Rechtsprechung
| BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 1.18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Dauer eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte kein Grund für Absehen von Disziplinarhöchstmaßnahme; Milderungsgrund der überwundenen negativen Lebensphase
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 38 BDG, § 39 S 1 BeamtStG, § 11 Abs 1 S 2 DG HA, § 11 Abs 2 DG HA, § 37 Abs 1 Nr 1 DG HA
Dauer eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte kein Grund für Absehen von Disziplinarhöchstmaßnahme; Milderungsgrund der überwundenen negativen Lebensphase - Wolters Kluwer
Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens; Verbleib eines Beamten im Beamtenverhältnis allein aufgrund einer unangemessen langen Verfahrensdauer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens; Verbleib eines Beamten im Beamtenverhältnis allein aufgrund einer unangemessen langen Verfahrensdauer
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (60) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 1.18
Diese Schutzgüter und der Grundsatz der Gleichbehandlung schließen es aus, dass ein Beamter, der durch gravierendes Fehlverhalten im öffentlichen Dienst untragbar geworden ist, gleichwohl weiterhin Dienst leisten und als Repräsentant des Dienstherrn hoheitliche Befugnisse ausüben kann, weil das gegen ihn geführte Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 44 ff. m.w.N. und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - NJW 2018, 1185 Rn. 92).Lässt das Dienstvergehen einen weiteren Verbleib im Beamtenverhältnis dagegen nicht zu, vermag eine überlange Verfahrensdauer an diesem Befund nichts zu ändern (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 44 ff. m.w.N. und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - NJW 2018, 1185 Rn. 93).
- BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12
Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …
Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 1.18
Diese Schutzgüter und der Grundsatz der Gleichbehandlung schließen es aus, dass ein Beamter, der durch gravierendes Fehlverhalten im öffentlichen Dienst untragbar geworden ist, gleichwohl weiterhin Dienst leisten und als Repräsentant des Dienstherrn hoheitliche Befugnisse ausüben kann, weil das gegen ihn geführte Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 44 ff. m.w.N. …und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - NJW 2018, 1185 Rn. 92).Lässt das Dienstvergehen einen weiteren Verbleib im Beamtenverhältnis dagegen nicht zu, vermag eine überlange Verfahrensdauer an diesem Befund nichts zu ändern (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 44 ff. m.w.N. …und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - NJW 2018, 1185 Rn. 93).
- BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15
Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund
Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 1.18
Eine derartige Stabilisierung indiziert, dass weitere Pflichtenverstöße gleicher Art nicht zu besorgen sind (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 2 B 49.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 36 Rn. 10 m.w.N.).Wenn aber das Verhalten des Beamten zum Tatzeitpunkt in keiner Hinsicht auffällig gewesen ist, bestehen auch keine Anhaltspunkte für die Annahme, der Beamte sei aufgrund von außergewöhnlichen Umständen "zeitweilig aus der Bahn geworfen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 2 B 49.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 36 Rn. 11).
- BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13
Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …
Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 1.18
Rn. 5 Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 m.w.N.). - BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 91.15
Vorschriftswidrige Besetzung des Disziplinargerichts (Beamtenbeisitzer)
Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 1.18
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit wegen eines Verfahrensfehlers an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen; das Oberverwaltungsgericht war in dem damaligen Berufungsverfahren nicht ordnungsgemäß besetzt, weil der damals geltende Geschäftsverteilungsplan zur Heranziehung der Beamtenbeisitzer den landesgesetzlichen Vorgaben nicht entsprach (BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 B 91.15 - Buchholz 235.1 § 46 BDG Nr. 1).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19
Disziplinarverfahren; Bundespolizei; Entfernung; Berufung; Aussetzung; …
Das für den Bestand des Beamtenverhältnisses erforderliche Vertrauen, das durch das Dienstvergehen des Beklagten zerstört worden ist, kann durch den reinen Zeitablauf infolge einer etwaigen verzögerten disziplinarrechtlichen Ahndung nicht wiederhergestellt werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 84 ff.;… Beschluss vom 26. Januar 2018 - 2 B 47.17 - juris Rn. 7; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 2 B 1.18 - juris Rn. 9 f.). - OVG Niedersachsen, 25.02.2026 - 3 LD 10/24
Anspruch der JVA auf Erkennung der disziplinarische Höchstmaßnahme gegenüber im …
Dieser Milderungsgrund setzt außergewöhnlich belastende Umstände voraus, die für die Begehung der konkreten Tat ursächlich geworden, inzwischen aber überwunden sind; der Beamte muss also geradezu "aus der Bahn geworfen" worden sein (BVerwG…, Beschluss vom 15.6.2016 - BVerwG 2 B 49.15 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 8.6.2017 - BVerwG 2 B 5.17 - , juris Rn. 24; Beschluss vom 12.7.2018 - BVerwG 2 B 1.18 -, juris Rn. 15; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 103;… Urteil vom 20.4.2021 - 3 LD 1/20 -, juris Rn. 145;… Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 215).Danach muss es sich um eine persönlich besonders belastende Situation gehandelt haben, die so gravierend gewesen ist, dass die Pflichtverletzung des Beamten in einem milderen Licht erscheint, weil ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten von ihm nicht mehr erwartet und damit nicht mehr vorausgesetzt werden konnte (BVerwG…, Beschluss vom 15.6.2016 - BVerwG 2 B 49.15 -, juris Rn. 11;… Beschluss vom 8.6.2017 - BVerwG 2 B 5.17 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 12.7.2018 - BVerwG 2 B 1.18 -, juris Rn. 15; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 27.1.2011 - BVerwG 2 A 5.09 -, juris Rn. 39 [in Bezug auf Arbeitszeitverstöße einer alleinerziehenden Mutter eines Kleinkindes, die mit der Aufgabe, Beruf und Kinderbetreuung in Einklang zu bringen, völlig überfordert war, an chronischem Schlafmangel litt und deren Dienstherr die begehrte Teilzeitbeschäftigung nicht ermöglicht hatte]).
