Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2025 - 2 B 10575/25.OVG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 242 BGB, Art 103 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 19 GG, Art 19 Abs 4 GG
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Bestandskraft; Effektivitätsgebot; Jugendschutz; Nichtigkeit; Pornografie; Rechtsschutzbedürfnis; Schutzwürdigkeit; Sperrverfügung; Streitwert; Telemedienangebot
- rechtsportal.de
Bestandskraft; Effektivitätsgebot; Jugendschutz; Nichtigkeit; Pornografie; Rechtsschutzbedürfnis; Schutzwürdigkeit; Sperrverfügung; Streitwert; Telemedienangebot
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Pornografische Internetseiten gesperrt
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Sperrverfügung gegen Pornoseiten bestätigt
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Altersverifikation abgelehnt: Porno-Seiten gehen vom Netz
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Pornografische Internetseiten bleiben gesperrt
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 28.04.2025 - 5 L 76/25
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2025 - 2 B 10575/25.OVG
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (28)
- VG Berlin, 24.04.2025 - 32 L 26.25
Sperrung des Zugriffs auf zwei pornographische Internetangebote mit …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2025 - 2 B 10575/25
Rn. 2 I. Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Antragstellerin das für die Verfolgung ihres Begehrens erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. im Ergebnis ebenso VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris; VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.2135 -, BeckRS 2025, 12170; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2025 - 11 S 22/25 -).Hierauf hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend abgestellt (vgl. Beschlussabdruck S. 27. f.; ebenso VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris Rn. 31 f.; VG München…, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.2135 -, BeckRS 2025, 12170 Rn. 23 f.).
Allerdings existiert kein Rechtssatz, wonach für ein Vorgehen gegen einen potentiell nichtigen Verwaltungsakt stets ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris Rn. 28; VG München…, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.2135 -, BeckRS 2025, 12170 Rn. 27).
Die dortigen Ausführungen ("Dass das RSB für die Klage gg einen nichtigen VA zu bejahen ist, lässt sich bereits aus § 43 Abs. 2 S 2 schließen, der dem Umstand Rechnung trägt, dass hier der falsche Rechtsschein beseitigt werden muss.") dürften vielmehr mit dem Verwaltungsgericht Berlin so zu verstehen sein, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Vorgehen gegen einen nichtigen Verwaltungsakt nicht allein deswegen zu verneinen ist, weil der nichtige Verwaltungsakt bereits unwirksam ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris Rn. 28).
Rn. 22 4. Das (auch) in Art. 47 Charta der Grundrechte der Europäischen Union - GRCh - verankerte unionsrechtliche Effektivitätsgebot zwingt entgegen dem Beschwerdevorbringen (…vgl. Rn. 87-105 der Beschwerdebegründung) zu keiner anderen Beurteilung (vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris Rn. 34; VG München…, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.2135 -, BeckRS 2025, 12170 Rn. 28).
Ausgehend von dem Jahresumsatz, der bei mindestens 450 Millionen US-Dollar liegen dürfte (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris Rn. 38 m.w.N.), schätzt der Senat den Jahresgewinn, den die Antragstellerin mit dem streitgegenständlichen Telemedienangebot in Deutschland erzielt - soweit er auf die Beigeladene als Access-Providerin entfällt, die am deutschen Breitbandmarkt über einen Marktanteil von etwa 10, 5 Prozent verfügt (vgl. https://... [zuletzt abgerufen am 30. Juli 2025]; siehe auch https://....pdf [zuletzt abgerufen am 30. Juli 2025], S. 48, wo von einem Marktanteil von rund 11, 1 Prozent ausgegangen wird) -, auf 1.000.000,00 Euro.
Nicht zuletzt musste es für einen gewissenhaften und kundigen Prozessbeteiligten angesichts der von der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung - signifikant - abweichenden Streitwertfestsetzungen des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris Rn. 36 ff.) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 4. Juli 2025 - 11 S 22/25 -, Beschlussabdruck S. 13) in einem Parallelverfahren ohnehin im Bereich des Erwartbaren liegen, dass der Senat die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts korrigieren könnte, sodass es sich schon vor diesem Hintergrund nicht um eine gegen den Gewährleistungsgehalt von Art. 103 Abs. 1 GG verstoßende Überraschungsentscheidung handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 188 [190]; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [144 f.]; Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218 [263]).
- VG München, 05.06.2025 - M 17 S 25.2135
Zugang zu pornographischen Webseiten bleibt vorerst weiterhin gesperrt
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2025 - 2 B 10575/25
Rn. 2 I. Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Antragstellerin das für die Verfolgung ihres Begehrens erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. im Ergebnis ebenso VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris; VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.2135 -, BeckRS 2025, 12170; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2025 - 11 S 22/25 -).Hierauf hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend abgestellt (vgl. Beschlussabdruck S. 27. f.; ebenso VG Berlin…, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris Rn. 31 f.; VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.2135 -, BeckRS 2025, 12170 Rn. 23 f.).
