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| BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 628/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (13)
- BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64
Beschränkung der Zulassung der Revision
Auszug aus BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 628/80
Die Beschränkung der Zulassung muß sich klar aus dem Berufungsurteil ergeben (BGHZ 48, 134).Dem steht der Wortlaut der Urteilsformel nicht entgegen, weil dieser nach Inhalt, Sinn und Zweck zusammen mit dem Urteil, ins besondere den Entscheidungsgründen, auszulegen und zu erläutern ist (BAG 2, 326 = AP Nr. 38 zu § 72 ArbGG 1953; Senatsurteil vom 21. Oktober 1982 - 2 AZR 579/80 - nicht veröffent licht; BGHZ 48, 134).
- BGH, 21.05.1968 - VI ZR 27/68
Zulassung der Revision zum Oberlandesgericht - Entscheidung des …
Auszug aus BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 628/80
Die Zulassung kann auch wirksam auf die Partei beschränkt werden, zu deren Nachteil das Berufungsgericht die Rechtsfrage entschieden hat, der nach seiner Ansicht grundsätzliche Bedeutung zukommt (BGHZ 7, 62; BGH NJW 1968, 1476).Wohl hat aber eine Partei das Recht, sich innerhalb eines Anspruchs, der infolge Zulassung und Einlegung der Revision dem Revisionsgericht angefallen ist, dem Rechts mittel des Gegners anzuschließen, falls auch er durch das Berufungsurteil beschwert ist (BGH NJW 1968, 1476; vgl. auch BGHZ 7, 62, 64 letzter Satz).
- BGH, 11.07.1952 - III ZA 51/52
Beschränkte Zulassung der Revision
Auszug aus BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 628/80
Die Zulassung kann auch wirksam auf die Partei beschränkt werden, zu deren Nachteil das Berufungsgericht die Rechtsfrage entschieden hat, der nach seiner Ansicht grundsätzliche Bedeutung zukommt (BGHZ 7, 62; BGH NJW 1968, 1476).Wohl hat aber eine Partei das Recht, sich innerhalb eines Anspruchs, der infolge Zulassung und Einlegung der Revision dem Revisionsgericht angefallen ist, dem Rechts mittel des Gegners anzuschließen, falls auch er durch das Berufungsurteil beschwert ist (BGH NJW 1968, 1476; vgl. auch BGHZ 7, 62, 64 letzter Satz).
- BAG, 28.11.1968 - 2 AZR 76/68
Einstellungbefugnus - Entlassungbefugnis - Abfindung
Auszug aus BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 628/80
Entgegen der Meinung der Revision ist an der vom Bundesarbeitsgericht vertretenen Ansicht festzuhalten, daß das Berufungsgericht nicht alle Umstände anführen muß, die Gegenstand der Ermessensentscheidung gewesen sind (BAG 21, 221 = AP Nr. 19 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu 5 der Gründe). - BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75
Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei …
Auszug aus BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 628/80
Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob Voraussetzungen und Grenzen des Ermessens beachtet sind (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB, zu III 3 der Gründe, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71
Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung
Auszug aus BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 628/80
Dies gilt sowohl für die Anwendung des Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 24, 401 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB, zu III 1 der Gründe) wie auch für die Frage der Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG (vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 und BAG 1, 1 1 7 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; seitdem ständige Rechtsprechung). - BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
Auszug aus BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 628/80
Dies gilt sowohl für die Anwendung des Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 24, 401 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB, zu III 1 der Gründe) wie auch für die Frage der Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG (vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 und BAG 1, 1 1 7 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; seitdem ständige Rechtsprechung). - BAG, 14.10.1980 - 1 AZR 1274/79
Kirchenrecht - Glaubens- und Sittenlehre - Kirchliche Grundsätze - Private …
Auszug aus BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 628/80
Gleiches gilt auch - hin sichtlich der vorliegend ebenfalls zu beurteilenden außerordentlichen Kündigung der Beklagten - für die Anwendung des § 626 BGB (vgl. BAG 34, 195 - AP Nr. 7 zu Art. 140 GG, zu B II 1 der Gründe). - BAG, 19.10.1982 - 4 AZR 303/82
Anschlußrevision
Auszug aus BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 628/80
Die Anschlußrevision braucht nicht sämtliche Voraussetzungen zu erfüllen, die das (Jesetz für die Hauptrevision verlangt. Jedoch ist sie nur ein Antrag innerhalb der vom Revisionsführer eingelegten Hauptrevision. Wird deshalb die Revision nur für einen von mehreren selbständigen Klageansprüchen zugelassen, so kann durch unselbständige Anschlußrevision nicht die Entscheidung des Berufungsgerichts über einen der anderen Ansprüche zur Nachprüfung des Revisionsgerichts gestellt werden (BAG Urteil vom 19- Oktober 1982 - 4 AZR 303/82 -, zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 7/80
