Rechtsprechung
| BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
SchwbG § 21 Abs. 5, § 21 Abs. 3, § 15; BGB § 626. § 613 Abs. 4
- Judicialis
SchwbG § 21 Abs. 5; ; SchwbG § 21 Abs. 3; ; SchwbG § 15; ; BGB § 626; ; BGB § 613 Abs. 4; ; BetrVG § 102; ; Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundesbahn (LTV) § 30 Abs. 3 Satz 1
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderte
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter - Zustimmungsentscheidung - Hauptfürsorgestelle - Fernmündliche Bekanntgabe - Gewährung einer Auslauffrist
- Techniker Krankenkasse
- RA Kotz
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 15.11.1996 - 1 Ca 187/96
- LAG Niedersachsen, 21.07.1998 - 7 Sa 239/97
- BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Papierfundstellen
- NZA 1999, 1267
- DB 1999, 2424
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (13)
- BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97
Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Senatsrechtsprechung Urteile vom 9. März 1995 - 2 AZR 497/94 - und vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - AP Nr. 123 und 143 zu § 626 BGB, jeweils m.w.N., letzteres auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kann dem Arbeitgeber aber insbesondere dann unzumutbar sein, wenn eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit ausgeschlossen ist und der Arbeitgeber deshalb dem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hin sein Gehalt weiter zahlen müßte, obwohl er z.B. wegen Betriebsstillegung für dessen Arbeitskraft keine Verwendung mehr hat (Senatsurteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 -, aaO).
Es würde einen Wertungswiderspruch darstellen, den Arbeitnehmer mit besonderem tariflichen Kündigungsschutz durch eine fristlose Kündigung schlechter zu stellen als den Arbeitnehmer, dem gegenüber eine ordentliche Kündigung zulässig ist und dem aus demselben Kündigungsgrund nur ordentlich gekündigt werden könnte (Senatsurteil vom 5. Februar 1998, aaO).
bb) Bei der außerordentlichen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers muß der Arbeitgeber mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb bzw. im Unternehmen versuchen (BAG Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - RzK I 6 f Nr. 15, zu II 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO, zu II 3 f der Gründe, m.w.N.).
Auch nach der neueren Senatsrechtsprechung (Senatsurteil vom 5. Februar 1998, aaO) stellt die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist gegenüber einem tariflich Unkündbaren eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB dar.
- BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96
Anforderungen an die Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, daß auch eine nicht ausreichende Unterrichtung des Betriebsrats über die Kündigungsgründe die Unwirksamkeit einer Kündigung begründet (Senatsurteile vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39 = AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP Nr. 85 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).Es gilt der Grundsatz der sogenannten "subjektiven Determination", demzufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (Senatsurteil vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - aaO, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).
Der Arbeitgeber hat die von ihm für maßgeblich erachteten Kündigungsgründe bei der Anhörung so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig werden kann (Senatsurteile vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - und vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP Nr. 73 und 85 zu § 102 BetrVG 1972, jeweils m.w.N.).
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93
Schwerbehinderte - fristlose Kündigung - Zustimmungsfiktion
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Der Arbeitgeber kann die außerordentliche Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten nach § 21 Abs. 5 SchwbG schon dann erklären, wenn ihm die Hauptfürsorgestelle ihre Zustimmungsentscheidung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 21 Abs. 3 SchwbG mündlich oder fernmündlich bekanntgegeben hat; einer vorherigen Zustellung der Entscheidung der Hauptfürsorgestelle bedarf es nicht (st. Rechtsprechung Senatsurteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 720/93 - BAGE 75, 358 = AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986, m.w.N.).Nach der ständigen und noch im Urteil vom 9. Februar 1994 (- 2 AZR 720/93 - BAGE 75, 358 = AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986, m.w.N.) erneut ausführlich begründeten Senatsrechtsprechung kann der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten nach § 21 Abs. 5 SchwbG schon dann erklären, wenn ihm die Hauptfürsorgestelle ihre Zustimmungsentscheidung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 21 Abs. 3 SchwbG mündlich oder fernmündlich bekannt gegeben hat; einer vorherigen Zustellung der Entscheidung der Hauptfürsorgestelle bedarf es nicht (…zustimmend Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Handbuch des Kündigungsrechts, 4. Aufl., Abschn. 20 Rz 55;… KR-Etzel, 5. Aufl., § 21 SchwbG Rz 29;… Neumann/Pahlen, SchwbG, 9. Aufl., § 21 Rz 19; Weber, SchwbG, Stand: Oktober 1998, § 21 Anm. 25 a; Wiegand, SchwbG, Stand: Juni 1998, § 21 Rz 29).
