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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 22.12.2022 - 2 B 197/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,38471
OVG Saarland, 22.12.2022 - 2 B 197/22 (https://dejure.org/2022,38471)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.12.2022 - 2 B 197/22 (https://dejure.org/2022,38471)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Dezember 2022 - 2 B 197/22 (https://dejure.org/2022,38471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 10 BImSchG, § 16 Abs 1 BImSchG, § 16a BImSchG, § 19 Abs 2 BImSchG, § 3 Abs 5c BImSchG
    Rechtsschutz gegen Erweiterung eines genehmigten Sprengstofflagers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstand; Ammoniumnitrat; Änderung; angemessen; Anhörung; Anlage; Bebauungsplan; Bunker; Druckwellenausbreitung; Erweiterung; Freizeitgelände; Gefahrstoff; Gemeinde; Gemengelage; Genehmigung; Immissionsschutz; Kommission; LARP; Leitfaden; Materialforschung; Nutzung; ...

  • rechtsportal.de

    Abstand; Ammoniumnitrat; Änderung; angemessen; Anhörung; Anlage; Bebauungsplan; Bunker; Druckwellenausbreitung; Erweiterung; Freizeitgelände; Gefahrstoff; Gemeinde; Gemengelage; Genehmigung; Immissionsschutz; Kommission; LARP; Leitfaden; Materialforschung; Nutzung; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11

    Vorhabenzulassung; Gartencenter; Neuansiedlung; Nachbarschaft eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.12.2022 - 2 B 197/22
    In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.12.2012 - 4 C 11/11 - werde ausdrücklich bezüglich der Vorgängerregelung (Art. 12 Abs. 1 Richtlinie 96/82/EG) festgestellt, dass nationales Recht weiter anwendbar bleibe, das nationale Gesetz aber soweit wie möglich richtlinienkonform auszulegen sei.

    Insoweit werde auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, und des Hessischen VGH, Urteil vom 11.3.2015 - 4 A 654/13 -, Bezug genommen.

    Der angemessene Sicherheitsabstand im Sinne des § 3 Abs. 5c BImSchG entspricht der ersten Stufe der Zwei-Stufen-Prüfung, die vom Bundesverwaltungsgericht[Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11/11 -, BVerwGE 145, 290-305; zitiert nach juris][Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11/11 -, BVerwGE 145, 290-305; zitiert nach juris] zur Bestimmung des angemessenen Sicherheitsabstands im Sinne des Art. 13 Abs. 2 RL 2012/18 entwickelt wurde und kann daher als Grundvorgabe für das materielle Abstandsgebot Verwendung finden.[Jarass, BimSchG; aaO.; § 3 Rdnr. 105f.][Jarass, BimSchG; aaO.; § 3 Rdnr. 105f.] Demzufolge geht es beim angemessenen Sicherheitsabstand um den Abstand zwischen einem Betriebsbereich und einem benachbarten Schutzobjekt, der dazu beiträgt, die Auswirkungen möglicher schwerer Unfälle im Sinne des Art. 3 Nr. 13 RL 2012/18 auf benachbarte Schutzobjekte zu begrenzen.

  • EuGH, 15.09.2011 - C-53/10

    Franz Mücksch - Umwelt - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.12.2022 - 2 B 197/22
    Diese Regelung gilt nach der Rechtsprechung des EuGH[Urteil vom 15.9.2011 - C-53/10 - juris][Urteil vom 15.9.2011 - C-53/10 - juris] nicht nur für Planungen sondern auch für Genehmigungen und ist daher auch im vorliegenden Anlagengenehmigungsverfahren nach den §§ 4, 16 BImSchG zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.12.2022 - 2 B 197/22
    Die angefochtene Genehmigung ist daher allein darauf hin zu untersuchen, ob sie gegen Vorschriften verstößt, die dem Schutz der Antragstellerin dienen.[vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 - juris][vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 - juris].
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 4 A 654/13

    Öffentlich genutztes Gebäude in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebes im …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.12.2022 - 2 B 197/22
    Insoweit werde auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, und des Hessischen VGH, Urteil vom 11.3.2015 - 4 A 654/13 -, Bezug genommen.
  • BVerwG, 10.12.2003 - 9 A 73.02

