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| BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 754/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung nach dem Einigungsvertrag wegen mangelnden Bedarfs - Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Unbilligkeit einer Auswahlentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 23.07.1993 - 15 Ca 199/93
- LAG Sachsen, 28.02.1994 - 7 Sa 41/93
- BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 754/94
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91
Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag
Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 754/94
Seit der Entscheidung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 24. September 1992 - 8 AZR 557/91 - (BAGE 71, 221 [BAG 24.09.1992 - 8 AZR 557/91] = AP Nr. 3 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX) war klar, daß die Auswahlentscheidung bei Bedarfskündigungen nicht ins freie Belieben des Arbeitgebers gestellt werden kann (vgl. auch BVerfG Beschluß vom 2. März 1993 - 1 BvR 107 und 152/93 - AP Nr. 7 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, m.w.N.; vgl. ferner Ascheid, Kündigungsschutzrecht, Rz 857; ders. NZA 1993, 97, 103). - BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93
Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung
Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 754/94
Mangelnder Bedarf liegt vor, wenn im betreffenden Arbeitsbereich ein Überhang an Arbeitskräften besteht (vgl. BAG Urteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 914/93 - DB 1995, 1415, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.).
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95
Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch
Der Senat sieht deshalb keine Veranlassung, auf diese von der Beklagten in der Revisionsinstanz problematisierte Frage der Spezialität kündigungsschutzrechtlicher Bestimmungen im Verhältnis zu den allgemeinen Vorschriften der §§ 315, 242 BGB einzugehen, zumal nicht etwa von Seiten der Kläger behauptet worden ist, sämtliche Arbeitnehmer der früheren Satzabteilung hätten über die Eigenschaften, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des von der Beklagten laut Ausschreibung für die Schlußredakteurpositionen geforderten Anforderungsprofile verfügt und deshalb etwa verbiete sich eine unbillige Benachteiligung einzelner Arbeitnehmer (vgl. zu der ähnlichen Frage bei anderen Fallkonstellationen etwa Senatsurteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76; BAG Urteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 914/93 - EzA Art. 20 Einigungsvertrag Nr. 43, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und Senatsurteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 754/94 -, n.v., zu II 4 der Gründe).
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