Rechtsprechung
| BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 13.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 05.12.2007 - 2 B 501/07
- BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 13.08
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04
Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 13.08
Ein Fahrlässigkeitsvorwurf scheidet aus, wenn sich die von ihm zugrunde gelegte, letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsauffassung als vertretbar darstellt, weil die Rechtsfrage nicht einfach zu beurteilen und weder durch die Rechtsprechung geklärt noch im Schrifttum abschließend behandelt worden ist (Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32).Denn in Anbetracht des Wortlauts der einschlägigen Regelungen stellt sich die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts, die der Klägerin auferlegte Bewährungszeit halte sich im Rahmen des dem Dienstherrn bei Beförderungen eröffneten Ermessens, nicht bereits als im Ausgangspunkt verfehlt dar (vgl. Urteil vom 17. August 2005 a.a.O. ).
- BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07
Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit; …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 13.08
Dabei ist davon auszugehen, dass die Gleich- oder Ungleichbehandlung von Personengruppen, die an Lebenssachverhalte oder Entscheidungen der Betroffenen anknüpft, nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn sich im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs ein vernünftiger Grund für die Differenzierung nicht finden lässt (Urteile vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 = Buchholz 240 § 72a BBesG Nr. 1 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vom 25. Oktober 2007 - BVerwG 2 C 16.06 - Buchholz 237.3 § 71b BrLBG Nr. 1 und vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - juris Rn. 25 zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04
Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt; …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 13.08
Dabei ist davon auszugehen, dass die Gleich- oder Ungleichbehandlung von Personengruppen, die an Lebenssachverhalte oder Entscheidungen der Betroffenen anknüpft, nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn sich im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs ein vernünftiger Grund für die Differenzierung nicht finden lässt (Urteile vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 = Buchholz 240 § 72a BBesG Nr. 1 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vom 25. Oktober 2007 - BVerwG 2 C 16.06 - Buchholz 237.3 § 71b BrLBG Nr. 1 …und vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - juris Rn. 25 zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
Fortsetzungsfeststellungsklage
Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 13.08
Dies ist nicht der Fall, wenn sich bei summarischer Prüfung sicher absehen lässt, dass ein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch nicht besteht (Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113; Beschluss vom 3. März 2005 - BVerwG 2 B 109.04 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 21). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 13.08
Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO obliegt es dem Beschwerdeführer, diese Voraussetzungen darzulegen (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr). - BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 16.06
Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrer; Ausschluss der Lehrer in …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 13.08
Dabei ist davon auszugehen, dass die Gleich- oder Ungleichbehandlung von Personengruppen, die an Lebenssachverhalte oder Entscheidungen der Betroffenen anknüpft, nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn sich im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs ein vernünftiger Grund für die Differenzierung nicht finden lässt (Urteile vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 = Buchholz 240 § 72a BBesG Nr. 1 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vom 25. Oktober 2007 - BVerwG 2 C 16.06 - Buchholz 237.3 § 71b BrLBG Nr. 1 …und vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - juris Rn. 25 zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BVerwG, 22.03.2007 - 2 C 10.06
Beamtin, Rektorin einer Grundschule, Führungserprobung, Divergenz zwischen …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 13.08
Allerdings darf die praktische Erprobung den für die Gewinnung der Erkenntnisse erforderlichen und ausreichenden Zeitraum, höchstens zwei Jahre, nicht überschreiten (Urteil vom 22. März 2007 - BVerwG 2 C 10.06 - BVerwGE 128, 231 ; stRspr). - BVerwG, 03.03.2005 - 2 B 109.04
Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision; Rechtsgrundsätzliche …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 13.08
Dies ist nicht der Fall, wenn sich bei summarischer Prüfung sicher absehen lässt, dass ein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch nicht besteht (Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113; Beschluss vom 3. März 2005 - BVerwG 2 B 109.04 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 21).
- OVG Saarland, 30.11.2015 - 1 A 387/14
Dauer der Erprobungszeit für stellvertretende Schulleiter; hier: …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (2 B 13.08) dürfe die praktische Erprobung den für die Gewinnung der Erkenntnisse erforderlichen und ausreichenden Zeitraum, höchstens zwei Jahre, nicht überschreiten.Rn. 52 BVerwG, Beschluss vom 4.9.2008 - 2 B 13/08 -, Juris, Rdnr. 5 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 22.3.2007 - 2 C 10.06 -, Juris.
