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Rechtsprechung
   BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4202
BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92 (https://dejure.org/1992,4202)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1992 - 2 AZR 63/92 (https://dejure.org/1992,4202)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1992 - 2 AZR 63/92 (https://dejure.org/1992,4202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen zu hoher Abwesenheitszeiten bedingt durch Krankheit und unentschuldigtem Fehlern - Kündigungsrechtliche Unerheblichkeit von Fehlzeiten und Lohnfortzahlungskosten für einen Zeitraum bis zu sechs Wochen - Normallfall der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (18)

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger …

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92
    So versteht auch der Senat im Grundsatzurteil vom 16. Februar 1989 (- 2 AZR 299/88 - BAGE 61, 131 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) als gesetzgeberische Grundwertung für den "Normalfall" eine Ausfallzeit von sechs Wochen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (u. a. BAGE 61, 131 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit und Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 224/89 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Erkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen.

    Dieser prozessualen Mitwirkungspflicht genügt er bei unzureichender ärztlicher Aufklärung oder Kenntnis von seinem Gesundheitszustand schon dann, wenn er die Behauptung des Arbeitgebers bestreitet und die ihn behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbindet (BAGE 61, 131 = AP Nr. 20, aaO).

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats (u. a. BAGE 61, 131 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit und Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 224/89 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Erkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen.

    Auch dies wird das Landesarbeitsgericht, falls es nach der Zurückverweisung hierauf ankommt (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 224/89 - AP Nr. 23, aaO), nachzuholen haben.

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92
    Dies gilt allerdings nur soweit, wie darin die Darstellung liegt, die Ärzte hätten die künftige gesundheitliche Entwicklung ihm gegenüber bereits tatsächlich positiv beurteilt (BAG Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21, aaO).

    Denn nur, wenn dies nicht der Fall war, genügte sie ihrer prozessualen Mitwirkungspflicht mit dem Hinweis, sie entbinde den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht (Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21, aaO).

  • BAG, 18.09.1986 - 2 AZR 638/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich ordnungsgemäßer Anhörung …

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92
    Der Senat hat hierzu entschieden (Senatsurteile vom 18. September 1986 - 2 AZR 638/85 - unveröffentlicht, zu II 4 der Gründe; vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 399/88 - unveröffentlicht; vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu II 1 der Gründe sowie vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe), zwar genüge der Arbeitgeber grundsätzlich seiner Mitteilungspflicht nach § 102 BetrVG auch dann, wenn die mitgeteilten Kündigungsgründe die Kündigung objektiv nicht rechtfertigten, nicht bewiesen werden könnten oder unrichtig seien (BAGE 34, 309 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972;… BAGE 44, 249 = AP Nr. 30, aaO); teilt der Arbeitgeber dagegen dem Betriebsrat bewußt wahrheitswidrig unrichtige Kündigungsgründe mit, so verletzt er nicht nur die auch im Anhörungsverfahren geltende Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG, sondern er setzt auch den Betriebsrat außerstande, sich ein zutreffendes Bild von den Gründen für die Kündigung zu machen und entsprechend zu handeln.

    Gleichgültig, ob solche Fehler nur bei der Fernseherproduktion oder auch bei der Videorekorder-Herstellung (vgl. dazu oben zu II 2 a) aufgetreten sein sollen, fehlt es an einem ausreichend substantiierten Vortrag, daß die angeblichen Bandablaufschwierigkeiten und die Überlastung der Vorarbeiter etwas mit der Krankheit der Klägerin zu tun haben (vgl. für einen ähnlichen Fall Senatsurteil vom 18. September 1986 - 2 AZR 638/85 - unveröffentlicht, zu II 5 der Gründe).

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92
    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil personenbedingte Gründe vorliegen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b da der Gründe).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters - …

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92
    Der Senat hat hierzu entschieden (Senatsurteile vom 18. September 1986 - 2 AZR 638/85 - unveröffentlicht, zu II 4 der Gründe; vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 399/88 - unveröffentlicht; vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu II 1 der Gründe sowie vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe), zwar genüge der Arbeitgeber grundsätzlich seiner Mitteilungspflicht nach § 102 BetrVG auch dann, wenn die mitgeteilten Kündigungsgründe die Kündigung objektiv nicht rechtfertigten, nicht bewiesen werden könnten oder unrichtig seien (BAGE 34, 309 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972;… BAGE 44, 249 = AP Nr. 30, aaO); teilt der Arbeitgeber dagegen dem Betriebsrat bewußt wahrheitswidrig unrichtige Kündigungsgründe mit, so verletzt er nicht nur die auch im Anhörungsverfahren geltende Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG, sondern er setzt auch den Betriebsrat außerstande, sich ein zutreffendes Bild von den Gründen für die Kündigung zu machen und entsprechend zu handeln.
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92
    Sie hat auch - allerdings bisher unbewiesen - vorgetragen, der Betriebsrat habe insofern schon selbst über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt, was nach der Senatsrechtsprechung (BAGE 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972) ebenfalls genügen würde.
  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92
    Die Beklagte hatte die krankheitsbedingten Fehlzeiten für einen repräsentativen Zeitraum von knapp drei Jahren dargestellt, so daß sich die Wiederholungsgefahr - negative Prognose als erste Stufe des Prüfungsrasters - aus den bisherigen häufigen - auch den eintägigen - krankheitsbedingten Fehlzeiten zunächst ergab (Senatsurteil vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - BAGE 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben - …

