Rechtsprechung
| BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 27.06.1980 - 2 Ca 1059/80
- BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 76/81
Papierfundstellen
- BAGE 41, 180
- DB 1983, 1049
- JR 1983, 528
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 303/75
Kündigungsschutz eines Wahlvorstandsmitglieds - Voraussetzungen einer …
Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 76/81
Vor der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsobmannes muß der Arbeitgeber dann, wenn ein gewähltes Ersatzmitglied für den Betriebsrat fehlt, analog § 103 Abs. 2 BetrVG im Beschlußverfahren die Zustimmung des Arbeitsgerichts einholen (im Anschluß an BAG 28, 152; 30, 43 und 30, 320).
- BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 401/17
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied
Soll - wie hier - das Arbeitsverhältnis des einzigen Betriebsratsmitglieds gekündigt werden und fehlt ein gewähltes Ersatzmitglied, hat der Arbeitgeber analog § 103 Abs. 2 BetrVG unmittelbar im Beschlussverfahren die Zustimmungsersetzung einzuholen (BAG 14. September 1994 - 2 AZR 75/94 - zu III 3 a der Gründe; 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 - zu II 3 der Gründe, BAGE 41, 180).Ein beteiligungsfähiger Betriebsrat existiert in diesem Fall nicht (BAG 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 - zu II 3 a der Gründe, aaO).
- LAG Hamm, 23.06.2017 - 13 Sa 18/17
Außerordentliche Kündigung; Betriebsratsmitglied; Zustimmungsersetzungsverfahren; …
Rn. 45 Denn im konkreten Fall eines einköpfigen Betriebsrates war dieser wegen der Eigenbetroffenheit seines Vorsitzenden und nicht vorhandener Vertreter (§ 26 Abs. 2 BetrVG) "funktionsunfähig" (vgl. BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 - AP KSchG 1969. - LAG Hessen, 24.07.2020 - 14 Sa 264/19
Anforderungen an die Berufungsbegründung Rechtskraft der Entscheidung über die …
§ 103 Abs. 2 BetrVG findet hier analog Anwendung (…KR/Rinck § 103 BetrVG Rz. 54;… Fitting § 103 Rz. 11; vgl. für den betriebsratslosen Betrieb auch BAG 12. August 1976 - 2 AZR 303/75 - EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 9; BAG 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 - EzA § 103 1972 Nr. 29;… LAG Köln 8. März 2019 - 2 TaBV 116/18- Rz. 25, Juris).
- LAG Hamm, 23.06.2014 - 13 TaBVGa 20/14
Beginn der Zugehörigkeit zum Betriebsrat
Rn. 42 In dieser Konstellation hätte es aber nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (12.08.1976 - 2 AZR 303/75 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 2; 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 4; 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 13) zur Vermeidung von Schutzlücken für betriebsverfassungsrechtliche Mandatsträger der Arbeitgeberin oblegen, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Antragstellers als Betriebsratsmitglied bzw. Wahlbewerber in analoger Anwendung des § 103 Abs. 2 BetrVG das Zustimmungsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen erfolgreich durchzuführen. - BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94
Übergang der Betriebsmittel bei Betriebsübergang
Vor der außerordentlichen Kündigung des einzigen Betriebsratsmitglieds muß der Arbeitgeber dann, wenn ein gewähltes Ersatzmitglied fehlt, analog § 103 Abs. 2 BetrVG im Beschlußverfahren die Zustimmung des Arbeitsgerichts einholen (Senatsurteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 - BAGE 41, 180 = AP Nr. 13 zu § 15 KSchG 1969), was nicht geschehen ist. - LAG Köln, 25.01.2019 - 9 TaBV 117/18
Betriebsratsloser Betrieb - Außerordentliche Kündigung eines erfolgreichen …
Um eine außerordentliche Kündigung wirksam aussprechen zu können, war die Antragstellerin nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehalten, entsprechend § 103 Abs. 2 BetrVG das Zustimmungsverfahren beim Arbeitsgericht durchzuführen und dessen Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung zu beantragen (vgl. BAG, Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 -, BAGE 41, 180-188, Rn. 12; BAG…, Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 -, BAGE 30, 320-332, Rn. 13; BAG, Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 303/75 -, BAGE 28, 152-159). - LAG Hessen, 08.05.2007 - 4 TaBV 210/06
Zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung und …
Dies dient der Sicherung der Kontinuität des Betriebsrats (etwa BAG 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 - BAGE 41/180, zu II 2, 3). - LAG Hamm, 23.06.2014 - 13 TaBVGa 21/14
Beginn der Zugehörigkeit zum Betriebsrat
Rn. 41 In dieser Konstellation hätte es aber nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (12.08.1976 - 2 AZR 303/75 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 2; 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 4; 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 13) zur Vermeidung von Schutzlücken für betriebsverfassungsrechtliche Mandatsträger der Arbeitgeberin oblegen, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Antragstellers als Betriebsratsmitglied bzw. Wahlbewerber in analoger Anwendung des § 103 Abs. 2 BetrVG das Zustimmungsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen erfolgreich durchzuführen. - LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 9 Sa 1866/06
Zum Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines …
Das BAG vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine außerordentliche Kündigung, die nach Beendigung des besonderen Kündigungsschutzes nach § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG iVm § 103 BetrVG - ggf. nach unverzüglicher erneuter Anhörung des Betriebsrats - ausgesprochen wird, die Frist des § 626 Abs. 2 BGB wahrt Das gilt auch für den Fall, dass das Amt während der Dauer des Zustimmungsersetzungsverfahrens endet (BAG vom 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 - AP Nr. 4 zu § 15 KSchG 1969; vom 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 - AP Nr. 13 zu § 15 KSchG 1969). - ArbG Hamburg, 24.01.1997 - 2 BV 16/96
Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber von einer …
Die Kammer sieht keinen Grund dafür, in dem hier vorliegenden Sonderfall anders zu entscheiden, d.h. wenn es um die außerordentliche Kündigung des einzigen Betriebsratsmitgliedes geht und entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitgerichts ein Zustimmungsersetzungsverfahren unter Beteiligung des Arbeitgebers und des betroffenen Arbeitnehmers stattfindet (vgl. dazu BAG v. 16.12.1982, DB 1983, 1049).
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