- BVerwG, 29.12.2016 - 2 B 12.16
Erfolglose Beschwerde zur Dauer der Erprobungszeit einer stellvertretenden …
Rn. 6 Die von der Beschwerde geltend gemachte rechtssatzmäßige Abweichung des Berufungsurteils im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2007 - 2 C 10.06 - (BVerwGE 128, 231) und vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2008 - 2 B 13.08 - besteht nicht.Rn. 9 b) Zwar findet sich in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2008 - 2 B 13.08 - (…juris Rn. 5) die Aussage, die praktische Erprobung dürfe den für die Gewinnung der Erkenntnisse erforderlichen und ausreichenden Zeitraum, höchstens zwei Jahre, nicht überschreiten.
- OVG Saarland, 09.11.2015 - 1 A 232/14
Erprobung von späteren Inhabern von höherwertigen Funktionsstellen im Schuldienst …
Rn. 45 BVerwG, Beschluss vom 4.9.2008 - 2 B 13/08 -, Juris, Rdnr. 5 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 22.3.2007 - 2 C 10.06 -, Juris.
- VG Saarlouis, 21.10.2014 - 2 K 381/13
Kein Anspruch eines Beamten auf Beförderung bei Übertragung eines höher …
Rn. 30 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.09.2008 -2 B 13.08-, juris, unter Bezugnahme auf das Urteil vom 22.03.2007 -2 C 10.06-, BVerwGE 128, 231. - OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09
Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise …
Davon, dass sich die nur "vorübergehend vertretungsweise" Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch aus den weiteren tatsächlichen oder rechtlichen Umständen ergeben kann, geht auch das Bundesverwaltungsgericht aus (siehe: BVerwG, Beschluss vom 4.September 2008 - Az.: 2 B 13.08 -, zitiert nach [...] [Rn. 5 und 7 a. E.]). - VGH Bayern, 14.02.2018 - 6 ZB 17.2186
Keine Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten
Letzteres ist nicht der Fall, wenn sich bei summarischer Prüfung sicher absehen lässt, dass ein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch nicht besteht (BVerwG, B.v. 4.9.2008 - 2 B 13.08 - juris Rn. 9). - VG Saarlouis, 08.04.2014 - 2 K 1876/12
Kein Anspruch auf Beförderung bei Übertragung eines höher bewerteten …
Rn. 52 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.09.2008 -2 B 13.08-, juris, unter Bezugnahme auf das Urteil vom 22.03.2007 -2 C 10.06-, BVerwGE 128, 231. - VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 ZB 17.587
Übernahme eines Zeitsoldaten als Berufssoldat - Fortsetzungsfeststellungsklage
Letzteres ist nicht der Fall, wenn sich bei summarischer Prüfung sicher absehen lässt, dass ein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch nicht besteht (BVerwG, B.v. 4.9.2008 - 2 B 13.08 - juris Rn. 9). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09
Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise …
Davon, dass sich die nur "vorübergehend vertretungsweise" Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch aus den weiteren tatsächlichen oder rechtlichen Umständen ergeben kann, geht auch das Bundesverwaltungsgericht aus (siehe: BVerwG, Beschluss vom 4.September 2008 - Az.: 2 B 13.08 -, zitiert nach [...] [Rn. 5 und 7 a. E.]). - VG München, 19.09.2017 - M 21 K 15.4029
Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit in das eines …
Dies ist nicht der Fall, wenn sich bei summarischer Prüfung sicher absehen lässt, dass ein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch nicht besteht (vgl. nur BVerwG, B.v. 4.9.2008 - 2 B 13/08 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VGH Bayern, 30.03.2017 - 3 ZB 16.1087
Beförderungswartezeit von drei Jahren vor einer (weiteren) Beförderung rechtmäßig
- VGH Bayern, 12.02.2026 - 3 ZB 25.184
Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an beruflichen Schulen, Wiederholung des …
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