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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.1997 - 2 B 102.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6731
BVerwG, 30.01.1997 - 2 B 102.96 (https://dejure.org/1997,6731)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1997 - 2 B 102.96 (https://dejure.org/1997,6731)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 2 B 102.96 (https://dejure.org/1997,6731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung den vorherigen Stand - Formelle Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhaltes - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwechselung der Telefaxnummer durch zuverlässige Anwaltsgehilfin; Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 B 102.96
    Die Zulässigkeit eines auf ein neues Beweismittel gestützten Antrags auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens gemäß Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG) setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, daß der Betroffene die Eignung des Beweismittels für eine ihn günstigere Entscheidung schlüssig darlegt (vgl. Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 B 102.96
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch die Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Rechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 B 102.96
    Insbesondere konnte das Berufungsgericht die seiner Auffassung zu Art. 51 BayVwVfG nicht genügenden Beweisangebote verfahrensfehlerfrei ablehnen, weil die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) dem Tatrichter nur gebietet, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seiner Entscheidung zugrundelegt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (vgl. Urteil des Senats vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92

    Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 B 102.96
    Die von der Beschwerde gemachten Ausführungen ergeben keine derartige konkrete Rechtsfrage grundsätzlicher Art. Die Beschwerde breitet vielmehr mit ihrem diesbezüglichen Vorbringen, ohne eine solche Rechtsfrage herauszuarbeiten, im Grunde den gesamten Rechtsstoff des Streitfalles erneut aus (vgl. dazu Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - ).
  • BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94

    Nichtzulassung der Revision mangels Versäumung einer Frist für die Begründung …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 B 102.96
    Für das Versehen einer bisher zuverlässigen Rechtsanwaltsgehilfin - hier bei dem Heraussuchen und Verwenden der Telefaxnummer des mit der Landesanwaltschaft Bayern im gleichen Dienstgebäude sitzenden Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - muß der Prozeßbevollmächtigte nicht einstehen (vgl. Beschluß vom 7. Juni 1995 - BVerwG 5 B 141.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 B 102.96
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch die Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Rechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 6 PB 16.03

    Rechtsmittelbegründung per Telefax; Verwechslung der Faxnummern; Verschulden des …

    Nach dem im zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 1988 enthaltenen Rechtssatz tut ein bevollmächtigter Rechtsanwalt mit der Übergabe eines ordnungsgemäß adressierten Schriftsatzes an eine bisher zuverlässige Büroangestellte zur Aufgabe als Telebrief auch in Anbetracht des nahen Fristendes alles in seiner Verantwortung Liegende, damit die Rechtsmittelbegründung noch am selben Tag beim zuständigen Gericht eingehen kann, so dass die versehentliche Verwechslung von Faxnummern durch die Büroangestellte für den Rechtsanwalt einen unabwendbaren, die Gewährung von Wiedereinsetzung rechtfertigenden Zufall darstellt (…a.a.O. S. 7 f.; ebenso noch Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 2 B 102.96 - Beschluss vom 6. August 1997 - BVerwG 4 B 124.97 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 213).
  • BVerwG, 03.12.2008 - 2 B 75.08

    Voraussetzungen eines Rehabilitierungsinteresses als Teil des …

    Der Kläger breitet vielmehr mit seinem Vorbringen Teile des Rechtsstoffs materiellrechtlich erneut aus und vernachlässigt damit den grundlegenden rechtssystematischen Unterschied zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer (zugelassenen) Revision (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 2 B 102.96 - juris Rn. 3).
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