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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 25.11.2022 - 2 B 164/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,36482
OVG Bremen, 25.11.2022 - 2 B 164/22 (https://dejure.org/2022,36482)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25.11.2022 - 2 B 164/22 (https://dejure.org/2022,36482)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25. November 2022 - 2 B 164/22 (https://dejure.org/2022,36482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldungsfiktion; rechtmäßiger Aufenthalt; unerlaubte Einreise; Verteilungsverfahren; visumfreie Einreise

  • rechtsportal.de

    Keine Duldungsfiktion möglich bei Einreise unter Absicht zur Umgehung des nationalen Visumverfahrens und Begründung eines Daueraufenthalts im Inland

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Erteilung einer Fiktionsbescheinigung bei rechtswidrigem Aufenthalt

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • OVG Bremen, 26.07.2022 - 2 B 149/22

    Keine Duldung für einen unerlaubt eingereisten Ausländer vor der Verteilung nach …

    Auszug aus OVG Bremen, 25.11.2022 - 2 B 164/22
    Dabei kann an dieser Stelle dahinstehen, ob die Antragstellerin infolge einer unerlaubten Einreise zunächst das Verteilungsverfahren des § 15a AufenthG durchlaufen muss, bevor sie eine Entscheidung über ihren weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet erwirken kann (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 4).

    Bloße Untätigkeit während eines längeren Zeitraums reicht jedoch grundsätzlich nicht für Verwirkung aus (OVG Bremen, Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 12).

    Es entspricht der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass unerlaubt eingereiste Ausländer ihr Interesse an einer schnellen Verteilungsentscheidung mit einem Antrag nach § 123 VwGO gegen den Rechtsträger der die Verteilung veranlassenden Behörde mit dem Ziel, diese Behörde mittels einstweiliger Anordnung zu einer Entscheidung im Verteilungsverfahren zu verpflichten, zu verfolgen haben (…OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 12).

  • OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer - Anscheinsbeweis; Arbeitsvertrag; …

    Auszug aus OVG Bremen, 25.11.2022 - 2 B 164/22
    Der Senat weist allerdings darauf hin, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung weder ein Arbeitsplatz noch soziale Kontakte einen "zwingenden Grund" für ein Verbleiben in Bremen darstellen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 17 ff.).

    Es entspricht der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass unerlaubt eingereiste Ausländer ihr Interesse an einer schnellen Verteilungsentscheidung mit einem Antrag nach § 123 VwGO gegen den Rechtsträger der die Verteilung veranlassenden Behörde mit dem Ziel, diese Behörde mittels einstweiliger Anordnung zu einer Entscheidung im Verteilungsverfahren zu verpflichten, zu verfolgen haben (OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 16;… Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2018 - 18 B 1537/17

    Duldung; Verteilungsverfahren; zwingende Gründe

    Auszug aus OVG Bremen, 25.11.2022 - 2 B 164/22
    Ein solcher zwingender Grund hätte nicht zur Folge, dass vor der Entscheidung über eine Duldung keine Verteilungsentscheidung zu treffen ist, sondern nur, dass die Antragstellerin bei der Verteilung dem Land Bremen zugewiesen wird (vgl. ausführlich OVG NW, Beschl. v. 25.01.2018 - 18 B 1537/17, juris Rn. 4 ff.).
  • OVG Bremen, 23.06.2021 - 2 B 203/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verhältnis von …

    Auszug aus OVG Bremen, 25.11.2022 - 2 B 164/22
    Über das Vorliegen oder Nichtvorliegen zwingender Gründe entscheidet nicht die (kommunale) Ausländerbehörde der Antragsgegnerin, sondern die die Verteilung veranlassende (Landes-)Behörde (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 203/21, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2019 - 13 ME 299/19

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgestattung; Derogation; Duldungsfiktion; …