    Bau einer Funksystem-Basisstation; Plangenehmigung; Standortbescheinigung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.12.2022 - 2 B 197/22
    Rn. 35 Unabhängig von der Frage, ob die richtige Wahl der Verfahrensart überhaupt Drittschutz - hier unter dem Gesichtspunkt der Pflicht zur Beteiligung der Öffentlichkeit, die nur bei § 16a BImSchG zwingend vorgesehen ist (vgl. § 19 Abs. 4 BImSchG) - vermittelt, oder ob der Drittbetroffene nur verlangen kann, dass seine materielle Rechtsposition gewahrt bleibt, und daher keinen Anspruch darauf hat, dass dies in einem bestimmten Verfahren geschieht[vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 - 9 A 73/02 - BayVGH, Urteil vom 12.3.2007 - 22 A 0640020 - OVG NRW, Urteil vom 23.5.2022 - 1 D 343/21.AK - zitiert nach juris][vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 - 9 A 73/02 - BayVGH, Urteil vom 12.3.2007 - 22 A 0640020 - OVG NRW, Urteil vom 23.5.2022 - 1 D 343/21.AK - zitiert nach juris], hat der Antragsgegner zu Recht die Änderungsgenehmigung auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 i.V.m. § 19 BImSchG erteilt.
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus OVG Saarland, 22.12.2022 - 2 B 197/22
    Rn. 30 Die Antragstellerin kann ihre Argumentation auch nicht mit den von ihr zitierten gerichtlichen Entscheidungen untermauern, denn daraus lässt sich nicht herleiten, dass eine analoge Anwendung des § 28 SVwVfG im vorliegenden Fall in Betracht kommt bzw. eine Regelungslücke zu einer vergleichbaren Interessenlage zu dem gesetzlich geregelten Fall vorliegen könnte, da diese Entscheidungen - worauf der Antragsgegner zutreffend verwiesen hat - sich nicht mit der hier thematisierten Fragestellung befassen.[vgl. die im Einzelnen von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen: VerfGH für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1.12.2020 - 10/19 -, Urteil vom 28.1.1992, vom 11.7.1995; BVerfG, Beschluss vom 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 -, VerfGH NRW, Urteil vom 15.12.1989 - VerfGH 5/88 - BVerfG, Beschluss vom 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 -, VerfGH NRW, Urteil vom 25.6.2002 - VerfGH 42/00 - zitiert nach juris][vgl. die im Einzelnen von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen: VerfGH für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1.12.2020 - 10/19 -, Urteil vom 28.1.1992, vom 11.7.1995; BVerfG, Beschluss vom 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 -, VerfGH NRW, Urteil vom 15.12.1989 - VerfGH 5/88 - BVerfG, Beschluss vom 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 -, VerfGH NRW, Urteil vom 25.6.2002 - VerfGH 42/00 - zitiert nach juris] Entgegen der Auffassung der Antragstellerin lässt sich ein qualifiziertes Anhörungserfordernis auch nicht aus dem Rechtsgedanken des § 2 Abs. 2 BauGB bzw. der aus der Seveso-III-Richtlinie[Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen; ABl.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14

    Kein Baustopp für US-Satellitenanlage in Landstuhl

    Auszug aus OVG Saarland, 22.12.2022 - 2 B 197/22
    Hätte der Gesetzgeber die verfahrensrechtliche Rechtsstellung der von der Vollziehung Betroffenen darüber hinaus durch eine Anhörungspflicht verstärken wollen, so hätte es sich aufgedrängt, dieses, ebenso wie die besonders erwähnte schriftliche Begründung, ausdrücklich vorzuschreiben.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.4.1989 - 1 OVG B 114/88 - OVG Koblenz, Beschluss vom 13.5.2014 - 8 B 10342/14 - m.w.N.; juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.4.1989 - 1 OVG B 114/88 - OVG Koblenz, Beschluss vom 13.5.2014 - 8 B 10342/14 - m.w.N.; juris].
  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.12.2022 - 2 B 197/22
    Dem Betroffenen kommt zudem in dem gerichtlichen Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zugute, dass das Gericht anders als in einem Hauptsacheverfahren aufgrund einer eigenständigen Ermessensentscheidung über die Anordnung der sofortigen Vollziehung entscheiden kann.[vgl. OVG Lüneburg, a.a.O., BayVGH, Beschluss vom 17.9.1987 - 26 CS 87.01144 - zitiert nach juris][vgl. OVG Lüneburg, a.a.O., BayVGH, Beschluss vom 17.9.1987 - 26 CS 87.01144 - zitiert nach juris].
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.04.1989 - 1 B 114/88
    Auszug aus OVG Saarland, 22.12.2022 - 2 B 197/22
    Hätte der Gesetzgeber die verfahrensrechtliche Rechtsstellung der von der Vollziehung Betroffenen darüber hinaus durch eine Anhörungspflicht verstärken wollen, so hätte es sich aufgedrängt, dieses, ebenso wie die besonders erwähnte schriftliche Begründung, ausdrücklich vorzuschreiben.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.4.1989 - 1 OVG B 114/88 - OVG Koblenz, Beschluss vom 13.5.2014 - 8 B 10342/14 - m.w.N.; juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.4.1989 - 1 OVG B 114/88 - OVG Koblenz, Beschluss vom 13.5.2014 - 8 B 10342/14 - m.w.N.; juris].
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.06.2002 - VerfGH 42/00

