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Rechtsprechung
   BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 482/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10999
BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 482/92 (https://dejure.org/1993,10999)
BAG, Entscheidung vom 18.02.1993 - 2 AZR 482/92 (https://dejure.org/1993,10999)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - 2 AZR 482/92 (https://dejure.org/1993,10999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78

    Geschäftsführer - GmbH - Gemeinsame Vertretung - Gesamtvertretung - …

    Auszug aus BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 482/92
    Bestätigung des Senatsurteils vom 18. Dezember 1980 (- 2 AZR 980/78 - AP Nr. 4 zu § 174 BGB).

    Dazu hat der Senat bereits im Urteil vom 18. Dezember 1980 (- 2 AZR 980/78 - AP Nr. 4 zu § 174 BGB, zu II 3 d der Gründe) entschieden, wie § 174 Satz 1 BGB verlange, müsse die einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gerade wegen der fehlenden Vorlage der Vollmachtsurkunde zurückgewiesen werden, was auch in jenem Fall nicht geschehen sei.

    Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, die Beanstandung der behaupteten Vertretungsmacht nach § 180 BGB beinhalte nicht zugleich auch eine Zurückweisung wegen des fehlenden Nachweises der Vertretungsmacht (Senatsurteil vom 18. Dezember 1980 - 2 AZR 980/78 - AP, a.a.O., zu II 3 d der Gründe).

  • LAG Nürnberg, 10.08.1992 - 7 Sa 18/92

    Klage eines Arbeitnehmers (Maschinenführer) gegen die vom Arbeitgeber erklärte …

    Auszug aus BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 482/92
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 10. August 1992 - 7 Sa 18/92 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitszeitmanipulation - Raucherpause

    Die Zurückweisung muss gerade "wegen" der fehlenden Vollmachtsurkunde erklärt werden (BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 14; BAG 18.12.1980 - 2 AZR 980/78, Leitsatz 3;… ErfK-Müller-Glöge, 22. Auflage 2022, § 620 Rn. 23a).

    Rn. 61 Dass die Zurückweisung gerade auf die Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde gestützt wird, kann sich zwar auch im Wege der Auslegung ergeben (vgl. BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 14; BAG 18.12.1980 - 2 AZR 980/78, Leitsatz 3;… Maier-Reimer/Finkenauer in Erman, BGB, 16. Auflage 2020, § 174 Rn. 10).

    Dies muss sich aber aus der Begründung oder aus anderen Umständen eindeutig und für den Kündigenden zweifelsfrei erkennbar ergeben (BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 14; BAG 18.12.1980 - 2 AZR 980/78, Leitsatz 3).

    Macht der Arbeitnehmer geltend, dem Unterzeichner der Kündigung fehle die Kündigungsberechtigung, liegt allein hierin keine Zurückweisung nach § 174 BGB wegen Nichtvorlage einer Originalvollmacht (…vgl. BAG 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, Rn. 38; BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 15;… ErfK-Müller-Glöge, 22. Auflage 2022, § 620 BGB Rn. 26).

    Auch die Tatsache, dass die Zurückweisung durch einen Rechtsanwalt erfolgte, bei dem zu erwarten ist, dass er den Unterschied zwischen § 174 Satz 1 BGB und § 180 Satz 1 BGB kennt, verwehrt den Rückschluss, hier habe nicht - wie ausdrücklich erklärt - nur die (alleinige) Kündigungsbefugnis des Vorsitzenden der Geschäftsführung bestritten (§ 180 Satz 1 BGB), sondern auch die fehlende Vollmachtsvorlage (§ 174 Satz 1 BGB) gerügt werden sollen (so im Ergebnis auch BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 15).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 532/01

    Kündigung und Zustimmungsvorbehalt für vorläufigen Insolvenzverwalter - …

    Der Senat hat im Rahmen von § 174 Satz 1 BGB angenommen, die einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung müsse eindeutig, also gerade wegen der fehlenden Vorlage der Vollmachtsurkunde zurückgewiesen werden (Senat 18. Dezember 1980 - 2 AZR 980/78 - AP BGB § 174 Nr. 4 = EzA BGB § 174 Nr. 4; 18. Februar 1993 - 2 AZR 482/92 - RzK I 2 b Nr. 18).
  • LAG Hamm, 25.11.1999 - 4 Sa 448/99

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, über die …

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  • LAG Hamm, 02.07.2003 - 2 Sa 1418/02
    Gemäß § 174 Satz 1 BGB ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, welches ein Bevollmächtigter vornimmt, unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft gerade wegen der fehlenden Vorlage der Vollmachtsurkunde zurückweist (BAG vom 18.12.1980 - 2 AZR 980/78 - AP Nr. 4 zu § 174 BGB sowie vom 18.02.1993 - 2 AZR 482/92 - RzK I 2 b) Nr. 18).
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