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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.05.2024 - 2 B 17.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,11588
BVerwG, 21.05.2024 - 2 B 17.24 (https://dejure.org/2024,11588)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.2024 - 2 B 17.24 (https://dejure.org/2024,11588)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 (https://dejure.org/2024,11588)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erfolgloser) Antrag auf Bestellung eines Notanwalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 67 Abs 4 VwGO, § 87 Abs 1 VwGO, § 173 S 1 VwGO, § 78b ZPO
    (Erfolgloser) Antrag auf Bestellung eines Notanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 67 Abs. 4 ; VwGO § 173 S. 1; ZPO § 78b
    Immaterieller Schadensersatz wegen "Mobbings" durch eine Schulleiterin und Bedienstete eines Schulamtes; Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

  • datenbank.nwb.de

    (Erfolgloser) Antrag auf Bestellung eines Notanwalts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.03.2017 - 2 B 4.17

    Beamter; Begründungsfrist; Beiordnung; Darlegungsanforderung; Einlegungsfrist; …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2024 - 2 B 17.24
    Ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung ist weiter, dass der Verfahrensbeteiligte nicht mittellos ist, da andernfalls sein Antrag nach den Vorgaben des Prozesskostenhilferechts gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. §§ 114 ff. ZPO zu behandeln wäre (BVerwG, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 B 4.17 - Buchholz 303 § 78b ZPO Nr. 5 Rn. 6).

    Dies folgt schon daraus, dass die Prüfung, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos ist, nicht von dem gleichen Gericht zu treffen ist, das über diese Rechtsverfolgung in der angegriffenen Entscheidung abschlägig entschieden hat (BVerwG, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 B 4.17 - Buchholz 303 § 78b ZPO Nr. 5 Rn. 7 m. w. N.).

    Dazu gehört, dass er eine angemessene Zahl von postulationsfähigen Prozessvertretern vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (BVerwG, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 B 4.17 - Buchholz 303 § 78b ZPO Nr. 5 Rn. 9 m. w. N.).

    Rn. 12 Schließlich kann offenbleiben, ob außerdem die Rechtsverfolgung des Klägers mittels der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Berufungsurteil aussichtslos ist (zu den Maßstäben insoweit vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 B 4.17 - Buchholz 303 § 78b ZPO Nr. 5 Rn. 11).

  • BGH, 16.02.2004 - IV ZR 290/03

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2024 - 2 B 17.24
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Betroffene substantiiert dartun, dass er sich zumindest an mehr als vier (beim Bundesgerichtshof zugelassene) Rechtsanwälte gewandt hat, bei denen er erfolglos wegen einer Übernahme des Mandats angefragt hat, und dies gegebenenfalls nachweisen (BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2004 - IV ZR 290/03 - NJW-RR 2004, 864, vom 25. Januar 2007 - IX ZB 186/06 - FamRZ 2007, 635 …und vom 27. November 2014 - III ZR 211/14 - MDR 2015, 540 Rn. 3).
  • BGH, 13.10.2016 - IX ZR 128/16

    Beiordnung eines Notanwalts im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beim BGH nach …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2024 - 2 B 17.24
    Für den Fall, dass eine Partei zunächst einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und mandatiert hat, der Rechtsanwalt aber später das Mandat niedergelegt, ist anerkannt, dass die Bestellung eines Notanwalts nur dann in Betracht kommt, wenn die Partei die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat, was sie substantiiert darzulegen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - IX ZR 128/16 - ZInsO 2017, 442 Rn. 1 m. w. N.; BSG…, Beschluss vom 27. November 2015 - B 9 V 51/15 B - juris Rn. 9); Gleiches wird angenommen, wenn die Partei einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden, das Mandatsverhältnis jedoch ohne ausreichenden Grund gekündigt hat (BGH…, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZR 1/13 - juris Rn. 3; OVG Greifswald…, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 1 L 164/11 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 4 AV 2.12

    Antrag auf Bestellung eines Notanwalts; zuständiges Prozessgericht; Begründung …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2024 - 2 B 17.24
    Rn. 10 c) Dahin stehen kann, ob die Bestellung eines Notanwalts bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil der bisherige Bevollmächtigte gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 87 Abs. 1 ZPO bis zur Bestellung einer anderen gemäß § 67 Abs. 4 VwGO zur Prozessvertretung befugten Person im Außenverhältnis berechtigt und verpflichtet ist, den Kläger im Beschwerdeverfahren zu vertreten (so BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 4 AV 2.12 - Buchholz 303 § 78b ZPO Nr. 4 Rn. 9 für den Fall der Kündigung des Mandatsverhältnisses durch den Rechtsanwalt).
  • BGH, 25.01.2007 - IX ZB 186/06

