Rechtsprechung
| BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung von schwerbehinderten Menschen; Zustimmungserfordernis; Kündigungsfrist; Außerordentliche Kündigung; Wichtiger Grund; Anhörung des Betriebsrats; Zustimmung der Hauptfürsorgestelle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigungsrecht - Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit Auslauffrist gegenüber tariflich ordentlich unkündbarem, "ohne regelmäßige Tätigkeit" zur "beruflichen Neuorientierung" beschäftigten Arbeitnehmer; Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ; Vorrang einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 01.08.2001 - 3 Ca 6098/00
- LAG Sachsen, 28.06.2002 - 3 Sa 832/01
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Papierfundstellen
- NZA 2004, 1118 (Ls.)
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (15)
- BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
Krankheitskündigung - negative Prognose
Auszug aus BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
aa) Dies gilt vor allem in den Fällen einer krankheitsbedingten dauernden Unfähigkeit des Arbeitnehmers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39; 19. Mai 1993 - 2 AZR 598/92 - 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5).Liegt eine dauernde Unfähigkeit des Arbeitnehmers vor, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen und ist deshalb in der Regel auch eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung gegeben, da auf Dauer ein Austausch von Leistung und Gegenleistung ausscheidet und eine weitere Einsatzmöglichkeit des Arbeitnehmers auf einem anderen (leidensgerechten) Arbeitsplatz auch nicht mehr möglich ist, so kann sich die Unwirksamkeit der Kündigung nur noch aus der Abwägung der wechselseitigen Interessen im Einzelfall ergeben (vgl. BAG 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39).
- BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit
Auszug aus BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Jedenfalls betrifft der - etwaige - Ausschluss der außerordentlichen Kündigung in § 30 Abs. 3 Nr. 2 AnTV lediglich Fälle geminderter Leistungsfähigkeit, nicht jedoch den davon zu unterscheidenden vorliegenden Fall dauerhafter Unfähigkeit zur Arbeitsleistung (vgl. zur Unterscheidung: BAG 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5).aa) Dies gilt vor allem in den Fällen einer krankheitsbedingten dauernden Unfähigkeit des Arbeitnehmers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39; 19. Mai 1993 - 2 AZR 598/92 - 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5).
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …
Auszug aus BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Damit macht die Beklagte zu 1) einen Dauertatbestand geltend, der sich fortlaufend neu verwirklicht (für den Fall dauernder Krankheitsanfälligkeit: BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65).Da die Einhaltung der Kündigungsfrist dem Arbeitgeber regelmäßig zumutbar sein dürfte, wird eine Kündigung aus wichtigem Grund aber nur ganz ausnahmsweise, zB bei einem Ausschluss der ordentlichen Kündigung auf Grund tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarung in Betracht kommen, wobei grundsätzlich die der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten ist (vgl. BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65; 16. September 1999 - 2 AZR 123/99 - AP BGB § 626 Nr. 159 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 2;… KR-Fischermeier § 626 BGB Rn. 105;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis Rn. 551 ff.; Conze ZTR 1987, 99, 102; Weng DB 1977, 676, 677).
- BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 201/98
Auszug aus BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Das Landesarbeitsgericht hat die lange und offenbar störungsfreie Beschäftigungszeit des Klägers sowie den Umstand, dass bei ihm eine Berufskrankheit vorlag und dass er sich - nach seinem Vorbringen - gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge der Arbeitsleistung für die Beklagte zu 1) zugezogen hat (zur Berücksichtigungsfähigkeit derartiger Umstände: BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 201/98 - EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 1), in seinen Ausführungen zur Interessenabwägung nicht ausdrücklich erwähnt. - BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
Zugang eines Kündigungsschreibens
Auszug aus BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Letzteres war hier, da es sich um einen unveränderten Dauerkündigungsgrund handelte, nicht der Fall (s. auch BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 130 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe). - BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des …
Auszug aus BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Da er in der Regel medizinischer Laie ist, reicht es aus, wenn er unter Entbindung seiner behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht behauptet, die Leiden, die zu den Arbeitsunfähigkeitszeiten geführt haben, seien ausgeheilt oder mit ihrem erneuten Auftreten sei nicht zu rechnen (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 40). - BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
Auszug aus BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Zwar muss der Arbeitnehmer im Falle der Krankheitskündigung nicht den Beweis führen, dass die Negativprognose falsch ist (BAG 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 26;… KR-Etzel § 1 KSchG Rn. 335, 336). - BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99
Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus
Auszug aus BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Da die Einhaltung der Kündigungsfrist dem Arbeitgeber regelmäßig zumutbar sein dürfte, wird eine Kündigung aus wichtigem Grund aber nur ganz ausnahmsweise, zB bei einem Ausschluss der ordentlichen Kündigung auf Grund tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarung in Betracht kommen, wobei grundsätzlich die der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten ist (vgl. BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65; 16. September 1999 - 2 AZR 123/99 - AP BGB § 626 Nr. 159 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 2;… KR-Fischermeier § 626 BGB Rn. 105;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis Rn. 551 ff.; Conze ZTR 1987, 99, 102; Weng DB 1977, 676, 677). - BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Jedenfalls betrifft der - etwaige - Ausschluss der außerordentlichen Kündigung in § 30 Abs. 3 Nr. 2 AnTV lediglich Fälle geminderter Leistungsfähigkeit, nicht jedoch den davon zu unterscheidenden vorliegenden Fall dauerhafter Unfähigkeit zur Arbeitsleistung (vgl. zur Unterscheidung: BAG 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5). - BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist
- BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
- BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83
Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines …
- LAG Sachsen, 28.06.2002 - 3 Sa 832/01
- BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
Rn. 16 c) Auch häufige Kurzerkrankungen können einen Dauertatbestand darstellen (vgl. BAG 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 1 b der Gründe; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65). - AG Brandenburg, 17.05.2019 - 31 C 60/18
Fitness-Studio-Vertrag - außerordentliche Kündigung wegen Verschlechterung einer …
Diese Frist beginnt somit erst dann, wenn der wichtige Grund in einem Dauerzustand wie einer Verschlechterung der Krankheit liegt, nicht schon vor der Beendigung dieses Krankheitszustandes (BAG, NZA 2004, Seiten 1216 ff.; BAG, NZA 2004, Seiten 1118 f.; BAG, NJW 1997, Seiten 1656 f.; AG München, NJW-RR 2011, Seiten 67 f.).Rn. 75 Bei einem - wie hier - vorliegenden Dauertatbestand in Form der Erkrankungen des Beklagten ist es für die Einhaltung der Frist gemäß § 314 Abs. 3 BGB somit ausreichend, dass dieser Zustand vor Ausspruch der Kündigung noch angehalten hat (BAG, NZA 2004, Seiten 1216 ff.; BAG, NZA 2004, Seiten 1118 f.; BAG, NJW 1997, Seiten 1656 f.).
Es würde nämlich schon dem allgemeinen Sprachempfinden widersprechen, auf der einen Seite als personenbedingten Kündigungsgrund die dauernde Unfähigkeit, die von der Klägerin geschuldete Leistung anzunehmen, anzuerkennen, andererseits aber davon auszugehen, es handle sich um einen in der Vergangenheit liegenden, abgeschlossenen und nicht mehr fortwirkenden, also keinen andauernden Tatbestand (BAG, NZA 2004, Seiten 1216 ff.; BAG, NZA 2004, Seiten 1118 f.; BAG, NJW 1997, Seiten 1656 f.).
Liegt der wichtige Grund nämlich in einer Krankheit, bei der der Zeitpunkt, zu dem sie eine hinreichende Schwere erlangt hat, nicht objektiv feststellbar ist, ist es angemessen, dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragspartei dann noch eine mindestens angemessene Frist zur Kündigung einzuräumen (BAG, NZA 2004, Seiten 1216 ff.; BAG, NZA 2004, Seiten 1118 f.; BAG, NJW 1997, Seiten 1656 f.; AG München, NJW-RR 2011, Seiten 67 f.; AG Hanau, Urteil vom 06.06.2003, Az.: 33 C 227/03-13, u.a. in: NJOZ 2004, Heft 47, Seite 4186; AG Wuppertal, Urteil vom 26.03.2007, Az.: 36 C 27/06), so dass der Beklagte hier noch fristgerecht den Vertrag mit dem Fitnessclub der Klägerin aufkündigt hat.