Rechtsmittelbelehrung - Bestandteil des Urteils - Unterschrift des erkennenden …
Auszug aus BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 628/80
wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sei die Revision der Beklagten zuzulassen, und in der anschließenden Rechtsmittelhelehrung, die Bestandteil des Urteils ist (BAG 33, 63, 64 = AP Nr. 1 zu § 9 ArbGG 1979), nochmals darauf hingewiesen, daß die Beklagte gegen sein Urteil Revision einlegen könne. - BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 579/80
Zulässige Beschränkung einer Revisionszulassung bei teilbarem Streitgegenstand
- BAG, 28.04.1954 - 2 AZR 187/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtung vor Inkrafttreten des ARbGG ergangener …
- BAG, 28.03.1956 - 2 AZR 550/55
- BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
Loyalitätspflicht
Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 1982 - 2 AZR 591/80 und 2 AZR 628/80 - und vom 23. März 1984 - 7 AZR 249/81 - verletzen Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung. - BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00
Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen …
Ebenso nimmt das Bundesarbeitsgericht für den Fall, daß die Revision nur für einen von mehreren Klageansprüchen zugelassen worden ist, auf der Grundlage des § 556 Abs. 1 ZPO an, durch eine unselbständige Anschlußrevision könne nicht die Entscheidung des Berufungsgerichts über einen anderen Streitgegenstand zur Nachprüfung des Revisionsgerichts gestellt werden (MDR 1983, 348 Nr. 117; Urt. v. 21. Oktober 1982 - 2 AZR 628/80; v. 26. Januar 1995 - 2 AZR 355/94). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 355/94
Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Kündigung wegen …
Insofern stehen zwar beide Streitgegenstände in einem Abhängigkeitsverhältnis, jedoch möglicherweise nicht dergestalt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht möglich wäre (vgl. dazu einerseits Senatsurteile vom 29. Januar 1981 - 2 AZR 1055/78 - BAGE 35, 30 = AP Nr. 6 zu § 9 KSchG 1969; vom 21. Oktober 1982 - 2 AZR 579/80 - n. v. sowie andererseits vom 21. Oktober 1982 - 2 AZR 628/80 - EzA § 1 KSchG Tendenzbetrieb Nr. 13; letzteres aufgehoben durch Beschluß des BVerfG vom 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83, 1718/83, 156/85 - BVerfGE 70, 138 = AP Nr. 24 zu Art. 140 GG).
- BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 591/80
Loyalitätspflicht eines Arztes
Die vom Kläger hiergegen erhobene Klage ist Gegenstand eines weiteren Rechtsstreits, den der Senat durch ein ebenfalls am 21. Oktober 1982 verkündetes Urteil - 2 AZR 628/80 - entschieden hat. - BGH, 18.01.2001 - IX ZR 73/00 Ebenso nimmt das Bundesarbeitsgericht für den Fall, dass die Revision nur für einen von mehreren Klageansprüchen zugelassen worden ist, auf der Grundlage des § 556 Abs. 1 ZPO an, durch eine unselbstständige Anschlussrevision könne nicht die Entscheidung des Berufungsgerichts über einen anderen Streitgegenstand zur Nachprüfung des Revisionsgerichts gestellt werden (MDR 1983, 348 Nr. 117; Urt. v. 21. Oktober 1982 - 2 AZR 628/80; v. 26. Januar 1995 - 2 AZR 355/94).
- BAG, 15.01.1986 - 7 AZR 545/85
Ordentliche Kündigung eines Arztes wegen eines Loyalitätsverstoßes - Rechte …
Die vom Kläger hiergegen erhobene Klage ist Gegenstand eines weiteren Rechtsstreits, den der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts durch ein am 21. Oktober 1982 verkündetes Urteil - 2 AZR 628/80 - entschieden hat. - BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 546/85
Vorsorgliche außerordentliche Kündigung - Auslegung einer außerordentlichen …
Siehe die in dieser Sache früher ergangenen Entscheidungen Urteil vom 21.10.1982 - 2 AZR 628/80 und Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 04.06.1985 2 BvR 1703/83, sowie Entscheidung über die ordentliche Kündigung BAG Urteil vom 15.01.1986 - 7 AZR 545/85.Durch Urteil vom 21. Oktober 1982 - 2 AZR 628/80 - hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts die Revision der Beklagten und die Anschlußrevision des Klägers zurückgewiesen.
- BAG, 17.07.1984 - 3 AZR 416/81
Tarifliche Ausschlußfristen: Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung, …
In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, daß bei der Verbindung zweier Ansprüche, von denen nur der eine Gegenstand einer zulässigen Revision sein kann, auch der andere revisionsrechtlicher Nachprüfung unterliegt, sofern zwischen beiden ein rechtlicher Zusammenhang besteht (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 1982 - 2 AZR 628/80 - EzA Nr. 13 zu § 1 KSchG Tendenzbetrieb; BGHZ 35, 302, 306 m. w. N.). - BAG, 23.03.1984 - 7 AZN 5/84 Diesem Grundsatz und dem Zweck des Gesetzes entspricht es, Rechts mittel nur beschränkt zuzulassen (BGHZ 48, 134 und ähnlich BAG Ur teil vom 21. Oktober 1982 - 2 AZR 628/80 - wenn auch hinsichtlich der Beschränkung auf eine Partei).
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