Rechtsprechung
| BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - Negative Gesundheitsprognose bei ungewöhnlicher Häufung von Unfällen - Soziale Rechtfertigung einer Kündigung bei unzumutbarer finanzieller Belastung des Arbeitgebers durch eine Weiterbeschäftigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1, ZPO §§ 138, 139, 286
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 26.04.1988 - 11 Ca 1481/88
- LAG Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 2 Sa 85/88
- BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89
In der Revisionsinstanz kann nur nachgeprüft werden, ob der Ermessensrahmen für die aus Fehlzeiten abgeleitete Prognose eingehalten worden ist (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe, sowie vom 6. September 1989, aaO, zu III 1 b der Gründe).Das Berufungsgericht hat zutreffend zugunsten der Beklagten berücksichtigt, daß die Beklagte im Hinblick auf das noch verhältnismäßig niedrige Lebensalter des Klägers bei Ausspruch der Kündigung auf nicht absehbare Zeit mit ganz erheblichen Lohnfortzahlungskosten rechnen muß (vgl. dazu BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, sowie Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 224/89 - zur Veröffentlichung bestimmt).
Im Rahmen der Interessenabwägung ist dabei die tatsächliche bisherige Belastung des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten ohne Rücksicht darauf zu berücksichtigen, inwieweit sie für Ausfallzeiten aufgewendet wurden, die auf nicht für eine Prognose geeigneten Erkrankungen beruhen (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 224/89 -).
- BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88
Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger …
Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - DB 1989, 2075, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; ferner Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen.Die hiergegen von der Revision erhobenen Einwendungen, die Berücksichtigung der Lohnfortzahlungskosten für die Kündigung stelle einen Wertungswiderspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB dar, hat der Senat in dem Urteil vom 16. Februar 1989 (aaO, zu III der Gründe) behandelt und nicht für durchschlagend erachtet; auf diese Ausführungen wird verwiesen.
- BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89
Mit dieser Klarstellung hält der Senat an seiner schon in BAGE 43, 129 (= AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) vertretenen Ansicht fest, der Arbeitnehmer, der Krankheitsbefund und die vermutliche Entwicklung nicht hinreichend kenne oder schildern könne, genüge seiner prozessualen Mitwirkungspflicht schon dann, wenn er seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinde.Trägt der Arbeitnehmer selbst konkrete Umstände für seine Beschwerden und deren Ausheilung oder Abklingen vor, so müssen diese geeignet sein, die Indizwirkung der bisherigen Fehlzeiten zu erschüttern; er muß jedoch nicht den Gegenbeweis führen, daß nicht mit weiteren häufigen Erkrankungen zu rechnen sei (BAGE 43, 129, 139 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969, zu B III 2 c der Gründe).
- BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten …
Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89
Mit dieser Klarstellung hält der Senat an seiner schon in BAGE 43, 129 (= AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) vertretenen Ansicht fest, der Arbeitnehmer, der Krankheitsbefund und die vermutliche Entwicklung nicht hinreichend kenne oder schildern könne, genüge seiner prozessualen Mitwirkungspflicht schon dann, wenn er seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinde.Trägt der Arbeitnehmer selbst konkrete Umstände für seine Beschwerden und deren Ausheilung oder Abklingen vor, so müssen diese geeignet sein, die Indizwirkung der bisherigen Fehlzeiten zu erschüttern; er muß jedoch nicht den Gegenbeweis führen, daß nicht mit weiteren häufigen Erkrankungen zu rechnen sei (BAGE 43, 129, 139 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969, zu B III 2 c der Gründe).
- BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung
Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89
Das Berufungsgericht hat zutreffend zugunsten der Beklagten berücksichtigt, daß die Beklagte im Hinblick auf das noch verhältnismäßig niedrige Lebensalter des Klägers bei Ausspruch der Kündigung auf nicht absehbare Zeit mit ganz erheblichen Lohnfortzahlungskosten rechnen muß (vgl. dazu BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, sowie Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 224/89 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54
Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst
Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89
Das Berufungsgericht hat zutreffend zugunsten der Beklagten berücksichtigt, daß die Beklagte im Hinblick auf das noch verhältnismäßig niedrige Lebensalter des Klägers bei Ausspruch der Kündigung auf nicht absehbare Zeit mit ganz erheblichen Lohnfortzahlungskosten rechnen muß (vgl. dazu BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, sowie Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 224/89 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - DB 1989, 2075, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; ferner Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen. - BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 86/85
Anspruch auf Lohnrückzahlung - Fortsetzungserkrankung - Krankenbezüge - …
Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89
Wenn der Arbeitgeber die Krankheitsursachen nicht kennt, wird ihm die Prognose bei häufigen Kurzerkrankungen dadurch erleichtert, daß der Arbeitnehmer verpflichtet ist, zur Klärung der Frage, ob Fortsetzungserkrankungen im Sinne des LohnFG vorliegen, seinen Arzt oder die Krankenkasse von der Schweigepflicht zu befreien (BAGE 51, 308, 313 [BAG 19.03.1986 - 5 AZR 86/85] = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG, zu III 1 der Gründe; G. Reinecke, DB 1989, 2073). - BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe - …
Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89
In der Revisionsinstanz kann nur nachgeprüft werden, ob der Ermessensrahmen für die aus Fehlzeiten abgeleitete Prognose eingehalten worden ist (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe, …sowie vom 6. September 1989, aaO, zu III 1 b der Gründe). - BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76
Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes - …
Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89
Darin liegt eine gebotene Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung (BAGE 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit), weil in der Praxis davon auszugehen ist, daß ein Arbeitnehmer, der sich auf die Auskunft seines Arztes beruft, damit hinreichend das Fehlen einer eigenen Kenntnis zum Ausdruck bringt (vgl. Ascheid, Beweislastfragen im Kündigungsschutzprozeß, S. 103 f.).
- LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21
Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind Massenentlassungen
Rn. 56 (b)Da die Zumutbarkeit der wirtschaftlichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen zudem davon abhängt, welche Kostenbelastung der Arbeitgeber in der Zukunft zu erwarten hat, sind für die Feststellung der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen zudem solche Krankheitszeiten herauszurechnen sind, die - wie eine einmalige Krankheit (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, BAGE 150, 117; 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, NZA 2006, 655; 07.11.2002 - 2 AZR 599/01, AP Nr. 40 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) oder ein Arbeitsunfall (…vgl. insoweit BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, aaO.;… 07.11.2002 - 2 AZR 599/01, aaO.; 14.01.1993 - 2 AZR 343/92, NZA 1994, 309) - auch bei der Erstellung der Gesundheitsprognose nicht zu berücksichtigen gewesen wären (vgl. BAG 02.11.1989 - 2 AZR 335/89 - LAG Rheinland-Pfalz 02.12.2015 - 7 Sa 525/14 -). - BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 225/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
Dazu gehören in erster Linie Unfälle, soweit es sich nach ihrer Entstehung um einmalige Ereignisse handelt, sowie sonstige offenkundig einmalige Gesundheitsschäden (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; ebenso die nicht zur Veröffentlichung bestimmten Senatsurteile vom 2. November 1989 - 2 AZR 335/89 - und - 2 AZR 366/89 -).Jedoch kann aus der Häufigkeit der auf Unfall beruhenden Fehlzeiten, besonders wenn sie auf regelmäßiger oder häufiger Sportausübung oder bestimmten anderen Freizeitaktivitäten beruhen, im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens nach § 286 ZPO auch geschlossen werden, daß der Arbeitnehmer für diese Aktivitäten entweder besonders verletzungsanfällig oder bei ihrer Ausübung besonders unvorsichtig gewesen ist (so das nicht zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 2. November 1989 - 2 AZR 335/89 -).
- LAG Köln, 28.03.2023 - 4 Sa 659/22
Dreistufiges Prüfungsschema bei der krankheitsbedingten Kündigung; Häufige …
Dazu gehören in erster Linie Unfälle, soweit es sich nach ihrer Entstehung um einmalige Ereignisse handelt, sowie sonstige offenkundig einmalige Gesundheitsschäden (BAG vom 20.11.2014, 2 AZR 755/13; BAG vom 08.11.2007, 2 AZR 292/06; BAG vom 10.11.2005, 2 AZR 44/05; BAG vom 06.09.1989, 2 AZR 19/89; BAG vom 02.11.1989, 2 AZR 335/89; BAG vom 07.12.1989, 2 AZR 225/89;… NK-ArbR/Christof Kerwer KSchG § 1 Rn. 456 f.).
- LAG Baden-Württemberg, 02.10.2009 - 20 Sa 19/09
Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Vielmehr kann die Wiederholungsgefahr auch aus der Häufigkeit verschiedener Krankheiten gefolgert werden (vgl. BAG 02.11.1989 - 2 AZR 335/89 - aaO.).Darüber hinaus ist im Rahmen der Interessenabwägung die tatsächliche bisherige Belastung des Arbeitgebers mit Entgeltfortzahlungskosten ohne Rücksicht darauf zu berücksichtigen, inwieweit diese für Ausfallzeiten aufgewendet wurden, die auf nicht für eine Prognose geeigneten Erkrankungen beruhen (BAG 02.11.1989 - 2 AZR 335/89 - aaO.; 06.09.1989 - 2 AZR 224/89 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
- LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99 Unsubstantiiert ist die Einlassung des Arbeitnehmers nur dann, wenn die "Berufung auf die behandelnden Ärzte" erkennen läßt, daß auch er sich erst noch durch deren Zeugnis die noch fehlende Kenntnis über den weiteren Verlauf seiner Erkrankung verschaffen will (BAG v. 02.11.1989 - 2 AZR 335/89, RzK I 5 g Nr. 32).
- VG München, 09.10.2020 - M 15 K 19.4028
Keine Zustimmung zu einer personenbedingten, außerordentlichen Kündigung eines …
Hierzu bedürfe es nach Urteil des BAG vom 2. November 1989 (Az. 2 AZR 335/89) jedoch im konkreten Einzelfall eine gewisse Häufigkeit, um diese Fehlzeiten in die negative Prognose zu integrieren. - LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1267/95
Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung
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