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Rechtsprechung
   BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5677
BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87 (https://dejure.org/1988,5677)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1988 - 2 AZR 770/87 (https://dejure.org/1988,5677)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1988 - 2 AZR 770/87 (https://dejure.org/1988,5677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahmeverzug des Arbeitgebers vor rechtskräftiger Zustimmungsersetzung bei Ablehnung der Zustimmung zur Kündigung durch den Betriebsrat - Unzumutbarkeit der Annahme der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber bei dem Verdacht einer rechtswidrigen Tat durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.04.1956 - GS 1/56

    Annahmeverzug im Rahmen des MuSchG -; Verstoß gegen Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87
    Das Berufungsgericht hat sich zur Begründung weiter zutreffend auf die Erwägungen des Großen Senats vom 26. April 1956 (- GS 1/56 -, BAGE 3, 66 = AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG) gestützt, wonach der Arbeitgeber dann nicht in Annahmeverzug gerät, wenn ein Arbeitnehmer sich so verhält, daß der Arbeitgeber nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des Arbeitslebens sowie unter Achtung des Zweckes des den Arbeitnehmer schützenden Gesetzes die Annahme der Leistung zu Recht ablehne.
  • BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87

    Annahmeverzug bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87
    Der Senat hat diese Rechtsprechung im Urteil vom 29. Oktober 1987 (- 2 AZR 144/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) bestätigt und weiter dahingehend konkretisiert, hierfür reiche nicht jedes Verhalten aus, das zur fristlosen Kündigung berechtige.
  • BAG, 11.11.1976 - 2 AZR 457/75

    Betriebsrat: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, …

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87
    Das Landesarbeitsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - BAGE 28, 233 [BAG 11.11.1976 - 2 AZR 457/75] = AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972) davon ausgegangen, der Arbeitgeber könne einem Betriebsratsmitglied eine außerordentliche Kündigung erst dann wirksam aussprechen, wenn der Beschluß über die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung (§ 103 Abs. 2 BetrVG) rechtskräftig ist, es hat beachtet, daß eine berechtigte Ablehnung einer angebotenen Leistung durch einen Beschluß über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats für die Zeit vor Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses nicht bindend festgestellt wird.
  • LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15

    Begünstigung des Betriebsratsmitglieds durch Vereinbarungen in einem …

    Das gilt selbst dann, wenn das Gericht in dem Zustimmungsersetzungsverfahren schließlich zu dem Ergebnis gelangt, dass ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorgelegen hat, und deshalb schließlich die Zustimmung des Betriebsrates zu der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses von dem Gericht (rechtskräftig) ersetzt wird (dazu bereits das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 1976, 2 AZR 457/75, NJW 1978, 72 mit weiteren Nachweisen, und in der Folge auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1988, 2 AZR 770/87, abrufbar bei juris).

    Erforderlich ist vielmehr ein besonders grober Vertragsverstoß und die Gefährdung von Rechtsgütern des Arbeitgebers, seiner Familienangehörigen oder anderer Arbeitnehmer, deren Schutz Vorrang vor dem Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Verdienstes hat, wobei im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung dieser Rechtsgüter auch zu prüfen ist, ob es dem Arbeitgeber möglich gewesen ist, den Arbeitnehmer bis zur Rechtskraft der Entscheidung in dem Zustimmungsersetzungsverfahren so einzusetzen, dass keine Wiederholung des dem Arbeitnehmer vorgeworfenen Verhaltens droht (auch dazu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1988, 2 AZR 770/87, abrufbar bei juris;… mit ähnlich restriktiver und zum Teil auch mit noch restriktiverer Tendenz: ETZEL/RINCK, in: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 11. Auflage 2016, Randnummern 159 ff zu § 103 BetrVG, und RAAB , in: Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 10. Auflage 2014, Randnummern 106 ff zu § 103 BetrVG, und FITTING/ENGELS/SCHMIDT/TREBINGER/LINSENMAIER , Betriebsverfassungsgesetz, 27. Auflage 2014, Randnummer 45 zu § 103 BetrVG, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Köln, 29.07.2008 - 9 Sa 333/08

    Annahmeverzug; Freistellung; Betriebsrat; Zustimmungsersetzungsverfahren; …

    Zutreffend hat das Bundesarbeitsgerichts darauf hingewiesen, dass die für die außerordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern gesetzlich vorgeschriebenen und einzuhaltenden Regelungen weitgehend leerlaufen, wenn das Arbeitsverhältnis zwar formal fortbesteht, dem Arbeitnehmer der Anspruch auf Arbeitsentgelt aber (bereits) bei einer Unzumutbarkeit im Sinne des § 626 BGB versagt wird (vgl. BAG, Beschluss des Großen Senats vom 26. April 1956 - GS 1/56 - sowie Urteile vom 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 -, vom 29. April 1988 - 2 AZR 770/87 - und vom 1. Juli 1993 - 2 AZR 88/93 -).

