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| BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 321/76 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76
Kündigung eines Lehrers - Wiedereinstellungsanspruch - Eignung - Befähigung - …
Auszug aus BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 321/76
Die erforderliche Eignung für eine Lehrtätigkeit bezieht sich nicht nur auf die fachlichen Voraussetzungen und die formelle Qualifikation, sondern auch auf charakterliche Eigenschaften und die Bereitschaft, die gesetzlichen Gebote, insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung zu achten und zu wahrei und den ihr anvertrauten Schülern glaubwürdig die Grundwerte unserer Verfassung zu vermitteln (vgl. BAG AP Nr. 2 zu Art. 35 Abs. 2 GG [zu III 1 d - e der Gründe], auch BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit [zu III 4 der Gründe], beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; ferner das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmte Urteil des Vierten Senates vom 20. Juli 1977 - 4 AZR 142/76 - [zu IV der Gründe]).Die politische Treuepflicht von Angestellten des öffentlichen Dienstes besteht bereits nach § 8 BAT, ohne daß es darauf ankommt, ob das Gelöbnis nach § 6 BAT abgelegt worden ist (vgl. BAG vom 20. Juli 1977 - aaO).
- BAG, 25.08.1977 - 3 AZR 705/75
Kündigung - Angabe der Gründe - Schriftliche Mitteilung der Gründe - Entlassung …
Auszug aus BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 321/76
Der Dritte Senat hat es in seinem Urteil vom 25. August 1977 (3 AZR 705/75 - zum Abdruck im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt) für zweifelhaft gehalten, ob gegenüber Arbeitnehmern - soweit es sich nicht um Dienstordnungsangestellte der Sozialversicherungsträger handelt - eine Entlassung als Disziplinarmaßnahme rechtlich zulässig ist.Wegen der weiterreichenden Folgen einer als Dienststrafe verhängten fristgerechten Kündigung konnte das beklagte Land vielmehr wählen, ob es ein Dienststrafverfahren durchführen oder eine ordentliche Kündigung nach § 55 BAT in Verbindung mit § 1 Abs. 2 KSchG aussprechen wollte (vgl. das Urteil des Dritten Senates vom 25. August 1977, aaO [zu II 5 der Gründe]).
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
Auszug aus BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 321/76
Das ist dann anzunehmen, wenn eine Organisation gegenüber der bestehender - 10 verfassungsmäßigen Ordnung unter Ablehnung ihrer Grundwerte und mit dem Ziel, ihre Funktion zu behindern und zu beseitigen, eine kämpferisch-aggressive Haltung einnimmt (vgl. BVerfGE 5, 85 [14-1]). - BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 321/76
Dabei sind an einen angestellten Lehrer in politischer Hinsicht die gleichen Anforderungen zu stellen, wie an einen Lehrer im Beamtenverhältnis, weil die Lehrtätigkeit eine Aufgabe von besonderer staatspolitischer Bedeutung ist (vgl. BVerwGE 47, 330 [343] = NJW 1975, 1135 [1139] [zu II 2 c der Grün de] und BAG AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG). - BAG, 29.06.1961 - 2 AZR 371/60
Kündigungsschutzvorschriften im Falle eines schwerbeschädigten Angestellten bei …
Auszug aus BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 321/76
Bei einer Entlassung aufgrund ordentlicher Kündigung als Disziplinarmaßnahme und einer Kündigung nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen handelt es sich um unterschiedlich zu beurteilende Rechtsinstitute (vgl. BAG 11, 168 [171] = AP Nr. 3 zu § 19 SchwBeschG [zu II der Gründe]; BAG 34-, 8 = AP Nr. 31 und AP Nr. 32 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte).
- BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 962/79
Betriebsvereinbarung - Dienstvereinbarung - Kündigung
1. Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt Bedenken geäußert, ob durch eine Disziplinarmaßnahme, die auf einer aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes oder der Personal Vertretungsgesetze ergangenen Betriebs- bzw. DienstVereinbarung beruht, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden kann (…Urteil vom 25. August 1977, aaO; Urteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 321/76 und 2 AZR 400/76 - und Urteil vom 2. September 1980 - 6 AZR 431/78 -, jeweils unveröffentlicht). - BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 880/78 1. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25. August 1977 - 3 AZR 705/75 - AP Nr. 1 zu § 54 BMT-G II; Urteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 321/76 und 2 AZR 400/76 - Urteil vom 2. September 1980 - 6 AZR 431/78 -) wiederholt Bedenken geäußert, ob durch eine Disziplinarverfügung, die auf einer aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes oder der Personalvertretungsgesetze ergangenen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung beruht, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden kann.
- BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 1005/78 1. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23. August 1977 - 3 AZR 705/75 - AP Nr. 1 zu § 54 BMT-G II; Urteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 321/76 und 2 AZR 400/76 - Urteil vom 2. September 1980 - 6 AZR 431/78 -) wiederholt Bedenken geäußert, ob durch eine DisziplinärVer fügung, die auf einer aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes oder der Personalvertretungsgesetze ergangenen Be triebs- bzw. Dienstvereinbarung beruht, eine Beendigung des ArbeitsVerhältnisses ausgesprochen werden kann.
- BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1049/79 Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt Bedenken geäußert, ob durch eine Disziplinarmaßnahme, die auf einer aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes oder der Personal vertretungsgesetze ergangenen Betriebs- bzw. DienstVerein barung beruht, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden kann (…Urteil vom 25. August 1977, aaO; Urteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 321/76 und 2 AZR 400/76- und Urteil vom 2. September 1980 - 6 AZR 431/78 -, jeweils unveröffentlicht).
- BAG, 02.09.1980 - 6 AZR 431/78 Während es bei einer Erzieherin mit zu ihrer eigentlichen Aufgabe gehört, den ihr anvertrauten Kindern die Grundwerte der Verfassung glaubwürdig zu vermitteln (BAG, Urteil vom 3 November 1977 - 2 AZR 321/76 - [zu II 1 der Gründe]; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [zu II 1 b der Gründe]), übt eine Krankenschwester vornehmlich eine praktische Tätigkeit aus, bei der sie leicht kontrolliert werden kann, und ohnehin kaum die Möglichkeit hat, eine verfassungsfeindliche Haltung zur Geltung zu bringen.
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