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05
Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter
§ 91 Abs. 5 SGB IX dehnt damit zwar die 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB aus (Senat 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1; 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 2).
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
Mit dem Begriff des "wichtigen Grundes" knüpft die tarifvertragliche Bestimmung an die gesetzliche Regelung des § 626 Abs. 1 BGB an, die das Vorliegen eines solchen Grundes voraussetzt (vgl. Senat 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 der Gründe mwN, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1;… Sponer/Steinherr TVöD Stand Dezember 2007 § 34 Rn. 116).Liegt eine dauerhafte Leistungsunfähigkeit vor, kann dies den Arbeitgeber bei tariflichem Ausschluss der ordentlichen Kündbarkeit des Arbeitnehmers jedenfalls zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigung entsprechenden Auslauffrist berechtigen (Senat 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 b der Gründe mwN, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65).
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit
Mit dem Begriff des "wichtigen Grundes" knüpft die tarifvertragliche Bestimmung an die gesetzliche Regelung des § 626 Abs. 1 BGB an (…vgl. Senat 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 12, AP BGB § 626 Nr. 225 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 16; 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 der Gründe mwN, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1).Ist die ordentliche Kündbarkeit tariflich ausgeschlossen, kann eine außerordentliche Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigung entsprechenden Auslauffrist berechtigt sein (Senat 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 b der Gründe mwN, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65).
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13
Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr
Rn. 23 2. Mit dem Begriff "wichtiger Grund" knüpft die tarifvertragliche Bestimmung an die gesetzliche Regelung des § 626 Abs. 1 BGB an, deren Verständnis deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend ist (…BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 12, BAGE 132, 299; 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 der Gründe mwN). - BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03
Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin
Bei einem Dauertatbestand reicht es für die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 53 Abs. 2 Satz 1 BMT-G II aus, dass der Zustand auch in den letzten zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung angehalten hat (Senat 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 8 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 10; zuletzt 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 327).Die Krankheit eines Arbeitnehmers ist als wichtiger Grund iSd. § 626 BGB nicht grundsätzlich ungeeignet und kann jedenfalls im Falle eines Ausschlusses der ordentlichen Kündigung auf Grund tarifvertraglicher Vereinbarungen eine außerordentliche Kündigung mit einer sozialen Auslauffrist rechtfertigen (vgl. beispielsweise Senat 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39; zuletzt 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 -).
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
Verwendet ein Tarifvertrag den Ausdruck "wichtiger Grund", ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien ihn iSd. § 626 BGB verstanden wissen wollen (…BAG 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 29; 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 a der Gründe). - BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04
Außerordentliche Kündigung
Letzteres war hier, da es sich um eine unveränderten Dauerkündigungsgrund handelte, nicht der Fall (s. auch BAG 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 130 Nr. 1, zu B II 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Dies kommt bei einem Ausschluss der ordentlichen Kündigung auf Grund tariflicher Vereinbarung in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis als Austauschverhältnis auf Dauer erheblich gestört ist (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 -).
Es wird zu prüfen sein, ob für die Gesundheitsprognose, dass bei der Klägerin im Kündigungszeitpunkt in unzumutbarem Umfang mit weiterem krankheitsbedingten Ausfall (vgl. BAG 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 -) zu rechnen war, wirklich die Einholung eines Sachverständigengutachtens notwendig ist, oder ob insoweit schon die bisherigen ärztlichen Stellungnahmen ausreichen.
