Rechtsprechung
| BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 296/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fristlose Kündigung - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Anspruch auf Feststellung - Juristische Person
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 10.07.1984 - 1 Ca 835/84
- BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 296/85
Papierfundstellen
- NZA 1986, 2678
- NZA 1986, 714
- BB 1986, 2418
Wird zitiert von ... (23)
- BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11
Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst
Weil die auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses gerichtete Feststellungsklage nicht nur Grundlage für Zahlungsansprüche, sondern für eine ganze Reihe weiterer verschiedener gegenseitiger Ansprüche ist (BAG 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - zu B I 2 a der Gründe, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 9 = EzA ZPO § 256 Nr. 25;… GMP/Germelmann 7. Aufl. § 46 Rn. 112), kann sie - auch gegen den gleichen Arbeitgeber - neben einem Leistungsantrag auf Entgeltzahlung erhoben werden. - BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 845/95
Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung
a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO; vom 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - AP Nr. 9 zu § 256 ZPO 1977; BAGE 57, 231 = AP Nr. 19 zu § 4 KSchG 1969; vom 9. September 1992 - 2 AZR 142/92 - RzK I 10e Nr. 13 sowie vom 7. Dezember 1995 - 2 AZR 772/94 - AP Nr. 33 zu § 4 KSchG 1969 m. Anm. von Boemke, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), daß auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses Klage erhoben werden kann.Voraussetzung hierfür ist, daß mit der Feststellungsklage das Ziel der Klage erreicht werden kann (BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - AP, aaO), was regelmäßig nicht der Fall ist, wenn in Wirklichkeit nur eine Leistung verlangt wird und deshalb eine Leistungsklage möglich ist (BAGE 4, 149, 151 = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO).
So hat der Senat auch in vergleichbaren Fällen (Urteile vom 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - AP, aaO, und vom 9. September 1992 - 2 AZR 142/92 - RzK I 10e Nr. 13) entschieden, auch der Arbeitgeber könne durch eine - unberechtigte - fristlose Kündigung betroffen sein und hat deshalb den allgemeinen Feststellungsantrag nach § 256 ZPO als zulässig angesehen.
- BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 142/92
Feststellungsklage des Arbeitgebers bei außerordentlicher Arbeitnehmerkündigung - …
Ist ausnahmsweise eine Feststellungsklage aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit sinnvoller als eine Leistungsklage, dann fehlt für die Feststellungsklage nicht schon deshalb das Rechtsschutzinteresse, weil eine Leistungsklage möglich ist (BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 = AP 9 zu § 256 ZPO 1977).Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO; vom 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - AP Nr. 9 zu § 256 ZPO 1977 und BAGE 57, 231 = AP Nr. 19 zu § 4 KSchG 1969), daß auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses Klage erhoben werden kann.
Voraussetzung hierfür ist, daß mit der Feststellungsklage das Ziel der Klage erreicht werden kann (BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - AP, aaO), was regelmäßig nicht der Fall ist, wenn in Wirklichkeit nur eine Leistung verlangt wird und deshalb eine Leistungsklage möglich ist (BAGE 4, 149, 151 [BAG 10.04.1957 - 4 AZR 384/54] = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO).
Ist aber ausnahmsweise eine Feststellungsklage aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit sinnvoller als eine Leistungsklage, dann fehlt für die Feststellungsklage nicht schon deshalb das Rechtsschutzinteresse, weil eine Leistungsklage möglich ist (BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - AP, aaO, zu B I 2 a der Gründe).
So hat der Senat auch in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - AP, aaO) entschieden, auch der Arbeitgeber könne durch eine - unberechtigte - fristlose Kündigung betroffen sein und hat deshalb den allgemeinen Feststellungsantrag nach § 256 ZPO als zulässig angesehen.
- BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 214/20
Eigenkündigung - Feststellungsklage des Arbeitgebers
Rn. 15 b) Es kann dahinstehen, ob die Feststellung, ein Arbeitsverhältnis habe bis zu einem bestimmten Termin fortbestanden, geeignet sein kann, den Arbeitgeber hinsichtlich der zur Grundlage einer außerordentlichen Eigenkündigung des Arbeitnehmers gemachten Vorwürfe zu rehabilitieren (vgl. BAG 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - zu B I 3 b und c der Gründe). - BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 227/92
Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin
Diesen Antrag hat der Senat wegen der für das Arbeitsverhältnis und seine Folgewirkungen bedeutsamen Klarstellung als zulässig angesehen (Urteile vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO und vom 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - AP Nr. 9 zu § 256 ZPO 1977; BAGE 57, 231 = AP Nr. 19 zu § 4 KSchG 1969). - BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 844/95
Planstelleninhaber: Recht auf Eigenkündigung -Vorzeitige Beendigung des …
a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO; vom 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - AP Nr. 9 zu § 256 ZPO 1977; BAGE 57, 231 = AP Nr. 19 zu § 4 KSchG 1969; vom 9. September 1992 - 2 AZR 142/92 - RzK I 10e Nr. 13 sowie vom 7. Dezember 1995 - 2 AZR 772/94 - AP Nr. 33 zu § 4 KSchG 1969 m. Anm. von Boemke, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), daß auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses Klage erhoben werden kann.Voraussetzung hierfür ist, daß mit der Feststellungsklage das Ziel der Klage erreicht werden kann (BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - AP, a.a.O.), was regelmäßig nicht der Fall ist, wenn in Wirklichkeit nur eine Leistung verlangt wird und deshalb eine Leistungsklage möglich ist (BAGE 4, 149, 151 = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO).