    Beiordnung eines Notanwalts für das Revisionsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2024 - 2 B 17.24
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Betroffene substantiiert dartun, dass er sich zumindest an mehr als vier (beim Bundesgerichtshof zugelassene) Rechtsanwälte gewandt hat, bei denen er erfolglos wegen einer Übernahme des Mandats angefragt hat, und dies gegebenenfalls nachweisen (BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2004 - IV ZR 290/03 - NJW-RR 2004, 864, vom 25. Januar 2007 - IX ZB 186/06 - FamRZ 2007, 635 …und vom 27. November 2014 - III ZR 211/14 - MDR 2015, 540 Rn. 3).
  • BGH, 27.11.2014 - III ZR 211/14

    Beiordnung eines Notanwalts: Bestellung nach Mandatsniederlegung wegen …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2024 - 2 B 17.24
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Betroffene substantiiert dartun, dass er sich zumindest an mehr als vier (beim Bundesgerichtshof zugelassene) Rechtsanwälte gewandt hat, bei denen er erfolglos wegen einer Übernahme des Mandats angefragt hat, und dies gegebenenfalls nachweisen (BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2004 - IV ZR 290/03 - NJW-RR 2004, 864, vom 25. Januar 2007 - IX ZB 186/06 - FamRZ 2007, 635 und vom 27. November 2014 - III ZR 211/14 - MDR 2015, 540 Rn. 3).
  • BGH, 04.07.2013 - V ZR 1/13

    Beiordnung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts als Notanwalt: …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2024 - 2 B 17.24
    Für den Fall, dass eine Partei zunächst einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und mandatiert hat, der Rechtsanwalt aber später das Mandat niedergelegt, ist anerkannt, dass die Bestellung eines Notanwalts nur dann in Betracht kommt, wenn die Partei die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat, was sie substantiiert darzulegen hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - IX ZR 128/16 - ZInsO 2017, 442 Rn. 1 m. w. N.; BSG…, Beschluss vom 27. November 2015 - B 9 V 51/15 B - juris Rn. 9); Gleiches wird angenommen, wenn die Partei einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden, das Mandatsverhältnis jedoch ohne ausreichenden Grund gekündigt hat (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZR 1/13 - juris Rn. 3; OVG Greifswald…, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 1 L 164/11 - juris Rn. 8).
  • BSG, 27.11.2015 - B 9 V 51/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bestellung eines Notanwalts zur Einlegung einer …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2024 - 2 B 17.24
    Für den Fall, dass eine Partei zunächst einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und mandatiert hat, der Rechtsanwalt aber später das Mandat niedergelegt, ist anerkannt, dass die Bestellung eines Notanwalts nur dann in Betracht kommt, wenn die Partei die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat, was sie substantiiert darzulegen hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - IX ZR 128/16 - ZInsO 2017, 442 Rn. 1 m. w. N.; BSG, Beschluss vom 27. November 2015 - B 9 V 51/15 B - juris Rn. 9); Gleiches wird angenommen, wenn die Partei einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden, das Mandatsverhältnis jedoch ohne ausreichenden Grund gekündigt hat (BGH…, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZR 1/13 - juris Rn. 3; OVG Greifswald…, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 1 L 164/11 - juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2014 - 1 L 164/11

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts gemäß § 78 b ZPO

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2024 - 2 B 17.24
    Für den Fall, dass eine Partei zunächst einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und mandatiert hat, der Rechtsanwalt aber später das Mandat niedergelegt, ist anerkannt, dass die Bestellung eines Notanwalts nur dann in Betracht kommt, wenn die Partei die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat, was sie substantiiert darzulegen hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - IX ZR 128/16 - ZInsO 2017, 442 Rn. 1 m. w. N.; BSG…, Beschluss vom 27. November 2015 - B 9 V 51/15 B - juris Rn. 9); Gleiches wird angenommen, wenn die Partei einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden, das Mandatsverhältnis jedoch ohne ausreichenden Grund gekündigt hat (BGH…, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZR 1/13 - juris Rn. 3; OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 1 L 164/11 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 08.07.2025 - 2 B 6.25
    Ausgehend hiervon sind die Senatsbeschlüsse vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 - und vom 23. Dezember 2024 - 2 B 20.24 (Anhörungsrüge) - an die Rechtsanwälte ... versandt worden, die die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Februar 2024 mit Schriftsatz vom 3. April 2024 eingelegt hatten.

