Rechtsprechung
| BAG, 17.10.1957 - 2 AZR 65/55 |
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Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BAGE 5, 331
- NJW 1958, 844
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
Funktionsnachfolge der Länder
Auszug aus BAG, 17.10.1957 - 2 AZR 65/55
c ) Demnach ist gegen den Beklagten für in seinem Gebiet belegene Pflichten des DRK 1937 (vgl. BGHZ 10, 125 /~127j7)eine Punktionsnachfolge hinter dem DRK 1937 dann in Betracht zu ziehen, wenn er nach 1945, jedoch vor der Währungsreform (vgl. BGH vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 - LM Nr. 3 zu § 554 ZPO) auf dem Gebiete der Roten-Kreuz-Arbeit Aufgaben fortgeführt hat, die nach Organisation, Zweck und Mittel und in ihrem wesentlichen Gehalt (vgl. BGHZ 8, 169 ff J"177 ff 7; 10, 125 /~126J 75 13, 265 /~303 ff2,7"BGH vom 30. April 1957 - V ZR 144/55 - IM Nr. 9 zu Art. 134 GG) denjenigen entsprechen, die vorher der Landesstelle X des DRK 1937 oblagen.Aus dem der Punktionsnachfolge innewohnenden Prinzip, daß auch sie nur zu einer zumutbaren Belastung des neuen Punkt ions trägers führen darf (BGHZ 8, 169 /"~181 J muß außerdem festgestellt sein, welche Belastungen sich für den Beklagten aus einer etwaigen Punktionsnachfolge ergeben können.
Solange die totalitäre Einflußnahme vor 1945 die beeinflußte Behörde oder sonstige! öffentlich-rechtliche Institution nicht zu einer solJchen des Unrechts machte (vgl. BGHZ 8, 169 ~18l/l82 j|), hat die Rechtsprechung da her bisher auch keine Bedenken gehabt, das Institut der Funktionsnachfolge trotzdem/anzuwenden.
- BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53
Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen
Auszug aus BAG, 17.10.1957 - 2 AZR 65/55
Soweit diese-in ihrer Gültigkeit möglicherweise zweifelhafte (vgl. BGHZ - Gr.S - 13, 265 ff) - Vorschrift nämlich besagt , daß unter Art. 131 GG fallende Personen außer den Ansprüchen nach näherer Maßgabe des Regelungsgesetzes keine Ansprüche gegen den Bund oder andere öffentliche Dienstherrengeltend machen können, steht fest, daß der Beklagte kein öffentlicher Dienstherr ist und daß vor allem der Kläger als Angestellter des DRK 1937 nicht zu den unter Art. 131 GG fallenden Personen gehört (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1957 - 1 BvR 441/53 - in NJW 1957 S. 584;… Ambrosius- Löns-Rengier, Gesetz zu Art. 131 GG, 1952, § 2 Anm. 9, S. 59} Kühn-Gerth, Die Gesetzgebung nach Art. 131 GG, 1951, S. 39 Ziffer 11;… Röttgen-Lenz-Lenz, Das Recht der unter Art. 131 GG fallenden Personen . 2. Aufl., 1954, § 2 Anm. 3 Fußnote 7; Stellungnahme des Bundesfinanzministers vom 15. Mai 1953 - I B - BA 4101 - 376/52 -, veröffentlicht im Niedersächsischen Ministerialblatt 1953 S. 276). - BGH, 31.01.1955 - II ZR 234/53
Haftung für Verbindlichkeiten Preußens
Auszug aus BAG, 17.10.1957 - 2 AZR 65/55
In der Rechtsprechung und Literatur wird die Präge, oh das Institut der Punktionsnachfolge auch außerhalb des eigentlichen Bereichs der öffentlichen Verwaltung angewendet werden kann, unterschiedlich beurteilt (verneinend; BGHZ 16, 184 £-188.7 und Scheuner, Pestschrift für Nawiasky, 1956? S. 9 7;… wohl auch Bäubier, NJW 1954, S. 5 7 zu Fußnote 17 7; bejahend;… OLG Stuttgart NJW 1954, S. 277 Nr. 11 mit zustimmender Anmerkung von Reinhardt; weitere Nachweise bei;… Steinbömer, Punktionsnachfolge, 1957, S. 47 ff, 54 ff).
