Rechtsprechung
| VGH Hessen, 28.09.2018 - 2 B 2015/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art. 8 GG, Art 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art 5 Abs. 3 GG, § 15 VersammlG
Versammlungsrechtliche Auflage: Auftrittsverbot für linksgerichtete türkische Musikgruppe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUFLAGE; DHKP-C; EXTREMISTISCHE MUSIKGRUPPE; AUFTRITTSVERBOT
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auftrittsverbot für linksgerichtete türkische Musikgruppe durch eine Auflage
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Einordnung einer Musikgruppe als "extremistisch" rechtfertigt allein kein Auftrittsverbot - Mögliche Straftaten können durch Auflagen und notfalls Beendigung des Auftritts begegnet werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versammlungsrechtliche Auflage: Auftrittsverbot für linksgerichtete türkische Musikgruppe
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 5 L 3783/18
- VGH Hessen, 28.09.2018 - 2 B 2015/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 1627
- NVwZ-RR 2019, 367
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03
Zulässigkeit eines Versammlungsverbots
Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2018 - 2 B 2015/18
{RN: 3} Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung zu Recht an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet, wonach ein Auftrittsverbot unter Beachtung der in den Grundrechten der Art. 8 Abs. 1 und 5 Abs. 1 und 3 Satz Grundgesetz - GG - zum Ausdruck kommenden Wertentscheidung des Verfassungsgebers und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in der Ausgestaltung des Übermaßverbotes grundsätzlich nur dann gerechtfertigt ist, wenn nicht auf andere Weise die Aufrechterhaltung und der Schutz der Rechtordnung gewährleistet werden kann (BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, juris, Rn. 29). - OLG Stuttgart, 28.07.2015 - 2 StE 1/14
Urteil gegen vier Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen …
Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2018 - 2 B 2015/18
Dies gilt auch ungeachtet der tatrichterlichen Würdigung der Tätigkeit von "X..." in den Urteilen der Oberlandesgerichte Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2015 - 6-2 StE 1/14) und Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 2017 - III-5 StS 1/15 -, Urteil vom 29. August 2014 - III-4 StS 1/14 -). - OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 5 StS 1/15
3 Jahre und 3 Monate Haft wegen Mitgliedschaft in der ausländischen …
Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2018 - 2 B 2015/18
Dies gilt auch ungeachtet der tatrichterlichen Würdigung der Tätigkeit von "X..." in den Urteilen der Oberlandesgerichte Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2015 - 6-2 StE 1/14) und Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 2017 - III-5 StS 1/15 -, Urteil vom 29. August 2014 - III-4 StS 1/14 -). - VG Meiningen, 18.05.2018 - 2 E 784/18
Tatsachenfeststellung zur Begründung des behördlichen Auftrittsverbots der …
Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2018 - 2 B 2015/18
Für eine vollständige Eingliederung von "X..." in das Organisationsgeflecht der DHKP-C sieht der Senat im Rahmen der im Eilverfahren nur gebotenen und möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtlage noch keine hinreichende Gewissheit, sodass er sich der Schlussfolgerung der Antragsgegnerin, dass das geltende Verbot der DHKP-C sich auch auf "X..." erstrecke, nicht anzuschließen vermag (ebenso: VG Meiningen, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 2 E 784/18 Me -, juris). - OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - 4 StS 1/14
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten wegen …
Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2018 - 2 B 2015/18
Dies gilt auch ungeachtet der tatrichterlichen Würdigung der Tätigkeit von "X..." in den Urteilen der Oberlandesgerichte Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2015 - 6-2 StE 1/14) und Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 2017 - III-5 StS 1/15 -, Urteil vom 29. August 2014 - III-4 StS 1/14 -).
- OVG Hamburg, 07.09.2022 - 5 Bf 303/20
Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen in den deutschen Staatsverband; …
Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH Kassel, Beschl. v. 28.9.2018, 2 B 2015/18, juris) zugrunde gelegt, könne die bloße Teilnahme an einem verfassungsrechtlich geschützten Konzert der Gruppe "G. Y." per se nicht als Unterstützung der DHKP-C i.S.d. § 11 StAG angesehen werden.Trotz einer Vielzahl von Strafverfahren (ca. 500), die u.a. wegen des Verdachts der Unterstützung der DHKP-C gegen die etwa 40 Musikerinnen und Musiker, die die Gruppe in den bis dahin 30 Jahren ihres Bestehens durchlaufen haben, eingeleitet wurden, kam es jedenfalls bis Mitte 2015 zu keinen entsprechenden Verurteilungen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 28.9.2018, 2 B 2015/18, juris Rn. 6; "Die Welt" vom 26.6.2015, https:// www.
- VG Düsseldorf, 24.10.2025 - 18 L 3583/25 Rn. 61 So auch HessVGH, Beschluss vom 29. September 2018 - 2 B 2015/18 -, juris, Rn. 7 und NVwZ-RR 2019, 367 (369); VG Köln, Beschluss vom 19. April 2024 - 20 L 708/24 -, juris, Rn. 12.
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Rechtsprechung
| VG Schwerin, 04.07.2019 - 2 B 2015/18 |
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 04.07.2019 - 2 B 2015/18
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2023 - 3 M 533/19
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