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92
    Der Senat hat hierzu entschieden (Senatsurteile vom 18. September 1986 - 2 AZR 638/85 - unveröffentlicht, zu II 4 der Gründe; vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 399/88 - unveröffentlicht; vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu II 1 der Gründe sowie vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe), zwar genüge der Arbeitgeber grundsätzlich seiner Mitteilungspflicht nach § 102 BetrVG auch dann, wenn die mitgeteilten Kündigungsgründe die Kündigung objektiv nicht rechtfertigten, nicht bewiesen werden könnten oder unrichtig seien (BAGE 34, 309 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972;… BAGE 44, 249 = AP Nr. 30, aaO); teilt der Arbeitgeber dagegen dem Betriebsrat bewußt wahrheitswidrig unrichtige Kündigungsgründe mit, so verletzt er nicht nur die auch im Anhörungsverfahren geltende Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG, sondern er setzt auch den Betriebsrat außerstande, sich ein zutreffendes Bild von den Gründen für die Kündigung zu machen und entsprechend zu handeln.
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien- …

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92
    Dieser Sachdarstellung läßt sich nicht deutlich entnehmen, ob die Klägerin den Krankheitsbefund und die vermutliche Entwicklung ab dem Kündigungszeitpunkt, auf den hier abzustellen ist (Senatsurteile vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22, aaO und vom 6. Februar 1992 - 2 AZR 364/91 - unveröffentlicht, zu C I 4 b ee der Gründe) selbst hinreichend kannte und/oder schildern konnte.
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes - …

  • BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91

    Kündigung eines eingeschränkt arbeitsfähigen Feuerwehrmannes - Anbieten eines …

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche …

  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 309/91

    Krankheiten sind Kündigungsgrund

  • BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 78/89

    Beteiligung des Betriebsrates durch das vorherige Anhörungsrecht vor ordentlicher …

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 399/88

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats - …

  • LAG Baden-Württemberg, 30.09.1982 - 1 Sa 25/82
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
    Mit gleichlautenden Darlegungen der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm hat sich der Senat bereits im Urteil vom 23. September 1992 (2 AZR 63/92 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 37) auseinandergesetzt, worauf verwiesen wird.
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Mit gleichlautenden Darlegungen der Vierten Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm hat sich der Senat bereits im Urteil vom 23. September 1992 (- 2 AZR 63/92 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 37) auseinandergesetzt und deshalb auch das damalige Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben.
  • LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
    Der häufige Ausfall eines Arbeitnehmers wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich nur dann als personenbedingter Kündigungsgrund anzusehen, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht, d.h. wenn auch in Zukunft nach einer negativen Gesundheitsprognose mit weiteren Fehlzeiten zu rechnen ist, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen führen, ohne daß sie durch Überbrückungsmaßnahmen ausgeglichen werden können (BAG v. 23.09.1992 - 2 AZR 63/92, EEK II/212).
  • LAG Köln, 13.04.2012 - 5 Sa 551/11

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Dies gilt allerdings nur insoweit, wie darin die Darstellung liegt, die Ärzte hätten die künftige gesundheitliche Entwicklung ihm gegenüber bereits tatsächlich positiv beurteilt (BAG 23. September 1992 - 2 AZR 63/92 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 37; 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - NZA 1989, 923).
  • LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1267/95

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

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  • LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1999/95

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

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  • LAG Köln, 17.12.2008 - 3 Sa 1194/08

    außerordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; verfälschende …

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die fehlerhafte Information auf einem Irrtum des Arbeitgebers beruht (vgl. BAG, Urteil vom 23.09.1992 - 2 AZR 63/92 - EzA § 1 KSchG, Krankheit Nr. 37).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.10.2002 - 4 Sa 66/02

    Häufige Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers; Prognose bezüglich des künftigen …

    Der Ausnahmecharakter des § 1 Entgeltfortzahlungsgesetz gewährt im Regelfall einen Entgeltfortzahlungsanspruch von zunächst nur sechs Wochen, wobei schon dies eine Ausnahme vom Grundsatz "ohne Leistung keinen Lohn" darstellt (BAG, Urt. v. 23. September 1992 - 2 AZR 63/92 - unter II. 3. b) aa.
  • LAG Düsseldorf, 04.05.1995 - 5 Sa 717/94

    Krankheitsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung auf geeignetem freien …

    Es müssen, und zwar abgestellt auf den Kündigungszeitpunkt (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 23.09.1992 - 2 AZR 63/92 -, EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 37) objektive Tatsachen vorliegen, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang rechtfertigen.
  • LAG Nürnberg, 04.02.2003 - 6 (5) Sa 981/01

    Außerordentliche Kündigung; Widerspruch gegen Betriebsübergang; …

    Es gehört dazu auch die Erklärung, welche Entschuldigungen oder Gegendarstellungen der Arbeitnehmer geäußert und abgegeben hat, weil ansonsten ein falsches Bild vom Sachverhalt erweckt worden sein kann (BAG vom 31.08.1989, 2 AZR 453/88, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 75; BAG vom 23.09.1992, 2 AZR 63/92, EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 unter II.2.b. der Entscheidungsgründe;… Feichtinger, Die Betriebsratsanhörung bei Kündigungen, Rn. 129;… KR-Etzel, a.a.O., § 102 BetrVG, Rn. 64;… Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rn. 404, 407 und 416;… Koch in Ascheid u.a., a.a.O., § 102 BetrVG Rn. 124).
  • ArbG Berlin, 22.09.1998 - 9 Ca 4730/98

    Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Berechtigung einer …

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