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Rechtsprechung
   BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,880
BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00 (https://dejure.org/2002,880)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2002 - 2 AZR 556/00 (https://dejure.org/2002,880)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 (https://dejure.org/2002,880)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung; Notwendige klinische Studien für die Zulassung entwickelter Arzneimittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1, 2, 3 § 2 S. 1
    Kündigung - Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1416 (Ls.)
  • DB 2002, 2276
  • DB 2006, 2276
 
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Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzunehmen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (Senat 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 11. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA SD 2002, Nr. 7).

    Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die gerichtlich nur auf Willkür hin zu überprüfende unternehmerische Organisationsentscheidung getroffen hat, eine Abteilung stillzulegen, bestimmte Arbeiten an ein anderes Unternehmen zur selbständigen Erledigung zu vergeben und/oder an einem bestimmten Standort zu konzentrieren (vgl. Senat 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262, 269 f.; 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - aaO.).

    Hierzu gehört zweifellos genauso das Recht, sein Unternehmen aufzugeben bzw. selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben und welche unternehmerische Ziele es verfolgen soll (…Senat 12. November 1998 aaO), wie die Festlegung, an welchem Standort welche arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden sollen (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - aaO).

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine bessere betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (BAG 6. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127; 19. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

    Da für eine tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung grundsätzlich die Vermutung spricht, daß sie aus sachlichen Gründen erfolgt, der Rechtsmißbrauch also die Ausnahme ist, hat im Kündigungsschutzprozeß der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und im Streitfall ggf. zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, daß die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. beispielsweise Senat 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Bei der Frage der sozialen Rechtfertigung iSd. § 2 Satz 1, § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen der §§ 2, 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. Senat, beispielsweise 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - und - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 71 und 92, 61).

    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine bessere betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (BAG 6. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127; 19. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzunehmen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (Senat 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 11. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA SD 2002, Nr. 7).

    Hierzu gehört zweifellos genauso das Recht, sein Unternehmen aufzugeben bzw. selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben und welche unternehmerische Ziele es verfolgen soll (Senat 12. November 1998 aaO), wie die Festlegung, an welchem Standort welche arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden sollen (…BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - aaO).

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    das wesentliche Motiv gewesen ist (BAG 2. April 1987 - 2 AZR 227/86 - BAGE 55, 190).

    Der Kläger trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG 2. April 1987 - 2 AZR 227/86 - aaO).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Bei der Frage der sozialen Rechtfertigung iSd. § 2 Satz 1, § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen der §§ 2, 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. Senat, beispielsweise 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - und - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 71 und 92, 61).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Ob die zur Kündigung vom Arbeitgeber angeführten betrieblichen Erfordernisse dringend sind, beurteilt sich anhand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (Senat 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die gerichtlich nur auf Willkür hin zu überprüfende unternehmerische Organisationsentscheidung getroffen hat, eine Abteilung stillzulegen, bestimmte Arbeiten an ein anderes Unternehmen zur selbständigen Erledigung zu vergeben und/oder an einem bestimmten Standort zu konzentrieren (vgl. Senat 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262, 269 f.; 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209;… 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - aaO.).
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Dabei ist auch bei einer Ablehnung des Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer - wie hier - nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (st. Rspr. Senat 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151; 17. Juni 1998 - 2 AZR 336/97 - BAGE 89, 149).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch …

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die gerichtlich nur auf Willkür hin zu überprüfende unternehmerische Organisationsentscheidung getroffen hat, eine Abteilung stillzulegen, bestimmte Arbeiten an ein anderes Unternehmen zur selbständigen Erledigung zu vergeben und/oder an einem bestimmten Standort zu konzentrieren (vgl. Senat 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262, 269 f.; 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209;… 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - aaO.).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
  • LAG Hessen, 20.04.2000 - 12 Sa 112/99

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung ; Beschäftigung als als …

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Rechtsmissbrauch ist die Ausnahme (vgl. Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Das liefe auf eine unzulässige Zweckmäßigkeitsüberprüfung der getroffenen Organisationsentscheidung hinaus (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - zu II 3 d der Gründe, EzA KSchG § 2 Nr. 45).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Auch die Gerichte für Arbeitssachen unterziehen unternehmerische Organisationsentscheidungen allein einer Missbrauchskontrolle (vgl. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - zu II 2 der Gründe, EzA KSchG § 2 Nr. 45; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 85, 358 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 42 = EzA KSchG § 2 Nr. 26).

    Hierzu gehört genauso das Recht, sein Unternehmen aufzugeben bzw. selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben und welche unternehmerischen Ziele es verfolgen soll (vgl. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - aaO).

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

    Bei der Frage der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung iSv. § 2 Satz 1, § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen der §§ 2, 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45).

    a) Eine Änderungskündigung ist ua. durch dringende betriebliche Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45; 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97).

