Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,625
BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03 (https://dejure.org/2004,625)
BAG, Entscheidung vom 25.03.2004 - 2 AZR 341/03 (https://dejure.org/2004,625)
BAG, Entscheidung vom 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 (https://dejure.org/2004,625)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; BSchG § 2; ; BSchG § 4

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung bei sexueller Belästigung; Sexueller Kontakt zwischen einem Reiseleiter und einer ihm untergegebenen Person; Rechtfertigung der Kündigung, wenn der sexuelle Kontakt mehr als 1 Jahr zurückliegt; Berücksichtigung der Dauer der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sexuelle Belästigung auch bei Erwiderung des "Opfers" außerordentlicher Kündigungsgrund ?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Beschäftigtenschutz - Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorschnelle Kündigung - Affäre oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Sexuelle Belästigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3508
  • NZA 2004, 1214
  • DB 2004, 2327
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend sieht das Landesarbeitsgericht allerdings in einer sexuellen Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz durch einen Vorgesetzten einen "an sich" wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses iSv. § 626 Abs. 1 BGB iVm. § 4 Abs. 1 Nr. 1 BSchG (BAG 9. Oktober 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98; LAG Hamburg 21. Oktober 1998 - 4 Sa 53/98 - LAGE BSchG § 4 Nr. 3;… LAG Sachsen 19. August 1997 - 7 Sa 870/96 - KDZ-Däubler 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 101;… Schaub/Linck Arbeitsrechtshandbuch 10. Aufl. § 125 Rn. 113;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 703; von Hoyningen-Huene BB 1991, 2219).

    Entscheidend ist, ob die Gründe ein Indiz für eine auch zukünftige Belastung des Arbeitsverhältnisses darstellen (BAG 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98).

    Der Kläger konnte deshalb berechtigterweise nicht erwarten, die Beklagte werde ihn zunächst auf die Einhaltung der vertraglichen Pflichten unter Androhung von rechtlichen Konsequenzen hinweisen (vgl. auch BAG 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98).

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03
    Bei der Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Rspr. Senat 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184, 190 f.; 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27, 32).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer …

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03
    Bei der Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Rspr. Senat 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184, 190 f.; 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27, 32).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03
    Die sexuelle Belästigung muss aber feststehen (BAG 8. Juni 2000 - 2 ABR 1/00 - AP BeschSchG § 2 Nr. 3 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 50).
  • LAG Hamm, 22.10.1996 - 6 Sa 730/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03
    Ob die sexuelle Belästigung dann zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, hängt von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (…APS-Preis 2. Aufl. § 4 BeschSchG Rn. 7;… ErfK/Schlachter 4. Aufl. § 4 BeschSchG Rn. 2;… KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 443;… KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 500; LAG Hamm 22. Oktober 1996 - 6 Sa 730/96 - LAGE BSchG § 4 Nr. 1; LAG Hamm 13. Februar 1997 - 17 Sa 1544/96 - LAGE BGB § 626 Nr. 110; LAG Sachsen 10. März 2000 - 2 Sa 635/99 - LAGE BGB § 626 Nr. 130).
  • LAG Niedersachsen, 21.01.2003 - 12 Sa 1418/02

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. Januar 2003 - 12 Sa 1418/02 - aufgehoben im Kostenpunkt und soweit es die Berufung des Klägers bezüglich der Beklagten zu 1) zurückgewiesen hat.
  • LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung - …

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03
    Ob die sexuelle Belästigung dann zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, hängt von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (…APS-Preis 2. Aufl. § 4 BeschSchG Rn. 7;… ErfK/Schlachter 4. Aufl. § 4 BeschSchG Rn. 2;… KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 443;… KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 500; LAG Hamm 22. Oktober 1996 - 6 Sa 730/96 - LAGE BSchG § 4 Nr. 1; LAG Hamm 13. Februar 1997 - 17 Sa 1544/96 - LAGE BGB § 626 Nr. 110; LAG Sachsen 10. März 2000 - 2 Sa 635/99 - LAGE BGB § 626 Nr. 130).
  • LAG Sachsen, 10.03.2000 - 2 Sa 635/99

