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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.12.2010 - III-2 Ausl 50/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23873
OLG Hamm, 14.12.2010 - III-2 Ausl 50/10 (https://dejure.org/2010,23873)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.12.2010 - III-2 Ausl 50/10 (https://dejure.org/2010,23873)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - III-2 Ausl 50/10 (https://dejure.org/2010,23873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2010 - 2 Ausl 50/10
    Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 [337ff] = NJW 1983, 1726 BVerfGE 75, 1 [12] = NJW 1987, 2155 BVerfGE 108, 129 [136ff] = NVwZ 2003, 1499; BVerfGK 3, 159 [163] = BeckRS 2004, 21967).

    Auch in Auslieferungsverfahren prüft das BVerfG insoweit nur, ob die Rechtsanwendung und das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 108, 129 [117/ = NVwZ 2003, 1499; BVerfGK 2, 82 =.

    Das OLG hat zutreffend ausgeführt, dass eine die Auslieferung hindernde Gefahr menschenrechtswidriger Behandlungen nur angenommen werden kann, wenn stichhaltige Gründe vorgetragen sind, nach denen gerade im konkreten Einzelfall eine beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verfolgte in dem ersuchenden Staat Opfer von Folter oder anderer grausamer, erniedrigender oder sonst unmenschlicher Behandlung werde, es sei denn, in dem ersuchenden Staat herrsche eine ständige Praxis grober, offenkundiger oder massenhafter Verletzungen der Menschenrechte (vgl. BVerfGE 108, 129 [138ff] = NVwZ 2003, 1499)..

    zum Ausdruck kommt, nachhaltig enttäuschen wurde (vgl. BVerfGE 108, 129 [140ff.] = NVwZ 2003, 1499).

    Rn. 38 Vor diesem Hintergrund ist anzunehmen, dass ein Verstoß gegen diese völkerrechtlichen Verpflichtungen das in der gegenseitigen Auslieferungsverpflichtung des Art. 1 EuAlÜbk zum Ausdruck kommende Vertrauen der Vertragspartner enttäuschen und damit die weitere Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe nachhaltig stören würde (vgl. BVerfGE 108, 129 (140)).

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren; …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2010 - 2 Ausl 50/10
    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz mittlerweile fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 MRK; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984) sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl BVerfG StV 2004, 440; OLG Dresden, NStZ 2009, 462 und zur Zulässigkeit der Auslieferung eines sog. PKK-Mitglieds an die Türkei den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.10.2007- 2 BvR 1680/07, NVwZ 2008 S. 71; abrufbar auch über die Internetseite des Bundesverfassungsgerichts).

    Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 [337ff] = NJW 1983, 1726 BVerfGE 75, 1 [12] = NJW 1987, 2155 BVerfGE 108, 129 [136ff] = NVwZ 2003, 1499; BVerfGK 3, 159 [163] = BeckRS 2004, 21967).

    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz mittlerweile fest etablierten Achtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (vgl. Art. 3 EMRK, Art. 7 des IPbürgR und das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10.12.1984 (BGBI 111990, 246; vgl. auch BVerfGK 3, 159 [164] = BeckRS 2004, 21967) sowie innerstaatlich aus Art. 1 I I und 2 II GG..

  • OLG Jena, 25.01.2007 - Ausl 7/06

    Beantragung der Auslieferung eines Verfolgten zur Vollstreckung lebenslanger …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2010 - 2 Ausl 50/10
    Rn. 42 Die Entscheidung ist für den Senat nicht bindend, vielmehr hat das Oberlandesgericht ausgehend von der Vorschrift des § 4 Satz 2 1. Alt AsylVfG im Auslieferungsverfahren selbst bei Anerkennung als politischer Flüchtling - welche hier nicht vorliegt - unabhängig von der Entscheidung der Verwaltungsbehörde selbständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine politische Verfolgung iSd § 6 Abs. 2 IRG droht oder sonstige Auslieferungshindernisse bestehen (vgl. BVerfGE 60, 348; BVerfGE 64, 46, 65; Thüringer OLG, NJW 2007, 1700).

    Rn. 44 StV 2007, 652; OLG München, StV 1996, 100; Thüringer OLG, NJW 2007, 1700).

  • OLG Saarbrücken, 01.09.2026 - 1 OAus 55/26
    Rn. 31 h) Soweit der Verfolgte die ihm in der Schweiz zur Last gelegte Tat bestreitet, steht dies der Zulässigkeit der Auslieferung nicht entgegen, da nach dem EuAlÜbk eine - vertraglich nicht vorgesehene - Tatverdachtsprüfung grundsätzlich nicht stattfindet (BGHSt 32, 314; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 2 Ausl 50/10 -, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 1 OAus 12/23 (S) -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 29. Oktober 2024 - III-3 OAus 66/24; Senatsbeschluss vom 11. August 2025 - 1 OAus 58/25).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15

    Auslieferungsersuchen zur Strafverfolgung: Voraussetzungen erneuter …

    Insoweit obliegt dem Oberlandesgericht im Auslieferungsverfahren lediglich die Überprüfung der Einhaltung der in den Auslieferungsbestimmungen geschaffenen formellen Sicherungen gegen eine unzulässige Unterstützung des ausländischen Verfahrens (BGHSt 2, 44; 25, 374; OLG Hamm 14.12.2010, 2 Ausl 50/10, III- 2 Ausl 50/10, abgedruckt bei juris;… Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., Art. 2 EuAIÜbk Rn. 4.).
  • KG, 03.07.2018 - 151 AuslA 44/18

    In Russland drohende lebenslange Freiheitsstrafe grundsätzlich kein …

    Dies gilt umso mehr, wenn bei der Asylentscheidung der dem Auslieferungsverfahren zugrunde liegende Strafvorwurf bereits bekannt war und damit in die Abwägung der dortigen Behörde mit einbezogen wurde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 2 Ausl 50/10 - [juris]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 1 AK 41/07 - [juris]).
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