Rechtsprechung
| BVerwG, 15.02.2012 - 2 B 137.11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Zustellung des erstinstanzlichen Urteils an Prozessunfähigen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 86 VwGO, § 56 Abs 1 VwGO, § 56 Abs 2 VwGO, § 62 VwGO
Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Zustellung des erstinstanzlichen Urteils an Prozessunfähigen - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Zurückverweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde an das Oberverwaltungsgericht zur Klärung der Prozessunfähigkeit eines anwaltlich nicht vertretenen Klägers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 86
Anforderungen an die Zurückverweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde an das Oberverwaltungsgericht zur Klärung der Prozessunfähigkeit eines anwaltlich nicht vertretenen Klägers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2011 - 3d A 2775/10
- BVerwG, 15.02.2012 - 2 B 137.11
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 52.92
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Auszug aus BVerwG, 15.02.2012 - 2 B 137.11
Unter der unrichtigen Bezeichnung als Divergenzrüge, aber sachlich zutreffend rügt der Beklagte, das Oberverwaltungsgericht habe unter Verstoß gegen § 86 VwGO (vgl. Beschluss vom 9. Juli 1992 - BVerwG 2 B 52.92 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 244) versäumt, der Frage nachzugehen, ob er im Zeitpunkt der Zustellung des verwaltungsgerichtlichen Urteils prozessunfähig war.Rn. 11 Dies sowie der Umstand, dass der Beklagte schon die entschuldigten Fehlzeiten mit Attesten eines Facharztes für Psychiatrie belegt hatte und zur mündlichen Verhandlung in erster Instanz nicht erschienen war, begründeten die Erforderlichkeit näherer Sachaufklärung, deren Unterlassen im vorliegenden Fall einen Verstoß gegen § 86 VwGO darstellt (Beschluss vom 9. Juli 1992 a.a.O.).
- BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05
Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung; …
Auszug aus BVerwG, 15.02.2012 - 2 B 137.11
Sollte es zu dem Ergebnis kommen, dass er zum Zeitpunkt der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils prozessunfähig war und die Berufung daher nicht als unzulässig verworfen werden konnte, wird es zu bedenken haben, dass der Tatbestand des unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst die Dienstfähigkeit des Beamten voraussetzt (Urteil vom 11. Oktober 2006 - BVerwG 1 D 10.05 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 30 Rn. 34; Beschluss vom 23. März 2006 - BVerwG 2 A 12.04 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 29). - BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 61.07
Rechtliches Gehör; vorweggenommene Beweiswürdigung; Unmittelbarkeit der …
- BVerwG, 23.03.2006 - 2 A 12.04
Verpflichtung eines Beamten zum Nachweis der Dienstunfähigkeit ab dem ersten Tage …
Auszug aus BVerwG, 15.02.2012 - 2 B 137.11
Sollte es zu dem Ergebnis kommen, dass er zum Zeitpunkt der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils prozessunfähig war und die Berufung daher nicht als unzulässig verworfen werden konnte, wird es zu bedenken haben, dass der Tatbestand des unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst die Dienstfähigkeit des Beamten voraussetzt (…Urteil vom 11. Oktober 2006 - BVerwG 1 D 10.05 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 30 Rn. 34; Beschluss vom 23. März 2006 - BVerwG 2 A 12.04 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 29). - BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 80.08
Verhandlungsfähigkeit; Durchführungsgrundsatz; rechtliches Gehör; faires …
Auszug aus BVerwG, 15.02.2012 - 2 B 137.11
Rn. 12 Das Oberverwaltungsgericht wird zu prüfen haben, ob und ggf. seit wann der Beklagte prozessunfähig war (vgl. Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 2 C 80.08 - BVerwGE 135, 24). - BVerwG, 09.01.2008 - 6 B 51.07
Wiedereinsetzung; Telefax; Sendebericht; Empfänger; Empfängernummer.
Auszug aus BVerwG, 15.02.2012 - 2 B 137.11
Eine Divergenz des Berufungsurteils zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 2008 - BVerwG 6 B 51.07 - (Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 261) liegt nicht vor. - BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 86.11
Begründung des Urteils; Bezugnahme auf Gründe der vorinstanzlichen Entscheidung; …
- BVerwG, 17.12.2009 - 2 A 2.08
Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Disziplinarklageverfahren …
Auszug aus BVerwG, 15.02.2012 - 2 B 137.11
Dies ist bei einem Volljährigen der Fall, wenn er sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht dieser Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; § 104 Nr. 2 BGB, vgl. Urteil vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 2 A 2.08 - Buchholz 235.1 § 71 BDG Nr. 1 Rn. 24 ff.). - BVerfG, 14.03.1994 - 1 BvR 1510/93
Verfassungsgerichtliche Kontrolle der Verwerfung einer Revision durch das BVerwG …
Auszug aus BVerwG, 15.02.2012 - 2 B 137.11
Der Verfahrensbeteiligte muss dem Gericht jedoch schriftlich und unmissverständlich deutlich machen, dass er die Prüfung eines konkreten Begehrens und eine Entscheidung über die Fristverlängerung verlangt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. März 1994 - 1 BvR 1510/93 - NVwZ 1994, 781).