    Der Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 - ist dem Kläger bereits unmittelbar und parallel zur Übermittlung an die ehemaligen Bevollmächtigten durch das Gericht übersandt worden.

    Rn. 5 In der Sache hat der Senat nicht auf die fortbestehende Vertretung des Klägers durch die ursprünglichen Rechtsanwälte abgestellt (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 20. November 2012 - 4 AV 2.12 - NJW 2013, 711 Rn. 9); diese Frage ist vielmehr ausdrücklich offengelassen worden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 - Rn. 10 …und vom 23. Dezember 2024 - 2 B 20.24 - Rn. 10).

  • BVerwG, 08.07.2025 - 2 B 5.25
    Ausgehend hiervon sind die Senatsbeschlüsse vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 - und vom 23. Dezember 2024 - 2 B 20.24 (Anhörungsrüge) - an die Rechtsanwälte ... versandt worden, die die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Februar 2024 mit Schriftsatz vom 3. April 2024 eingelegt hatten.

    Der Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 - ist dem Kläger bereits unmittelbar und parallel zur Übermittlung an die ehemaligen Bevollmächtigten durch das Gericht übersandt worden.

    Rn. 5 In der Sache hat der Senat nicht auf die fortbestehende Vertretung des Klägers durch die ursprünglichen Rechtsanwälte abgestellt (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 20. November 2012 - 4 AV 2.12 - NJW 2013, 711 Rn. 9); diese Frage ist vielmehr ausdrücklich offengelassen worden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 - Rn. 10 …und vom 23. Dezember 2024 - 2 B 20.24 - Rn. 10).

  • BVerwG, 23.12.2024 - 2 B 20.24

    Anhörungsrüge; erfolgloser Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

    Rn. 5 Der Senat hat den Antrag des Klägers auf Beiordnung eines Notanwalts mit Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 - abgelehnt.

    Rn. 7 2. Die Anhörungsrüge ist begründet, weil der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör durch den Beschluss des Senats vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 - in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (§ 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO).

  • VGH Bayern, 21.04.2026 - 8 A 26.40023

    (erfolgloser) Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts, Darlegung der erfolglosen …

    Rn. 3 Nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 78b Abs. 1 ZPO ist einem Verfahrensbeteiligten auf dessen Antrag hin, soweit - wie hier gemäß § 67 Abs. 4 VwGO - eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, durch Beschluss für den Rechtszug ein Rechtsanwalt zur Wahrung seiner Rechte beizuordnen, wenn er einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint (aktuell BVerwG, B.v. 21.5.2024 - 2 B 17.24 - juris Rn. 5;… OVG LSA, B.v. 11.3.2026 - 3 M 24/26 - juris Rn. 4).

    Der Rechtsschutzsuchende hat hierzu substanziiert darzutun, dass er sich zumindest an mehr als vier Rechtsanwälte gewandt hat, bei denen er erfolglos wegen einer Übernahme des Mandats angefragt hat, und dies im Wege der Glaubhaftmachung nachzuweisen (BVerwG, B.v. 21.5.2024 - 2 B 17.24 - juris Rn. 8;… BGH, B.v. 27.11.2014 - III ZR 211.14 - MDR 2015, 540 - juris Rn. 3); dieser Maßstab gilt auch in Verfahren vor den Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen (§ 184 VwGO i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 AGVwGO;… vgl. OVG NW, B.v. 27.6.2025 - 22 D 223/24.EK - juris Rn. 13 f. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2025 - A 9 S 1147/25

    Notanwalt; Prozesskostenhilfe; Rechtsmittelfrist; Wiedereinsetzung; Verschulden; …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 21.05.2024 - 2 B 17.24 -, juris Rn. 8…, vom 15.12.2022 - 2 B 28.22 -, juris Rn. 5…, vom 28.03.2017 - 2 B 4.17 - juris Rn. 9;… ähnlich Beschluss vom 07.02.2020 - 6 B 6.20 -, juris Rn. 3 "in Grundzügen";… siehe auch allgemein für Rechtsmittelbegründungsfristen Beschluss vom 07.12.2021 - 9 B 35.21 -, juris Rn. 7; ebenso BSG…, Beschluss vom 07.04.2022 - B 2 U 1/22 BH -, juris Rn. 4 m. w. N., und BGH…, Beschluss vom 24.06.2014 - VI ZR 226/13 -, juris Rn. 5) muss bei einer Nichtzulassungsbeschwerde auch die substantiierte Darlegung und Glaubhaftmachung innerhalb der Einlegungsfrist erfolgen.

