Gründe; vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3, aaO, zu I 2 der Gründe …sowie vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48, 52 ff. = AP Nr. 7, aaO, zu II c der Gründe).Der vertragsfreie Zeitraum vom 4. Juli 1996 bis 18. August 1996 ist in der Tat erheblich und überschreitet damit einen Unterbrechungszeitraum von drei Wochen, den der Senat (vgl. Urteil vom 18. Januar 1979, aaO) als einen verhältnismäßig erheblichen Zeitraum angesehen hat, der es im allgemeinen ausschließt, von einer sachlich nicht ins Gewicht fallenden Unterbrechung auszugehen.
- BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 194/80
Lohnfortzahlung - Lohnfortzahlungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Krankheitsfall …
Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG werden die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber dann angerechnet, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren ArbeitsVerhältnis steht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 28, 252 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; zuletzt Ur teil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 -, zu B II 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88
Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben …
Ein enger sachlicher Zusammenhang ist zu verneinen, wenn die Zeit der Unterbrechung verhältnismäßig lang ist (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG Urteil vom 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 -, n. v.).Anders verhält es sich dagegen im ebenfalls vom Zweiten Senat entschiedenen Fall zu § 45 Nr. 7 RTV für das Maler- und Lackiererhandwerk vom 10. August 1971 (Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
- BAG, 15.01.1981 - 2 AZR 943/78
Probezeit
Nach der Rechtsprechung des Senats sind zwar auch nach der Neufassung dieser Bestimmung im Hinblick auf den sozialen Schutzzweck des Kündigungsschutzgesetzes rechtliche Unterbrechungen für die Berechnung der Wartezeit dann unschädlich, wenn zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht und die Unterbrechung nicht verhältnismäßig lange angedauert hat (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 18.1.1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit [zu I der Gründe] m.w.N.). - BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
Hierbei, und das sollte durch die Formulierung in § 1 verdeutlicht werden, geht es bei Erfüllung des Sechsmonatszeitraumes nicht um die Addition der Zeiträume mehrerer Einzelarbeitsverhältnisse (soweit nicht rechtlich unerhebliche Unterbrechungen zu beurteilen sind: vgl. dazu BAGE 28, 252 undSenatsurteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 2 und 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit), sondern um die Gesamtdauer eines Arbeitsverhältnisses. - BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87
Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG
Unerhebliche Abweichungen enthält die tarifliche Vorschrift insoweit, als die Tarifvertragsparteien entsprechend der Rechtsprechung des Senates (Urteil vom 25. November 1971 - 2 AZR 62/71 - BAGE 24, 40 = AP Nr. 11 zu § 622 BGB) die längeren Kündigungsfristen ausdrücklich nur auf die Kündigung durch den Arbeitgeber bezogen und im letzten Absatz dieser Vorschrift die Grundsätze der Rechtsprechung für die Auswirkung von Unterbrechungen der Betriebszugehörigkeit (vgl. dazu BAGE 28, 176 und 28, 252 = AP Nr. 1 und 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit sowie Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit) konkretisiert haben. - BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 294/83
Aufhebungsvertrag und bedingte Wiedereinstellungszusage
Die Arbeitsvertragsparteien können von dieser Regel zugunsten des Arbeitnehmers abweichen und auch Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses auf die gesetzliche Wartezeit anrechnen (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II 1 der Gründe m.w.N.).Die rechtliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses würde im übrigen selbst ohne die vereinbarte Anrechnungsklausel im Falle der Wiedereinstellung zur Anrechnung der früheren Dienstzeit auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG führen, weil zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang bestünde und die rechtliche Unterbrechung nur von verhältnismäßig kurzer Dauer wäre (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1979, aaO, zu I 2 der Gründe).
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis
Im allgemeinen ist ein enger Zusammenhang zu verneinen, wenn die Unterbrechung verhältnismäßig lange dauert (BAG Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Wartezeit). - BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 339/99
Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Wiedereinstellung - …
Für den Regelfall sieht die Rechtsprechung bereits einen Unterbrechungszeitraum von drei Wochen als einen verhältnismäßig erheblichen Zeitraum an, dessen Überschreitung es im allgemeinen ausschließt, von einer sachlich nicht ins Gewicht fallenden Unterbrechung auszugehen (BAG 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 3). - BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81
Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer
- BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96
Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis
- LAG Hamm, 03.12.1997 - 18 Sa 1445/97
Empfangs- bzw. Zugangsberechtigung für die Entgegennahme einer Kündigung; Zum …
- BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 425/89
Wartezeit nach § 1 KSchG - Anrechnung früherer Arbeitsverhältnisse
- LAG Düsseldorf, 17.10.1997 - 9 Sa 964/97
Kündigungsschutzverfahren: Wartefrist - mehrere Arbeitsverhältnisse
- BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 208/81
Rechtmäßigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages
- BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 490/87
Mittelbare Frauendiskriminierung in der Altersversorgung
- LAG Niedersachsen, 25.11.2002 - 5 Sa 1183/02
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Innerbetriebliche und …
- BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94
Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung
- BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 296/87
Verlängerte Kündigunsfrist für gewerbliche Arbeiter
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.1998 - 8 Sa 803/98
Berechnung der Beschäftigungszeit bei Sozialplanabfindungen; Geltung der …
- LAG Nürnberg, 30.06.1992 - 4 Sa 176/91
Klage eines Arbeitnehmers gegen eine vom Arbeitgeber erklärte außerordentliche …
- BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 766/96
Zusatzversorgung befristet beschäftigter Teilzeitkräfte - Versorgungsleistungen …
- BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 380/86
Tarifvertragliche Abweichung von § 1 Abs 1 KSchG
- LAG Hamm, 14.12.2006 - 15 Sa 1137/06
Voraussetzungen einer rechtlich bedeutsamen Unterbrechung des …
- LAG Hamm, 18.02.1999 - 4 Sa 2671/98
Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug ; Wiederaufleben eines ruhenden …
- BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95
Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung
- LAG München, 10.03.2005 - 3 Sa 727/04
Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
- BAG, 18.02.1988 - 2 AZR 590/87
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts im Falle der gegen …
- BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
- LAG Hamm, 30.10.1997 - 4 Sa 590/97
Schadensersatz wegen Annahmeverzug bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch …
- BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 426/89
Anrechnung früherer Arbeitsverhältnisse - Anwendbarkeit des …
- SG Hannover, 02.07.2018 - S 43 AS 2003/18
Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unter dem …
- BAG, 27.11.1986 - 2 AZR 706/85
Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang - Sequestration und Konkurs einer KG - …
- LAG Nürnberg, 18.05.2011 - 2 Sa 385/09
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Wartezeit nach § 1 Abs 1 KSchG - …
- BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95
Zustandekommen eines befristeten Arbeitsverhältnisses i.R.e. medizinischen …
- BAG, 14.05.1981 - 2 AZR 1179/78
- BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 427/89
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Anwendbarkeit des …
- BAG, 19.09.1985 - 2 AZR 539/84
- BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 203/81
- LAG Hamburg, 08.02.1995 - 4 Sa 70/94
Länge der Kündigungsfrist nach dem für allgemeinverbindlich erklärten …
- BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 424/89
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Anwendbarkeit des …
- LAG Bremen, 17.02.1999 - 2 Sa 87/98
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung
- BAG, 08.09.1983 - 2 AZR 162/83
- BAG, 24.05.1984 - 2 AZR 157/83
- LAG Hessen, 27.08.1981 - 12 Sa 435/81
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