Dies ist anzunehmen, wenn sich seine Lebensverhältnisse wieder so stabilisiert haben, dass nicht mehr die Rede davon sein kann, er sei weiterhin "aus der Bahn geworfen"; eine derartige Stabilisierung indiziert, dass weitere Pflichtenverstöße gleicher Art nicht zu besorgen sind (BVerwG…, Beschluss vom 15.6.2016 - BVerwG 2 B 49.15 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 8.6.2017 - BVerwG 2 B 5.17 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 12.7.2018 - BVerwG 2 B 1.18 -, juris Rn. 15).
Ist das Verhalten des Beamten zum Tatzeitpunkt in keinerlei Hinsicht auffällig gewesen, ist er also etwa in der Lage gewesen, seinen dienstlichen Pflichten nachzukommen, so kann dies gegen die Annahme sprechen, er sei aufgrund von außergewöhnlichen Umständen "zeitweilig aus der Bahn geworfen" worden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15.6.2016 - BVerwG 2 B 49.15 -, juris Rn. 11 f.;… Beschluss vom 8.6.2017 - BVerwG 2 B 5.17 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 12.7.2018 - BVerwG 2 B 1.18 -, juris Rn. 15).
- VG Karlsruhe, 28.01.2025 - 14 K 2733/24
Wahlfehler, wenn Bürgermeisterkandidat die Wähler über ein gegen ihn anhängiges …
Die vom Kläger behauptete Einstufung des Begriffs der Suspendierung als terminus technicus ist nämlich schon nicht mit der Rechtsprechungspraxis - namentlich auch des Bundesverwaltungsgerichts - in Einklang zu bringen (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 25. März 2021 - 6 B 2055/20 -, juris Rn. 23: "eine Suspendierung gemäß § 39 BeamtStG"; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 2 B 1.18 -, juris Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - 1 M 131/16 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13. Oktober 2022 - OVG 4 B 5/20 -, juris Rn. 25; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 29. November 2022 - 2 B 257/22 -, juris Rn. 15; ferner OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28. Juni 2024 - 6 A 1066/22 -, juris Rn. 15).
- BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 7.22
Ausführungen zur Begründetheit in einer als unzulässig verworfenen Berufung
Rn. 53 dd) Die Voraussetzungen einer "Entgleisung während einer negativen, inzwischen überwundenen Lebensphase" sind ebenfalls nicht ersichtlich (…vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 2 B 49.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 36 Rn. 10 und vom 12. Juli 2018 - 2 B 1.18 - Buchholz 235.1 § 38 BDG Nr. 1 Rn. 15). - BVerwG, 02.03.2023 - 2 A 19.21
Verletzung der Verschwiegenheitspflicht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; …
Rn. 55 cc) Nichts anderes gilt hinsichtlich des Milderungsgrund der "Entgleisung während einer negativen, inzwischen überwundenen Lebensphase" (…vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 2 B 49.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 36 Rn. 10 und vom 12. Juli 2018 - 2 B 1.18 - Buchholz 235.1 § 38 BDG Nr. 1 Rn. 15). - BVerwG, 07.11.2024 - 2 C 16.23
Aberkennung des Ruhegehalts; Anhörung der Schwerbehindertenvertretung; Dauer des …
Das von den Beamten durch sein Dienstvergehen zerstörte Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung wiederhergestellt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 44 ff. …und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 92 f.;… Beschlüsse vom 1. Juni 2012 - 2 B 123.11 - juris Rn. 6, vom 12. Juli 2018 - 2 B 1.18 - Buchholz 235.1 § 38 BDG Nr. 1 Rn. 10…, vom 16. August 2021 - 2 B 21.21 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 53 Rn. 21…, vom 23. Juni 2022 - 2 B 38.21 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 56 Rn. 7 ff. …und vom 7. August 2024 - 2 B 10.24 - juris Rn. 11). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2021 - 80 D 2.21
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizeibeamter; heimliche Fotoaufnahmen von …
Damit besteht kein Anlass für die Annahme, er sei aufgrund von außergewöhnlichen Umständen "zeitweilig aus der Bahn geworfen" gewesen (…vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 2 B 49.15 - juris Rn. 10 f., vom 8. Juni 2017 - 2 B 5.17 - juris Rn. 24 f. und vom 12. Juli 2018 - 2 B 1.18 - juris Rn. 15). - VG Lüneburg, 23.11.2020 - 10 A 6/19
Beziehung; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Lehrer; minderjährig; negative …
- VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.2247
