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Rechtsprechung
   BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2462
BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85 (https://dejure.org/1986,2462)
BAG, Entscheidung vom 09.10.1986 - 2 AZR 649/85 (https://dejure.org/1986,2462)
BAG, Entscheidung vom 09. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 (https://dejure.org/1986,2462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auf fehlerhaftem Anhörungsverfahren beruhende Kündigung - Heilung eines fehlerhaften Anhörungsverfahrens durch die Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung - Abgestufte Darlegungslast zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur sozialen Auswahl bei betriebsbedingten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines …

    Auszug aus BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85
    Vergleichbar sind alle Arbeitnehmer, deren Funktion auch von den Arbeitnehmern wahrgenommen werden könnten, deren Arbeitsplatz weggefallen ist (Senatsurteil vom 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 35, zu B II 3 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Die Revision beanstandet zu Unrecht, nach den Rechtsprechungsgrundsätzen zur abgestuften Darlegungslast zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur sozialen Auswahl (vgl. Senatsurteil BAG 42, 151, 161 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 2 der Gründe, sowie Senatsurteil vom 25. April 1985, aaO, zu B II 2 a der Gründe) hätte die Beklagte nicht nur die Sozialdaten des Arbeiters Salvatore D, sondern die Sozialdaten aller in der Produktion und im nicht gewerblichen Bereich beschäftigten Arbeitnehmer mitteilen müssen, damit er seiner Darlegungslast zur sozialen Auswahl hätte nachkommen können.

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85
    Auch die Zustimmung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten Kündigung heilt nicht die auf unterbliebener oder unzureichender Mitteilung der Kündigungsgründe beruhende Fehlerhaftigkeit des Anhörungsverfahrens (vergleiche Senatsurteil vom 27.Juni 1985 - 2 AZR 412/84 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 60, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Von dieser Ansicht ist der Senat bereits in dem Urteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - (EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 60, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu II 1 a der Gründe) ausgegangen.

  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85
    Wie der Senat in dem Urteil vom 23. Juni 1983 (BAG 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 der Gründe) entschieden hat, ist die Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung gemäß § 102 BetrVG Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung.

    Wie der Senat in dem Urteil vom 23. Juni 1983 (aaO) ausgeführt hat, stellt die Betriebsratsanhörung keine Handlung des Arbeitnehmers dar.

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Weiterbeschäftigung - Kündigungsrechtsstreit - Kündigungsschutzprozeß - Anspruch …

    Auszug aus BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85
    Hierbei kommt es wesentlich auch darauf an, ob die Beklagte dem Betriebsrat von sich aus die nach ihrer Ansicht für die soziale Auswahl des Klägers wesentlichen Umstände mitgeteilt hat, wie dies nach der neueren Rechtsprechung des Senats erforderlich ist (Senatsurteil vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 A - BAG 45, 277 = AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung - …

    Auszug aus BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85
    Diese Ansicht steht auch nicht in Widerspruch zu dem Senatsurteil vom 16. März 1978 (BAG 30, 176 = AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972), nach dem die Anhörung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung die Anhörung zu einer vorsorglich erklärten oder dahin umgedeuteten ordentlichen Kündigung ersetzt, wenn der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt hat.
  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der …

    Auszug aus BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85
    Deshalb konnte bei dieser Sachlage von dem allgemeinen Erfahrungssatz ausgegangen werden, der Betriebsrat hätte auch einer ordentlichen Kündigung zugestimmt (vgl. dazu auch das Urteil des Siebten Senats vom 1. April 1981 - 7 AZR 1003/78 - BAG 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 1 a der Gründe).
  • BGH, 09.03.1981 - VIII ZR 38/80

    Berufung - Zurückweisung - Verspätetes Vorbringen

    Auszug aus BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85
    In der erneuten Verhandlung kann das Berufungsgericht die ihm seinerzeit mögliche Entscheidung nach § 528 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf die veränderte Lage, in der sich der Rechtsstreit befindet, nicht nachholen (vgl. dazu BGH NJW 1981, 2255).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85
    Die Revision beanstandet zu Unrecht, nach den Rechtsprechungsgrundsätzen zur abgestuften Darlegungslast zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur sozialen Auswahl (vgl. Senatsurteil BAG 42, 151, 161 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 2 der Gründe, sowie Senatsurteil vom 25. April 1985, aaO, zu B II 2 a der Gründe) hätte die Beklagte nicht nur die Sozialdaten des Arbeiters Salvatore D, sondern die Sozialdaten aller in der Produktion und im nicht gewerblichen Bereich beschäftigten Arbeitnehmer mitteilen müssen, damit er seiner Darlegungslast zur sozialen Auswahl hätte nachkommen können.
  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAG 47, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 4 a der Gründe) hat der Arbeitgeber bei der sozialen Auswahl zwar keinen Ermessens-, wohl aber einen Wertungsspielraum.
  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des …

    Auszug aus BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85
    Dies gilt insbesondere für die vor der Beschlußfassung des Betriebsrats erforderliche substantiierte Mitteilung der für den Arbeitgeber maßgebenden Kündigungsgründe (vgl. BAG 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht - …

  • BGH, 19.12.1953 - II ZR 27/53

    Zurückweisung nachgeholten Bestreitens

  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 549/79

    Sozialplan - Wahrung von Recht und Billigkeit - Sanierungeines Unternehmens durch …

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für …

    Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung in Zweifel gezogen hat, hat der Arbeitgeber im einzelnen die Tatsachen darzulegen, aus denen sich die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ergeben soll; der Arbeitgeber trägt dann insoweit zunächst die Darlegungs- und letztlich die Beweislast (BAG 9. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 - insoweit nicht veröffentlicht; 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats in der Entscheidung vom 18. Oktober 1984 (BAGE 47, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; ebenso Senatsurteil vom 9. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 - RzK 5 d Nr. 16), in der unter Hinweis auf die Regelung in § 10 KSchG angemerkt wird, der Gesetzgeber räume der Betriebszugehörigkeit noch vor dem Lebensalter Priorität ein.
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung

    Wenn die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes - wovon offenbar auch das Berufungsgericht ausgeht - aus § 10 KSchG hergeleitet hat, der Dauer der Betriebszugehörigkeit sei unter den Sozialkriterien Priorität einzuräumen (BAG 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80 ; 9. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 - RzK I 5 d Nr. 16; 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 19), so ist daran zu § 1 Abs. 5 KSchG idF des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes nicht mehr festzuhalten (vgl. Bader, NZA 1996, 1125, 1128; Schwedes, BB 1996, Beilage 17, S 2, 4;… KR-Etzel § 1 KSchG Rn. 693).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94

    Personalratsanhörung: Benennung der Sozialdaten auch der nicht gekündigten …

    Dieser Mangel wurde auch nicht etwa dadurch geheilt, daß der Personalrat der Kündigung der Klägerin zustimmte, denn es läßt sich nicht ausschließen, daß dessen Stellungnahme - insbesondere im Hinblick auf § 78 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SächsPersVG - anders ausgefallen wäre, wenn die Beklagte ihn ordnungsgemäß über die von ihr herangezogenen Sozialdaten vergleichbarer Arbeitskolleginnen der Klägerin informiert hätte (vgl. BAG Urteile vom 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - BAGE 27, 209 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972;… vom 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - BAGE 31, 83, 89 = AP Nr. 19, aaO, zu III 2 a der Gründe und vom 9. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 - RzK I 5 d Nr. 16;… vgl. ferner KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 139;… KR-Etzel, aaO, § 102 BetrVG Rz 112).
  • LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 17 Sa 1453/08

    Verzugslohnansprüche gegen Betriebsveräußerin bei Widerspruch gegen Übergang des …

    Wenn der Arbeitnehmer aber eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung in Zweifel gezogen hat, hat der Arbeitgeber im Einzelnen die Tatsachen darzulegen, aus denen sich die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ergeben soll; der Arbeitgeber trägt dann insoweit zunächst die Darlegungs- und letztlich die Beweislast (BAG Urteil v. 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - EzA § 626 nF BGB Nr. 179; Urteil v. 09.10.1986 - 2 AZR 649/85 - NV).
  • LAG Düsseldorf, 25.02.1998 - 17 (4) Sa 1788/97

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste der …

    Rn. 61 Stellungnahme bei einer fehlerfreien und vollständigen Unterrichtung anders ausgefallen wäre, insbesondere die Zustimmung nicht erteilt und der Arbeitgeber von der Kündigung möglicherweise abgehalten worden wäre (vgl. KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG, RN 112 unter Verweisung auf das - nicht veröffentlichte - Urteil des BAG vom 09.10.1986 - 2 AZR 649/85 - ).
  • BAG, 20.12.1989 - 2 AZR 194/89

    Kündigung: Anhörung des Betriebsrats - Fehlerhaftigkeit des Anhörungsverfahrens - …

    Für die Wirksamkeit der Beteiligung kommt es auf die Ordnungsmäßigkeit der Anhörung und nicht auf die Stellungnahme des Betriebsrates an (vgl. BAGE 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972;… 44, 201 = AP Nr. 29, a.a.O.;… 49, 136 = AP Nr. 37, a.a.O.; Senatsurteil vom 9. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 - nicht veröffentlicht;… vgl. auch KR-Etzel, a.a.O., Rz 75, 106;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 102 Rz 56).
  • BAG, 20.12.1989 - 2 AZR 195/89

    Kündigung: Anhörung des Betriebsrats - Fehlerhaftigkeit des Anhörungsverfahrens - …

    Für die Wirksamkeit der Beteiligung kommt es auf die Ordnungsmäßigkeit der Anhörung und nicht auf die Stellungnahme des Betriebsrates an (vgl. BAGE 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972;… 44, 201 = AP Nr. 29, a.a.O.;… 49, 136 = AP Nr. 37, a.a.O.; Senatsurteil vom 9. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 - nicht veröffentlicht;… vgl. auch KR-Etzel, a.a.O., Rz 75, 106;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 102 Rz 56).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1027/94
    Dieser Mangel wurde auch nicht etwa dadurch geheilt, daß der Personalrat der Kündigung der Klägerin zustimmte, denn es läßt sich nicht ausschließen, daß dessen Stellungnahme - insbesondere im Hinblick auf § 78 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SächsPersVG - anders ausgefallen wäre, wenn die Beklagte ihn ordnungsgemäß über die von ihr herangezogenen Sozialdaten vergleich barer Arbeitskolleginnen der Klägerin informiert hätte (vgl. BAG Urteile vom 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - BAGE 27, 209 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972;… vom 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - BAGE 31, 83, 89 = AP Nr. 19, aaO, zu III 2 a der Gründe und vom 9. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 - RzK I 5 d Nr. 16;… vgl. ferner KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 139;… KR-Etzel, aaO, § 102 BetrVG Rz 112).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2000 - 11 Sa 1062/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Unterrichtung des Betriebsrates über …

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  • BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 186/88

    Fehlerhafte Betriebsratsanhörung vor Kündigung - Anforderungen an …

  • ArbG Hamburg, 12.12.2008 - 27 Ca 344/08
  • ArbG Köln, 15.07.2011 - 16 Ca 1772/11

    Wirksamkeit einer Kündigung - Darlegungslast für die Ordnungsmäßigkeit der …

  • ArbG Hamburg, 07.11.2008 - 27 Ca 253/08
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