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Rechtsprechung
   BAG, 08.08.1968 - 2 AZR 348/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,285
BAG, 08.08.1968 - 2 AZR 348/67 (https://dejure.org/1968,285)
BAG, Entscheidung vom 08.08.1968 - 2 AZR 348/67 (https://dejure.org/1968,285)
BAG, Entscheidung vom 08. August 1968 - 2 AZR 348/67 (https://dejure.org/1968,285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtanhörung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Störung im Leistungsbereich - Fristlose Kündigung - Vorhergehende Abmahnung - Verdachtskündigung - Pflichtverletzungen eines Betriebsratsmitglieds - Dauer der Kündigungsfrist - Wichtiger Grund - Beweise vom ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1968, 1201
  • DB 1968, 1455
  • DB 1968, 1816
  • DB 1968, 1817
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.01.1968 - 2 AZR 45/67

    Betriebsratsanhörung - Kündigung - Kommunistische Einstellung

    Auszug aus BAG, 08.08.1968 - 2 AZR 348/67
    Das Landesarbeitsgericht hält die dem Kläger gegen über ausgesprochene außerordentliche Kündigung für wirksam obwohl vor ihrem Ausspruch der Betriebsrat nicht gehört worden ist; es meint der Beklagten habe die vorherige Anhörung des Betriebsrats nicht zugemutet werden können" Hiergegen wendet sich die Revision mit der Auffassung das Betriebsverfassungsgesetz schreibe eine Anhörung des Betriebsrats vor einer jeden Kündigung vor" Das beziehe sich auch auf eine außerordentliche Kündigung" Werde sie ohne eine vorherige Anhörung des Betriebsrats ausgesprochen so sei sie unwirksam" Der erkennende Senat hat bereits seit längerem" zu letzt in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom l8 " Januar 1968 in der Sache 2 AZR 45/67 ausgesprochen daß die Nichtanhörung des Betriebsrats eine außerordentliche Kündigung nicht unwirksam macht" Er. hat damit die früher vom Bundesarbeitsgericht vertretene Auffassung aufgegeben daß bei einer außerordentlichen Kündigung die Nichtanhörung des'Betriebsrats nur dann unschädlich sei wenn sie dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden könne" - k.

    2" Der erkennende Senat hat in der Sache 2 AZR 45/67 die Ansicht.vertreten daß ein dringender unabweisbarer Verdacht einer strafbaren politischen Handlung einen aus reichenden Grund für eine außerordentliche Kündigung ab geben kann" Daß ein solcher Verdacht gegen.den Kläger vorlag kann aus den Feststellungen.

    hätte der Erörterung bedurft ob sich der Arbeitgeber in der vom Kläger behaupteten Weise überhaupt in die Betriebsratswahl einschalten durfte oder ob die Verwarnung nicht von vornherein unbegründet war und des halb auch im Kündigungsprozeß unbeachtlich ist, Falls die-vorerwähnte "Verwarnung" nicht zu Lasten des Klägers gewertet werden kann hätte es der Prüfung bedurft ob eine Verwarnung nicht überhaupt die not wendige Voraussetzung für die Wirksamkeit einer außer ordentlichen auf eine Störung im Leistungsbereich gestützten Kündigung war (vgl« hierzu ebenfalls das Urteil in der Sache 2 AZR 45/67) 0 Zwar mag wenn eine Förderung der Ziele der illegalen KPD durch den Kläger oder eine Beteiligung des Klägers bei der Herstellung oder Verteilung der Flugblätter im einzelnen feststellbar sein sollte angesichts des noch festzustellenden Umfangs der Förderung und des Inhalts der Flugblätter möglicher weise eine Abmahnung nicht notwendig gewesen sein" Die Beurteilung kann jedoch im Zusammenhang mit den politischen Äußerungen des Klägers durchaus eine andere seine Insoweit lag entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts wie oben dargetan ist eine strafbare Förderung der Ziele der illegalen KPD eben nicht, vor, 7= Im Grunde sind es allein diese politischen Äußerungen des Klägers die das angefochtene Urteil tragen" Das Landesarbeitsgericht berücksichtigt aber nicht daß sic der Beklagten bei', dem Ausspruch der Kündigung nicht einmal bekannt waren" Es berücksichtigt ferner nicht " daß die Beklagte die Kündigung bei ihrem Ausspruch nicht begründet hatte und daß das was sie nach dem" Tatbestand des angefochtenen Urteils (UA S" 4 bis 6) zunächst im vorliegenden Rechtsstreit als Kündigungsgrund vorgetragen hatte einen solchen nicht darstellen kann: Teilweise handelte es sich hierbei um Angriffe gegen dritte Personen ohne daß deutlich gemacht war warum der Kläger der sich nach dem eigenen Vortrag der 15 87.

