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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1984 - 2 B 17.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4357
BVerwG, 22.05.1984 - 2 B 17.84 (https://dejure.org/1984,4357)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1984 - 2 B 17.84 (https://dejure.org/1984,4357)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1984 - 2 B 17.84 (https://dejure.org/1984,4357)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1984 - 2 B 17.84
    Die Beschwerde bezeichnet als rechtsgrundsätzlich die Frage, ob von dem Grundsatz, nach dem ein Beamter auf Probe schon dann wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung entlassen werden darf, wenn die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [141]; 19, 344 [346 f.]; Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6 = ZBR 1963, 215], vom 14. Mai 1970 - BVerwG 6 C 112.65 - [DÖD 1970, 194 f.] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237-0 § 38 LBG Bad.-Württ. Nr. 1]; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 42 Anm. 2 b 3. Abs.), eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Krankheitsanfälligkeit des Beamten darauf zurückzuführen ist, daß ihn die Art des Todes seines Vaters als Widerstandskämpfer im Jahre 1945 und "die Bewältigung des Todes des Vaters... durch diese Gesellschaft... in erster Linie krank gemacht hatte".
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1984 - 2 B 17.84
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 219.62

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe - Wahrscheinlichkeit des …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1984 - 2 B 17.84
    Die Beschwerde bezeichnet als rechtsgrundsätzlich die Frage, ob von dem Grundsatz, nach dem ein Beamter auf Probe schon dann wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung entlassen werden darf, wenn die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [141]; 19, 344 [346 f.]; Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6 = ZBR 1963, 215], vom 14. Mai 1970 - BVerwG 6 C 112.65 - [DÖD 1970, 194 f.] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237-0 § 38 LBG Bad.-Württ. Nr. 1]; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 42 Anm. 2 b 3. Abs.), eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Krankheitsanfälligkeit des Beamten darauf zurückzuführen ist, daß ihn die Art des Todes seines Vaters als Widerstandskämpfer im Jahre 1945 und "die Bewältigung des Todes des Vaters... durch diese Gesellschaft... in erster Linie krank gemacht hatte".
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1984 - 2 B 17.84
    Eine einzelfallbedingte Fragestellung vermag der Rechtssache aber keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40]).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1984 - 2 B 17.84
    Eine einzelfallbedingte Fragestellung vermag der Rechtssache aber keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40]).
  • BVerwG, 17.05.1962 - II C 87.59
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1984 - 2 B 17.84
    Die Beschwerde bezeichnet als rechtsgrundsätzlich die Frage, ob von dem Grundsatz, nach dem ein Beamter auf Probe schon dann wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung entlassen werden darf, wenn die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [141]; 19, 344 [346 f.]; Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6 = ZBR 1963, 215], vom 14. Mai 1970 - BVerwG 6 C 112.65 - [DÖD 1970, 194 f.] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237-0 § 38 LBG Bad.-Württ. Nr. 1]; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 42 Anm. 2 b 3. Abs.), eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Krankheitsanfälligkeit des Beamten darauf zurückzuführen ist, daß ihn die Art des Todes seines Vaters als Widerstandskämpfer im Jahre 1945 und "die Bewältigung des Todes des Vaters... durch diese Gesellschaft... in erster Linie krank gemacht hatte".
  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 109.74

    Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung zum Ablegen einer zweiten Staatsprüfung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1984 - 2 B 17.84
    Die Beschwerde bezeichnet als rechtsgrundsätzlich die Frage, ob von dem Grundsatz, nach dem ein Beamter auf Probe schon dann wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung entlassen werden darf, wenn die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [141]; 19, 344 [346 f.]; Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6 = ZBR 1963, 215], vom 14. Mai 1970 - BVerwG 6 C 112.65 - [DÖD 1970, 194 f.] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237-0 § 38 LBG Bad.-Württ. Nr. 1]; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 42 Anm. 2 b 3. Abs.), eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Krankheitsanfälligkeit des Beamten darauf zurückzuführen ist, daß ihn die Art des Todes seines Vaters als Widerstandskämpfer im Jahre 1945 und "die Bewältigung des Todes des Vaters... durch diese Gesellschaft... in erster Linie krank gemacht hatte".
  • BVerwG, 29.01.1980 - 2 B 76.79

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1984 - 2 B 17.84
    Das entspricht im übrigen der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung gemäß § 56 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 7 Abs. 3 VwZG, nach der "bei mehreren gesetzlichen Vertretern oder Vorstehern... die Zustellung an einen von ihnen" genügt (vgl. hierzu Beschlüsse vom 23. Januar 1975 - BVerwG I WB 47.73 - [NJW 1975, 1795] und vom 29. Januar 1980 - BVerwG 2 B 76.79 - [Buchholz 303 § 84 ZPO Nr. 1]).
  • BVerwG, 14.05.1970 - VI C 112.65

    Feststellung einer polizeidienstlichen Untauglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1984 - 2 B 17.84
    Die Beschwerde bezeichnet als rechtsgrundsätzlich die Frage, ob von dem Grundsatz, nach dem ein Beamter auf Probe schon dann wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung entlassen werden darf, wenn die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [141]; 19, 344 [346 f.]; Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6 = ZBR 1963, 215], vom 14. Mai 1970 - BVerwG 6 C 112.65 - [DÖD 1970, 194 f.] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237-0 § 38 LBG Bad.-Württ. Nr. 1]; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 42 Anm. 2 b 3. Abs.), eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Krankheitsanfälligkeit des Beamten darauf zurückzuführen ist, daß ihn die Art des Todes seines Vaters als Widerstandskämpfer im Jahre 1945 und "die Bewältigung des Todes des Vaters... durch diese Gesellschaft... in erster Linie krank gemacht hatte".
  • BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86

    Entlassung eines Beamten wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung - Erfordernis …

    Nach der bereits vom Berufungsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]; 19, 344 ; Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - , vom 14. Mai 1970 - BVerwG 6 C 112.65 - und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - sowie Beschlüsse vom 1. März 1984 - BVerwG 2 B 214.82 - und vom 22. Mai 1984 - BVerwG 2 B 17.84 -) sind für eine Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG bereits nachhaltige Zweifel an der erforderlichen gesundheitlichen Eignung ausreichend, weil auch sie eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausschließen können.
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