Zum einen ist erneut zu betonen, dass die Antragstellerin insoweit nicht schutzwürdig ist, weil die Sperrverfügung nur deshalb erforderlich geworden ist, weil sich die Antragstellerin beharrlich weigerte und auch weiterhin weigert, der sofort vollziehbaren Grundverfügung Folge zu leisten (vgl. auch VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.2135 -, BeckRS 2025, 12170 Rn. 26).
Dass ihr infolge einer solchen Vorgehensweise - wie von ihr behauptet - eine Existenzgefährdung drohte, hat sie nicht weiter glaubhaft gemacht; dies erscheint auch sonst - gerade in Anbetracht der senatsbekannt regelmäßig sehr zeitnah entscheidenden Vorinstanz und der zusätzlichen Möglichkeit, einen sogenannten Hängebeschluss zu beantragen - fernliegend (vgl. im Übrigen auch die Ausführungen des VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.2135 -, BeckRS 2025, 12170 Rn. 34, das aufzeigt, dass die Antragstellerin ihr Internetangebot deutschen Nutzern weiterhin unverändert unter nur leicht abgewandelten Adressen zur Verfügung stellt, weshalb relevante Umsatzeinbußen wenig realistisch seien).
Allerdings existiert kein Rechtssatz, wonach für ein Vorgehen gegen einen potentiell nichtigen Verwaltungsakt stets ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist (vgl. VG Berlin…, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris Rn. 28; VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.2135 -, BeckRS 2025, 12170 Rn. 27).
Rn. 22 4. Das (auch) in Art. 47 Charta der Grundrechte der Europäischen Union - GRCh - verankerte unionsrechtliche Effektivitätsgebot zwingt entgegen dem Beschwerdevorbringen (…vgl. Rn. 87-105 der Beschwerdebegründung) zu keiner anderen Beurteilung (vgl. auch VG Berlin…, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris Rn. 34; VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.2135 -, BeckRS 2025, 12170 Rn. 28).
- EuGH, 04.06.2015 - C-5/14
Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist mit dem Unionsrecht vereinbar
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2025 - 2 B 10575/25
Rn. 25 Soweit die Antragstellerin der Auffassung ist, die erstinstanzliche Entscheidung führe im Widerspruch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juni 2015 - C-5/14 - zu einer "Schwächung der Wirksamkeit des Unionsrechts" (…vgl. Rn. 93, 101 f. der Beschwerdebegründung), weil das Gericht infolgedessen daran gehindert sei, dem Unionsrecht zur Anwendung zu verhelfen, setzt sie sich nicht damit auseinander, dass das zitierte Urteil nicht die Auswirkungen des unionsrechtlichen Effektivitätsgebots auf einen mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässigen Antrag betrifft (vgl. hierzu und zum Folgenden bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2025 - 11 S 22/25 -, Beschlussabdruck S. 11 f.).Vielmehr geht es in der zitierten Entscheidung, was die Antragstellerin auch einräumt, um die Befugnis beziehungsweise Verpflichtung eines nationalen Gerichts zur Vorlage von Fragen zur Auslegung oder Gültigkeit des Unionsrechts an den Europäischen Gerichtshof in einem Fall, in dem - offenbar im Rahmen der Begründetheit - Zweifel an der Vereinbarkeit einer nationalen Rechtsvorschrift sowohl mit dem Unionsrecht als auch mit der Verfassung des betreffenden Mitgliedstaats bestanden und ein Zwischenverfahren zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift bei dem nationalen Gericht anhängig war, das mit der Durchführung dieser Kontrolle betraut ist (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juni 2015 - C-5/14 -, juris Rn. 29).
- EuGH, 13.03.2007 - C-432/05
Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2025 - 2 B 10575/25
Rn. 23 Es besagt, dass die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschweren dürfen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. März 2007 - C-432/05 -, juris Rn. 43;… Urteil vom 24. Oktober 2018 - C-234/17 -, juris Rn. 22;… Urteil vom 8. Mai 2024 - C-53/23 -, juris Rn. 37).Insoweit ist es gemäß Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 Vertrag über die Europäische Union - EUV - Sache der Mitgliedstaaten, ein System von Rechtsbehelfen und Verfahren vorzusehen, das den Einzelnen die Wahrung ihres Rechts auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet (vgl. EuGH, Urteil vom 13. März 2007 - C-432/05 -, juris Rn. 39;… Urteil vom 8. Mai 2024 - C-53/23 -, juris Rn. 35).