- BGH, 25.06.1953 - III ZR 373/51
Funktionsnachfolge bei Beamtenansprüchen
Auszug aus BAG, 17.10.1957 - 2 AZR 65/55
c ) Demnach ist gegen den Beklagten für in seinem Gebiet belegene Pflichten des DRK 1937 (vgl. BGHZ 10, 125 /~127j7)eine Punktionsnachfolge hinter dem DRK 1937 dann in Betracht zu ziehen, wenn er nach 1945, jedoch vor der Währungsreform (vgl. BGH vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 - LM Nr. 3 zu § 554 ZPO) auf dem Gebiete der Roten-Kreuz-Arbeit Aufgaben fortgeführt hat, die nach Organisation, Zweck und Mittel und in ihrem wesentlichen Gehalt (vgl. BGHZ 8, 169 ff J"177 ff 7; 10, 125 /~126J 75 13, 265 /~303 ff2,7"BGH vom 30. April 1957 - V ZR 144/55 - IM Nr. 9 zu Art. 134 GG) denjenigen entsprechen, die vorher der Landesstelle X des DRK 1937 oblagen. - BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52
Rechtsmittel
Auszug aus BAG, 17.10.1957 - 2 AZR 65/55
c ) Demnach ist gegen den Beklagten für in seinem Gebiet belegene Pflichten des DRK 1937 (vgl. BGHZ 10, 125 /~127j7)eine Punktionsnachfolge hinter dem DRK 1937 dann in Betracht zu ziehen, wenn er nach 1945, jedoch vor der Währungsreform (vgl. BGH vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 - LM Nr. 3 zu § 554 ZPO) auf dem Gebiete der Roten-Kreuz-Arbeit Aufgaben fortgeführt hat, die nach Organisation, Zweck und Mittel und in ihrem wesentlichen Gehalt (vgl. BGHZ 8, 169 ff J"177 ff 7; 10, 125 /~126J 75 13, 265 /~303 ff2,7"BGH vom 30. April 1957 - V ZR 144/55 - IM Nr. 9 zu Art. 134 GG) denjenigen entsprechen, die vorher der Landesstelle X des DRK 1937 oblagen. - BAG, 12.10.1956 - 1 AZR 234/54
Tarifrecht: Nichtanwendbarkeit alter Tarifordnungen
Auszug aus BAG, 17.10.1957 - 2 AZR 65/55
Der Umstand, daß die Bundesrepublik durch Gesetz vom 21. August 1954 - BGBl. II S. 781 ff - den vier Genfer Rote-Kreuz-Abkoramen beigetreten ist, in denen dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz vielfältige und bedeutende Aufgaben zufallen, daß die Bundesrepublik ebenso wie alle der Genfer Konvention angehörenden Staaten neben den Vertretern der Hot-Ki?euz- Organisationen auf den Internationalen Rot-Kreuz-Konferenzen vertreten ist (…vgl. Verdroß, Völkerrecht, 3.Aufl. 1955 3. Ill), daß die öffentliche Hand die Rote-Kreuz- Arbeit fördert, in Bayern ihr sogar die Rechtsform einer öffentlichen Körperschaft gegeben hat (vgl. LAG Bayern vom 13. April 1954 - ABI. bayer. St. Min. für Arbeit und soziale Fürsorge 1954 G 125} BAG, Urteil des 1. Senats vom 12. Oktober 1956 - 1 AZR 234/54 - AP Nr. 2 zu § 9 l"VGj Erlaß des Bundesfinanzministeriums vom 15. Mai 1953 in Nieders. Ministerialblatt 1953 S. 276), ist ein weiterer Beweis dafür, daß die humanitären Funktionen des Roten Kreuzes solche sind, die nicht nach ihren Formen und Mit kein, aber nach ihrem dem öffentlichen Wohl dienenden Inhalt und Werte den Aufgaben der öffentlichen Verwaltungen gleichstehen. - BGH, 30.04.1957 - V ZR 144/55
Rechtsmittel
Auszug aus BAG, 17.10.1957 - 2 AZR 65/55