    Darüber hinaus ist ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung für die Beiordnung eines Notanwalts nach § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 78b ZPO, dass der Antrag des mittellosen Verfahrensbeteiligten nicht nach den Vorgaben des Prozesskostenhilferechts gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. §§ 114 ff. ZPO zu behandeln ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.06.2024 - 2 B 41.23 -, juris Rn. 7, vom 21.05.2024 - 2 B 17.24 -, juris Rn. 5, …und vom 28.03.2017 - 2 B 4.17 -, juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 19.05.2026 - 8 ZB 26.847

    (erfolgloser) Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts, Darlegung der erfolglosen …

    Rn. 3 Nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 78b Abs. 1 ZPO ist einem Verfahrensbeteiligten auf dessen Antrag hin, soweit - wie hier gemäß § 67 Abs. 4 Satz 2 VwGO - eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, durch Beschluss für den Rechtszug ein Rechtsanwalt zur Wahrung seiner Rechte beizuordnen, wenn er einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint (aktuell BVerwG, B.v. 21.5.2024 - 2 B 17.24 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 21.4.2026 - 8 A 26.40023 u.a. - BeckRS 2026, 8301 Rn. 3;… OVG LSA, B.v. 11.3.2026 - 3 M 24/26 - juris Rn. 4).

    Der Rechtsschutzsuchende hat hierzu substanziiert darzutun, dass er sich zumindest an mehr als vier Rechtsanwälte gewandt hat, bei denen er erfolglos wegen einer Übernahme des Mandats angefragt hat, und dies im Wege der Glaubhaftmachung nachzuweisen (BVerwG, B.v. 21.5.2024 - 2 B 17.24 - juris Rn. 8;… BGH, B.v. 27.11.2014 - III ZR 211/14 - MDR 2015, 540 - juris Rn. 3); dieser Maßstab gilt auch in Verfahren vor den Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen (§ 184 VwGO i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 AGVwGO;… vgl. OVG NW, B.v. 27.6.2025 - 22 D 223/24.EK - juris Rn. 13 f. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2026 - 5 B 615/26

    Ablehnung des Antrags des Antragstellers auf Beiordnung eines Notanwalts für …

    Rn. 3 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 -, juris, Rn. 5, 8, und vom 28. März 2017 - 2 B 4.17 -, juris, Rn. 9 m. w. N.
  • BVerwG, 11.04.2025 - 2 B 5.25
    Seinen Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Februar 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 21. Mai 2024 abgelehnt (2 B 17.24 ).
  • BVerwG, 19.02.2026 - 2 KSt 6.25
    Seinen Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Februar 2024 lehnte das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 21. Mai 2024 ab (2 B 17.24 ).

    Insbesondere ist die die Kostentragungspflicht begründende Verwerfung der Beschwerde nicht darauf zurückzuführen, dass der Senat zunächst die Beiordnung eines Notanwalts abgelehnt (Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 -), dann aber das Verfahren fortgeführt hat (Beschluss vom 23. Dezember 2024 - 2 B 20.24 -).

  • BVerwG, 22.01.2025 - 2 B 24.24
    Der Senat hat diesen Antrag mit Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 - abgelehnt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2026 - 19 A 2627/26
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2026 - 13 B 608/26

    Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts wegen Aussichtslosigkeit; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2025 - 22 D 223/24

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für eine beabsichtigte Klage auf …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2026 - 9 B 309/26

    Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts für Zulassungsverfahren; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2025 - 19 A 1104/25

    Beiordnung eines Notanwalts für ein Berufungszulassungsverfahren bei nicht …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2025 - 19 B 520/25

    Berücksichtigung eines Kindes vorrangig als Härtefall zur vorläufigen Aufnahme in …

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