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Rechtsprechung
   BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 513/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6488
BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 513/99 (https://dejure.org/2000,6488)
BAG, Entscheidung vom 06.07.2000 - 2 AZR 513/99 (https://dejure.org/2000,6488)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 2 AZR 513/99 (https://dejure.org/2000,6488)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Wirksamkeit formloser Kündigung bei vereinbarter Schriftform für Änderungen des Vertrages, Vertragsänderung, Schriftformklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 718
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 195/97
    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 513/99
    Fortführung der Senatsrechtsprechung BAG 9. Oktober 1997 - 2 AZR 195/97 - RzK I 2 a Nr. 18 und BAG 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - AP GrO kath.

    Die streitige Kündigung ist nicht gemäß § 125 Satz 2 BGB unwirksam (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. 9. Oktober 1997 - 2 AZR 195/97 - RzK I 2 a Nr. 18 und 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - AP GrO kath. Kirche Art. 4 Nr. 1; ebenso BAG 16. Mai 2000 - 9 AZR 245/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Auslegung von § 13 des Arbeitsvertrages (§§ 133, 157 BGB) durch das Landesarbeitsgericht dürfte zwar, weil es sich wohl um einen Formular-Arbeitsvertrag handelt, der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegen (vgl. BAG 9. Oktober 1997 aaO mwN).

    Jedenfalls hätte, wenn auch die auf Beseitigung des Arbeitsvertrages gerichtete und damit auf einer ganz anderen Ebene liegende Kündigung dem Schriftformzwang unterstellt werden sollte, dies durch Aufnahme eines entsprechenden Begriffs in den Katalog des § 13 Satz 1 oder in anderer Weise klargestellt werden müssen (vgl. BAG 9. Oktober 1997 aaO).

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98

    Kündigung; Kirchendienst

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 513/99
    Fortführung der Senatsrechtsprechung BAG 9. Oktober 1997 - 2 AZR 195/97 - RzK I 2 a Nr. 18 und BAG 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - AP GrO kath.

    Die streitige Kündigung ist nicht gemäß § 125 Satz 2 BGB unwirksam (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. 9. Oktober 1997 - 2 AZR 195/97 - RzK I 2 a Nr. 18 und 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - AP GrO kath. Kirche Art. 4 Nr. 1; ebenso BAG 16. Mai 2000 - 9 AZR 245/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 245/99

    Vertragliche Schriftform für Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 513/99
    Die streitige Kündigung ist nicht gemäß § 125 Satz 2 BGB unwirksam (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. 9. Oktober 1997 - 2 AZR 195/97 - RzK I 2 a Nr. 18 und 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - AP GrO kath. Kirche Art. 4 Nr. 1; ebenso BAG 16. Mai 2000 - 9 AZR 245/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wollte der Gesetzgeber ein durch eine Kündigung aufgelöstes privatrechtliches Rechtsverhältnis, wie es das Arbeitsverhältnis darstellt, rückwirkend oder mit der Gesetzesänderung ex nunc neu begründen, bedürfte dies - ungeachtet der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit - einer ausdrücklichen oder jedenfalls eindeutigen Regelung (vgl. BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39, zu II 1 der Gründe; BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 716/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 38, zu II 2 a der Gründe; siehe auch BAG 16. Mai 2000 - 9 AZR 245/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 3 der Gründe).

  • LAG Hamm, 29.04.1999 - 6 Sa 1920/98

    Arbeitsvertag - Schriftformerfordernis für Änderungen und Nebenabredung - (keine) …

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 513/99
    2 AZR 513/99 6 Sa 1920/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. April 1999 - 6 Sa 1920/98 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 716/98