- OVG Niedersachsen, 11.07.2022 - 13 ME 141/22
Amtswalter; Bescheidung; Beschwerde; Dienstaufsichtsbeschwerde; …
Rn. 12 a. Das Vorbringen des Antragstellers, wie es sich für den Senat aus der Gerichtsakte und den beigezogenen Verwaltungsvorgängen des Antragsgegners ergibt, und auch die Bemerkungen des Antragsgegners im Schriftsatz vom 23. Juni 2022 (Blatt 174 f. der Gerichtsakte) bieten keine hinreichenden Anhaltspunkte, die Prozessfähigkeit des Antragstellers vernünftigerweise in Zweifel zu ziehen und von Amts wegen eine ärztliche Untersuchung des Antragstellers zu veranlassen (vgl. zu den insoweit bestehenden gerichtlichen Verpflichtungen: BVerwG, Beschl. v. 15.2.2012 - BVerwG 2 B 137.11 -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 17.9.1997 - BVerwG 1 B 152.97 -, juris Rn. 4 jeweils m.w.N.). - OVG Sachsen, 30.04.2021 - 12 A 184/18
Fernbleiben vom Dienst; Disziplinarmaßnahmeverbot; Zeitablauf; Schriftform; …
Zwar muss von Amts wegen geklärt werden, ob ein Verfahrensbeteiligter verfahrens- bzw. prozessfähig ist, wenn hinreichende Anhaltspunkte vernünftigerweise zu Zweifeln Anlass geben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Februar 2012 - 2 B 137.11 -, juris Rn. 9). - BVerwG, 06.05.2014 - 2 B 68.13
Anforderungen an einen Verstoß des Berufungsgerichts gegen die Begründungspflicht …
Da der Kläger den Verfahrensmangel der Sache nach hinreichend substantiiert dargelegt hat, ist dessen fehlende Einordnung unter den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO unschädlich (…Beschlüsse vom 4. September 2008 - BVerwG 2 B 61.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 4 Rn. 4…, vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 86.11 - juris Rn. 1 und vom 15. Februar 2012 - BVerwG 2 B 137.11 - juris Rn. 8; vgl. zur Berücksichtigung der Vorgaben aus Art. 19 Abs. 4 GG im Zulassungsrecht auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 - BVerfGK 5, 369).
- VGH Bayern, 16.05.2022 - 11 ZB 21.3174
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen …
Eine weitere Aufklärung der Fähigkeit der Klägerin zur Vornahme von Verfahrenshandlungen durch das Verwaltungsgericht wäre nur angezeigt gewesen, wenn - anders als hier - hinreichende Anhaltspunkte vernünftigerweise Anlass gegeben hätten, daran zu zweifeln (vgl. BVerwG, B.v. 15.2.2012 - 2 B 137.11 - juris Rn. 9). - OVG Sachsen, 27.10.2022 - 6 B 276/22
Unzulässige Beschwerde; unvertretener Beschwerdeführer; Prozessunfähigkeit
Im Fall der Prozessunfähigkeit des Antragstellers hätte zwar wegen der unwirksamen Zustellung (BVerwG, Beschl. v. 15. Februar 2012 - 2 B 137.11 -, juris Rn. 11) die Beschwerdefrist nicht begonnen, was die Einlegung der Beschwerde aber nicht unzulässig macht, sofern die angefochtene Entscheidung bereits existent ist (…BVerwG, Urt. v. 31. August 1966 - 5 C 42.65 -, juris Rn. 14). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2015 - 7 A 10264/15
Antrag, Aufgabenkreis, Aufhebung, Beschluss, Beschlussverfahren, Betreuer, …
Auch muss von Amts wegen geklärt werden, ob ein Verfahrensbeteiligter prozessfähig ist, wenn hinreichende Anhaltspunkte vernünftigerweise zu Zweifeln Anlass geben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 2 B 137.11 - unter Hinweis auf Urteil vom 17. Dezember 2009 - 2 A 2.08 - Buchholz 235.1 § 71 BDG Nr. 1 Rn. 24 ff.).
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