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung - …

    Auszug aus BAG, 08.08.1968 - 2 AZR 348/67
    des angefochtenen Urteils aber nicht mit der notwendigen Sicherheit entnommen werden" Es fehlt in ihm an ausreichenden Feststellungen hinsichtlich der Tatsachen auf die sich der Verdacht gründen konnte" Auch ist in ihm die Frage nicht erörtert was die Beklagte getan hat um zur Aufklärung der Tatsachen auf die sie den Verdacht stützte beizutragen" Wie der erkennende Senat bereits früher (vgl" BAG 16 72 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung /mit weiteren Nachweisen/) ausgeführt hat ist der Arbeitgeber 10.
  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

    Seine gegenteilige Rechtsansicht stützt das Landesarbeitsgericht zu Unrecht auf die in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB, vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP Nr. 62 zu § 626 BGB , vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung und vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Es ist auch im Ergebnis nicht zu beanstanden, daß das Beschwerdegericht bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung des Betriebsratsvorsitzenden nicht - wie an sich geboten - auf die weitere absehbare Vertragsdauer (also z.B. auf den frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt nach Ablauf der Amtszeit des Betriebsratsvorsitzenden, § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG), sondern mit der bisherigen Senatsrechtsprechung (Urteil vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB; Beschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200 = AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969;… Urteil vom 18. Februar 1993 - 2 AZR 526/92 - AP Nr. 35, aaO;… für die betriebsbedingte Änderungskündigung einschränkend Beschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185 = AP Nr. 36, aaO) auf die mangels ordentlicher Kündbarkeit des Betriebsratsvorsitzenden konkret nicht einschlägige und daher "fiktive" Kündigungsfrist (hier Regelfrist: drei Monate zum Monatsende) abgestellt hat.
  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 526/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen häufiger Krankheit

    Entgegen der vom Landesarbeitsgericht nicht näher begründeten Auffassung ist bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit einem Betriebsratsmitglied zumutbar oder unzumutbar ist, von der Kündigungsfrist auszugehen, die ohne den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG für eine ordentliche Kündigung gelten würde (herrschende Meinung; vgl. u.a. BAG Urteil vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB, zu III der Gründe; BAGE 51, 200, 210 f. und 212 = AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969, zu B II 3 b bb und 4 a der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Schlaeper = AR-Blattei Betriebsverfassung IX Entscheidungen 62 mit zustimmender Anmerkung von Löwisch/Abshagen; BAG Urteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, zu A II 4 der Gründe = SAE 1988, 119 ff. mit zustimmender Anmerkung von Coester; BAGE 58, 37, 45 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe; Ascheid, Kündigungsschutzrecht, Rz 521; KR-Etzel, 3. Aufl., § 15 KSchG Rz 23; Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 15 Rz 88; Kittner/Trittin, Kündigungsschutzrecht, § 103 BetrVG Rz 24; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Kündigungsrecht, 3. Aufl., 18. Kapitel, Rz 30; Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG, Stand Juni 1991, § 15 Erl.
  • ArbG Berlin, 15.04.2016 - 28 Ca 1714/16