Entfernung einer Polizistin aus dem Dienst wegen privaten Kontakts ins …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 12.7.2018 - 2 B 1.18 - juris Rn. 15) setzt dies außergewöhnliche Verhältnisse voraus, die den Beamten während des Tatzeitraums oder im Tatzeitpunkt "aus der Bahn geworfen" haben. - OVG Niedersachsen, 25.04.2022 - 6 LD 2/18
Klagebefugnis; Personalrat; Ruhestandsbeamter; Schwerbehindertenvertretung; …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang in seinem Beschluss vom 12. Juli 2018 (- BVerwG 2 B 1.18 - juris Rn. 9 ff.) Folgendes ausgeführt:. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2018 - 3d A 1455/16
- BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange …
- OVG Niedersachsen, 22.03.2023 - 3 LD 10/22
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Justizvollzugsdienst; Psychologische …
- VG Magdeburg, 24.09.2019 - 15 A 5/17
Berücksichtigung von Entlastungs- und Milderungsgründen im Disziplinarrecht; …
- VGH Bayern, 22.07.2026 - 16a D 24.755
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Realschuldirektor (BesGr A 15 mit …
- BVerwG, 16.08.2021 - 2 B 21.21
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst; außerdienstlicher Besitz …
- VG Hamburg, 11.03.2024 - 32 D 2984/23
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen Beihilfebetrugs
- BVerwG, 04.03.2025 - 2 B 42.24
Schuldfähigkeit; Milderungsgrund der Entgleisung während einer negativen, …
- OVG Bremen, 20.05.2026 - 4 LD 264/25
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarmaßnahme wegen eines …
- OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22
Bestimmtheit der Disziplinarklageschrift; Blutwerte; Disziplinarklagebehörde; …
- VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138
Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen Beihilfe zum unerlaubten …
- VG München, 08.10.2021 - M 13L DK 18.3891
Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen sexueller …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2019 - 3d A 486/19
Disziplinarklage gegen einen Beamten wegen des außerdienstlichen Dienstvergehens …
- BVerwG, 09.12.2024 - 2 B 9.24
Fortführung einer außerdienstlich begonnenen sexuellen Beziehung eines Lehrers …
- VG Potsdam, 10.02.2023 - 17 K 2710/18
- BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 34.19
Anforderungen an den Milderungsgrund der Entgleisung in einer mittlerweile …
- VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764
Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend …
- VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8
Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2025 - 31 A 3241/21
Aberkennen des Ruhegehalts eines Beamten nach Eintritt in den Ruhestand; …
- VG München, 23.04.2025 - M 19L DK 23.2618
Disziplinarklage, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Justizbeamtin, …
- VGH Bayern, 05.07.2023 - 16a D 21.1331
Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betrugsstraftaten im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 31 A 3166/21
Aberkennen des Ruhegehalts eines Beamten wegen des endgültigen Verlustes des …
- VGH Bayern, 30.04.2025 - 16a D 24.1397
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis eines Polizeivollzugsbeamten wegen …
- VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Fahren eines Dienstwagens ohne …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 3d A 514/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2020 - 3d A 166/16
- BVerwG, 07.08.2024 - 2 B 10.24
Rechtsstreit betreffend ein beamtenrechtliches Disziplinarklageverfahren; …
- VGH Bayern, 29.10.2025 - 16a D 24.928
Disziplinarrecht, Polizeivollzugsbeamter, Aberkennung des Ruhegehalts, …
- BVerwG, 02.12.2024 - 2 B 9.24
Bewertung der Fortführung einer sexuellen Beziehung zu einem minderjährigen …
- VG München, 23.04.2025 - M 19L DK 23.4918
Heimliches Aufzeichnen nichtöffentlicher Gespräche von Vorgesetzen und Kollegen, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2022 - 90 H 2.19
Berufspflichtverletzung durch Schönheitschirurgen; überhöhte Abrechnung / …
- VG München, 09.05.2022 - M 13L DK 18.5284
Pflicht eines Beamten zur amtsärztlichen Untersuchung - unerlaubtes Fernbleiben …
- VG München, 16.11.2021 - M 13L DK 18.2025
Disziplinarmaßnahme, hier: Aberkennung des Ruhegehalts wegen Kinderpornographie