- LAG Niedersachsen, 21.07.1998 - 7 Sa 239/97
Klage eines schwerbehinderten, tariflich unkündbaren Abeitnehmers gegen die vom …
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 7 Sa 239/97 -.Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. Juli 1998 - 7 Sa 239/97 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
- BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, daß auch eine nicht ausreichende Unterrichtung des Betriebsrats über die Kündigungsgründe die Unwirksamkeit einer Kündigung begründet (Senatsurteile vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39 = AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP Nr. 85 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe). - BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe …
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Der Arbeitgeber hat die von ihm für maßgeblich erachteten Kündigungsgründe bei der Anhörung so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig werden kann (Senatsurteile vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - und vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP Nr. 73 und 85 zu § 102 BetrVG 1972, jeweils m.w.N.). - BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87
Kündigung wegen Wegfalls von Drittmitteln - Auslegung eines Arbeitsvertrages mit …
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Zu den hiernach notwendigen Angaben für die Einleitung des Anhörungsverfahrens zählt nicht die Mitteilung über freie Arbeitsplätze, die aus der Sicht des Arbeitgebers mit dem zu kündigenden Arbeitnehmer nicht besetzt werden können (BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 138/87 - RzK III 2a Nr. 11, zu I 3 der Gründe). - BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82
Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Nur auf nähere Darlegung des Arbeitnehmers, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muß der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich gewesen sei (BAGE 42, 151, 158 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 der Gründe, m.w.N.). - BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem" …
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Wenn der ordentlich unkündbare Arbeitnehmer entsprechende Vorstellungen für seine Weiterbeschäftigung entwickelt, muß der Arbeitgeber substantiiert darlegen, weshalb trotz dieser verschärften Anforderungen eine Weiterbeschäftigung nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen sein soll (Senatsurteil vom 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP Nr. 148 zu § 626 BGB, zu II 6 der Gründe). - BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95
Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Kündigt der bisherige Betriebsinhaber einem Arbeitnehmer, der dem Übergang seines Beschäftigungsbetriebes auf einen anderen Unternehmer widersprochen hat, mit der Begründung, nunmehr bestehe für ihn keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr, so handelt es sich nicht um eine nach § 613 a Abs. 4 BGB unzulässige Kündigung (BAGE 82, 316, 326 = AP Nr. 81 zu § 102 BetrVG 1972, zu IV 1 der Gründe). - BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 497/94
Außerordentliche Kündigung wegen Antritts einer Strafhaft - Reichweite der …
- BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97
Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen …
- BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54
Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für …
Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Senatsrechtsprechung, zB 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - AP BGB § 626 Nr. 143 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 2 und 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 7 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10 jeweils mwN). - BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
Zugang eines Kündigungsschreibens
Diese kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB bzw. des § 54 Abs. 1 BAT Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Senatsrechtsprechung vgl. 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 7 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 131/00 - AP BGB § 626 Nr. 169 = EzA BGB § 626 nF Nr. 183). - BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14
Außerordentliche Kündigung - Strafhaft
Rn. 32 bb) Nach anderer Ansicht gilt der gesamte § 91 SGB IX auch bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist (BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 159/04 - zu B I 1 der Gründe;… VG Düsseldorf 10. Juni 2013 - 13 K 6670/12 - Rn. 66;… VG Stuttgart 7. Februar 2011 - 11 K 2352/10 - ErfK/Rolfs 15. Aufl. § 91 SGB IX Rn. 2;… Knittel SGB IX 8. Aufl. § 91 Rn. 31 ff.;… Kossens in Kossens/von der Heide/Maaß SGB IX 4. Aufl. § 91 Rn. 4;… KR/Etzel/Gallner 10. Aufl. § 91 SGB IX Rn. 2;… wohl auch Neumann in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen SGB IX 12. Aufl. § 91 Rn. 2, 4; siehe zudem BAG 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - zu B V 3 der Gründe; VGH Baden-Württemberg 5. August 1996 - 7 S 483/95 - jeweils zu § 21 SchwbG).
- BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04
Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch …
Das ist bereits dann der Fall, wenn das Integrationsamt dem Arbeitgeber die Entscheidung mündlich oder fernmündlich bekannt gegeben hat (so zum inhaltsgleichen § 21 SchwbG 1986 Senat 15. November 1990 - 2 AZR 255/90 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 6 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 3; 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 7 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10). - BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 343/11
Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger
Rn. 18 (a) Eine außerordentliche Kündigung gegenüber tariflich nicht ordentlich kündbaren Personen ist zunächst beim Vorliegen betrieblicher Gründe für zulässig erachtet worden, obwohl es dem Arbeitgeber zumutbar gewesen wäre, die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten (vgl. BAG 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 48, 220; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 10; 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - zu B II 2 der Gründe, AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 7 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10).Führt gerade der Ausschluss der ordentlichen Kündigung zu einer unzumutbaren Belastung des Arbeitgebers, weil dieser den Arbeitnehmer zwar nicht mehr beschäftigen kann, aber für lange Zeit zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet bleibt, kann ausnahmsweise auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein (…BAG 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - zu B III 2 b der Gründe, aaO;… 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 3 b und d der Gründe, aaO; 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - aaO).
In diesem Fall ist zur Vermeidung einer Benachteiligung der durch den Ausschluss der ordentlichen Kündigung gerade besonders geschützten Arbeitnehmer zwingend eine der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten (…vgl. BAG 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - zu B IV 1 der Gründe, aaO;… 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 3 c der Gründe, aaO; 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - aaO).
- BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99
Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus
Kündigt der bisherige Betriebsinhaber einem Arbeitnehmer, der dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprochen hat, weil für ihn keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr bestehe, so handelt es sich nicht um eine nach § 613 a Abs. 4 BGB unzulässige Kündigung (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316, 326, zu IV 1 der Gründe; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 7 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10, zu B III der Gründe). - BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den …
Die Zustellung des Bescheides der Hauptfürsorgestelle ist nicht erforderlich (Senatsurteile 9. Februar 1994 - 2 AZR 720/93 - BAGE 75, 358 und 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2016 - 3 Sa 387/16
Außerordentliche Kündigung - Volksverhetzung - Beleidigung - Facebook
Rn. 81 "Eine außerordentliche Kündigung gegenüber tariflich nicht ordentlich kündbaren Personen ist zunächst beim Vorliegen betrieblicher Gründe für zulässig erachtet worden, obwohl es dem Arbeitgeber zumutbar gewesen wäre, die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten (vgl. BAG 28.03.1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220; 05.02.1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10).Führt gerade der Ausschluss der ordentlichen Kündigung zu einer unzumutbaren Belastung des Arbeitgebers, weil dieser den Arbeitnehmer zwar nicht mehr beschäftigen kann, aber für lange Zeit zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet bleibt, kann ausnahmsweise auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein (…BAG 28.03.1985 aaO;… 5. Februar 1998 aaO; 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - aaO).