    Kündigung wegen Freizeitaktivitäten während einer Arbeitsunfähigkeit

    ), bestehen die Gerichte in derartigen Problemlagen darauf, dass nicht nur aufgrund objektiver Tatsachen "starke Verdachtsmomente" existieren, sondern der Arbeitgeber - außerdem - alle zumutbaren Anstrengungen zur Sachverhaltsaufklärung 111 S. BAG 26.9.2002 (Fn. 109) [B.I.1 b, aa.]; deutlich früher bereits BAG 8, 8.1968 - 2 AZR 348/67 - AP § 626 BGB Nr. 57 [II.1 c.]: Pflicht des Arbeitgebers, "das in seinen Kräften stehende zu tun, um ... Aufklärung herbeizuführen"; 11.4.1985 (Fn. 109) [III.3.]; 30.4.1987 (Fn. 109) [B.I.2 b.]; 10.2.2005 (Fn. 109) [B.I.4 a.]; 13.3.2008 (Fn. 109) [B.I.1.].

    S. BAG 26.9.2002 (Fn. 109) [B.I.1 b, aa.]; deutlich früher bereits BAG 8, 8.1968 - 2 AZR 348/67 - AP § 626 BGB Nr. 57 [II.1 c.]: Pflicht des Arbeitgebers, "das in seinen Kräften stehende zu tun, um ... Aufklärung herbeizuführen"; 11.4.1985 (Fn. 109) [III.3.]; 30.4.1987 (Fn. 109) [B.I.2 b.]; 10.2.2005 (Fn. 109) [B.I.4 a.]; 13.3.2008 (Fn. 109) [B.I.1.].

    111 ) S. BAG 26.9.2002 (Fn. 109) [B.I.1 b, aa.]; deutlich früher bereits BAG 8, 8.1968 - 2 AZR 348/67 - AP § 626 BGB Nr. 57 [II.1 c.]: Pflicht des Arbeitgebers, "das in seinen Kräften stehende zu tun, um ... Aufklärung herbeizuführen"; 11.4.1985 (Fn. 109) [III.3.]; 30.4.1987 (Fn. 109) [B.I.2 b.]; 10.2.2005 (Fn. 109) [B.I.4 a.]; 13.3.2008 (Fn. 109) [B.I.1.].

  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches …

    (b.) Daraus erklärt sich unter anderem, dass die Gerichte für Arbeitssachen dem Arbeitgeber seit Jahrzehnten in aller Regel abverlangen, insbesondere vor Ausspruch einer auf vertragliches Fehlverhalten gestützten Kündigung eine (vergebliche) Abmahnung zu erteilen 151 S. zu dieser Entwicklung bereits RAG 21.5.1938 - RAG 17/38 - ARS 33, 135, 139: "Auf der anderen Seite können es die Umstände, insbesondere eine langjährige, erfolgreiche Dienstzeit des Angestellten und schwerwiegende wirtschaftliche Folgen der Kündigung für ihn durchaus rechtfertigen, dem Unternehmen erst einen Versuch zuzumuten, die Beschwerden durch eine Abmahnung abzustellen ..."; BAG 2, 5.1958 - 1 AZR 92/56 - AP § 66 BetrVG Nr. 16 [I.: "Wie auch das LAG nicht verkennt, sind durchaus Fälle denkbar, in denen ... eine Abmahnung erforderlich ist"; 18.1.1968 - 2 AZR 45/67 - AP § 66 BetrVG Nr. 28 [II.2.]: "Soweit es sich um Störungen aus dem Leistungsbereich handelt ... , hat die fristlose Kündigung die Funktion des gesetzlichen Rücktritts, der in der Regel eine Abmahnung erfordert"; 8.8.1968 - 2 AZR 348/67 - AP § 626 BGB Nr. 57 [II.6.]: "Falls die vorerwähnte 'Verwarnung' nicht zulasten des Klägers gewertet werden kann, hätte es der Prüfung bedurft, ob eine Verwarnung nicht überhaupt die notwendige Voraussetzung für eine außerordentliche auf Störung im Leistungsbereich gestützte Kündigung war"; 11.12.1975 - 2 AZR 426/74 - AP § 15 KSchG 1969 Nr. 1 [II.2.]: "Das LAG hat die Pflichtverletzung des Klägers durch die 'Streikaufforderung' als Störung im sog. Leistungsbereich gewertet, bei dem es grundsätzlich einer Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedarf"; s. zur Erstreckung des Abmahnungsgebots auf den sogenannten "Vertrauensbereich" insbesondere BAG 30.6.1983 - 2 AZR 524/81 - EzA § 1 KSchG Tendenzbetrieb Nr. 14 [A.IV.1.]: "Auch ein Fehlverhalten im Vertrauensbereich berechtigt jedoch dann nicht ohne vorherige erfolglose Abmahnung zum Ausspruch einer Kündigung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (…vgl. Hueck , KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz. 90 a;… KR- Hillebrecht , § 626 Rz. 100)"; ebenso BAG 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = NZA 1987, 418 [II.5.]; s. auch BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d.]: "Zu prüfen ist ... das Abmahnungserfordernis bei jeder Kündigung, die wegen eines steuerbaren Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen wurde, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen, wenn also eine Wiederherstellung der Vertrauens erwartet werden konnte".