    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine bessere betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45; 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97; 6. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127; 19. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 -BAGE 92, 61).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Auch die Gerichte für Arbeitssachen unterziehen unternehmerische Organisationsentscheidungen allein einer Missbrauchskontrolle (vgl. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - zu II 2 der Gründe, EzA KSchG § 2 Nr. 45; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 85, 358 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 42 = EzA KSchG § 2 Nr. 26).

    Hierzu gehört genauso das Recht, sein Unternehmen aufzugeben bzw. selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben und welche unternehmerischen Ziele es verfolgen soll (vgl. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - aaO).

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06

    Kündigungsschutz - Klagefrist

    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine "bessere" betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45;… 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Der Beklagten kann nicht entgegen gehalten werden, sie hätte ihren Betrieb so organisieren können, dass dauerhaft eine unveränderte Weiterbeschäftigung des Klägers möglich gewesen wäre (vgl. Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - zu II 3 d der Gründe, EzA KSchG § 2 Nr. 45; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 92, 61).
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 558/09

    Änderungskündigung zur Anpassung des Arbeitsorts nach Dienststellenverlegung

    Rn. 17 a) Die Anordnung des Beklagten vom 20. Februar 2001, das TLLV an einem Standort zu konzentrieren, den Sitz dieser Behörde nach Bad Langensalza zu verlegen und die bisherigen Standorte zu schließen, stellt eine rechtlich zulässige Organisationsentscheidung dar, die zum Wegfall der Arbeitsplätze am Standort Jena-Zwätzen geführt hat (zur Verlagerung eines Betriebsteils: Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - zu II 2 der Gründe, EzA KSchG § 2 Nr. 45; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - zu I 1 c aa der Gründe, EzA KSchG § 2 Nr. 41). Es gehört zum Kern der (unternehmerischen) Freiheit, die betriebliche Organisation zu gestalten und festzulegen, an welchem Standort welche arbeitstechnischen Zwecke und Ziele verfolgt werden sollen.

    Der gesetzliche Kündigungsschutz verpflichtet den Arbeitgeber nicht, eine bestimmte betriebliche Organisationsstruktur oder einen konkreten Standort beizubehalten (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - zu II 2 der Gründe, aaO;… 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - zu I 1 c bb der Gründe, aaO). Dies gilt für den öffentlichen Arbeitgeber insbesondere dann, wenn die Organisationsentscheidung durch ein parlamentarisches Gremium oder durch die demokratisch legitimierte Verwaltung getroffen worden ist (vgl. hierzu BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - ZTR 1995, 566). Solche Organisationsentscheidungen können von den Gerichten inhaltlich nicht nachgeprüft werden, sie sind grundsätzlich als gegeben hinzunehmen (…Senat 10. Mai 2007 - 2 AZR 263/06 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 155; 24. Juni 2004 - 2 AZR 208/03 - zu B II 7 b der Gründe, ZTR 2005, 160). Sie unterliegen lediglich einer Missbrauchskontrolle.

    Danach ist eine Kündigung durch "dringende" betriebliche Erfordernisse nur bedingt, wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b KSchG anderweitig zu beschäftigen (Senat 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 112, 361; 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - zu II 3 d der Gründe, EzA KSchG § 2 Nr. 45; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - zu I 2 a der Gründe, EzA KSchG § 2 Nr. 41;… 6. Februar 1997 - 2 AZR 50/96 - Rn. 19; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24). Aus der gesetzlichen Formulierung folgt zugleich, dass der öffentliche Arbeitgeber regelmäßig nicht verpflichtet ist, den Arbeitnehmer auf einem (freien) Arbeitsplatz in einer Dienststelle eines anderen Verwaltungszweigs weiterzubeschäftigen (…Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 1020/08 - Rn. 17; 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - zu C 2 der Gründe, BAGE 46, 191; LAG Köln 23. Februar 1996 - 11 (13) Sa 888/95 - LAGE KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36;… zu Ausnahmen im Fall einer Verlagerung der Aufgaben in einen anderen Verwaltungszweig Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 1020/08 - Rn. 18; 6. Februar 1997 - 2 AZR 50/96 - zu II 2 b der Gründe). Die gesetzliche Beschränkung will den öffentlichen Arbeitgeber vor einem "staatsweiten Weiterbeschäftigungsanspruch" schützen (vgl. Lingemann/Grothe NZA 1999, 1072, 1074). Dies erscheint vor dem Hintergrund des Art. 33 Abs. 2 GG auch berechtigt.

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

    Hierzu gehört auch das Recht, sein Unternehmen aufzugeben bzw. selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben und welche unternehmerischen Ziele es verfolgen soll, sowie die Festlegung, an welchem Standort welche arbeitstechnischen Zwecke verfolgt werden sollen (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41; BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - DB 2002, 2276). Dementsprechend kann ihn auch das gesetzliche Kündigungsschutzrecht nicht dazu verpflichten, betriebliche Organisationsstrukturen und -abläufe oder Standorte beizubehalten und geplante Organisationsentscheidungen nicht durchzuführen.