    Sexuelle Belästigung von Praktikantinnen in Ausbildungseinrichtung

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03
    Ob die sexuelle Belästigung dann zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, hängt von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (…APS-Preis 2. Aufl. § 4 BeschSchG Rn. 7;… ErfK/Schlachter 4. Aufl. § 4 BeschSchG Rn. 2;… KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 443;… KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 500; LAG Hamm 22. Oktober 1996 - 6 Sa 730/96 - LAGE BSchG § 4 Nr. 1; LAG Hamm 13. Februar 1997 - 17 Sa 1544/96 - LAGE BGB § 626 Nr. 110; LAG Sachsen 10. März 2000 - 2 Sa 635/99 - LAGE BGB § 626 Nr. 130).
  • LAG Hamburg, 21.10.1998 - 4 Sa 53/98

    Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung am …

    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend sieht das Landesarbeitsgericht allerdings in einer sexuellen Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz durch einen Vorgesetzten einen "an sich" wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses iSv. § 626 Abs. 1 BGB iVm. § 4 Abs. 1 Nr. 1 BSchG (BAG 9. Oktober 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98; LAG Hamburg 21. Oktober 1998 - 4 Sa 53/98 - LAGE BSchG § 4 Nr. 3;… LAG Sachsen 19. August 1997 - 7 Sa 870/96 - KDZ-Däubler 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 101;… Schaub/Linck Arbeitsrechtshandbuch 10. Aufl. § 125 Rn. 113;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 703; von Hoyningen-Huene BB 1991, 2219).
  • BVerwG, 08.11.2000 - 1 D 35.99
    Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03
    Im Einzelfall kann deshalb eine aus den Umständen erkennbare Ablehnung genügen (…Schlachter aaO Rn. 37; BVerwG 8. November 2000 - 1 D 35/99 -).
  • LAG Sachsen, 19.08.1997 - 7 Sa 870/96

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund außerordentlicher …

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    § 4 Beschäftigtenschutzgesetz stellte eine Kodifizierung des arbeitsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dar (BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 6).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331; zuletzt: 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BG 2002 § 626 Nr. 6).

    Dementsprechend bedarf es einer Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (Senat 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98; zuletzt: 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 6).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung - …

    Sie ist "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB geeignet (vgl. BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - zu B I 2 a der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 6).

    Ob die sexuelle Belästigung im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls, ua. von ihrem Umfang und ihrer Intensität (vgl. BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - aaO mwN).

    Das Tatbestandsmerkmal der Unerwünschtheit erfordert - anders als noch § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BSchG (vgl. BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 6) - nicht mehr, dass die Betroffenen ihre ablehnende Einstellung zu den fraglichen Verhaltensweisen aktiv verdeutlicht haben (…v. Roetteken aaO Rn. 360;… ErfK/Schlachter aaO Rn. 12;… AGG/Schleusener 3. Aufl. § 3 Rn. 157;… Däubler/Bertzbach-Schrader/Schubert aaO Rn. 77a).

    Rn. 28 bb) Den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz konkretisiert auch § 12 Abs. 3 AGG (…vgl. BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - Rn. 68, BAGE 124, 295; noch zu § 4 Abs. 1 BSchG: BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - zu B II 2 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 189 = BGB 2002 § 626 Nr. 6).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Da der Begriff des wichtigen Grundes ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr. Senat zuletzt 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - NJW 2006, 530, 540; 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 6; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228; 14. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Da der in § 626 Abs. 1 BGB verwendete Begriff des wichtigen Grundes ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt: BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 6).
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit

    Nach § 626 Abs. 1 BGB (gleichlautend § 54 Abs. 1 BAT) kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (vgl. Senat 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - BAGE 118, 104, 113; 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 6).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2012 - 5 Sa 324/11

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung einer Kollegin

    Sie ist "an sich" als wichtiger Grund im Sinne von § 626 Absatz 1 BGB geeignet (…BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - aaO; BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 6).

    Damit ist auch die ältere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Frage (insb. BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP Nr. 189 zu § 626 BGB = NJW 2004, 3508 = NZA 2004, 1214) heute nicht mehr anwendbar (…so ausdrücklich auch BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - aaO).

    Sie ist "an sich" als wichtiger Grund im Sinne von § 626 Absatz 1 BGB geeignet (…BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - aaO; BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 6).

    Damit ist auch die ältere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Frage, auf die sich der Kläger erstinstanzlich noch bezogen hatte (insb. BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP Nr. 189 zu § 626 BGB = NJW 2004, 3508 = NZA 2004, 1214), heute nicht mehr anwendbar (…so ausdrücklich auch BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - aaO).

