Rechtsprechung
| BAG, 05.02.1987 - 2 AZR 46/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Frist zur schriftlichen Geltendmachung von Lohnansprüchen innerhalb einer tariflichen Ausschlußklausel - Auslegung von tarifvertraglichen Klauseln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76
Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen …
Auszug aus BAG, 05.02.1987 - 2 AZR 46/86
Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist in aller Regel ein ausreichendes Mittel zur Geltendmachung von Ansprüchen, die während des Kündigungsschutzprozeßes fällig werden und von seinem Ausgang abhängen, sofern die tarifliche Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt (BAGE 30, 135 = AP Nr. 63 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 1 der Gründe, m.w.N.).Dies gilt auch dann, wenn es sich um Zahlungsansprüche eines Arbeitnehmers handelt, die vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängen (st. Rechtsprechung des BAG; vgl. BAGE 30, 135 = AP aaO, zu 2 der Gründe, m.w.N., BAGE 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81] = AP Nr. 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I der Gründe).
- BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 208/70
Einwand der Arglist - Tarifliche Ausschlußfristen - Klageerhebung
Auszug aus BAG, 05.02.1987 - 2 AZR 46/86
Wie das BAG im Urteil vom 03.12.1970 5 AZR 208/70 = AP Nr. 46 zu § 4 TVG Ausschlußfristen entschieden hat, muß der Arbeitnehmer nach Wegfall der den Arglisteinwand gegenüber der Ausschlußfrist begründenden Umstände innerhalb einer kurzen, nach den Umständen des Falles sowie Treu und Glauben zu bestimmenden Frist die Ansprüche in der nach dem Tarifvertrag gebotenen Form geltend machen.Ihrer Berufung auf den vor dem rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsprozesses eingetretenen Ablauf der tariflichen Ausschlußfrist für die gerichtliche Geltendmachung stand dann zunächst der Einwand der Arglist (§ 242 BGB) entgegen (vgl. BAG Urteil vom 3. Dezember 1970 - 5 AZR 208/70 - AP Nr. 46 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 05.02.1987 - 2 AZR 46/86
Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages zurückgegriffen werden (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, m. w. N.).
- BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62
Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung …
Auszug aus BAG, 05.02.1987 - 2 AZR 46/86
Maßgebend hierfür ist jedoch die objektive Rechtslage, die das der Kündigungsschutzklage stattgebende Urteil nur deklaratorisch wiedergibt (BAGE 14, 156, 160 = AP Nr. 23 zu § 615 BGB). - BAG, 13.09.1984 - 6 AZR 379/81
Kündigungsschutzklage und tarifliche Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 05.02.1987 - 2 AZR 46/86
Dies gilt auch dann, wenn es sich um Zahlungsansprüche eines Arbeitnehmers handelt, die vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängen (st. Rechtsprechung des BAG; vgl. BAGE 30, 135 = AP aaO, zu 2 der Gründe, m.w.N., BAGE 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81] = AP Nr. 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I der Gründe). - BAG, 09.03.1966 - 4 AZR 87/65
Kündigung - Kündigungstermin - Lohnausfall - Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 05.02.1987 - 2 AZR 46/86
Der Lohn wird dann wie bei der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers fällig (BAG Urteil vom 9. März 1966 - 4 AZR 87/65 - AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen). - ArbG Düsseldorf, 21.08.1984 - 1 Ca 3845/84
Auszug aus BAG, 05.02.1987 - 2 AZR 46/86
Die Tarifvertragsparteien hätten in einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf - 1 Ca 3845/84 - die übereinstimmende Auskunft erteilt, die einseitige Unterwerfung von Arbeitnehmeransprüchen unter die Ausschlußklausel beruhe auf einem Redaktionsversehen.
- BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04
Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs
Vielmehr muss der Arbeitgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seinen Rückzahlungsanspruch innerhalb einer kurzen, nach den Umständen des Falles sowie Treu und Glauben zu bestimmenden Frist in der nach dem Tarifvertrag gebotenen Form geltend machen (13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - AP BGB § 613a Nr. 244 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 162, zu II 2 c der Gründe; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - BAGE 103, 71, 80; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 34; 5. Februar 1987 - 2 AZR 46/86 - zu II 4 b der Gründe; 3. Dezember 1970 - 5 AZR 208/70 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 46 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 3;… vgl. auch Reinecke in Festschrift Schaub S. 602). - BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02
Ausschlußfrist
Nach dem Wegfall der den Arglisteinwand gegenüber der Ausschlußfrist begründenden Umstände müssen die Ansprüche innerhalb einer kurzen, nach den Umständen des Falles sowie Treu und Glauben zu bestimmenden Frist in der nach dem Tarifvertrag gebotenen Form geltend gemacht werden (BAG 5. Februar 1987 - 2 AZR 46/86 - nv.; 3. Dezember 1970 - 5 AZR 208/70 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 46 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 3;… vgl. auch Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 787). - BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02
Ausschlußfrist und Betriebsübergang
Nach Wegfall der den Arglisteinwand begründenden Umstände müssen innerhalb einer kurzen, nach den Umständen des Falles sowie Treu und Glauben zu bestimmenden Frist die Ansprüche in der nach dem Tarifvertrag gebotenen Form geltend gemacht werden (BAG 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - zVv.; 5. Februar 1987 - 2 AZR 46/86 - nv.; 3. Dezember 1970 - 5 AZR 208/70 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 46 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 3;… vgl. auch Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 787;… vgl. auch zur entsprechenden Rechtslage bei der Verjährung: Palandt/Heinrichs BGB 60. Aufl. Überbl. § 194 Rn. 15 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
- BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87
Rechtzeitige Geltendmachung von Verzugslohnansprüchen - …
Der Senat hat demgemäß in einem weiteren nicht veröffentlichten, den Parteien ebenfalls bekanntgegebenen Urteil vom 5. Februar 1987 - 2 AZR 46/86 - die Erhebung der Kündigungsschutzklage auch nicht für eine gerichtliche Geltendmachung von Verzugslohnansprüchen im Sinne des § 13 Nr. 2 MTV ausreichen lassen.Dies ergeben der tarifliche Gesamtzusammenhang der in § 13 Nr. 2 und 5 MTV enthaltenen Regelungen sowie die Tarifgeschichte und die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages, wie der Senat in dem Urteil vom 5. Februar 1987 - 2 AZR 46/86 - entschieden hat.
- BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 373/86
Verfall eines Anspruchs auf Arbeitsentgelt wegen Versäumung einer tariflichen …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage in aller Regel ein ausreichendes Mittel zur Geltendmachung von Ansprüchen, die während des Kündigungsschutzprozesses fällig werden und von seinem Ausgang abhängen, sofern die tarifliche Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt (BAGE 29, 152, 155 [BAG 04.05.1977 - 5 AZR 187/76]; 30, 135, 137 und 46, 359, 361 = AP Nr. 60, 63 und 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Senatsurteile vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - AP Nr. 94 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 2 b der Gründe; vom 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA § 615 BGB Nr. 48, zu B II 2 a der Gründe sowie vom 5. Februar 1987 - 2 AZR 46/86 - n. v., zu II 2 der Gründe).Für die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 8. Januar 1970 - 5 AZR 124/69 - BAGE 22, 241, 244 ff. = AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 2 b der Gründe;… Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 805/76 - BAGE 30, 135 = AP Nr. 63, aaO, zu 2 der Gründe;… BAGE 46, 356, 361 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 86, aaO, zu I der Gründe;… Senatsurteile vom 8. August 1985, aaO, zu II 2 d der Gründe…, vom 20. März 1986, aaO, zu B II 2 c der Gründe sowie vom 5. Februar 1987, aaO, zu II 3 b der Gründe).
- LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11
Jubiläumsgeld - Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist
Rn. 73 (1)Es ist anerkannt, dass ein Verstoß gegen Treu und Glauben einer Berufung auf Ausschlussfristen entgegenstehen kann (…vgl. etwa BAG v. 15.07.2009 - 5 AZR 867/08 - AP Nr. 10 zu § 6 ArbZG, Rn. 30; BAG v. 18.11.2004 - 6 AZR 651/03 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG 13.02.2003 - 8 AZR 236/02 - AP Nr. 244 zu § 613a BGB; BAG v. 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 - n.v.; BAG v. 05.02.1987 - 2 AZR 46/86 - n.v.). - LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 222/11
Jubiläumsgeld - Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist
Rn. 75 (1)Es ist anerkannt, dass ein Verstoß gegen Treu und Glauben einer Berufung auf Ausschlussfristen entgegenstehen kann (…vgl. etwa BAG v. 15.07.2009 - 5 AZR 867/08 - AP Nr. 10 zu § 6 ArbZG, Rn. 30; BAG v. 18.11.2004 - 6 AZR 651/03 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG 13.02.2003 - 8 AZR 236/02 - AP Nr. 244 zu § 613a BGB; BAG v. 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 - n. v.; BAG v. 05.02.1987 - 2 AZR 46/86 - n. v.). - ArbG Hagen, 07.09.2010 - 5 Ca 511/10
Zur (Nicht-)Einhaltung der Ausschlussfristen des § 8 des Rahmentarifvertrages für …
Nach Wegfall der den Arglisteinwand begründenden Umstände müssen innerhalb einer kurzen, nach den Umständen des Falles sowie Treu und Glauben zu bestimmenden Frist die Ansprüche in der nach dem Tarifvertrag gebotenen Form geltend gemacht werden (BAG, Urteil vom 05.02.1987 - 2 AZR 46/86 -, juris, unter II. 4. b) der Gründe, Rdnr. 31 mit weiteren Nachweisen). - LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 67/11
Jubiläumsgeld - Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben
Rn. 52 (1)Es ist anerkannt, dass ein Verstoß gegen Treu und Glauben einer Berufung auf Ausschlussfristen entgegenstehen kann (…vgl. etwa BAG v. 15.07.2009 - 5 AZR 867/08 - AP Nr. 10 zu § 6 ArbZG, Rn. 30; BAG v. 18.11.2004 - 6 AZR 651/03 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG 13.02.2003 - 8 AZR 236/02 - AP Nr. 244 zu § 613a BGB; BAG v. 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 - n. v.; BAG v. 05.02.1987 - 2 AZR 46/86 - n. v.). - BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 399/85
Tarifliche Verfallfrist für die Haftung eines Arbeitnehmers - Erfassung auch der …
Mit dieser Auslegung des § 13 Nr. 2 MTV folgt der erkennende Senat dem Urteil des Zweiten Senats vom 5. Februar 1987 - 2 AZR 46/86 - (nicht zur Veröffentlichung bestimmt).
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