    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine bessere betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - aaO). Dementsprechend unterliegen organisatorische Unternehmerentscheidungen, die sich nachteilig auf die Einsatzmöglichkeiten des Arbeitnehmers auswirken, keiner Zweckmäßigkeitsprüfung, sondern nur einer Missbrauchskontrolle dahin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind, wobei für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung die Vermutung spricht, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt (…BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - aaO). Diese Grundsätze gelten gleichermaßen und unabhängig davon, ob der Arbeitgeber für die Umsetzung seiner Organisationsmaßnahme Beendigungs- und/oder Änderungskündigungen ausspricht oder er sie durch Anordnung von Versetzungen durchführen kann.

  • LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 13 Sa 78/04

    Änderungskündigung - Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betroffenen Arbeitnehmer zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, in jüngerer Vergangenheit zum Beispiel BAG 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 -AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74, zu B I 1 der Gründe; BAG 21.02.2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45, zu II 2 der Gründe; BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu I 1 b der Gründe).

    Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot - wie hier - rechtzeitig unter Vorbehalt angenommen oder es abgelehnt hat, ist nicht auf das Kündigungselement, die Frage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (zu einem unter Vorbehalt angenommenen Änderungsangebot beispielsweise BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu I 1 a der Gründe; zu einem abgelehnten Angebot BAG 21.02.2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45, zu II 1 der Gründe;… zu der dogmatischen Begründung des in beiden Konstellationen unveränderten Prüfungsmaßstabs KR-Rost 7. Auflage 2004 § 2 KSchG Rn. 85 ff., 89 ff. und 92 ff.).

    c) Eine - hier nach den soeben angestellten Überlegungen gebotene - Änderungskündigung ist unter anderem dann durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (für die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74, zu B I 2 der Gründe; BAG 21.02.2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45, zu II 2 der Gründe; BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu I 1 b der Gründe, jeweils m. w. N.).

  • LAG Hamm, 24.07.2007 - 12 Sa 320/07

    Betriebsbedingte Kündigung, unzulässige Austauschkündigung, Leiharbeitnehmer

  • ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16

    Kündigung aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 97/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 769/10

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

  • ArbG Berlin, 03.01.2014 - 28 Ca 19481/12

    Auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützte Kündigung

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 163/11

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • ArbG Siegen, 05.03.2020 - 1 Ca 568/19
  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 103/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 667/06

    Änderungskündigung

  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13

    Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06

    Änderungskündigung

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1530/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1524/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1571/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1573/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1531/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1553/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1551/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1555/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1547/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1548/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1550/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1527/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1532/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1528/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1544/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1546/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1552/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1554/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1529/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1545/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1549/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1574/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1526/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1533/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1572/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen …

  • LAG Hessen, 29.04.2009 - 18 Sa 1196/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen …

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1188/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen …

  • ArbG Köln, 13.02.2020 - 10 Ca 1928/19
  • LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10

    Versetzung eines Flugkapitäns - Umstationierung

  • LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10
  • LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07

    Anhörung des Betriebsrats, Änderungskündigung

  • LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1025/10
  • ArbG Düsseldorf, 18.11.2011 - 4 Ca 2169/11

    Zur Versetzung einer Flugbegleiterin an einen anderen Einsatzort

  • LAG Hessen, 09.03.2015 - 17 Sa 1084/14

    Entziehung des Anspruchs auf Beschäftigung im Wechselschichtdienst i.R.d. …

  • ArbG Siegburg, 09.11.2006 - 4 Ca 2182/06
  • ArbG Siegburg, 09.11.2006 - 4 Ca 2163/06
  • ArbG Siegburg, 09.11.2006 - 4 Ca 2187/06
  • ArbG Siegburg, 09.11.2006 - 4 Ca 2184/06
  • ArbG Siegburg, 09.11.2006 - 4 Ca 2198/06
  • LAG Hessen, 17.11.2009 - 12 Sa 308/09

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - jahrelange Hinnahme des …

  • ArbG Siegburg, 09.11.2006 - 4 Ca 2192/06
  • LAG Hessen, 14.08.2013 - 12 Sa 1808/11

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

  • LAG München, 16.09.2009 - 5 Sa 788/09

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung

  • ArbG Hamburg, 22.08.2012 - 3 Ca 209/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Gemeinschaftsbetrieb - …

  • ArbG Siegburg, 09.11.2006 - 4 Ca 2189/06
  • ArbG Nürnberg, 11.01.2010 - 3 Ca 7892/09

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Chefarzt

  • ArbG Siegburg, 09.11.2006 - 4 Ca 2194/06
  • ArbG Hamburg, 16.01.2013 - 3 Ca 210/12

    Zur Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Auftragsrückgang - …

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