Rechtsprechung
| BVerwG, 15.11.2006 - 2 B 20.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Absenkung des Prozentsatzes und des Höchstbetrages der Gebührenanteile bei der Alimentation eines im Beamtenverhältnis stehenden Gerichtsvollziehers für die Vergangenheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - 1 A 4123/04
- BVerwG, 15.11.2006 - 2 B 20.06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66
Bundesentschädigungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 2 B 20.06
Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot können nur dann gelten, wenn das Vertrauen auf die Fortgeltung einer bestimmten rechtlichen Regelung nicht schutzwürdig ist (vgl. u.a. BVerfG, Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 - BVerfGE 101, 239 und Beschluss vom 23. März 1971 - 2 BvL 2/66, 2 BvR 168, 196, 197, 210, 472/66 - BVerfGE 30, 367 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 2 C 36.02 - BVerwGE 118, 277 jeweils m.w.N.).Das ist dann nicht der Fall, wenn in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit einer solchen Regelung zu rechnen war (BVerfG, Beschluss vom 23. März 1971 a.a.O. S. 387).
- BVerwG, 19.08.2004 - 2 C 41.03
Abgeltung der Kosten eines Gerichtsvollzieherbüros.
Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 2 B 20.06
Dennoch unterliegen sie der revisionsgerichtlichen Kontrolle (§ 126 Abs. 1 BRRG), weil sie auf der Grundlage des § 49 Abs. 3 BBesG einen Teil der Alimentation des im Beamtenverhältnis stehenden Gerichtsvollziehers regeln (Urteil vom 19. August 2004 - BVerwG 2 C 41.03 - NVwZ-RR 2005, 214).Die Ermittlung dieser Grundlagen, die nach der Rechtsprechung des Senats (u.a. Urteil vom 19. August 2004 a.a.O.) auf verschiedenen empirischen Erhebungen beruhen muss, lässt sich jedoch häufig in weniger als einem Jahr kaum bewerkstelligen.
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 2 B 20.06
Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot können nur dann gelten, wenn das Vertrauen auf die Fortgeltung einer bestimmten rechtlichen Regelung nicht schutzwürdig ist (vgl. u.a. BVerfG, Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 - BVerfGE 101, 239 und Beschluss vom 23. März 1971 - 2 BvL 2/66, 2 BvR 168, 196, 197, 210, 472/66 - BVerfGE 30, 367 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 2 C 36.02 - BVerwGE 118, 277 jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 2 B 20.06
Das für Gesetze geltende grundsätzliche Rückwirkungsverbot ist auch auf Rechtsverordnungen anzuwenden (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1977 - 2 BvR 499/74 u.a. - BVerfGE 45, 142). - BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02
Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 2 B 20.06
Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot können nur dann gelten, wenn das Vertrauen auf die Fortgeltung einer bestimmten rechtlichen Regelung nicht schutzwürdig ist (vgl. u.a. BVerfG, Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 - BVerfGE 101, 239 und Beschluss vom 23. März 1971 - 2 BvL 2/66, 2 BvR 168, 196, 197, 210, 472/66 - BVerfGE 30, 367 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 2 C 36.02 - BVerwGE 118, 277 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 2 B 20.06
Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angaben voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ff.). - BVerwG, 11.10.2000 - 6 B 47.00
Fehlende Vornahme einer Zwischenberatung nach informatorischer Anhörung und vor …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 2 B 20.06
Dies ist dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation und auf dieser Grundlage ohne weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 11. Oktober 2000 - BVerwG 6 B 47.00 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 10 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2007 - L 2 B 20/06 KN |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedeutung des Schuldausspruchs im Tenor des Scheidungsurteils für einen Anspruch auf Gewährung von nachehelichen Unterhalt; Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anspruch auf Gewährung von sog. Geschiedenenwitwenrente
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 28.09.2006 - S 24 (6) KN 166/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2007 - L 2 B 20/06 KN
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Bayern, 22.07.2010 - L 6 R 728/08
Geschiedenenwitwenrente - Anspruchsvoraussetzungen - unterhaltsrechtliche Folgen …
Diese zur Vorgängervorschrift des § 1265 RVO entwickelten Grundsätze gelten nach Überzeugung des Senats auch für die nach Zweck und Inhalt und insbesondere bezüglich der Unterhaltsvoraussetzungen inhaltsgleiche Vorschrift des § 243 SGB VI (vgl. LSG NRW vom 09.01.2007, AZ: L 2 B 20/06 KN ). - LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - L 3 R 230/15
Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung an vor dem 1.7.1977 …
In der am 30. Mai 2016 vorgelegten Berufungsbegründung hat sie die Auffassung vertreten, die Beklagte und das Gericht seien vorliegend ausnahmsweise nicht an das Scheidungsurteil gebunden, da das Urteil gemäß § 826 BGB durch den Versicherten sittenwidrig herbeigeführt worden sei (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 6 R 728/08 - LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Januar 2007 - L 2 B 20/06 KN -).
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