Rechtsprechung
| BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung - Unternehmensübgreifende Sozialauswahl bei Vorliegen eines gemeinsamen Betriebes zweier Unternehmen - Unternehmensübergreifende Sozialauswahl nach Wegfall des Gemeinschaftsbetriebs - Nachwirkung aufgekündigter ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 162 242; KSchG § 1 Abs. 2, Abs. 3
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebs - rechtsportal.de
BGB §§ 162, 242; KSchG § 1
Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 27.01.1993 - 7 Ca 7339/92
- LAG Bremen, 09.06.1994 - 3 Sa 96/93
- BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2677 (Ls.)
- NZA 1996, 307
- BB 1996, 276
- DB 1996, 330
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (7)
- BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84
Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG
Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94
a) Zutreffend ist, daß bei Vorliegen eines gemeinsamen Betriebes zweiter Unternehmen (vgl. dazu grundlegend Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 mit Anm. von Wiedemann; zuletzt Senatsurteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 3 b der Gründe, m.w.N. ) anläßlich einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl unternehmensübergreifend zu erfolgen hat.Auch die unternehmensübergreifende Sozialauswahl ist ein Ausnahmetatbestand, wie § 1 Abs. 3 KSchG zeigt und sich für die vorliegende Fallkonstellation aus der Begründung der Grundsatzentscheidung vom 13. Juni 1985 (- 2 AZR 452/84 - AP, aaO, zu A II 2 der Gründe) ergibt.
Insofern führt es auch nicht weiter, daß zur Zeit der ersten Kündigung nach dem Vortrag des Klägers bei der Firma Mo Einstellungen vorgenommen wurden, also Arbeitsplätze frei waren, was die erste Kündigung wegen des Betriebsrats-Widerspruchs auch nach § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG unwirksam machte (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP, aaO, zu A III 4 b der Gründe).
- BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
Außerordentliche Kündigung - Drucksituation
Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94
Schon der Ausnahmecharakter der vorliegenden Situation spricht gegen eine ausdehnende Anwendung ursprünglich unter anderen tatsächlichen Umständen begründeter Verpflichtungen (vgl. zur Handhabung von Ausnahmeregelungen allgemein Senatsurteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, zu III 2 a der Gründe). - BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82
Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94
Richtig ist, daß bei Außerachtlassen eines wesentlichen Umstandes auch unter Berücksichtigung des wegen des unbestimmten Rechtsbegriffs der sozialen Rechtfertigung eingeschränkten Beurteilungsspielraums des Revisionsgerichts das Berufungsurteil keinen Bestand haben könnte (ständige Rechtsprechung BAGE 42, 151, 157 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung;… Senatsurteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33, aaO, zu B II 1 der Gründe).
- BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93
Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl
Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94
a) Zutreffend ist, daß bei Vorliegen eines gemeinsamen Betriebes zweiter Unternehmen (vgl. dazu grundlegend Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 mit Anm. von Wiedemann; zuletzt Senatsurteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 3 b der Gründe, m.w.N. ) anläßlich einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl unternehmensübergreifend zu erfolgen hat. - BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85
Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung
Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94
Richtig ist, daß bei Außerachtlassen eines wesentlichen Umstandes auch unter Berücksichtigung des wegen des unbestimmten Rechtsbegriffs der sozialen Rechtfertigung eingeschränkten Beurteilungsspielraums des Revisionsgerichts das Berufungsurteil keinen Bestand haben könnte (ständige Rechtsprechung BAGE 42, 151, 157 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33, aaO, zu B II 1 der Gründe). - BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94
a) Zutreffend ist, daß bei Vorliegen eines gemeinsamen Betriebes zweiter Unternehmen (vgl. dazu grundlegend Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 mit Anm. von Wiedemann; zuletzt Senatsurteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 3 b der Gründe, m.w.N. ) anläßlich einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl unternehmensübergreifend zu erfolgen hat. - BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten …
Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94
a) Zutreffend ist, daß bei Vorliegen eines gemeinsamen Betriebes zweiter Unternehmen (vgl. dazu grundlegend Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 mit Anm. von Wiedemann; zuletzt Senatsurteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 3 b der Gründe, m.w.N. ) anläßlich einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl unternehmensübergreifend zu erfolgen hat.
- BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 1043/06
Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit - …
b) Eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl ist nicht vorzunehmen, wenn der Gemeinschaftsbetrieb im Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr besteht (vgl. BAG 13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72 = EzA KSchG § 1 Nr. 48, zu II 1 a der Gründe). - BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 214/04
Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl
a) Bilden mehrere Unternehmen einen gemeinschhaftlichen Betrieb, so ist die Sozialauswahl bis zu einer etwaigen Auflösung des Gemeinschaftsbetriebs auf den gesamten Betrieb zu erstrecken (BAG 13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72 = EzA KSchG § 1 Nr. 48).Eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl ist dann nicht vorzunehmen, wenn der Gemeinschaftsbetrieb im Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr besteht (BAG 13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - aaO;… Ascheid/Schmidt/Kiel Kündigungsrecht 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 665;… KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 609;… Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 436;… Sowka/Schiefer/Heise-Meisel KPK 3. Aufl. S. 1066 ff.;… Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 1 KSchG Rn. 347;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 KSchG Rn. 436; aA Annuß/Hohenstatt NZA 2004, 420, die eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl auch im Gemeinschaftsbetrieb ablehnen).
