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Rechtsprechung
   BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,351
BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77 (https://dejure.org/1979,351)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1979 - 2 AZR 254/77 (https://dejure.org/1979,351)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 (https://dejure.org/1979,351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtlich unterbrochene Arbeitsverhältnisse - Enger sachlicher Zusammenhang - Betriebszugehörigkeit - Wartezeit - Malerhandwerk - Lackiererhandwerk - Unverschuldete Unterbrechung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 1505
  • DB 1979, 1754
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75

    Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren …

    Auszug aus BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77
    Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen zwei rechtlich unterbrochenen Arbeitsverhältnissen, der dazu führt, daß die frühere Zeit der Betriebszuge hörigkeit auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG angerechnet wird (so BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; auch zur Veröffentlichung in der Amtli chen Sammlung des Gerichts bestimmt), ist in aller Regel zu verneinen, wenn die Zeit der Unterbrechung verhältnismäßig lange (hier: über vier Monate) ge dauert hat.

    Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen zwei rechtlich unterbrochenen Arbeitsverhältnissen, der dazu führt, daß die frühere Zeit der Betriebszuge hörigkeit auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG angerechnet wird (so BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), ist in aller Regel zu verneinen, wenn die Zeit der Unterbrechung verhältnismäßig lange (hier: über vier Monate) gedauert hat.

    Aus dem sozialen Schutzzweck des Kündigungsschutzgesetzes hat der Senat entnommen, daß jedenfalls die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber auf die Wartefrist dann anzurechnen ist, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit â- AR-Blattei, CD] "Kündigungsschutz", Entsch. 172 m. zust. Anm. v. Herschel â- SAE 1977, 238 m. Anm. v. Sieg;… a.A. Stahl hacke, Kündigung und Kündigungsschutz im ArbeitsVerhältnis, 3. Aufl., Rz 270 CS. 112]; das Urteil ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 19.05.1961 - 1 AZR 35/60

    Auslegung eines Klageantrags - Freistellungspflicht des Arbeitgebers bei …

    Auszug aus BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77
    Die Revision hätte für eine zulässige Rüge gemäß § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO auch vortra gen müssen, welche Beweismittel auf entsprechende Frage in der Tatsacheninstanz angegeben worden wären (vgl. BAG AP Nr. 25 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II der Gründe];… Stein-Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 554 Rdnr. 13).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Die mit Blick auf die Einheit der Rechtsordnung gebotene Übereinstimmung der Auslegung des Begriffs der Wartezeit in § 1 Abs. 1 KSchG mit demjenigen der Dauer der Betriebszugehörigkeit in anderen Gesetzen - wie heute insbesondere in § 4 BUrlG (das Bundesarbeitsgericht befaßt sich in letztgenannter Entscheidung detailliert unter 3 c und 4 a der Gründe auch mit dem früheren § 2 AngKSchG und § 622 Abs. 2 BGB a.F.) - bewirkt, daß die Dauer eines früheren Arbeitsverhältnisses dann auf die Wartefrist anzurechnen ist, wenn zwischen beiden Arbeitsverträgen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (ständige Rechtsprechung seit beiden vorgenannten Entscheidungen, vgl. zudem BAG Urteile vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu I 2 der Gründe; vom 17. Februar 1983 - 2 AZR 208/81 - BAGE 41, 381, 386 = AP Nr. 74 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B II 1 a der Gründe; vom 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 -, unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe; vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48, 52 ff. = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c der Gründe; vom 4. April 1990 - 7 AZR 310/89 - RzK I 4 d Nr. 15, zu II 2 der Gründe).

    Ob das zutrifft, läßt sich nicht anhand starrer zeitlicher Grenzen festlegen, insbesondere hindert nicht jede zumindest dreiwöchige rechtliche Unterbrechung die Anrechenbarkeit (…BAG Urteil vom 4. April 1990, aaO, zu II 2 b der Gründe; offen gelassen hingegen von BAG Urteil vom 18. Januar 1979, aaO, zu I 3 der Gründe und von BAG Urteil vom 10. Mai 1989, aaO, zu II b cc der Gründe).

    So hat auch der Senat in der Ausgangsentscheidung vom 18. Januar 1979 (- 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Wartezeit, zu I 3 der Gründe) ausgeführt, gerade weil § 1 Abs. 1 KSchG ausdrücklich die Erfüllung einer Wartezeit "ohne Unterbrechung" verlange, dürfe die vom Senat vertretene sinngemäße Anwendung das Gesetz nicht in sein Gegenteil verkehren (…ebenso BAG Urteil vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48, 54 f. = AP Nr. 7, aaO, zu II c bb der Gründe "angesichts des Gesetzeswortlauts sind einer solchen Annahme von vornherein schon sehr enge Grenzen gesetzt").

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Aus dem sozialen Schutzzweck des Kündigungsschutzgesetzes hat jedoch das Bundesarbeitsgericht entnommen, daß jedenfalls die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber auf die Wartefrist dann anzurechnen ist, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (ständige Rechtsprechung, grundlegend BAG Urteile vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - BAGE 28, 176, 181 f. = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu I 2 c der Gründe;… vom 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - BAGE 28, 252, 254 ff. = AP Nr. 2, aaO, zu 3 a bis c der Gründe; vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3, aaO, zu I 2 der Gründe …sowie vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48, 52 ff. = AP Nr. 7, aaO, zu II c der Gründe).

    Der vertragsfreie Zeitraum vom 4. Juli 1996 bis 18. August 1996 ist in der Tat erheblich und überschreitet damit einen Unterbrechungszeitraum von drei Wochen, den der Senat (vgl. Urteil vom 18. Januar 1979, aaO) als einen verhältnismäßig erheblichen Zeitraum angesehen hat, der es im allgemeinen ausschließt, von einer sachlich nicht ins Gewicht fallenden Unterbrechung auszugehen.

  • BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 194/80

    Lohnfortzahlung - Lohnfortzahlungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Krankheitsfall …

    Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG werden die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber dann angerechnet, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren ArbeitsVerhältnis steht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 28, 252 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; zuletzt Ur teil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 -, zu B II 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
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