    Die Schwere kann nur der Tat, der Handlungsweise, anhaften, nicht aber von dem feststehenden Grad ihrer Beweisbarkeit abhängen (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 770/87 -).

    Soweit darin überhaupt die erforderliche Erklärung liegen sollte, die Arbeitsleistung der Klägerin werde wegen Unzumutbarkeit abgelehnt, ist auf die zutreffende Feststellung des Bundesarbeitsgerichts hinzuweisen, wonach die für die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung relevante Schwere des rechtswidrigen Tuns nicht von dessen Beweisbarkeit, sondern allein von der Tat als solcher abhängt (vgl. BAG, Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 770/87 -).

    Soweit die Beklagte darauf hinweist, für die vorgesetzte Assistentin der Betriebsleitung Frau P sei es nicht mehr zumutbar gewesen, mit der Klägerin zusammenzuarbeiten, ist festzuhalten, dass die Beklagte die Klägerin während der Dauer des Zustimmungsersetzungsverfahrens für Schichten einteilen konnte, in denen ein anderes Mitglied der 3-köpfigen Betriebsleitung die Vorgesetztenfunktion wahrnahm (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 770/87 -).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.2016 - 12 Sa 2/15

    Annahmeverzug - Hausverbot des Auftraggebers - Arbeitsausfallrisiko

    (vgl. BAG, Urteil vom 29.10.1987, 2 AZR 144/87, NZA 1988, 465 f.; Urteil vom 28.04.1988, 2 AZR 770/87;… Urteil vom 16.04.2014, 5 AZR 739/11, NZA 2014, 1082, Rn. 17).
  • LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07

    Behinderung der Betriebsratstätigkeit

    Eine berechtigte Ablehnung der Arbeitsleistung und damit auch eine berechtigte Beendigung der Gehaltszahlung wird durch einen erstinstanzlichen Beschluss über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats für die Zeit vor Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses nicht bindend festgestellt (BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 770/87 - Juris; BAG Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - EzA § 615 BGB Nr. 54; Urteil vom 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - BAGE 28, 233 = AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972) Der Arbeitgeber ist zwar nicht zur Zahlung von Verzugslohn verpflichtet, wenn ein Arbeitnehmer sich so verhält, dass der Arbeitgeber die Annahme der Leistung zu Recht ablehnen darf (BAG Großer Senat Urteil vom 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66 = AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG).
  • BAG, 13.11.2001 - 9 AZR 590/99

    Verletzung von Mitteilungspflichten - Schadenersatz

    Soweit ein Suspendierungsrecht bejaht wird, so kommt ein solches auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur in Betracht, wenn ein besonders grober Vertragsverstoß vorliegt und die Gefährdung von Rechtsgütern des Arbeitgebers, seiner Familienangehörigen oder anderer Arbeitnehmer, deren Schutz Vorrang vor dem Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Verdienstes habe, zu besorgen ist (BAG 28. April 1988 - 2 AZR 770/87 - nv.; 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - BAGE 28, 233).
  • LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11

    Weiterbeschäftigung eines gekündigten Betriebsratsmitglieds für die Dauer des …

    Der Arbeitgeber kann also nicht bei jedem Verhalten eines Betriebsratsmitgliedes, das möglicherweise eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, die Arbeitsleistung des betroffenen Arbeitnehmers ablehnen; vielmehr ist das dann nur dann möglich, wenn eine Fortbeschäftigung zu erheblichen Gefahren für den Betrieb und/oder die dortigen tätigen Personen führen würde (vgl. BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87 - AP BGB § 615 Nr. 42; BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87).
  • LAG Hamm, 28.12.2011 - 13 Sa 1042/11

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Der Arbeitgeber kann also nicht bei jedem Verhalten eines Betriebsratsmitgliedes, das möglicherweise eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, die Arbeitsleistung ablehnen; vielmehr ist das nur dann möglich, wenn eine Fortbeschäftigung zu erheblichen Gefahren für den Betrieb und/oder die dort tätigen Personen führen würde (vgl. BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87 - AP BGB § 615 Nr. 42; BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87).
  • LAG Berlin, 26.10.2001 - 6 Sa 1076/01

    Anspruch auf Beschäftigung als Arzthelferin/Funktionsassistentin; Wirkung einer …

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