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Rheinberg gegen den Gebietsentwicklungsplan für …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.12.2022 - 2 B 197/22
    Rn. 30 Die Antragstellerin kann ihre Argumentation auch nicht mit den von ihr zitierten gerichtlichen Entscheidungen untermauern, denn daraus lässt sich nicht herleiten, dass eine analoge Anwendung des § 28 SVwVfG im vorliegenden Fall in Betracht kommt bzw. eine Regelungslücke zu einer vergleichbaren Interessenlage zu dem gesetzlich geregelten Fall vorliegen könnte, da diese Entscheidungen - worauf der Antragsgegner zutreffend verwiesen hat - sich nicht mit der hier thematisierten Fragestellung befassen.[vgl. die im Einzelnen von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen: VerfGH für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1.12.2020 - 10/19 -, Urteil vom 28.1.1992, vom 11.7.1995; BVerfG, Beschluss vom 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 -, VerfGH NRW, Urteil vom 15.12.1989 - VerfGH 5/88 - BVerfG, Beschluss vom 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 -, VerfGH NRW, Urteil vom 25.6.2002 - VerfGH 42/00 - zitiert nach juris][vgl. die im Einzelnen von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen: VerfGH für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1.12.2020 - 10/19 -, Urteil vom 28.1.1992, vom 11.7.1995; BVerfG, Beschluss vom 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 -, VerfGH NRW, Urteil vom 15.12.1989 - VerfGH 5/88 - BVerfG, Beschluss vom 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 -, VerfGH NRW, Urteil vom 25.6.2002 - VerfGH 42/00 - zitiert nach juris] Entgegen der Auffassung der Antragstellerin lässt sich ein qualifiziertes Anhörungserfordernis auch nicht aus dem Rechtsgedanken des § 2 Abs. 2 BauGB bzw. der aus der Seveso-III-Richtlinie[Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen; ABl.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.1989 - VerfGH 5/88

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Gebietsentwicklungsplan zurückgewiesen

  • VG Ansbach, 30.09.2026 - AN 4 S 26.2710

    Vorläufiger Rechtsschutz, formelle Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung der …

    Eine analoge Anwendung des Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG ist in Ermangelung einer planwidrigen Regelungslücke wie auch einer vergleichbaren Interessenlage ebenfalls nicht geboten (…VGH BW, B.v. 9.8.1994 - 10 S 1767/94 - juris Rn. 12;… OVG SH, B.v. 2.9.1992 - 3 M 34/92 - juris Rn. 6;… NdsOVG, B.v. 18.1.2007 - 10 ME 44/07 - juris Rn. 5;… OVG RhPf, B.v. 13.5.2014 - 8 B 10342/14 - juris Rn. 14; OVG Saarl., B.v. 22.12.2022 - 2 B 197/22 - juris Rn. 29 f.).
  • OVG Saarland, 15.11.2022 - 2 E 208/22

    Beiladung des benachbarten Betriebsgrundstückseigentümers; …

    Zu dem Verfahren 2 B 197/22 wird.

    Rn. 1 Die Beiladungsbewerberin begehrt ihre Beiladung zu dem Verfahren 2 B 197/22.

    Die Beschwerdeführerin ist gem. § 65 Abs. 1 VwGO zum Verfahren 2 B 197/22 beizuladen, weil ihre Beiladung zweckmäßig erscheint.

  • OVG Sachsen, 21.08.2023 - 1 A 585/21

    Immissionsschutzrecht; Änderungsgenehmigung; Nachbarklage; Gebietscharakter; …

    Rn. 62 Soweit der Kläger rügt, dass vorliegend mit dem Antrag nach § 16 Abs. 1 BImSchG eine "falsche Verfahrensart" gewählt wurde, weil es an einer Änderung der Genehmigung vom 8. März 1999 fehle, steht ihm bereits keine ihn schützende Position zu, da er nur Verlangen kann, dass seine materielle Rechtsposition im Verfahren gewahrt bleibt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Oktober 1990 a. a. O., juris Rn. 20; dies offen lassend OVG Saarland, Beschl. v. 22. Dezember 2022 - 2 B 197/22 -, juris Rn. 35 m. w. N.).
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