    Darlegungslast für Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste - …

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 513/99
    Wollte der Gesetzgeber ein durch eine Kündigung aufgelöstes privatrechtliches Rechtsverhältnis, wie es das Arbeitsverhältnis darstellt, rückwirkend oder mit der Gesetzesänderung ex nunc neu begründen, bedürfte dies - ungeachtet der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit - einer ausdrücklichen oder jedenfalls eindeutigen Regelung (vgl. BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39, zu II 1 der Gründe; BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 716/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 38, zu II 2 a der Gründe; siehe auch BAG 16. Mai 2000 - 9 AZR 245/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 624/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 513/99
    Wollte der Gesetzgeber ein durch eine Kündigung aufgelöstes privatrechtliches Rechtsverhältnis, wie es das Arbeitsverhältnis darstellt, rückwirkend oder mit der Gesetzesänderung ex nunc neu begründen, bedürfte dies - ungeachtet der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit - einer ausdrücklichen oder jedenfalls eindeutigen Regelung (vgl. BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39, zu II 1 der Gründe; BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 716/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 38, zu II 2 a der Gründe; siehe auch BAG 16. Mai 2000 - 9 AZR 245/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 255/97

    Frühpensionierung - Zusage von 90 % des letzten Nettoentgelts - Steuerprogression

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 513/99
    Die Unklarheitenregel wäre nur anzuwenden, wenn nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten ein nicht behebbarer Zweifel bliebe und mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar wären (BAG 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 10 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 32, zu III 4 der Gründe).
  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00

    Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit

    Sie bezieht sich auf einen im öffentlichen Dienst der neuen Bundesländer allgemein üblichen Formulararbeitsvertrag und dessen standardisierte Vertragsklauseln ohne individuellen Charakter (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127, 137; 6. Juli 2000 - 2 AZR 513/99 - AP BGB § 125 Nr. 16).
  • BGH, 21.04.2026 - VIII ZR 221/25

    Rechtmäßigkeit der ausgesprochene Kündigung wegen Eigenbedarf durch Vermieterin …

    Rn. 19 (b) Somit beurteilt sich die Wirksamkeit dieser rechtsgestaltenden Erklärung nach der bei ihrem Zugang geltenden Rechtslage (vgl. BAG, NZA 2001, 718;… BAG, NZA-RR 2013, 609 Rn. 15; BayObLG, NJW-RR 1995, 1034, 1036; jeweils mwN).
  • BAG, 21.03.2013 - 6 AZR 618/11

    Tarifliche Besitzstandszulage für Leistungszuschläge

    Ihre Gestaltungswirkung tritt aber schon unmittelbar mit Zugang der einseitigen Willenserklärung, durch die sie ausgeübt werden, ein, wobei es auf die Rechtslage beim Zugang der einseitigen Willenserklärung ankommt (vgl. BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 513/99 - AP BGB § 125 Nr. 16;… Seckel aaO S. 49).
  • LAG Köln, 09.03.2010 - 12 Sa 1387/09

    Unwirksame Abtretung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Bei der Überprüfung der Wirksamkeit der Abtretung ist auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 15.04.1987 - VIII ZR 97/86; BGH NJW 1989, 1277 zu § 138 BGB; vgl. auch BAG, Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 529/05 - einschränkend in Bezug auf die Vergütungshöhe, BGHZ 54, 56, 63 zur nicht rückwirkenden Heilung bei Formmängeln; BAG, Urteil v. 06.07.2000, 2 AZR 513/99, NZA 2001, 718 zu nachträglich eingeführtem Formerfordernis).
  • LAG Hamm, 12.06.2002 - 2 Sa 1563/01

    Zur insolvenzrechtlichen Anfechtung eines Arbeitsvertrages, der in den letzten …

    Substanzvernichtende Vorgänge würden davon nicht erfasst (BAG vom 16.05.2000 - 9 AZR 245/99 - und vom 06.07.2000 - 2 AZR 513/99 -).
  • LG Oldenburg, 06.10.2017 - 9 O 977/17

    - GVO Versicherung Oldenburg -, Kündigung, Bestimmheit der Kündigungserklärung, …

    Eine Kündigungserklärung ist etwas anderes, als eine Änderung des Vertrages (unter Bezugnahme auf BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 513/99 - LS 1, 10 ).
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