    S. zu dieser Entwicklung bereits RAG 21.5.1938 - RAG 17/38 - ARS 33, 135, 139: "Auf der anderen Seite können es die Umstände, insbesondere eine langjährige, erfolgreiche Dienstzeit des Angestellten und schwerwiegende wirtschaftliche Folgen der Kündigung für ihn durchaus rechtfertigen, dem Unternehmen erst einen Versuch zuzumuten, die Beschwerden durch eine Abmahnung abzustellen ..."; BAG 2, 5.1958 - 1 AZR 92/56 - AP § 66 BetrVG Nr. 16 [I.: "Wie auch das LAG nicht verkennt, sind durchaus Fälle denkbar, in denen ... eine Abmahnung erforderlich ist"; 18.1.1968 - 2 AZR 45/67 - AP § 66 BetrVG Nr. 28 [II.2.]: "Soweit es sich um Störungen aus dem Leistungsbereich handelt ... , hat die fristlose Kündigung die Funktion des gesetzlichen Rücktritts, der in der Regel eine Abmahnung erfordert"; 8.8.1968 - 2 AZR 348/67 - AP § 626 BGB Nr. 57 [II.6.]: "Falls die vorerwähnte 'Verwarnung' nicht zulasten des Klägers gewertet werden kann, hätte es der Prüfung bedurft, ob eine Verwarnung nicht überhaupt die notwendige Voraussetzung für eine außerordentliche auf Störung im Leistungsbereich gestützte Kündigung war"; 11.12.1975 - 2 AZR 426/74 - AP § 15 KSchG 1969 Nr. 1 [II.2.]: "Das LAG hat die Pflichtverletzung des Klägers durch die 'Streikaufforderung' als Störung im sog. Leistungsbereich gewertet, bei dem es grundsätzlich einer Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedarf"; s. zur Erstreckung des Abmahnungsgebots auf den sogenannten "Vertrauensbereich" insbesondere BAG 30.6.1983 - 2 AZR 524/81 - EzA § 1 KSchG Tendenzbetrieb Nr. 14 [A.IV.1.]: "Auch ein Fehlverhalten im Vertrauensbereich berechtigt jedoch dann nicht ohne vorherige erfolglose Abmahnung zum Ausspruch einer Kündigung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (…vgl. Hueck , KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz. 90 a;… KR- Hillebrecht , § 626 Rz. 100)"; ebenso BAG 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = NZA 1987, 418 [II.5.]; s. auch BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d.]: "Zu prüfen ist ... das Abmahnungserfordernis bei jeder Kündigung, die wegen eines steuerbaren Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen wurde, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen, wenn also eine Wiederherstellung der Vertrauens erwartet werden konnte".

