Rechtsprechung
| OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 29 SGB 9 2018, § 35a Abs 1 SGB 8, § 35a Abs 3 SGB 8, § 123 Abs 1 VwGO
Eingliederungshilfe in Form der Gewährung eines persönlichen Budgets - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Eingliederungshilfe in Form der Gewährung eines persönlichen Budgets
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnungsgrund; Budget; Eingliederungshilfe; Hilfebedarf; Integrationshelfer; Rechtsanspruch; Schulbesuch; Zielvereinbarung; Eingliederungshilfe (Persönliches Budget)
- rechtsportal.de
Anordnungsgrund; Budget; Eingliederungshilfe; Hilfebedarf; Integrationshelfer; Rechtsanspruch; Schulbesuch; Zielvereinbarung; Eingliederungshilfe (Persönliches Budget)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ermittlung der Höhe des persönlichen Budgets für einen Integrationshelfer
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 23.05.2022 - 3 L 529/22
- OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets - Beurteilungsspielraum; …
Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
18/9522, S. 244; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris][Vgl. BT-Drs.18/9522, S. 244; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris].
Der Abschluss der Zielvereinbarung kann daher nur dann verweigert werden, wenn offensichtlich auf der Hand liegt, dass der Berechtigte z.B. die Nachweise zur Bedarfsdeckung und Qualitätssicherung nicht erbringen wird.[Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris][Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris] Hierfür ist im vorliegenden Fall nichts ersichtlich.
- OVG Saarland, 30.07.2019 - 2 B 152/19
Hilfe für junge Volljährige; Bindungswirkung einer Zielvereinbarung; …
Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
Er hat auch fast ein Jahr nach der gescheiterten Integrationshilfe durch die Lebenshilfe keine anderweitige - günstigere - Möglichkeit einer Betreuung des Antragstellers durch einen Integrationshelfer während des Unterrichts und in den Pausen[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.7.2019 - 2 B 152/19-][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.7.2019 - 2 B 152/19-] aufgezeigt.Zwar handelt es sich bei der Zielvereinbarung nach § 29 Abs. 4 SGB IX grundsätzlich um eine materielle Voraussetzung für die Gewährung eines Persönlichen Budgets.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.7.2019 - 2 B 152/19-, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.3.2019 - L 1 KR 58/19 B ER -, jeweils bei juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.7.2019 - 2 B 152/19-, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.3.2019 - L 1 KR 58/19 B ER -, jeweils bei juris] Jedoch wäre der vom Gesetzgeber gewollte Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget weitgehend wertlos, wenn der Leistungsträger das Entstehen seiner Voraussetzungen nach Belieben dadurch verhindern könnte, dass er sich weigert mit dem Leistungsberechtigten eine Zielvereinbarung abzuschließen.
- VG Saarlouis, 23.05.2022 - 3 L 529/22
Anordnungsgrund; Budget; Eingliederungshilfe; Hilfebedarf; Integrationshelfer; …
Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
Unter Abänderung des Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. Mai 2022 - 3 L 529/22 - wird der Antragsgegner vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller ab dem 5. September 2022 ein Persönliches Budget in Höhe von 1.044,- EUR pro Schulwoche für Eingliederungshilfe durch einen Integrationshelfer mit 36 Wochenstunden zu gewähren.Mit Beschluss vom 23.5.2022 - 3 L 529/22 - hat das Verwaltungsgericht den Antrag zurückgewiesen.
- BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - …
Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
Der Zweck des Persönlichen Budgets kann auch bei der nachträglichen Erhöhung eines rechtswidrig zu gering bewilligten Persönlichen Budgets erreicht werden, wenn tatsächlich höhere Ausgaben getätigt werden mussten.[Vgl. BSG, Urteil vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R -, juris][Vgl. BSG, Urteil vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R -, juris]. - LSG Sachsen, 11.11.2021 - L 8 SO 39/21
Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
Es ist die ortsübliche Vergütung zu ermitteln.[Vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 11.11.2021 - L 8 SO 39/21 B ER -, juris][Vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 11.11.2021 - L 8 SO 39/21 B ER -, juris] Nach § 612 Abs. 2 BGB ist die übliche Vergütung diejenige, die am gleichen Ort in ähnlichen Gewerben und Berufen bezahlt zu werden pflegt. - OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20
Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget; "nicht mit Gründen …
Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
Das Persönliche Budget soll dem Anspruch der Leistungsberechtigten auf selbstbestimmte und eigenverantwortliche Gestaltung ihrer Lebensbedingungen Rechnung tragen, indem es ihnen ermöglicht, die erforderlichen Leistungen selbst "einzukaufen".[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.9.2021 - 2 A 368/20 -, juris; ausführlich dazu Schneider in: Hauck/Noftz, SGB IX, 2. Aufl. 2021, § 29 Rn. 10 ff.][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.9.2021 - 2 A 368/20 -, juris; ausführlich dazu Schneider in: Hauck/Noftz, SGB IX, 2. Aufl. 2021, § 29 Rn. 10 ff.] Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, wonach im Rahmen des § 35a SGB VIII kein gebundener Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget bestehen könne, weil dies den Strukturprinzipien des Kinder- und Jugendhilferechts widerspreche, ist jedenfalls seit dem 1.1.2020 nicht mehr mit dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte von § 35a Abs. 3 SGB VIII vereinbar. - LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2019 - L 1 KR 58/19
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Geldanspruch auf die Leistung aus …
Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
Zwar handelt es sich bei der Zielvereinbarung nach § 29 Abs. 4 SGB IX grundsätzlich um eine materielle Voraussetzung für die Gewährung eines Persönlichen Budgets.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.7.2019 - 2 B 152/19-, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.3.2019 - L 1 KR 58/19 B ER -, jeweils bei juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.7.2019 - 2 B 152/19-, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.3.2019 - L 1 KR 58/19 B ER -, jeweils bei juris] Jedoch wäre der vom Gesetzgeber gewollte Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget weitgehend wertlos, wenn der Leistungsträger das Entstehen seiner Voraussetzungen nach Belieben dadurch verhindern könnte, dass er sich weigert mit dem Leistungsberechtigten eine Zielvereinbarung abzuschließen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 12 B 1520/19
Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
Dem Leistungsberechtigten ist gesetzlich ein Vertrauensvorschuss eingeräumt, dass er das Budget bedarfsdeckend und mit gesicherter Qualität einsetzt.[Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 27.8.2020 - 12 B 1520/19 -, juris][Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 27.8.2020 - 12 B 1520/19 -, juris] Dem Leistungsträger wird damit das Risiko zugemutet, dass der Leistungsberechtigte die Zielvereinbarung nicht erfüllt.
- OVG Saarland, 13.08.2026 - 1 B 84/26
Pflegeberechtigter Härtefall, Fürsorgepflicht des Dienstherrn, Art. 33 Abs. 5 GG
Im Allgemeinen ist dies nicht der Fall, wenn die begehrte Geldleistung einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum betrifft, sofern keine Anhaltspunkte dafür sprechen, dass es ausnahmsweise erforderlich sein könnte, dem Antragsteller diese Geldmittel bereits vor einer Hauptsacheentscheidung vorläufig zuzusprechen.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 27.7.2022, 2 B 107/22, juris Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 6.12.2002, 12 CE 02.2098, juris Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 11.12.2002, 12 CE 02.2341, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschluss vom 6.12.2020, 1 BS 268/08, juris Rn. 24; vgl.auch Happ/Käß in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 17. Aufl. 2026, § 123 VwGO Rn. 54 ][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 27.7.2022, 2 B 107/22, juris Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 6.12.2002, 12 CE 02.2098, juris Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 11.12.2002, 12 CE 02.2341, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschluss vom 6.12.2020, 1 BS 268/08, juris Rn. 24; vgl.auch Happ/Käß in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 17. Aufl. 2026, § 123 VwGO Rn. 54 ] Solche Anhaltspunkte sind vorliegend nicht erkennbar. - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2025 - L 9 SO 140/23 Dieses stellt trotz der hirnorganischen Beteiligung bei einem IQ von 70 und mehr eine seelische, nicht eine geistige Behinderung dar (dazu OVG Lüneburg Beschluss vom 14.02.2024 - 14 ME 128/23; OVG Saarland Beschluss vom 27.07.2022 - 2 B 107/22).
- LSG Hessen, 11.08.2025 - L 4 SO 49/25 Nicht hinzunehmen wäre nämlich, wenn ein Leistungsträger die Möglichkeit hätte, durch die Verweigerung des Abschlusses einer Zielvereinbarung auf Dauer das Zustandekommen eines Persönlichen Budgets zu blockieren (…so: Gutzler - Von der Integration zur Inklusion - 6. Deutscher Sozialgerichtstag 2016, S. 61;… Schneider, a.a.O., § 29 SGB IX, Rdnr. 39af;… BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/ Meßling/Udsching, 77. Edition, Stand: 1. Juni 2025, § 29 SGB IX, Rdnr. 9f differenziert für Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Mai 2024, L 7 SO 868/24 ER-B, zitiert nach juris; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 25. Mai 2020, 2 B 66/20, zitiert nach juris; Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 27. Juli 2022, 2 B 107/22, ASR 2022, 228; a.A. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. November 2016, L 9 SO 522/16 B ER, zitiert nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".