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2009 - 3 Sa 410/08

    Kündigung, fristlos, fristgemäß, verhaltensbedingt, Wirksamkeit, …

    Ob die sexuelle Belästigung dann zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, hängt von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (BAG vom 25.03.2004 - 2 AZR 341/03 - Rz. 18 - zitiert nach JURIS - mit einer Vielzahl von weiteren Nachweisen;… LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2007 - 8 Sa 125/07 - Rz. 29, zitiert nach JURIS).
  • LAG Niedersachsen, 25.11.2008 - 1 Sa 547/08

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen sexueller Belästung; Erforderlichkeit einer …

    Dies setzt allerdings massive sexuelle Belästigung in Wort und Tat oder ein zum Beispiel aus der Vorgesetztenstellung heraus erzwungenes sexuelles Entgegenkommen einen der untergebenden Personen voraus (vgl. BAG vom 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - aaO mwN; Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz vom 28. Oktober 2001 - 9 Sa 853/01 -).

    Die verbalen Entgleisungen des Klägers gegenüber der Zeugin A. verlieren zwar dadurch nicht an Gewicht, können aber bei einem langjährig störungsfreien Arbeitsverhältnis nur mildere Mittel als die Kündigung wie beispielsweise die einer Abmahnung und/oder einer Versetzung des Klägers zu einer anderen Kolonne nach sich ziehen (vgl. dazu BAG vom 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - aaO zu B.II.2. der Gründe;… KR-Griebeling, 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 500 mwN).

    Eine Zulassung der Revision war nicht veranlasst, da das Berufungsgericht sich an der Leitentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 6) orientiert hat.

  • ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14

    Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Der Arbeitnehmer weiß von vornherein, dass der Arbeitgeber ein derartiges Fehlverhalten missbilligt"; 26.8.1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127 = AP § 626 BGB Nr. 112 = NZA 1994, 63 [B.I.3 a.]: "Entscheidend ist, dies hat die Rechtsprechung stets betont, dass eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei besonders groben Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers stets dann möglich ist, wenn dem Arbeitnehmer seine Pflichtwidrigkeit ohne weiteres erkennbar ist und er mit der Billigung seines Verhaltens durch den Arbeitgeber nicht rechnen konnte"; 10.2.1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30 = AP § 15 KSchG 1969 Nr. 42 = NZA 1999, 708 [B.II.5.], wonach "bei einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen eine Abmahnung jedenfalls dann entbehrlich" sei, "wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist"; s. aus neuerer Zeit auch BAG 25.3.2004 - 2 AZR 341/03 - NJW 2004, 3508 = NZA 2004, 1214 [B.II.3.].

    Der Arbeitnehmer weiß von vornherein, dass der Arbeitgeber ein derartiges Fehlverhalten missbilligt"; 26.8.1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127 = AP § 626 BGB Nr. 112 = NZA 1994, 63 [B.I.3 a.]: "Entscheidend ist, dies hat die Rechtsprechung stets betont, dass eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei besonders groben Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers stets dann möglich ist, wenn dem Arbeitnehmer seine Pflichtwidrigkeit ohne weiteres erkennbar ist und er mit der Billigung seines Verhaltens durch den Arbeitgeber nicht rechnen konnte"; 10.2.1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30 = AP § 15 KSchG 1969 Nr. 42 = NZA 1999, 708 [B.II.5.], wonach "bei einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen eine Abmahnung jedenfalls dann entbehrlich" sei, "wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist"; s. aus neuerer Zeit auch BAG 25.3.2004 - 2 AZR 341/03 - NJW 2004, 3508 = NZA 2004, 1214 [B.II.3.].

    Der Arbeitnehmer weiß von vornherein, dass der Arbeitgeber ein derartiges Fehlverhalten missbilligt"; 26.8.1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127 = AP § 626 BGB Nr. 112 = NZA 1994, 63 [B.I.3 a.]: "Entscheidend ist, dies hat die Rechtsprechung stets betont, dass eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei besonders groben Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers stets dann möglich ist, wenn dem Arbeitnehmer seine Pflichtwidrigkeit ohne weiteres erkennbar ist und er mit der Billigung seines Verhaltens durch den Arbeitgeber nicht rechnen konnte"; 10.2.1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30 = AP § 15 KSchG 1969 Nr. 42 = NZA 1999, 708 [B.II.5.], wonach "bei einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen eine Abmahnung jedenfalls dann entbehrlich" sei, "wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist"; s. aus neuerer Zeit auch BAG 25.3.2004 - 2 AZR 341/03 - NJW 2004, 3508 = NZA 2004, 1214 [B.II.3.].