- ArbG Hamburg, 01.07.2015 - 27 Ca 87/15
Außerordentliche Kündigung bei Entwendung geringwertiger Sachen
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in den Fällen, in denen die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, gleichwohl eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist in Betracht kommen kann (BAG v. 27.11.2003, 2 AZR 601/02, Rn. 50, juris mwN). - BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07
Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung - …
- LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 275/10
Außerordentliche Änderungskündigung - personenbedingte Druckkündigung - …
- LAG Berlin, 27.10.2005 - 10 Sa 783/05
Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement - …
- LAG Köln, 22.05.2009 - 4 Sa 1024/08
Arbeitnehmerzahl eines Betriebes
- LAG München, 12.03.2014 - 5 Sa 789/13
Krankenschwester, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Rückfall, …
- LSG Sachsen, 12.11.2008 - L 1 AL 2/05
Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer nach Auflösung …
- ArbG Essen, 29.08.2007 - 6 Ca 969/07
Wirksamkeit einer außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - positive …
- LAG Hamburg, 16.04.2013 - 2 Sa 107/12
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 408/13
Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr - …
- ArbG Cottbus, 28.04.2010 - 5 Ca 36/10
- LAG Baden-Württemberg, 18.11.2013 - 1 Sa 12/13
Postulationsfähigkeit eines Kammerrechtsbeistands - Zurechnung von Verschulden …
- LAG Hessen, 25.01.2010 - 16 Sa 389/09
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung - Zuweisung eines leidensgerechten …
- ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1765/21
- LAG Köln, 30.04.2009 - 6 Sa 1525/08
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist; Krankheit
- LAG Düsseldorf, 23.09.2004 - 11 (10) Sa 1125/04
Weiterzahlung tariflicher Aufrückungszulage für Bezirksgeschäftsführer bei …
- LAG Düsseldorf, 07.10.2004 - 5 Sa 1067/04
Änderungskündigung, Änderungsangebot, Zumutbarkeit, Unternehmerkonzept
- LAG Düsseldorf, 08.04.2011 - 10 Sa 1376/10
Ausschluss tariflicher Sonderzahlung für Zeiten des Bezugs von Krankengeld und …
- LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2013 - 1 Sa 175/13
Kündigung, außerordentlich, krankheitsbedingt, Arbeitsunfähigkeit, …
- LSG Schleswig-Holstein, 02.03.2010 - L 3 AL 58/08
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Entlassungsentschädigung bei zeitlich …
- LAG Berlin, 07.04.2006 - 13 Sa 94/06
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung; Kündigungserklärungsfrist
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2012 - 11 Sa 147/12
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist wegen Alkoholkrankheit - …
- ArbG Düsseldorf, 07.09.2021 - 5 Ca 1874/21
- ArbG Hamburg, 09.11.2012 - 14 Ca 214/12
Fristlose krankheitsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2009 - 9 Sa 685/07
Außerordentliche personenbedingte Kündigung eines tariflich unkündbaren …
- ArbG Düsseldorf, 03.08.2022 - 8 Ca 1730/22
- LAG Sachsen-Anhalt, 14.05.2015 - 6 Sa 27/14
Krankheitsbedingte Kündigung - mangelnde Prognoseentscheidung
- LAG Hessen, 22.01.2014 - 12 Sa 513/13
Ordentliche Kündigung wegen Unmöglichkeit der Arbeitsleistung aufgrund …
- LAG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 6 Sa 85/09
Betriebsbedingte Kündigung eines Altenpflegers nach Übertragung sämtlicher …
- VG Bayreuth, 22.04.2025 - B 8 K 23.449
Personenbedingte außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …
- ArbG Düsseldorf, 23.11.2021 - 5 Ca 1876/21
- LAG Hessen, 16.10.2013 - 12 Sa 1588/12
Krankheitsbedingte Kündigung, Vermeidung der Beendigungskündigung durch …
- LAG Hamm, 02.12.2010 - 15 Sa 1247/10
Außerordentliche Änderungskündigung im öffentlichen Dienst; Änderung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2008 - 12 A 970/08
Zulassung der Berufung - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Fristversäumnis im …
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2006 - L 8 AL 3851/04
- LAG Hessen, 11.12.2013 - 12 Sa 1436/11
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung
- ArbG Hamburg, 26.02.2009 - 29 Ca 422/08
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als wichtiger Grund für eine fristlose …
- ArbG Berlin, 28.06.2011 - 8 Ca 3073/11
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Wirksamkeit einer später …
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