- VG München, 06.03.2019 - M 19L DK 18.2045
Disziplinarklage zur Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen …
- VG München, 17.12.2018 - M 19B DK 17.196
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Belästigung
- VG Düsseldorf, 25.02.2025 - 35 K 8759/22
- VG München, 09.05.2022 - M 13L DK 19.806
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Polizist, der Marihuana in nicht geringer …
- VGH Bayern, 21.09.2022 - 16a D 20.885
Aberkennung des Ruhegehalts bei innerdienstlichen Vermögensdelikten
- VG München, 01.04.2025 - M 19L DK 23.889
Ausübung einer ungenehmigten Tätigkeit als Sicherheitskraft während Zeiten …
- VG München, 22.01.2025 - M 19L DK 23.658
Disziplinarklage, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Sexuelle Beziehung eines …
- VG München, 15.02.2022 - M 13L DK 19.5889
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Besitz kinder- und jugendpornographischer …
- VG Düsseldorf, 28.10.2021 - 31 K 5575/19
- VG München, 24.09.2024 - M 13L DK 21.3142
(Landes) Disziplinarrecht, Aberkennung des Ruhegehalts, Versuchter gefährlicher …
- VG München, 08.12.2022 - M 19L DK 22.2286
Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Finanzbeamten wegen Steuerverkürzung
- VG München, 05.04.2022 - DK 18.2043
Disziplinarklage, Aberkennung des Ruhegehalts, Schwere Verstöße gegen die …
- VG München, 28.06.2024 - M 19L DK 21.6621
Disziplinarklage, Aberkennung des Ruhegehalts, Ungenehmigte Nebentätigkeit …
- VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4712
(Landes) Disziplinarrecht, Alkoholerkrankung, Fortgesetzter Nichtantritt zu einer …
- VG Wiesbaden, 16.10.2023 - 28 K 317/21
Disziplinarverfahren; Zurückstufung eines Beamten wegen eines Zugriffsdelikts bei …
- VG München, 06.07.2023 - M 13L DK 20.5285
(Landes) Disziplinarrecht, Aberkennung des Ruhegehalts, Unentschuldigtes …
- VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 13/19
Wiederholte Kürzung der Dienstbezüge bei wiederholter Nichtbefolgung einer …
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2025 - 2 B 1.18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 31 BauGB, § 173 BauGB
Maß der baulichen Nutzung - GFZ - Baunutzungsplan Berlin - Funktionslosigkeit der GFZ-Festsetzung - maßgebliches Untersuchungsgebiet - Fortführung der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17) - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
31; 173 BauGB, 7 BO 58
Maß der baulichen Nutzung, GFZ, Baunutzungsplan Berlin, Funktionslosigkeit der GFZ-Festsetzung, maßgebliches Untersuchungsgebiet, Fortführung der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17) - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BauGB §§ 31, 173
Maß der baulichen Nutzung - GFZ, Baunutzungsplan-Berlin, Funktionslosigkeit der GFZ-Festsetzung - maßgebliches Untersuchungsgebiet
Kurzfassungen/Presse (2)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Festsetzung der Geschossflächenzahl in Berliner Baunutzungsplan in Teilgebiet von Moabit funktionslos
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Moabiter Baunutzungsplan - und die festgesetzte Geschossflächenzahl
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.02.2018 - 19 K 379.17 Berlin
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2025 - 2 B 1.18
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2020 - 2 B 10.17
Isolierte Funktionslosigkeit der GFZ-Festsetzung; maßgebliches Gebiet; Aufgabe …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2025 - 2 B 1.18
Das damit verbundene Rechtsschutzziel kann sie mit einer Verpflichtungsklage nicht erreichen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 -, juris Rdn. 17 m. w. N.).Nach Satz 2 waren Aufenthaltsräume, die in Nebengeschossen zugelassen wurden, einschließlich der zu ihnen führenden Treppenhäuser und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 -, juris Rdn. 20).
Rn. 26 Entgegen der Ansicht des Beklagten handelt es sich bei GFZ im Baunutzungsplan i.V.m. § 7 Nr. 13 bis 15 BO 58 um eine eigenständige Festsetzung und nicht lediglich um eine Orientierungsgröße (vgl. dies zugrundelegend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 - und - OVG 2 B 11.17 -, juris; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. Februar 2023 - OVG 10 B 15.18 -, juris Rdn. 58, 60; BVerwG…, Urteil vom 24. April 2024 - 4 C 2.23 -, juris Rdn. 18).