- EuGH, 08.05.2024 - C-53/23
Rechtsstaatlichkeit: Das Unionsrecht gebietet es nicht, Berufsverbänden von …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2025 - 2 B 10575/25
Rn. 23 Es besagt, dass die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschweren dürfen (vgl. EuGH…, Urteil vom 13. März 2007 - C-432/05 -, juris Rn. 43;… Urteil vom 24. Oktober 2018 - C-234/17 -, juris Rn. 22; Urteil vom 8. Mai 2024 - C-53/23 -, juris Rn. 37).Insoweit ist es gemäß Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 Vertrag über die Europäische Union - EUV - Sache der Mitgliedstaaten, ein System von Rechtsbehelfen und Verfahren vorzusehen, das den Einzelnen die Wahrung ihres Rechts auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet (vgl. EuGH…, Urteil vom 13. März 2007 - C-432/05 -, juris Rn. 39; Urteil vom 8. Mai 2024 - C-53/23 -, juris Rn. 35).
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2025 - 2 B 10575/25
Die Frage des Bestehens eines Rechtsschutzbedürfnisses lässt sich nämlich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls beantworten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 [91];… Beschluss vom 9. Februar 1989 - 4 NB 1.89 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 3 BN 1.15 -, juris Rn. 4;… Ehlers, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], Verwaltungsrecht, Vorbemerkung § 40 VwGO Rn. 96 [August 2024]).Dem steht jedenfalls entgegen, dass die Frage des Bestehens eines Rechtsschutzbedürfnisses abseits bestimmter indizieller Fallgruppen anerkanntermaßen stets eine Frage des Einzelfalls bleibt (vgl. nochmals BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 [91];… Beschluss vom 9. Februar 1989 - 4 NB 1.89 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 3 BN 1.15 -, juris Rn. 4;… Ehlers, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], Verwaltungsrecht, Vorbemerkung § 40 VwGO Rn. 96 [August 2024]).
- BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2025 - 2 B 10575/25
Die Frage des Bestehens eines Rechtsschutzbedürfnisses lässt sich nämlich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls beantworten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 [91]; Beschluss vom 9. Februar 1989 - 4 NB 1.89 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 3 BN 1.15 -, juris Rn. 4;… Ehlers, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], Verwaltungsrecht, Vorbemerkung § 40 VwGO Rn. 96 [August 2024]).Dem steht jedenfalls entgegen, dass die Frage des Bestehens eines Rechtsschutzbedürfnisses abseits bestimmter indizieller Fallgruppen anerkanntermaßen stets eine Frage des Einzelfalls bleibt (vgl. nochmals BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 [91]; Beschluss vom 9. Februar 1989 - 4 NB 1.89 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 3 BN 1.15 -, juris Rn. 4;… Ehlers, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], Verwaltungsrecht, Vorbemerkung § 40 VwGO Rn. 96 [August 2024]).
- VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1415/20
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2025 - 2 B 10575/25
Mit ihrem Vorbringen, der Verweis auf die sofortige Vollziehbarkeit der Grundverfügung (soweit diese auf einen Verstoß gegen § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV - gestützt ist, vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 20 Abs. 5 Satz 3 JMStV ) stehe in "derart eklatantem Widerspruch zur materiellen Rechtslage und damit der bezweckten Herbeiführung materieller Gerechtigkeit, dass er [ihr] nicht zugemutet werden kann", gibt sie vielmehr unmissverständlich zu verstehen, sich trotz gerichtlicher Bestätigung der sofortigen Vollziehbarkeit der Grundverfügung (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2021 - 27 L 1415/20 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 7. September 2022 - 13 B 1912/21 -, juris) sowie Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds in Höhe von 80.000,00 Euro auch künftig nicht an die Grundverfügung halten zu wollen.Von dieser Möglichkeit hat sie - wenngleich ohne Erfolg (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2021 - 27 L 1415/20 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 7. September 2022 - 13 B 1912/21 -, juris) - Gebrauch gemacht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1912/21
Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2025 - 2 B 10575/25
Mit ihrem Vorbringen, der Verweis auf die sofortige Vollziehbarkeit der Grundverfügung (soweit diese auf einen Verstoß gegen § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV - gestützt ist, vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 20 Abs. 5 Satz 3 JMStV ) stehe in "derart eklatantem Widerspruch zur materiellen Rechtslage und damit der bezweckten Herbeiführung materieller Gerechtigkeit, dass er [ihr] nicht zugemutet werden kann", gibt sie vielmehr unmissverständlich zu verstehen, sich trotz gerichtlicher Bestätigung der sofortigen Vollziehbarkeit der Grundverfügung (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2021 - 27 L 1415/20 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 7. September 2022 - 13 B 1912/21 -, juris) sowie Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds in Höhe von 80.000,00 Euro auch künftig nicht an die Grundverfügung halten zu wollen.Von dieser Möglichkeit hat sie - wenngleich ohne Erfolg (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2021 - 27 L 1415/20 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 7. September 2022 - 13 B 1912/21 -, juris) - Gebrauch gemacht.