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03
Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl
a) Bilden mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Betrieb, so ist die Sozialauswahl bis zu einer etwaigen Auflösung des Gemeinschaftsbetriebes auf den gesamten Betrieb zu erstrecken (BAG 13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72 = EzA KSchG § 1 Nr. 48).Eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl ist jedoch nicht vorzunehmen, wenn der Gemeinschaftsbetrieb im Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr besteht (BAG 13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - aaO).
- BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01
Kündigungsschutzklage - Insolvenz
Dies stellt nach der Senatsrechtsprechung (13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72 = EzA KSchG § 1 Nr. 48), an der festzuhalten ist, eine Auflösung des etwa bestehenden Gemeinschaftsbetriebes dar.Auch eine Berücksichtigung der Rechtsgedanken aus §§ 162, 242 BGB (vgl. zu den Voraussetzungen Senat 13. September 1995 aaO) macht es - unterstellt man zugunsten des Klägers das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebes - nicht erforderlich, auf die ursprüngliche Betriebsgröße abzustellen.
- BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02
Massenentlassung
aa) Nach der ständigen Senatsrechtsprechung ist eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl nicht vorzunehmen, wenn der Gemeinschaftsbetrieb im Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr besteht (13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72 = EzA KSchG § 1 Nr. 48). - BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 84/07
Betriebsübergang: Indiztatsachen - Massenentlassung: Ende des …
Eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl ist nicht nur dann nicht vorzunehmen, wenn ein Gemeinschaftsbetrieb im Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr besteht (BAG 13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72 = EzA KSchG § 1 Nr. 48); gleiches gilt vielmehr auch dann, wenn im Zeitpunkt der Kündigung der eine der Betriebe, die zusammen einen Gemeinschaftsbetrieb gebildet haben, zwar noch nicht stillgelegt ist, auf Grund einer unternehmerischen Entscheidung, die bereits greifbare Formen angenommen hat, aber feststeht, dass er bei Ablauf der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers stillgelegt sein wird (BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 214/04 - AP KSchG 1969 § 1 Gemeinschaftsbetrieb Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 59). - LAG Hamburg, 21.06.2002 - 3 Sa 98/01
Bestehen einer Pflicht zur unternehmensübergreifenden Sozialauswahl trotz …
Mit der Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebs zweier Unternehmen entfällt die Verpflichtung zur unternehmensübergreifenden Sozialauswahl ( BAG, Urteil vom 13. September 1995, 2 AZR 954/94 , EzA § 1 KSchG Nr. 48).Mit der Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebs entfällt damit zugleich die Verpflichtung zur unternehmensübergreifenden Sozialauswahl ( BAG, Urteil vom 13. September 1995, 2 AZR 954/94 , EzA § 1 KSchG Nr. 48).
Wollte man dieses im Ergebnis zumindest partiell - mit der Aufrechterhaltung von Arbeitsverhältnissen der abgetrennten Unternehmen ohne einheitlichen Leitungsapparat - rückgängig machen, würde außerdem in die unternehmerische Freiheit eingegriffen (BAG, Urteil vom 13. September 1995, aaO.).
Das Urteil des Zweiten Senats vom 13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - (EzA Nr. 48 zu § 1 KSchG) betrifft den hiervon zu unterscheidenden Fall, dass die Auflösung des Gemeinschaftsbetriebs im Zeitpunkt der Kündigung bereits abgeschlossen war.
Dagegen wird vom Zweiten Senat in dem Urteil vom 13. September 1995 (aaO.) nicht in Zweifel gezogen, dass das rechtskräftige Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 09. September 1992 - 2 Sa 103/92 - (n.v.), dass in einem vorangegangenem Rechtsstreit zwischen den gleichen Parteien ergangen ist, von unzutreffenden Rechtsgrundsätzen ausgegangen ist.
- BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00
Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch
Dies führt nach der Senatsrechtsprechung (13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 7 = EzA KSchG § 1 Nr. 48), an der festzuhalten ist, zur Auflösung des etwa bestehenden Gemeinschaftsbetriebes. - LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16
Prozessvergleich, Feststellungsbeschluss, Einigungsmangel, verdeckter, Kündigung, …
Eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG findet dann nicht mehr statt (…BAG, Urt. v. 29.11.2007 - 2 AZR 763/06 -, Rn. 23, juris; BAG, Urt. v. 13.09.2005 - 2 AZR 954/94 -, Rn. 16, juris). - LAG Hamburg, 29.08.2002 - 7 Sa 11/02
Betriebsübergreifende Sozialauswahl bei Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebes ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04
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