    Auszug aus OVG Bremen, 25.11.2022 - 2 B 164/22
    Erfolgt der Antrag verspätet - hier also nach Ablauf von 90 Tagen nach der Einreise, der maximalen Aufenthaltsdauer, für die albanische Staatsangehörige nach Art. 20 Abs. 1 SDÜ in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 und Anhang II der EU-Visum-VO von der Visumpflicht befreit sind - kommt lediglich die Duldungsfiktion des § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG in Betracht (Nds. OVG, Beschl. v. 16.10.2019 - 13 ME 299/19, juris Rn. 6;… Zimmerer, in: BeckOK MigR, 13. Ed. 15.10.2022, AufenthG § 81 Rn. 24).
  • OVG Bremen, 18.03.2021 - 2 B 32/21
    Auszug aus OVG Bremen, 25.11.2022 - 2 B 164/22
    Die zum Zeitpunkt der Einreise bestehende Absicht des Drittausländers, den zeitlich zulässigen Aufenthalt von 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen zu überschreiten und stattdessen unter Umgehung des nationalen Visumverfahrens einen Daueraufenthalt im Inland zu begründen, lässt die Privilegierung des Art. 20 Abs. 1 SDÜ jedoch entfallen (OVG Bremen, Beschl. v. 18.03.2021 - 2 B 32/21, juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 29.09.2026 - 2 B 168/26

    Deutsches Kind; Einstweilige Anordnung; Länderverteilung; Landesinterne …

    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, dass unerlaubt eingereiste Ausländerinnen und Ausländer ihr Interesse an der (zeitnahen) Durchführung des Verteilungsverfahrens mit einem Antrag nach § 123 VwGO gegen den Rechtsträger der die Verteilung veranlassenden Behörde mit dem Ziel, diese Behörde mittels einstweiliger Anordnung zu einer Entscheidung im Verteilungsverfahren zu verpflichten, verfolgen können (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 16;… Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 12; Beschl. v. 25.11.2022 - 2 B 164/22, juris Rn. 24).
  • OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23

    In einem anderen EU-Staat langfristig aufenthaltsberechtigte …

    Das spätere Verhalten (z.B. der Abschluss eines Arbeitsvertrags oder die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis oder Duldung) als solches macht die Einreise nicht quasi rückwirkend "unerlaubt", sondern ist nur von Belang, wenn und soweit aus ihm Rückschlüsse auf die Absichten des Ausländers im Zeitpunkt der Einreise gezogen werden können (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.11.2022 - 2 B 164/22, juris Rn. 18;… Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 7).
  • VG Aachen, 15.12.2022 - 8 L 530/22

    Einstweilige AnordnungAusstellung einer FiktionsbescheinigungMaßgeblichkeit des …

    Rn. 36 Vgl. allgemein dazu bereits: OVG NRW, Beschluss vom 11. November 2015 - 18 B 387/15 -, juris, Rn. 6; ebenso zur Auslegung von § 81 Abs. 3 AufenthG nach der Rechtsprechung des BGH: VG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 19 K 1524/22 -, juris, Rn. 21; OVG Bremen; Beschlüsse vom 25. November 2022 - 2 B 164/22 -, juris, Rn. 16 und vom 18. März 2021 - 2 B 32/21 -, juris, Rn. 12; zu § 81 Abs. 4 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 und 2a SDÜ: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 12 S 389/21 -, juris, Rn. 8.
  • OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer vor der Entscheidung über einen …

    Auch in seinem Beschluss vom 25.11.2022 - 2 B 164/22, juris Rn. 13 ff. hat sich der Senat nicht mit der Beweislastverteilung im Rahmen von § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG beschäftigt.
  • OVG Bremen, 31.07.2025 - 2 B 128/25

    Ablehnung Aufenthaltserlaubnis; Ausnahme vom Visumerfordernis; Fiktionswirkung; …

    Die zum Zeitpunkt der Einreise bestehende Absicht des Drittausländers, den zeitlich zulässigen Aufenthalt von 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen zu überschreiten und stattdessen unter Umgehung des nationalen Visumverfahrens einen Daueraufenthalt im Inland zu begründen, lässt die Privilegierung des Art. 20 Abs. 1 SDÜ entfallen (…OVG Bremen, Beschl. v. 18.03.2021 - 2 B 32/21, juris Rn. 12; Beschl. v. 25.11.2022 - 2 B 164/22, juris Rn. 16).
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