c ) Demnach ist gegen den Beklagten für in seinem Gebiet belegene Pflichten des DRK 1937 (vgl. BGHZ 10, 125 /~127j7)eine Punktionsnachfolge hinter dem DRK 1937 dann in Betracht zu ziehen, wenn er nach 1945, jedoch vor der Währungsreform (vgl. BGH vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 - LM Nr. 3 zu § 554 ZPO) auf dem Gebiete der Roten-Kreuz-Arbeit Aufgaben fortgeführt hat, die nach Organisation, Zweck und Mittel und in ihrem wesentlichen Gehalt (vgl. BGHZ 8, 169 ff J"177 ff 7; 10, 125 /~126J 75 13, 265 /~303 ff2,7"BGH vom 30. April 1957 - V ZR 144/55 - IM Nr. 9 zu Art. 134 GG) denjenigen entsprechen, die vorher der Landesstelle X des DRK 1937 oblagen. - LAG Hamburg, 30.11.1954 - 1 Sa 41/54
Auszug aus BAG, 17.10.1957 - 2 AZR 65/55
hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 17. Oktober 1957 durch die Bundesrichter Br. Berger, Professor Br. Br. Boldt und Br. Stumpf sowie die Bundesarbeitsrichter Petersen und Wagner für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg, Kammer 1, vom 30. N0vember 1954 - 1 Sa 41/54 soweit es die Klage gegen den Beklagten zu 1 abweist, aufgehoben und der Rechtsstreit insoweit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung ein schließlich der Kosten der Revisionsinstanz 2.
- BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 406/81 Auch bei der Funktionsnachfolge tritt ein Dritter in die Stellung eines anderen ein und übernimmt damit außer dessen Rechten in gewissem Umfang auch dessen Pflichten (vgl. statt vieler Reinhardt, NJW 1952, 441, 443 ff.; BGHZ 8, 169, 177 ff.; BAG 5, 331, 335 ff. = AP Nr. 1 zu § 419 BGB Funktionsnachfolge, zu II 2 der Gründe - jeweils mit weiteren Nachweisen).
wegen aus, weil das Rechtsinstitut der Funktionsnachfolge im öffentlichen Recht entwickelt worden ist und seine vorbehaltlose Anwendung auf dem Gebiet des Privatrechts überwiegend abgelehnt wird (vgl. statt vieler BAG 5, 331, 335, 336 = APf aaO, zu II 2 b der Gründe} ferner BGHZ 16, 184, 188 f.j BAG, Urteil vom 20. März 1 9 5 8 - 2 AZR 247/55 - AP Nr. 2 zu § 419 BGB Funktionsnachfolge, zu 4 b der Gründe;… Wolff/Baehof, Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl., § 41 IV c).
Das rechtfertige es, für diesen Bereich das Institut der Funktionsnachfolge ebenso zuzulassen wie für den Bereich der eigentlichen öffentlichen Verwaltung (BAG 5, 331, 336, 337 AP Nr. 1 zu § 419 BGB Funktionsnachfolge, zu II 2 b der Gründe).
c) Letzlich scheitert jedoch eine Haftung der Beklagten daran, daß es an der für eine Funktionsnachfolge erforderlichen Kontinuität fehlt, d.h. an einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang der Funktion, hier: Aufgaben des Luftverkehrs wahrzunehmen (zur Kontinuität, BAG 5, 331, 337 = AP Nr. 1, aaO, zu II 2 c der Gründe; BAG, Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 147/55 - AP Nr. 2 zu § 419 BGB Funktionsnachfolge, zu 4 b der Gründe; BAG…, Urteil vom 27. Januar 1961 - 5 AZR 187/60 - AP Nr. 3, aaO, zu 4 der Gründe; BGHZ 8, 169, 179; 13, 265, 303; 16, 184, 189; Rein hardt, NJW 1952, 441, 443 sowie in Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 419 BGB Funktionsnachfolge, a.E.).
- BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 699/93
Wirksamkeit eines DDR-Tarifvertrages - Sozialvereinbarung
Der Aufgabenübergang führt zum Übergang der Arbeitsverhältnisse, soweit die Mitarbeiter mit den Aufgaben befaßt waren (offengelassen von BAG Urteil vom 18. Februar 1976 - 5 AZR 616/74 - AP Nr. 1 zu Saarland UniversitätsG; vgl. im übrigen zur Funktionsnachfolge BAG Urteile vom 17. Oktober 1957 - 2 AZR 65/55 -, vom 20. März 1958 - 2 AZR 247/55 -, vom 27. Januar 1961 - 5 AZR 187/60 - AP Nr. 1, 2, 3 zu § 419 BGB Funktionsnachfolge). - BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 247/55
Tatrichter - Beweiswürdigung - Vorbringen der Parteien - Rechtsinstitut der …
Las Bechtsinstitut der Funktionsnachfolge findet seine innere Rechtfertigung aus dem besonderen Vertrauens tatbestand, der durch die Kontinuität der.Ordnungs funktionen geschaffen wird, die von der öffentlichen Verwaltung und ihnen inhaltlich gleichstehenden Er scheinungsformen des staatlichen Lebens ausgehen (Bestätigung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 17.Io.1957 - 2 AZR 65/55 -)« Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn ein eingetragener Verein yor 1945 berufsständische Aufgaben wahrnahm, die nach 1945 von einem anderen eingetragenen Verein wahrgenommen werden.für Nawiasky 1956, So 9 /34/> wohl auch Däubler HJW 1954, So 5 /So 7 zu l'ußnote 17.7" weitere Nachweise hei Steinbömer, Punktionsnachfolge, 1957, So 47 ff«, 54 ff.)« Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 17" Oktober 1957 - 2 AZR 65/55 - unter Hinweis auf die gegenteilige Ansicht des OLG Stutt gart, HJW 1954, So 277 Nr. 11 und die dortige zustimmende -Anm. von Heinhardt, ; ausgeführt hat, findet das Hechtsinsti tut der Punktionsnachfolge seine innere Hechtfertigung aus dem Gesichtspunkt des besonderen Vertrauenstatbestandes, der durch die Kontinuität der Ordnungsfunktionen geschaffen wird, die von der öffentlichen Verwaltung und ihnen inhaltlich gleichstehenden Ersehe! nungsformen des staatlichen Lebens ausgeheno Von einer solchen kontinuierlichen Ordnungsfunktion zwischen dem RDD und dem Beklagten kann aber deshalb nicht die Rede sein, weil jedenfalls dem Beklagten in seinem jetzigen Aufgabenbereich keine andere Punktion zukommt als die, wie sie im Rahmen der nach Art. 9 Abs. 1 GG grundgesetzlich gewährleisteten Vereinigungsfreiheit jede Vereinigung von Dentisten, solange es solche gab, für sich in Anspruch nehmen konnte.
- BAG, 27.01.1961 - 5 AZR 187/60
Auflösung eines Verwaltungszweiges - Auflösung der Heeresstandortverwaltungen - …
Denn das seine innere Berechtigung aus der Kontinuität der Ordnungsfunktionen herleitende Institut der Punk tionsnachfolge setzt gerade voraus, daß das beklagte Land die Aufgaben fortgeführt hat, die nach Organisation, Zweck und Mittel sowie ihrem wesentlichen Gehalt denjenigen entsprachen, die vorher den Heeresstandortverwal tungen oblagen ( BAG 5, 331 und BAG AP Nr. 2 zu § 419 BGB Punktionsnachfolge, jeweils mit weiteren Zitaten aus Literatur und Rechtsprechung)« An dieser Kontinuität fehlt es nach dem oben zu Ziff" 2) Dargelegten in dem zur .Entscheidung stehenden Rechtsstreit« Dies zwingt zur Zurückweisung der Revision.
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