Dazu, dass der Baunutzungsplan i.V.m. § 7 Nr. 13 bis 15 BO 58 keinen einheitlichen Festsetzungsverbund mit mehreren Festsetzungsparametern enthält, der die Annahme einer Funktionslosigkeit nur dann rechtfertigen würde, wenn alle Parameter ihre Steuerungsfunktion verloren haben, hat sich der Senat bereits verhalten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 - und - OVG 2 B 11.17 -, juris Rdn. 24 ff.).
Rn. 33 (1) Der Senat hat mit seinen Beschlüssen vom 15. September 2020 (- OVG 2 B 10.17 - und - OVG 2 B 11.17 -, juris) die sogenannte "Baublockrechtsprechung" aufgegeben.
Innerhalb der Baustufenfestsetzung ist mit Blick auf § 7 Nr. 13 bis 15 BO 58 grundsätzlich das jeweilige Baugebiet zu betrachten, in dem das Baugrundstück liegt, ggf. unter Beachtung von behördlichen Zuständigkeiten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 -, juris Rdn. 34 f.).
Zum andern verfolgt der Plangeber mit der Festsetzung dieser Baustufe (V/3) ausweislich der Planbegründung in verschiedenen Baugebieten unterschiedliche Ziele (z.B. Wohngebiete: Herabsetzung der Besiedlungsdichte, Durchgrünung der Bebauung; geschäftsintensive Gebiete: Ermöglichung der Unterbringung der KFZ-Einstellplätze auf dem Baugrundstück; vgl. Planbegründung A. III. Nr. 1.3; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 -, juris Rdn. 35).
Da eine wertende Gesamtbetrachtung des Einzelfalles erforderlich ist, scheidet das Auswerfen verbindlicher Kriterien für die Annahme der Funktionslosigkeit von Festsetzungen aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 -, juris Rdn. 36).
Vielmehr ist für das Untersuchungsgebiet davon auszugehen, dass es dort wie andernorts in Gründerzeitquartieren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen gegeben hat, die auch auf einer (geänderten) Wertschätzung des Altbestandes beruhen (vgl. zu diesem Ansatz: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 -, juris Rdn. 42).
Rn. 56 d. Schließlich ist offensichtlich, dass die GFZ-Festsetzung ihre Steuerungswirkung auf unabsehbare Zeit verloren hat (vgl. zu diesem Erfordernis: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 -, juris Rdn. 45 m.w.N.).
- BVerwG, 24.04.2024 - 4 C 2.23
Zur Frage der Offenkundigkeit der Funktionslosigkeit einer Festsetzung in einem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2025 - 2 B 1.18
Rn. 26 Entgegen der Ansicht des Beklagten handelt es sich bei GFZ im Baunutzungsplan i.V.m. § 7 Nr. 13 bis 15 BO 58 um eine eigenständige Festsetzung und nicht lediglich um eine Orientierungsgröße (vgl. dies zugrundelegend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 - und - OVG 2 B 11.17 -, juris; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. Februar 2023 - OVG 10 B 15.18 -, juris Rdn. 58, 60; BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 4 C 2.23 -, juris Rdn. 18).Rn. 31 Entgegen der Ansicht des Beklagten sind die Zeiträume, in denen das BauGB-Maßnahmengesetz (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 4 C 2.23 -, juris Rdn. 20, m.w.N.) bzw. das Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz galten und in denen die verwaltungssteuernden Vorgaben des Senators für Bau- und Wohnungswesen (Rundschreiben des Senators vom 13. Februar 1981 - Amtsblatt für Berlin vom 27. Februar 1981, 408 -, vom 28. Dezember 1982 - Amtsblatt für Berlin vom 21. Januar 1983, 57 -, vom 8. Oktober 1986 - Amtsblatt für Berlin vom 24. Oktober 1986, 1733 - und vom 2. November 1990 - Amtsblatt für Berlin vom 16. November 1990, 3220 - zum Ausbau von Dachräumen zu Wohnzwecken) Anwendung fanden, bei der Beurteilung der Funktionslosigkeit nicht außer Betracht zu lassen.
Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der maßgebliche Betrachtungsraum für die Beurteilung der Funktionslosigkeit einer Festsetzung grundsätzlich das Plangebiet, in dem die Gemeinde ihre Planungsbefugnis und Gestaltungsfunktion nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB wahrgenommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 4 C 2.23 -, juris Rdn. 12).
Er wird zum einen durch besondere organisationsrechtliche Regelungen eingeschränkt; der Betrachtungsraum darf den Zuständigkeitsbereich eines Berliner Bezirks nicht überschreiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 4 C 2.23 -, juris Rdn. 14 m.w.N.).
Im Übrigen kann bei einer Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung eine kleinräumige Betrachtung zum Beispiel des Straßengevierts geboten sein, wenn sich die Festsetzung nach dem Willen des Plangebers ausschließlich innerhalb des jeweiligen Baublocks - etwa zur Auflockerung des Hinterhofbereichs - auswirken soll und sie nicht, etwa zum Erhalt eines einheitlichen Straßenbilds, auf eine weiträumigere städtebauliche Gestaltung abzielt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 4 C 2.23 -, juris Rdn. 15).
Die Offenkundigkeitsprüfung verlangt im Sinne eines Evidenzurteils eine rechtliche Wertung, ob die Abweichungen von der bauplanungsrechtlichen Festsetzung im maßgeblichen Betrachtungsraum ein Ausmaß erreicht haben, das aufgrund der hieraus zu schließenden Unumkehrbarkeit einem in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 4 C 2.23 -, juris Rdn. 22 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2020 - 2 B 11.17
Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Befreiung vom …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2025 - 2 B 1.18
Rn. 26 Entgegen der Ansicht des Beklagten handelt es sich bei GFZ im Baunutzungsplan i.V.m. § 7 Nr. 13 bis 15 BO 58 um eine eigenständige Festsetzung und nicht lediglich um eine Orientierungsgröße (vgl. dies zugrundelegend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 - und - OVG 2 B 11.17 -, juris; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. Februar 2023 - OVG 10 B 15.18 -, juris Rdn. 58, 60; BVerwG…, Urteil vom 24. April 2024 - 4 C 2.23 -, juris Rdn. 18).Rn. 27 Soweit der Beklagte meint, da es sich bei der GFZ nur um eine Orientierungsgröße von untergeordneter Art handele, könne von der Überschreitung der GFZ im betroffenen Baugebiet nicht auf eine Obsoleszenz der Maßfestsetzungen des Baunutzungsplan geschlossen werden, übersieht er, dass nach der Rechtsprechung des Senats jede (Maß-) Festsetzung im Baunutzungsplan i.V.m. § 7 Nr. 13 bis 15 BO 58 für sich genommen daraufhin zu überprüfen ist, ob sie funktionslos geworden ist (vgl. insbesondere: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2020 - OVG 2 B 11.17 -, juris Rdn. 51).
Dazu, dass der Baunutzungsplan i.V.m. § 7 Nr. 13 bis 15 BO 58 keinen einheitlichen Festsetzungsverbund mit mehreren Festsetzungsparametern enthält, der die Annahme einer Funktionslosigkeit nur dann rechtfertigen würde, wenn alle Parameter ihre Steuerungsfunktion verloren haben, hat sich der Senat bereits verhalten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 - und - OVG 2 B 11.17 -, juris Rdn. 24 ff.).
Rn. 33 (1) Der Senat hat mit seinen Beschlüssen vom 15. September 2020 (- OVG 2 B 10.17 - und - OVG 2 B 11.17 -, juris) die sogenannte "Baublockrechtsprechung" aufgegeben.
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15
Nachbarklage; Bauvorbescheid; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2025 - 2 B 1.18
Rn. 22 a. Offen bleiben kann, ob der Bebauungsplan II-A fehlerhaft verkündet worden ist, doch gleichwohl gewohnheitsrechtlich Geltung erlangt hat (vgl. zur jedenfalls gewohnheitsrechtlichen Geltung der A-Bebauungspläne: OVG Berlin, Urteil vom 30. Oktober 1987 - OVG 2 B 5.86 -, OVGE 18, 68; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Juni 2017 - OVG 10 B 10.15 -, juris Rdn. 22;… v. Feldmann/Knuth, Berliner Planungsrecht, 1998, Rdn. 60, FN 130). - BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97
Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2025 - 2 B 1.18
Entscheidend ist, ob die jeweilige Festsetzung geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung i. S. d. § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans einen wirksamen Beitrag zu leisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 4 CN 3.97 -, juris Rdn. 22). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2023 - 10 B 15.18
Funktionslosigkeit - GFZ - Berliner Baunutzungsplan - Baublockrechtsprechung - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2025 - 2 B 1.18
Rn. 26 Entgegen der Ansicht des Beklagten handelt es sich bei GFZ im Baunutzungsplan i.V.m. § 7 Nr. 13 bis 15 BO 58 um eine eigenständige Festsetzung und nicht lediglich um eine Orientierungsgröße (vgl. dies zugrundelegend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 - und - OVG 2 B 11.17 -, juris; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2023 - OVG 10 B 15.18 -, juris Rdn. 58, 60; BVerwG…, Urteil vom 24. April 2024 - 4 C 2.23 -, juris Rdn. 18). - BVerwG, 11.12.2000 - 4 BN 58.00
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2025 - 2 B 1.18
Allerdings kann bei einem planwidrigen Altbestand und bei Fortführung der dem neuen Plan widersprechenden Bebauung unter Umständen schneller ein Zustand eintreten, bei dem mit einer Realisierung des Plans nicht mehr gerechnet werden kann (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 4 BN 58.00 -, juris Rdn. 3), wobei "schneller" nicht den zeitlichen Aspekt betrifft, sondern unter Umständen ein "Weniger" an baulicher Entwicklung zur Annahme der Funktionslosigkeit einer Festsetzung führen kann. - OVG Berlin, 30.10.1987 - 2 B 5.86
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2025 - 2 B 1.18
Rn. 22 a. Offen bleiben kann, ob der Bebauungsplan II-A fehlerhaft verkündet worden ist, doch gleichwohl gewohnheitsrechtlich Geltung erlangt hat (vgl. zur jedenfalls gewohnheitsrechtlichen Geltung der A-Bebauungspläne: OVG Berlin, Urteil vom 30. Oktober 1987 - OVG 2 B 5.86 -, OVGE 18, 68; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 30. Juni 2017 - OVG 10 B 10.15 -, juris Rdn. 22;… v. Feldmann/Knuth, Berliner Planungsrecht, 1998, Rdn. 60, FN 130).
- VG Berlin, 02.07.2026 - 19 K 167.23 Rn. 35 Geht das Betrachtungsgebiet von der jeweils abmarkierten Baustufe aus (baustufen- orientierte Betrachtung), ist dieses Gebiet auf die Flächen zu beschränken, die die gleiche Gebietsfestsetzung teilen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2025 - OVG 2 B 1.18 -, juris Rn. 33 ; so schon VG Berlin…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - VG 19 K 386.19 -, juris Rn. 77; VG Berlin…, Beschluss vom 16. August 2024 - VG 19 L 153/24 -, juris Rn. 48).
Zudem geht aus der Planbegründung hervor, dass der Plangeber in materieller Hinsicht mit der Festsetzung einer Baustufe in verschiedenen Baugebieten unterschiedliche Ziele verfolgt (z.B. Wohngebiete: Herabsetzung der Besiedlungsdichte, Durchgrünung der Bebauung; geschäftsintensive Gebiete: Ermöglichung der Unterbringung der KFZ-Einstellplätze auf dem Baugrundstück; vgl. Planbegründung A III 1.3; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2025 - OVG 2 B 1.18 -, juris Rn. 35 ).
Auch verbiete dies das Erfordernis der Übersichtlichkeit im Hinblick auf den kleineren Maßstab (vgl. Planbegründung A III 3.4, zu allem: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2025 - OVG 2 B 1.18 -, juris Rn. 35 ; VG Berlin…, Urteil vom 21. Juli 2025 - VG 19 K 455/20 -, juris Rn. 36 ff.).
Von dem danach maßgeblichen Baugebiet bleiben bei der Betrachtung der Funktionslosigkeit der GFZ diejenigen Teilflächen außen vor, für die es einen Bebauungsplan gibt, der die GFZ-Festsetzung aus dem Baunutzungsplan ersetzt oder außer Kraft setzt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2025 - OVG 2 B 1.18 -, juris Rn. 36 ).
Maßgebend ist vielmehr die formell rechtmäßige tatsächliche bauliche Entwicklung, wobei nicht entscheidend ist, auf welcher rechtlichen Grundlage sich diese vollzogen hat (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 -, juris Rn. 32 m.w.N.; so auch: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Februar 2023 - OVG 10 B 15.18 -, juris Rn. 65; Urteil vom 27. März 2025 - OVG 2 B 1.18 -, juris Rn. 31 ).
Da eine wertende Gesamtbetrachtung des Einzelfalles erforderlich ist, scheidet das Auswerfen verbindlicher Kriterien für die Annahme der Funktionslosigkeit von Festsetzungen aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 -, juris Rn. 36 m.w.N.; Urteil vom 27. März 2025 - OVG 2 B 1.18 -, juris Rn. 39 ).
Das Verhältnis von GFZ-erhöhenden Baumaßnahmen zur Zahl der zu betrachtenden Grundstücke entspricht in etwa demjenigen, in dem die Kammer (vgl. etwa Urteil vom 21. Juli 2025 - VG 19 K 455/20 -: 27 von 67 Grundstücke) und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2025 - OVG 2 B 1.18 -: 421 erhöhende Bauvorhaben bei 981 Grundstücken) in der Vergangenheit von Funktionslosigkeit ausgegangen sind (hier: 181 GFZ-erhöhende Bauvorhaben bei 497 Grundstücken).
Es ist - auch in rechtlicher Hinsicht - nichts dafür ersichtlich, dass die tatsächlichen Verhältnisse hier in absehbarer Zeit reversibel wären (vgl. zu diesem Maßstab OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2025 - OVG 2 B 1.18 -, juris Rn. 75 ).
- VG Berlin, 21.07.2025 - 19 K 455.20 Rn. 39 Geht das Betrachtungsgebiet von der jeweils abmarkierten Baustufe aus (baustufenorientierte Betrachtung), ist dieses Gebiet auf die Flächen zu beschränken, die die gleiche Gebietsfestsetzung teilen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2025 - OVG 2 B 1.18 - juris Rn. 33 ; so schon VG Berlin…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - VG 19 K 386.19 - juris Rn. 77; VG Berlin…, Beschluss vom 16. August 2024 - VG 19 L 153/24 - juris Rn. 48).