  • ArbG Hamburg, 01.07.2015 - 27 Ca 87/15

    Außerordentliche Kündigung bei Entwendung geringwertiger Sachen

  • LAG Niedersachsen, 13.10.2009 - 1 Sa 832/09

    Abmahnungserfordernis bei Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • OLG Köln, 21.11.2012 - 2 U 16/12

    Pflichten eines Rechtsanwalts im Kündigungsschutzverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 17.07.2013 - 13 Sa 141/12

    Kündigung wegen sexueller Belästigung - beidseitiger Auflösungsantrag der …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2009 - 7 Sa 235/08

    Kündigung wegen sexueller Belästigungen gegenüber Arbeitskolleginnen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 8 Sa 125/07

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • LAG Köln, 26.11.2014 - 3 Sa 239/10

    Spesenbetrug; Rechtfertigungsgrund; Abfindung; Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Düsseldorf, 12.06.2013 - 7 Sa 1878/12

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Kfz-Mechanikers wegen …

  • ArbG Köln, 17.09.2014 - 20 Ca 803/14

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung; Aufnahme einer intimen …

  • ArbG Hamburg, 18.09.2013 - 27 Ca 207/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Loyalitätspflichtverletzung - …

  • LAG Hessen, 27.08.2013 - 10 Sa 32/13

    Außerordentliche Kündigung und sexuelle Belästigung

  • ArbG Nienburg, 19.04.2012 - 2 Ca 460/11

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06

    Kündigung, Wettbewerbsverbot, Kündigungsschutzklage, Interessenabwägung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - 25 Sa 2684/10

    Kündigung einer Justizangestellten wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses …

  • LAG Düsseldorf, 23.02.2011 - 12 Sa 1454/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines städtischen Friedhofsleiters …

  • OLG Frankfurt, 27.05.2008 - 5 U 233/04

    GmbH-Geschäftsführer: Kündigung aus wichtigem Grund wegen sexueller Belästigung

  • ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12

    Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S 1 BGB - Auflösung des …

  • ArbG Rheine, 22.01.2024 - 2 Ca 1256/23

    Fristlose Kündigung, sexuelle Belästigung, Nachschieben von Kündigungsgründen, …

  • LAG Hessen, 24.03.2006 - 3 Sa 1014/05

    Arbeitskollege - außerordentliche Kündigung - Falschaussage - versuchte …

  • LAG Köln, 11.04.2005 - 3 Sa 481/04

    Straftat, Hehlerei, außerordentliche Kündigung, Folgekündigung

  • ArbG Düsseldorf, 02.09.2008 - 7 Ca 1837/08

    Außerordentliche Kündigung, verbale sexuelle Belästigung, verbale Entgleisung, …

  • VG Berlin, 29.04.2022 - 85 K 3.20

    Öffentliches Dienstrecht: Disziplinarmaßnahme bei sexueller Belästigung von …

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 9 U 171/05

    Abberufung als GmbH-Geschäftsführer und fristlose Kündigung des …

  • LAG Köln, 08.02.2006 - 3 Sa 1272/05

    verhaltensbedingte Kündigung, Arbeitsverweigerung, Interessenabwägung, …

  • LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1236/11

    Zurückweisung einer

  • LAG Hessen, 17.11.2010 - 6 Sa 640/10

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • ArbG Hannover, 28.04.2005 - 10 Ca 791/04

    Soziale Rechtfertigung für eine Änderungskündigung ; Verstoßes gegen das …

  • ArbG Essen, 08.08.2024 - 1 Ca 715/24
  • ArbG Hamburg, 04.05.2022 - 28 Ca 10/22

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen gesundheitlich begründeter Weigerung, eine …

  • ArbG Essen, 03.08.2023 - 1 BV 16/23
  • ArbG Bonn, 18.03.2022 - 2 Ca 1552/21
  • ArbG Köln, 15.12.2011 - 10 Ca 4977/11

    Die Kontaktaufnahme eines Arbeitnehmers mit Auszubildenden des Betriebes über …

  • ArbG Göttingen, 07.03.2006 - 1 Ca 289/05
  • ArbG Essen, 02.10.2025 - 1 Ca 1363/25
  • LAG Köln, 09.07.2009 - 6 Sa 409/09

    Sexuelle Belästigung; Verdachtskündigung; Ausforschungsbeweis

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht