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Rechtsprechung
   BAG, 25.04.1963 - 2 AZR 435/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,468
BAG, 25.04.1963 - 2 AZR 435/62 (https://dejure.org/1963,468)
BAG, Entscheidung vom 25.04.1963 - 2 AZR 435/62 (https://dejure.org/1963,468)
BAG, Entscheidung vom 25. April 1963 - 2 AZR 435/62 (https://dejure.org/1963,468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungsschutzprozeß - Änderungskündigung - Ablehnung des Angebotes - Vertragsänderung - Betriebliche Gründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1963, 1017
  • DB 1963, 1156
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.01.1961 - 2 AZR 171/59

    Änderungskündigung - Lohnkürzung - Ablauf der Kündigungsfrist - Fortsetzung der …

    Auszug aus BAG, 25.04.1963 - 2 AZR 435/62
    Eine auf betriebliche Gründe gestützte Änderungskündigung ist dann nicht sozial ungerechtfertigt, wenn so dringende betriebliche Erfordernisse für die geplante Änderung der Arbeitsbedingungen gegeben sind, daß diese Gründe unter vernünftiger Abwägung des Interesses des Arbeitgebers gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung seiner gegenwärtigen Arbeitsbedingungen es als billigenswert und angemessen erscheinen lassen, um dieser Änderung willen das Mittel einer Kündigung zu gebrauchen und damit das Arbeitsverhältnis zu gefährden und unter Umständen zu beenden (Bestätigung von BAGE 10, 288 = BAG, AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung).«.

    Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 12. Januar 1961 in 2 AZR 171/59 (BAGE 10, 288 [293/294] = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung) ausgesprochen; daran hält er fest.

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Eine Änderungskündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die genannten Gründe unter vernünftiger Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der erstrebten Änderung gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung seiner gegenwärtigen Arbeitsbedingungen es als billigenswert und angemessen erscheinen lassen, um dieser Änderung willen das Mittel einer Kündigung zu gebrauchen und damit das Arbeitsverhältnis zu gefährden und unter Umständen zu beenden (vgl. BAG vom 12. Januar 1961 - 2 AZR 171/59 - AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung sowie BAG vom 25. April 1963 - 2 AZR 435/62 - AP Nr. 17 zu § 620 BGB Änderungskündigung).
  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Annahme eines …

    Die Möglichkeit gegen eine Änderungskündigung Änderungsschutzklage zu erheben, sei erst nach Schaffung des KSchG 1951 in der Literatur entwickelt und von der Rechtsprechung (Senatsurteil vom 25. April 1963 - 2 AZR 435/62 - AP Nr. 17 zu § 620 BGB Änderungskündigung, zu 1 der Gründe) gebilligt worden.
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines …

    Die Möglichkeit, gegen eine Änderungskündigung Änderungsschutzklage zu erheben, ist erst nach der Schaffung des Kündigungsschutzgesetzes 1951 in der Literatur (vgl. die Hinweise im Urteil des Siebten Senats vom 23. März 1983 - 7 AZR 157/81 - EzA § 6 KSchG Nr. 1 zu I 4 der Gründe) entwickelt und von der Rechtsprechung (Senatsurteil vom 25. April 1963 - 2 AZR 435/62 - AP Nr. 17 zu § 620 BGB Änderungskündigung, zu 1 der Gründe) gebilligt worden.
  • LAG Hamm, 11.11.1999 - 4 Sa 1879/98

    Unwirksamkeit einer Änderungskündigung wegen Nichtbeachtung der Mitbestimmung des …

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  • LAG Hamm, 18.01.1996 - 4 Sa 768/95

    Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung ; Bestandsgefährdung …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 449/81
    Das Landesarbeitsgericht hat bei der Prüfung der Sozialwid rigkeit der Änderungskündigung die vom Bundesarbeitsgericht auf gestellten Rechtsgrundsätze beachtet (vgl. BAG 10, 288, 293 f. = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung, zu IV der Gründe; BAG Urteil vom 25. April 1963 - 2 AZR 435/62 - AP Nr. 17 zu § 620 BGB Änderungskündigung, unter 1 der Gründe; BAG Urteil vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Be triebsbedingte Kündigung).
  • OLG Hamm, 02.11.1983 - 1 Ss OWi 1536/83

    Ordnungswidrige Überschreitung der höchtzulässigen Schichtzeit und …

    Ebenso einhellig war jedoch anerkannt, daß wegen Überschreitung der in der AZO und in der AV-AZO festgelegten Beschäftigungsgrenzen nur der Arbeitgeber als alleiniger Normadressat und nicht auch der Arbeitnehmer strafrechtlich belangt werden konnte, der durch die arbeitszeitrechtlichen Vorschriften gerade im Interes der Aufrechterhaltung seiner Gesundheit vor einer arbeitsmäßigen Überanspruchung geschützt werden sollte (BayObLGSt 1956, 91 = VRS 15, 394 = AP Nr. 2 zu § 25 AZO; Senatsurteil 1 Ss 589/63 vom 26.7.1963 in AP Nr. 5 zu § 25 AZO; Leitsatz in BB 1963, 1017, Denecke-Neumann, AZO, 8. Aufl., Anm. 4;… Zmarzlik, AZO, Rdn. 3; jeweils zu § 25 AZO; Hein/Eichhoff/Pukall/Krien, Güterkraftverkehrsrecht, Bd. II, S. 117, Ann. 4 zu Nr. 50 AV-AZO).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.08.1973 - 8 Sa 171/72

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ; Zahlung einer Abfindung

    Damit weicht das Bundesarbeitsgericht in gewissem Sinne von seiner früheren, namentlich im Urteil vom 25.4.1963 (AP Nr. 17 zu § 620 BGB Änderungskündigung) vertretenen Auffassung ab, wonach bei einer Änderungskündigung nicht die abgelehnte Vertragsänderung, sondern die Kündigung selbst Gegenstand des Kündigungsschutzprozesses ist.
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