    151) S. zu dieser Entwicklung bereits RAG 21.5.1938 - RAG 17/38 - ARS 33, 135, 139: "Auf der anderen Seite können es die Umstände, insbesondere eine langjährige, erfolgreiche Dienstzeit des Angestellten und schwerwiegende wirtschaftliche Folgen der Kündigung für ihn durchaus rechtfertigen, dem Unternehmen erst einen Versuch zuzumuten, die Beschwerden durch eine Abmahnung abzustellen ..."; BAG 2, 5.1958 - 1 AZR 92/56 - AP § 66 BetrVG Nr. 16 [I.: "Wie auch das LAG nicht verkennt, sind durchaus Fälle denkbar, in denen ... eine Abmahnung erforderlich ist"; 18.1.1968 - 2 AZR 45/67 - AP § 66 BetrVG Nr. 28 [II.2.]: "Soweit es sich um Störungen aus dem Leistungsbereich handelt ... , hat die fristlose Kündigung die Funktion des gesetzlichen Rücktritts, der in der Regel eine Abmahnung erfordert"; 8.8.1968 - 2 AZR 348/67 - AP § 626 BGB Nr. 57 [II.6.]: "Falls die vorerwähnte 'Verwarnung' nicht zulasten des Klägers gewertet werden kann, hätte es der Prüfung bedurft, ob eine Verwarnung nicht überhaupt die notwendige Voraussetzung für eine außerordentliche auf Störung im Leistungsbereich gestützte Kündigung war"; 11.12.1975 - 2 AZR 426/74 - AP § 15 KSchG 1969 Nr. 1 [II.2.]: "Das LAG hat die Pflichtverletzung des Klägers durch die 'Streikaufforderung' als Störung im sog. Leistungsbereich gewertet, bei dem es grundsätzlich einer Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedarf"; s. zur Erstreckung des Abmahnungsgebots auf den sogenannten "Vertrauensbereich" insbesondere BAG 30.6.1983 - 2 AZR 524/81 - EzA § 1 KSchG Tendenzbetrieb Nr. 14 [A.IV.1.]: "Auch ein Fehlverhalten im Vertrauensbereich berechtigt jedoch dann nicht ohne vorherige erfolglose Abmahnung zum Ausspruch einer Kündigung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (…vgl. Hueck , KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz. 90 a;… KR- Hillebrecht , § 626 Rz. 100)"; ebenso BAG 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = NZA 1987, 418 [II.5.]; s. auch BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d.]: "Zu prüfen ist ... das Abmahnungserfordernis bei jeder Kündigung, die wegen eines steuerbaren Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen wurde, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen, wenn also eine Wiederherstellung der Vertrauens erwartet werden konnte".

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

    (1) Das gilt nicht nur bei individuell oder tarifvertraglich vereinbartem Ausschluss der ordentlichen Kündigung, sondern nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, auch bei Arbeitnehmern, denen gegenüber die ordentliche Kündigung nach § 15 KSchG ausgeschlossen ist (Senat 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30; 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP BGB § 626 Nr. 57; 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200; 18. Februar 1993 - 2 AZR 526/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 35 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 40; 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30; für die betriebsbedingte Änderungskündigung einschränkend: 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185).
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Ohne nähere Begründung hat der erkennende Senat im Urteil vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - (AP Nr. 57 zu § 626 BGB) allerdings ausgeführt, eine Verdachtskündigung sei nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung, das in seinen Kräften Stehende zu tun, um eine Aufklärung der Tatsachen, auf die sich der Verdacht stützt, herbeizuführen, nicht nachkommt.
  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds - …

    Dabei soll im Falle einer Änderungskündigung von Betriebsratsmitgliedern, bei denen eine ordentliche Kündigung nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung ausgeschlossen ist, hypothetisch die Frist zugrundezulegen sein, die ohne den besonderen Kündigungsschutz bei einer ordentlichen Kündigung gelten würde (…so BAG Beschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - AP, aaO., zu B II 4 a der Gründe; für den Fall der Beendigungskündigung BAG Urteile vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB …und vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83, aaO.).
  • BAG, 06.03.1986 - 2 ABR 15/85

