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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1993 - 2 B 151.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3885
BVerwG, 12.11.1993 - 2 B 151.93 (https://dejure.org/1993,3885)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1993 - 2 B 151.93 (https://dejure.org/1993,3885)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1993 - 2 B 151.93 (https://dejure.org/1993,3885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streit über Wirksamkeit von Erledigungserklärungen - Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 362
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1993 - 2 B 151.93
    Aus dem vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 14.10.1988 - 9 CB 52.88

    Verfahrensbeendigung - Erledigungserklärung - Einwand - Asylverfahren - Ausländer …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1993 - 2 B 151.93
    Ist demnach prozessual durch Endurteil zu entscheiden, so folgt daraus, daß bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 130 a VwGO die Entscheidung des Berufungsgerichts, daß der Rechtsstreit beendet ist, auch durch Beschluß erfolgen kann; denn dieser Beschluß kommt einer Zurückweisung der Berufung gleich (vgl. auchBeschluß vom 14. Oktober 1988 - BVerwG 9 CB 52.88 - ).
  • BVerwG, 18.03.1965 - V B 37.65

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1993 - 2 B 151.93
    Entsteht - wie vorliegend - Streit über die Erledigung und wird die Fortsetzung des Verfahrens beantragt, so hat das Berufungsgericht durch Urteil zu entscheiden (vgl.Beschluß vom 18. März 1965 - BVerwG 5 B 37.65 - <MDR 1965, 1014> zur Klagerücknahme), das entweder auf eine Sachentscheidung geht oder auf den Ausspruch, daß der Rechtsstreit (durch die gegenseitigen Erledigungserklärungen) beendet ist.
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei …

    Ist die Beendigung des Rechtsstreits durch eine Prozeßhandlung herbeigeführt worden, die rechtsgültig widerrufen oder deren Wirksamkeit nachträglich in Frage gestellt worden ist, so hat das Gericht auf Antrag das Verfahren, in dem die betreffende Erklärung gegeben worden ist, fortzusetzen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. August 1984 - BVerwG 9 CB 48.84 - NVwZ 1985, 280 und vom 12. November 1993 - BVerwG 2 B 151.93 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 9; BFH…, Beschluß vom 19. Januar 1972 - II B 26/69 - a.a.O.).

    Kommt es zu einer Fortsetzung, so hat das Gericht das Verfahren mit einem Urteil abzuschließen, in dem es entweder eine Sachentscheidung trifft oder, falls sich der Widerruf der prozessualen Erklärung als unwirksam erweist, feststellt, daß der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Oktober 1988 - BVerwG 9 CB 52.88 - Buchholz 402.25 § 5 AsylVfG Nr. 6 und vom 12. November 1993 - BVerwG 2 B 151.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 33.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit/Unwiderruflichkeit einer …

    Besteht Streit über die Wirksamkeit der Zurücknahme einer Berufung, ist darüber durch Urteil - gegebenenfalls durch Beschluß nach § 130 a VwGO (Beschluß vom 12. November 1993 - BVerwG 2 B 151.93 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 9 S. 9 (10)) - zu entscheiden.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21

    Ausstellung einer Aufenthaltskarte - Nachhaltiges Gebrauchmachen von dem …

    Dies hätte keiner gesonderten Feststellung im Tenor bedurft; eine Entscheidung zur Sache hätte ausgereicht (…vgl. Fehling in: HK-VerwR, 5. Aufl. 2021, VwGO § 106 Rn. 46;… Schübel-Pfister in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 106 Rn. 29;… Brüning in: BeckOK VwGO, § 106 Rn. 24 ;… Dolderer in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 106 Rn. 69; vgl. zu einer Hauptsacheerledigung BVerwG, Beschluss vom 12.11.1993 - 2 B 151.93 -, juris Rn. 2;… vgl. zur Klagerücknahme und einer Entscheidung in den Gründen der Endentscheidung Clausing in: Schoch/Schneider, VwGO, § 92 Rn. 82 ).
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