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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4951
BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11 (https://dejure.org/2011,4951)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2011 - 2 B 106.11 (https://dejure.org/2011,4951)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 2 B 106.11 (https://dejure.org/2011,4951)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens nach § 123 VwGO vor dem Oberverwaltungsgericht; Wartefrist des Dienstherrn vor Ernennung des ausgewählten Bewerbers; Mitteilung der Auswahlentscheidung an unterlegenen Bewerber

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 123 VwGO
    Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens nach § 123 VwGO vor dem Oberverwaltungsgericht; Wartefrist des Dienstherrn vor Ernennung des ausgewählten Bewerbers; Mitteilung der Auswahlentscheidung an unterlegenen Bewerber

  • Wolters Kluwer

    Warten eines Dienstherrn nach seinem Obsiegen im Konkurrentenstreitverfahren nach § 123 VwGO vor dem OVG mit der Ernennung eines ausgewählten Bewerbers einen Monat ab Bekanntgabe der Entscheidung wegen einer möglichen Verfassungsbeschwerde eines Mitbewerbers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Warten eines Dienstherrn nach seinem Obsiegen im Konkurrentenstreitverfahren nach § 123 VwGO vor dem OVG mit der Ernennung eines ausgewählten Bewerbers einen Monat ab Bekanntgabe der Entscheidung wegen einer möglichen Verfassungsbeschwerde eines Mitbewerbers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11
    In dem Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 47 = NJW 2011, 695 ) heißt es nur, diese Wartefrist müsse "angemessen" sein.

    Eine weitere Mitteilung über die bevorstehende Ernennung im Anschluss an ein Konkurrentenstreitverfahren nach § 123 VwGO oder nach dem Verstreichen einer Wartefrist wird von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG nicht gefordert (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2005 - 1 BvR 2231/02 u.a. - NJW-RR 2005, 998, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 …und vom 9. Juli 2009 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 a.a.O. Rn. 33 f.).

    Das Grundrecht auf gerichtlichen Rechtsschutz gibt weder einen Anspruch auf eine "richtige" Entscheidung noch darauf, dass das Bestehen eines Anspruchs des unterlegenen Bewerbers auf Beachtung seiner Rechte aus Art. 33 Abs. 2 GG zweimal, nämlich vor und nach der Ernennung gerichtlich geprüft wird (Urteil vom 4. November 2010 a.a.O. Rn. 33 bis 36).

    Sie soll unterlegenen Bewerbern Gelegenheit geben, vorbeugend gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, um die Ernennung zu verhindern (Urteil vom 4. November 2010 a.a.O. Rn. 31).

  • BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen die verfrühte Aushändigung der …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11
    In dem Kammerbeschluss vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 - (NVwZ 2009, 1430) heißt es:.

    Eine weitere Mitteilung über die bevorstehende Ernennung im Anschluss an ein Konkurrentenstreitverfahren nach § 123 VwGO oder nach dem Verstreichen einer Wartefrist wird von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG nicht gefordert (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2005 - 1 BvR 2231/02 u.a. - NJW-RR 2005, 998, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 und vom 9. Juli 2009 a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 4. November 2010 a.a.O. Rn. 33 f.).

    Rn. 10 Die Frage nach der Bedeutung der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG für die Länge der Wartefrist bedarf im vorliegenden Fall in Anbetracht des oben dargestellten Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 2009 (a.a.O.) keiner weiteren rechtsgrundsätzlichen Klärung.

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11
    Eine weitere Mitteilung über die bevorstehende Ernennung im Anschluss an ein Konkurrentenstreitverfahren nach § 123 VwGO oder nach dem Verstreichen einer Wartefrist wird von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG nicht gefordert (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2005 - 1 BvR 2231/02 u.a. - NJW-RR 2005, 998, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 …und vom 9. Juli 2009 a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 4. November 2010 a.a.O. Rn. 33 f.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11
    Zwischen beiden Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Inhalt einer Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr; vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Anwendung der sog. Landeskinderklausel bei der Besetzung von Notarstellen

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11
    Eine weitere Mitteilung über die bevorstehende Ernennung im Anschluss an ein Konkurrentenstreitverfahren nach § 123 VwGO oder nach dem Verstreichen einer Wartefrist wird von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG nicht gefordert (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2005 - 1 BvR 2231/02 u.a. - NJW-RR 2005, 998, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 …und vom 9. Juli 2009 a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 4. November 2010 a.a.O. Rn. 33 f.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11
    Rn. 9 2. Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die sowohl im konkreten Fall entscheidungserheblich als auch allgemein klärungsbedürftig ist, d.h. im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung der Nachprüfung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f., stRspr).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11
    An der allgemeinen Bedeutung einer von der Beschwerde aufgeworfenen Frage fehlt es, wenn sie bereits geklärt ist, auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie nur einzelfallbezogen zu beantworten ist (stRspr; vgl. zuletzt Beschluss vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - juris Rn. 4 = NVwZ-RR 2011, 329 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19

    Konkurrentenstreitverfahren um das Amt des Vizepräsidenten an einer Hochschule

    Letztere soll unterlegenen Bewerbern Gelegenheit geben, vorbeugend gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.12.2011 - 2 B 106.11 -, Juris m.w.N.).

    Ein Bewerber, der davon Gebrauch macht, verfolgt einen aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf vorbeugende Unterlassung der Ernennung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.12.2011 - 2 B 106.11 -, Juris m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 17.01.2013 - 1 K 2614/12

    Beförderungsverfahren im Rahmen der Stellenbesetzung am BGH

    Ein Bewerber, der davon Gebrauch macht, verfolgt einen aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf vorbeugende Unterlassung der Ernennung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.12.2011 - 2 B 106/11 -, juris Rn 13).
  • OVG Thüringen, 15.06.2026 - 3 EO 13/26

    Beschwerde: Mitteilung der Absage an unterlegende Bewerber vor Abschluss eines …

    Die insoweit vom Antragsteller zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1988 ist angesichts späterer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überholt, indem nunmehr vor der Stellenbesetzung/Ernennung lediglich die Unterrichtung bzw. Mitteilung der unterlegenen Mitbewerber zur Erwägung und Einlegung geeigneter Rechtsbehelfe, gefordert wird (BVerwG, Urteile vom 8. Dezember 2011 - 2 B 106/11 - juris Rn. 13 …und vom 11. Februar 2009 - 2 A 7/06 - juris Rn. 20;… vgl. OVG Thüringen, Beschlüsse vom 13. Februar 2020 - 2 EO 516/18 - juris Rn. 31 …und vom 21. Dezember 2018 - 2 EO 547/17 - juris Rn. 46 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 26. September 2023 - 3 Bs 86/23 - NordÖR 2024, 135, 137; OVG NRW…, Beschluss vom 16. Dezember 2022 - 13 B 839/22 - juris Rn. 112 ff.).
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