    Außerordentliche Änderungskündigung nach § 15 KSchG

    Bei der Interessenabwägung nach § 15 KSchG, § 626 BGB ist daher hinsichtlich der Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist oder nicht, die Frist zugrunde zu legen, die ohne den besonderen Kündigungsschutz bei einer ordentlichen Kündigung gelten würde (BAG Urteile vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB sowie vom 2. April 1981 - 2 AZR 1025/78 -, vom 25. Oktober 1984 - 2 AZR 455/83 - n.v. …und vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 -, aaO;… Hueck, KSchG, aaO, § 15 Rz 43;… KR-Etzel, aaO, § 15 KSchG Rz 23).
  • ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15

    Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung

    BAG 26.9.2002 (Fn. 168) [B.I.1 b, aa.]; deutlich früher bereits BAG 8, 8.1968 - 2 AZR 348/67 - AP § 626 BGB Nr. 57 [II.1 c.]: Pflicht des Arbeitgebers, "das in seinen Kräften stehende zu tun, um ... Aufklärung herbeizuführen"; 11.4.1985 (Fn. 167) [III.3.]; 30.4.1987 (Fn. 168) [B.I.2 b.]; 10.2.2005 (Fn. 168) [B.I.4 a.]; 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.1.].S. BAG 26.9.2002 (Fn. 168) [B.I.1 b, aa.]; deutlich früher bereits BAG 8, 8.1968 - 2 AZR 348/67 - AP § 626 BGB Nr. 57 [II.1 c.]: Pflicht des Arbeitgebers, "das in seinen Kräften stehende zu tun, um ... Aufklärung herbeizuführen"; 11.4.1985 (Fn. 167) [III.3.]; 30.4.1987 (Fn. 168) [B.I.2 b.]; 10.2.2005 (Fn. 168) [B.I.4 a.]; 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.1.].

    170) S. BAG 26.9.2002 (Fn. 168) [B.I.1 b, aa.]; deutlich früher bereits BAG 8, 8.1968 - 2 AZR 348/67 - AP § 626 BGB Nr. 57 [II.1 c.]: Pflicht des Arbeitgebers, "das in seinen Kräften stehende zu tun, um ... Aufklärung herbeizuführen"; 11.4.1985 (Fn. 167) [III.3.]; 30.4.1987 (Fn. 168) [B.I.2 b.]; 10.2.2005 (Fn. 168) [B.I.4 a.]; 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.1.].

  • ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11

    Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip" …

  • LAG Hessen, 23.08.2021 - 7 Sa 1190/20

    Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Vorliegen eines wichtigen Grundes

  • ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13

    Unwirksame Verdachtskündigung einer Kassiererin - fehlerhafte vorherige Anhörung …

  • BAG, 12.04.1985 - 2 AZN 64/85

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache …

  • ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14

    Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche …

  • ArbG Berlin, 10.05.2013 - 28 Ca 15881/12

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung

  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13

    Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung

  • ArbG Berlin, 18.05.2012 - 28 Ca 3881/12

    Verdachtskündigung - Inhalt der Anhörung - Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

  • LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02

    Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch …

  • BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79

    Kündigung - Betriebsratszustimmung

  • BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 397/85

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats …

  • LAG Köln, 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95

    Wettbewerbsverbot: Vorbereitungen zum künftigen Wettbewerb bei fehlendem …

  • BAG, 06.02.1969 - 2 AZR 241/68

    Kündigung - Politische Betätigung

  • LAG Köln, 21.08.1998 - 11 Sa 155/97

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei ordentlichen Kündigungen; …

  • BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 115/84

    Streitigkeit über die ordentliche und außerordentliche Kündigung eines …

  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 455/83
  • LAG Köln, 09.08.1996 - 11 Sa 75/96

    Annahmeverzug des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess bei widersprüchlichem …

  • LAG Köln, 01.02.1991 - 11 TaBV 78/90
  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 879/79
  • LAG Berlin, 06.06.1977 - 9 Sa 67/76

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch …

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