Zudem geht aus der Planbegründung hervor, dass der Plangeber in materieller Hinsicht mit der Festsetzung einer Baustufe in verschiedenen Baugebieten unterschiedliche Ziele verfolgt (z.B. Wohngebiete: Herabsetzung der Besiedlungsdichte, Durchgrünung der Bebauung; geschäftsintensive Gebiete: Ermöglichung der Unterbringung der KFZ-Einstellplätze auf dem Baugrundstück; vgl. Planbegründung A III 1.3; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2025 - OVG 2 B 1.18 - juris Rn. 35 ).
Auch verbiete dies das Erfordernis der Übersichtlichkeit im Hinblick auf den kleineren Maßstab (vgl. Planbegründung A III 3.4) (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2025 - OVG 2 B 1.18 - juris Rn. 35 ).
Rn. 42 Von dem vorgenannten gemischten Gebiet der Baustufe V/3 bleiben bei der Betrachtung der Funktionslosigkeit der GFZ diejenigen Teilflächen außen vor, für die es einen Bebauungsplan gibt, der die GFZ-Festsetzung aus dem Baunutzungsplan ersetzt oder außer Kraft setzt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2025 - OVG 2 B 1.18 - juris Rn. 36 ).
Maßgebend ist vielmehr die formell rechtmäßige tatsächliche bauliche Entwicklung, wobei nicht entscheidend ist, auf welcher rechtlichen Grundlage sich diese vollzogen hat (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 - juris Rn. 32 m.w.N.; so auch: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Februar 2023 - OVG 10 B 15.18 - juris Rn. 65; Urteil vom 27. März 2025 - OVG 2 B 1.18 - juris Rn. 31 ).
Da eine wertende Gesamtbetrachtung des Einzelfalles erforderlich ist, scheidet das Auswerfen verbindlicher Kriterien für die Annahme der Funktionslosigkeit von Festsetzungen aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 - juris Rn. 36 m.w.N.; Urteil vom 27. März 2025 - OVG 2 B 1.18 - juris Rn. 39 ).
Es ist - auch in rechtlicher Hinsicht - nichts dafür ersichtlich, dass die tatsächlichen Verhältnisse hier in absehbarer Zeit reversibel wären (vgl. zu diesem Maßstab OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2025 - OVG 2 B 1.18 - juris Rn. 75 ).
- VG Berlin, 16.04.2026 - 19 K 117.22 Maßgebend ist vielmehr die formell rechtmäßige tatsächliche bauliche Entwicklung, wobei nicht entscheidend ist, auf welcher rechtlichen Grundlage sich diese vollzogen hat (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. September 2020 - 2 B 10.17 - juris Rn. 32 m.w.N.; so auch: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 10 B 15.18 - juris Rn. 65; Urteil vom 27. März 2025 - 2 B 1.18 - juris Rn. 31 ).
Da eine wertende Gesamtbetrachtung des Einzelfalles erforderlich ist, scheidet das Auswerfen verbindlicher Kriterien für die Annahme der Funktionslosigkeit von Festsetzungen aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. September 2020 - 2 B 10.17 - juris Rn. 36 m.w.N.; Urteil vom 27. März 2025 - 2 B 1.18 - juris Rn. 39 ).
Aktuell wird in dem zu betrachtenden Untersuchungsgebiet die zulässige GFZ danach auf allen Grundstücken überschritten, dabei überwiegend (nämlich auf dreizehn Grundstücken) deutlich im Sinne einer GFZ zwischen 3, 52 und 4, 63 (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2025 - 2 B 1.18 -, juris Rn.48 ).
Es ist - auch in rechtlicher Hinsicht - nichts dafür ersichtlich, dass die tatsächlichen Verhältnisse hier in absehbarer Zeit reversibel wären (vgl. zu diesem Maßstab OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2025 - 2 B 1.18 - juris Rn. 75 ).
- FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2026 - 3 K 3125/24
Berücksichtigung der tatsächlichen Bebauung bei abweichender Geschossflächenzahl
Das Gericht geht daher, wie im Übrigen auch die Beteiligten selbst, davon aus, dass die Festsetzungen des Baunutzungsplans in Bezug auf das bauplanungsrechtlich zulässige Maß der baulichen Nutzung als "funktionslos" anzusehen sind (vgl. zur Frage der Funktionslosigkeit der Festsetzung des bauplanungsrechtlich zulässigen Maßes der baulichen Nutzung des Baunutzungsplans im Einzelnen u.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 05. Juli 2017 - OVG 10 N 29.16, juris; vom 15. September 2020 - OVG 2 B 10.17 und vom 27. März 2025 - 2 B 1.18 , juris, sowie BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 4 C 2.23, juris).
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