- BVerwG, 11.10.2016 - 3 BN 1.15
Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; Beitragssatzung; Beitragsbescheid; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2025 - 2 B 10575/25
Die Frage des Bestehens eines Rechtsschutzbedürfnisses lässt sich nämlich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls beantworten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 [91];… Beschluss vom 9. Februar 1989 - 4 NB 1.89 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 3 BN 1.15 -, juris Rn. 4;… Ehlers, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], Verwaltungsrecht, Vorbemerkung § 40 VwGO Rn. 96 [August 2024]).Dem steht jedenfalls entgegen, dass die Frage des Bestehens eines Rechtsschutzbedürfnisses abseits bestimmter indizieller Fallgruppen anerkanntermaßen stets eine Frage des Einzelfalls bleibt (vgl. nochmals BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 [91];… Beschluss vom 9. Februar 1989 - 4 NB 1.89 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 3 BN 1.15 -, juris Rn. 4;… Ehlers, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], Verwaltungsrecht, Vorbemerkung § 40 VwGO Rn. 96 [August 2024]).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
- EuGH, 24.10.2018 - C-234/17
XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Loyale …
- EuGH, 30.01.2025 - C-586/23
Frajese/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentliche Gesundheit - Humanarzneimittel - …
- EuGH, 17.09.2015 - C-33/14
Mory u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage …
- BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Überraschende Anhebung des Streitwertes in einem …
- VG Neustadt, 04.02.2026 - 5 K 1203/24
Sperrverfügung bezüglich der Verbreitung einer Website mit pornografischen …
- EuGH, 19.09.2024 - C-236/23
Matmut - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - …
- VG Neustadt, 13.01.2026 - 5 K 476/24
Sperrung des Zugangs zu einer Internetseite mit pornografischen Angeboten
- VG Düsseldorf, 19.11.2025 - 27 L 806/24
Access-Provider müssen pornografische Internetangebote vorerst nicht sperren
- BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- BVerwG, 15.12.2020 - 10 C 24.19
Anspruch auf Informationszugang trotz Vielzahl von Anträgen
- BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
Vereinsverbot
- BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03
Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung; …
- BVerfG, 30.10.2009 - 1 BvR 2395/09
Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist durch die Möglichkeit der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2019 - 1 B 1428/18
Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf eine Untersagung der …
- VGH Bayern, 18.10.2019 - 11 CS 19.1320
Anforderungen an Beschwerdebegründung
- VG Neustadt, 04.02.2026 - 5 K 1203/24
Sperrverfügung bezüglich der Verbreitung einer Website mit pornografischen …
Die hiergegen zu dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erhobene Beschwerde hat dieses aus den Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung der Kammer mit Beschluss vom 30. Juli 2025 - 2 B 10575/25.OVG - zurückgewiesen.Rn. 41 Soweit die Kammer der Klägerin das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses im Eilverfahren abgesprochen hat (VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 76/25.NW -, n.v.; bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Juli 2025 - 2 B 10575/25.OVG -, juris, Rn. 3 ff.), beruhte dies darauf, dass ein Rechtsschutzbedürfnis im Eilverfahren auf eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage nicht besteht, weil sich die Klägerin an die - weiterhin vollziehbare wenn auch nicht bestandskräftige - gegen sie gerichtete "Grundverfügung" zu halten hat, die faktisch die gleichen Auswirkungen hat wie die auch hier angefochtene Sperrverfügung.
Das daher ersichtliche Begehren der Klägerin im Eilverfahren, den Sofortvollzug der gegen den in Deutschland ansässige Access-Provider gerichtete Sperrverfügung auszusetzen, um ihr Angebot p[...].com weiterhin, unter Ausnutzung der faktisch in der Republik Zypern nicht bestehenden Vollstreckungsmöglichkeit der sofort vollziehbaren "Grundverfügung", in gleicher Weise wie bisher anbieten zu können, ist kein schutzwürdiger Belang (VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28. April 2025 - 5 L 76/25.NW -, n.v., S. 26ff., bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Juli 2025 - 2 B 10575/25.OVG -, juris, Rn. 4 ff.).
- VG Neustadt, 13.01.2026 - 5 K 476/24
Sperrung des Zugangs zu einer Internetseite mit pornografischen Angeboten
Die hiergegen zu dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erhobene Beschwerde hat dieses aus den Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung der Kammer mit Beschluss vom 30. Juli 2025 - 2 B 10575/25.OVG - zurückgewiesen.
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