So hat der Senat auch in vergleichbaren Fällen (Urteile vom 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - AP, a.a.O., und vom 9. September 1992 - 2 AZR 142/92 - RzK I 10e Nr. 13) entschieden, auch der Arbeitgeber könne durch eine - unberechtigte - fristlose Kündigung betroffen sein und hat deshalb den allgemeinen Feststellungsantrag nach § 256 ZPO als zulässig angesehen.
- BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 639/10
Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst
Weil die auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses gerichtete Feststellungsklage nicht nur Grundlage für Zahlungsansprüche, sondern für eine ganze Reihe weiterer verschiedener gegenseitiger Ansprüche ist (BAG 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - zu B I 2 a der Gründe, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 9 = EzA ZPO § 256 Nr. 25;… GMP/Germelmann 7. Aufl. § 46 Rn. 112), kann sie - auch gegen den gleichen Arbeitgeber - neben einem Leistungsantrag auf Entgeltzahlung erhoben werden. - LAG Köln, 16.09.2015 - 5 Sa 480/15
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der außerordentlichen …
Rn. 26 1. Wendet sich ein Arbeitgeber gegen die Wirksamkeit einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers, kann er dieses Begehren gerichtlich mit einem Feststellungsantrag nach § 256 Abs. 1 ZPO geltend machen (vgl. BAG 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - NZA 1986, 714).Rn. 34 Nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber kann durch eine fristlose Kündigung in seinem Ansehen betroffen sein und deshalb ein Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 ZPO haben (BAG 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - NZA 1986, 2678; vgl. auch BAG 31. Januar 2008 - 8 AZR 27/07 - NZA 2008, 705).
- BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 436/11
Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst
Weil die auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses gerichtete Feststellungsklage nicht nur Grundlage für Zahlungsansprüche, sondern für eine ganze Reihe weiterer verschiedener gegenseitiger Ansprüche ist (BAG 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - zu B I 2 a der Gründe, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 9 = EzA ZPO § 256 Nr. 25;… GMP/Germelmann 7. Aufl. § 46 Rn. 112), kann sie - auch gegen den gleichen Arbeitgeber - neben einem Leistungsantrag auf Entgeltzahlung erhoben werden. - BAG, 20.12.1990 - 2 AZR 412/90
Tarifliche Kündigungsfristen, hier: § 53 Abs. 2 BAT
- BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 12/98
- BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 469/95
Tarifliche Kündigungsfrist
- LAG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 17 Sa 33/15
Allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses …
- LAG Baden-Württemberg, 30.11.1999 - 18 Sa 58/99
Begründung eines Arbeitsverhältnis im Rahmen des § 19 Abs. 1 BSHG
- LAG Berlin, 08.07.1991 - 9 Sa 27/91
Arbeitsvertrag: Schriftformerfordernis
- LAG München, 24.03.2010 - 10 Sa 1024/09
Tarifliche Kündigungsfrist - deklaratorische Bedeutung - gesetzliche Verlängerung …
- LAG Hamm, 06.07.2001 - 5 Sa 681/00
Anspruch auf Berücksichtigung einer Bewerbung für Auslandsschuldienst; …
- LAG Hamm, 04.12.2000 - 17 Sa 871/00
Grundsätzliche prozessuale Unzulässigkeit einer arbeitsgerichtlichen …
- LAG Hamm, 27.06.1991 - 4 Sa 268/91
Freistellungsanspruch; Arbeitnehmer; Bildungsurlaub; Bildungsmaßnahme; …
- LAG Hamm, 07.06.1989 - 9 Sa 1765/88
Berufung auf Sonderkündigungsschutz in einer Monatsfrist
- LAG Hamm, 28.10.1998 - 4 Sa 2180/96
Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsklage bei Nichtgeltung des …
- LAG Hamburg, 20.07.2010 - 2 Sa 24/10
Wirksamkeit der Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses durch fristlose …
- LAG Berlin, 05.12.1997 - 2 Sa 32/97
Auftragsmangel; Umsatzrückgang; Darlegungslast
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