In diesem Fall ist zur Vermeidung einer Benachteiligung der durch den Ausschluss der ordentlichen Kündigung gerade besonders geschützten Arbeitnehmer zwingend eine der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten (…vgl. BAG 28.03.1985 - aaO;… 05.02.1998 - 2 AZR 227/97 - aaO; 12.08.1999 - 2 AZR 748/98 - aaO).
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß der Begriff des wichtigen Grundes in § 54 Abs. 1 BAT keine andere Bedeutung hat als der in § 626 Abs. 1 BGB (Senat 26. März 1981 - 2 AZN 410/80 - BAGE 35, 185, 188; BAG 20. April 1977 - 4 AZR 778/75 - AP BAT § 54 Nr. 1 = EzA BGB § 626 nF Nr. 55) und daß im Fall der tariflichen Unkündbarkeit eines Arbeitnehmers aufgrund der Schutzfunktion der tariflichen Regelung bei der Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes ein besonders strenger Maßstab anzulegen ist (Senat 3. November 1955 - 2 AZR 39/54 - BAGE 2, 214, 216; 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 7 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10 zu B II 2 der Gründe). - BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist
Diese kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Senatsrechtsprechung, zuletzt beispielsweise Urteile 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 7 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 131/00 - AP BGB § 626 Nr. 169 = EzA BGB § 626 nF Nr. 183).§ 21 Abs. 5 SchwbG 1986 ergänzt insoweit § 626 Abs. 2 BGB (Senat 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - aaO).
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2014 - 3 Sa 423/13
Fristlose Kündigung wegen Verletzung der Nachweispflicht
- BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 159/04
Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren schwerbehinderten Arbeitnehmerin …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2013 - 5 Sa 49/13
Außerordentliche Kündigung einer unkündbaren Mitarbeiterin wegen grober …
- BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 406/99
Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus
- LAG Köln, 29.01.2014 - 3 Sa 866/13
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- LAG Baden-Württemberg, 06.09.2004 - 15 Sa 39/04
Außerordentliche Kündigung eines gleichgestellten behinderten Arbeitnehmers - …
- LAG Berlin, 07.12.1999 - 3 Sa 1021/99
Rechtswirksamkeit der ausserordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten …
- BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01
Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast
- VG Stuttgart, 07.02.2011 - 11 K 2352/10
Zustimmungsfiktion bei außerordentlicher personenbedingter Kündigung eines …
- LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03
Schwerbehinderter Mensch, außerordentliche Kündigung, Zustimmung des …
- LAG Hamm, 02.06.2005 - 15 Sa 126/05
Wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung
- LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05
Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Zustimmung des …
- LAG Düsseldorf, 24.08.2001 - 18 Sa 366/01
Anforderungen an den wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB im Fall eines …
- LAG München, 01.10.1999 - 10 Sa 324/99
Änderungskündigung: Leitender Angestellter; Sprecherausschuss: …
- LAG Niedersachsen, 12.12.2003 - 10 Sa 247/03
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung hinsichtlich richtiger …
- LAG Düsseldorf, 17.02.2011 - 11 Sa 1542/10
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsänderung bei Verstoß gegen …
- LAG Berlin, 14.11.2002 - 16 Sa 1541/02
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- LAG Düsseldorf, 14.10.2003 - 8 Sa 774/03
Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Arbeitnehmer - …
- LAG Baden-Württemberg, 15.04.2002 - 15 Sa 125/01
Außerordentliche Kündigung eines nach Kirchenrecht unkündbaren Arbeitnehmers; …
- ArbG Berlin, 28.10.2009 - 56 Ca 15400/09
Unverzüglicher Zugang des Kündigungsschreibens nach Zustimmung des …
- ArbG Berlin, 11.08.2004 - 7 Ca 6272/04
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung nach Abschluss eines …
- LAG Hamm, 08.11.2002 - 15 Sa 870/02
Verletzung des arbeitsvertraglichen Wettbewerbsverbots als wichtiger Grund zur …
- LAG Hamm, 31.01.2003 - 15 Sa 948/02
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines gem. § 53 Abs. 3 BAT …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".