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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 02.10.2020 - 2 B 2369/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,29019
VGH Hessen, 02.10.2020 - 2 B 2369/20 (https://dejure.org/2020,29019)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.10.2020 - 2 B 2369/20 (https://dejure.org/2020,29019)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Oktober 2020 - 2 B 2369/20 (https://dejure.org/2020,29019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • VG Gießen, 14.09.2020 - 4 L 3000/20

    Eilantrag gegen Verbots- und Auflagenverfügung des Regierungspräsidiums Gießen zu …

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2020 - 2 B 2369/20
    Wie die Kammer schon im Beschluss vom 14. September 2020 im Verfahren - 4 L 3000/20.GI - festgestellt habe, handele es sich bei den angemeldeten Mahnwachen um rechtswidrige Verhinderungsblockaden.

    Er habe im Verfahren - 4 L 3000/20.GI - eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, in der er u.a. versichert habe, keine Verhinderungsblockaden durchzuführen und örtlich sowie zeitlich nicht von den Angaben abzuweichen.

    Die angemeldeten Mahnwachen waren Gegenstand des zwischen den Beteiligten geführten Verwaltungsstreitverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Gießen - 4 L 3000/20 GI - und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof.

  • VG Gießen, 23.09.2020 - 4 L 3142/20

    Untersagung von Blockadeaktionen auf der Landesstraße 3343 Dannenröder Straße …

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2020 - 2 B 2369/20
    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 23. September 2020 - 4 L 3142/20.GI - abgeändert.

    Mit Beschluss vom 23. September 2020 - 4 L 3142/20.GI - lehnte das Verwaltungsgericht Gießen den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab.

  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt; …

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2020 - 2 B 2369/20
    Die Teilnehmer einer Versammlung können durch ihre bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und des Umgangs miteinander oder die Wahl des Ortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen, sie können ihre Meinung auch durch so bezeichnete demonstrative Blockaden zum Ausdruck bringen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 07.03.2011 - 1 BvR 388/05 -).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2020 - 2 B 2369/20
    Art. 8 GG schützt die Teilhabe an der Meinungsbildung, nicht aber die zwangsweise oder sonst wie selbsthilfeähnliche Durchsetzung eigener Forderungen (BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - Rn. 42).
  • OVG Hamburg, 03.07.2017 - 4 Bs 142/17

    Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen: Kundgebung im Gängeviertel bleibt …

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2020 - 2 B 2369/20
    Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie im Gegensatz zu bloß demonstrativen Blockaden nicht nur Protest ausdrücken, sondern dasjenige verhindern wollen, was missbilligt wird (vgl. dazu Hamburgisches OVG, Beschluss vom 03.07.2017 - 4 Bs 142/17 -, juris Rn. 70).
  • BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20

    Teilweise erfolgreiche Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen wegen …

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2020 - 2 B 2369/20
    Eine Bewertung der Eignung oder der Sinnhaftigkeit einer Versammlung sowie der in ihrem Rahmen geplanten versammlungsspezifischen Aktionen und Ausdrucksformen im Hinblick auf den jeweils bezweckten Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung steht den grundrechtsgebundenen staatlichen Stellen nicht zu (BVerfG, Beschluss vom 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20 -).
  • VGH Hessen, 14.06.2013 - 2 B 1359/13

    Demonstration über Marburger "Stadtautobahn" zulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2020 - 2 B 2369/20
    Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Einschränkungen oder gar ein Verbot aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, darf den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, größere Bedeutung beigemessen werden, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat (Hess. VGH, Beschluss vom 14.06.2013 - 2 B 1359/13).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 1 S 803/19

    Auflösung einer Blockadeversammlung anlässlich eines AfD-Parteitags; …

    Die Blockade darf dabei jedoch nicht Selbstzweck, sondern muss ein dem Kommunikationsanliegen untergeordnetes Mittel zur symbolischen Unterstützung des Protests und damit zur Verstärkung der kommunikativen Wirkung in der Öffentlichkeit sein (…BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. -, juris Rn. 42; HessVGH, Beschl. v. 02.10.2020 - 2 B 2369/20 - juris, Rn. 18;… OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 18.01.2016 - OVG 1 N 86.14 -, juris Rn. 14;… Dürig-Friedl/Enders/Enders, 1. Aufl. 2016, VersammlG § 1 Rn. 10;… Hong, in: Peters/Janz, Handbuch Versammlungsrecht, 2. Aufl. 2021, D Rn. 29).

    Rn. 48 Demgegenüber handelt es sich bei strategischen Blockaden, die nicht nur kurzfristig symbolischen Protest ausdrücken wollen, bei dem die Behinderung Dritter bloße Nebenfolge ist, sondern deren primärer Zweck es ist, eigene Forderungen zwangsweise durchzusetzen, die Rechte Dritter gezielt zu beeinträchtigen oder das, was - wie etwa eine andere Versammlung - politisch missbilligt wird, tatsächlich zu stören oder zu verhindern, nicht um eine geschützte Versammlung (sogenannte "Verhinderungsblockade";… vgl. Senat, Urt. v. 06.11.2013 - 1 S 1640/12 -, juris Rn. 51 ;… BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. -, juris Rn. 44;… HambOVG, Beschl. v. 03.07.2017 - 4 Bs 142/17 -, juris Rn. 70; HessVGH, Beschl. v. 02.10.2020 - 2 B 2369/20 - juris, Rn. 18;… OVG Nds., Urt. v. 29.5.2008 - 11 LC 138/06 -, juris, Rn. 53).

    Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall anhand Art, Umfang und Dauer der Blockade sowie ihres sachlichen Zusammenhangs mit dem inhaltlichen Gegenstand der Versammlung zu beurteilen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 02.10.2020 - 2 B 2369/20 - juris, Rn. 19 ff.;… Dürig-Friedl/Enders/Dürig-Friedl, VersammlG § 15 Rn. 46 m.w.N.; Trurnit, NVwZ 2016, 873 ).

    Für die Beurteilung des symbolhaften Charakters einer Blockade kann zu berücksichtigen sein, ob sie objektiv überhaupt geeignet ist, das erklärte Ziel vor Ort tatsächlich mit physischen Mitteln zu erreichen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 02.10.2020 - 2 B 2369/20 - juris, Rn. 20;… VG Stuttgart, Urt. v. 18.11.2015 - 5 K 1265/14 -, juris Rn. 43 ;… s.a. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2011 - 1 BvR 388/05 -, juris Rn. 35: "konkrete[n], vor Ort durchsetzbare[n] Forderung").

  • VG Kassel, 12.10.2022 - 6 K 1915/19

    Polizeiliche Maßnahmen gegen Teilnehmer einer Sitzblockade während einer …

    Die Blockade darf dabei jedoch nicht Selbstzweck, sondern muss ein dem Kommunikationsanliegen untergeordnetes Mittel zur symbolischen Unterstützung des Protests und damit zur Verstärkung der kommunikativen Wirkung in der Öffentlichkeit sein (…BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a., juris Rn. 42; HessVGH, Beschl. v. 02.10.2020 - 2 B 2369/20, juris Rn. 18;… OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 18.01.2016 -OVG 1 N 86.14, juris Rn. 14;… Enders, in: Dürig-Friedl/Enders, Versammlungsrecht, 2. Aufl. 2022, § 1 Rn. 10;… Hong, in: Peters/Janz, Handbuch Versammlungsrecht, 2. Aufl. 2021, D Rn. 29).

    Demgegenüber handelt es sich bei strategischen Blockaden, die nicht nur kurzfristig symbolischen Protest ausdrücken wollen, bei dem die Behinderung Dritter bloße Nebenfolge ist, sondern deren primärer Zweck es ist, eigene Forderungen zwangsweise durchzusetzen, die Rechte Dritter gezielt zu beeinträchtigen oder das, was - wie etwa eine andere Versammlung - politisch missbilligt wird, tatsächlich zu stören oder zu verhindern, nicht um eine geschützte Versammlung (sog. "Verhinderungsblockade";… vgl. VGH B-W, Urt. v. 06.11.2013 - 1 S 1640/12, juris Rn. 51;… BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a., juris Rn. 44;… HambOVG, Beschl. v. 03.07.2017 - 4 Bs 142/17, juris Rn. 70; HessVGH, Beschl. v. 02.10.2020 - 2 B 2369/20 - juris, Rn. 18;… NdsOVG, Urt. v. 29.5.2008 - 11 LC 138/06, juris Rn. 53).

    Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall anhand Art, Umfang und Dauer der Blockade sowie ihres sachlichen Zusammenhangs mit dem inhaltlichen Gegenstand der Versammlung zu beurteilen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 02.10.2020 - 2 B 2369/20, juris Rn. 19 ff.;… Dürig-Friedl, in: Dürig-Friedl/Enders, Versammlungsrecht, 2. Aufl. 2022, § 15 Rn. 46 m.w.N.;… Trurnit, NVwZ 2016, S. 873, 875).

    Für die Beurteilung des symbolhaften Charakters einer Blockade kann zu berücksichtigen sein, ob sie objektiv überhaupt geeignet ist, das erklärte Ziel vor Ort tatsächlich mit physischen Mitteln zu erreichen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 02.10.2020 - 2 B 2369/20, juris Rn. 20;… VG Stuttgart, Urt. v. 18.11.2015 - 5 K 1265/14, juris Rn. 43;… s.a. BVerfG(K), Beschl. v. 07.03.2011 - 1 BvR 388/05, juris Rn. 35;… vgl. insgesamt zum Vorstehenden VGH B-W, Urt. v. 18.11.2021 - 1 S 803/19, juris Rn. 45 ff.;… Hettich, Versammlungsrecht in der Praxis, 3. Aufl. 2022, Rn. 24).

  • VG Kassel, 13.11.2020 - 6 L 2098/20

    1. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gleichzeitiger …

    Im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters ist insbesondere zu beachten, dass dieses unter Umständen hinter kollidierende Recht Dritter und gewichtige öffentliche Sicherheitsbelange zurückzutreten hat (vgl. HessVGH, Beschl. v. 02.10.2020 - 2 B 2369/20 , juris Rn. 22 ).
  • VG Kassel, 29.10.2020 - 6 L 1989/20

    Untersagung der Nutzung einer Bundesautobahn zu Demonstrationszwecken

    Im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters ist insbesondere zu beachten, dass dieses unter Umständen hinter kollidierende Recht Dritter und gewichtige öffentliche Sicherheitsbelange zurückzutreten hat (vgl. HessVGH, Beschl. v. 02.10.2020 - 2 B 2369/20 , juris Rn. 22 ).
  • VG Darmstadt, 03.12.2020 - 3 L 1995/20

    Zulässigkeit einer Versammlung auf einer Bundesautobahn

    Im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters ist insbesondere zu beachten, dass dieses unter Umständen hinter kollidierenden Rechten Dritter und gewichtigen öffentlichen Sicherheitsbelangen zurückzutreten hat (vgl. HessVGH, Beschl. v. 02.10.2020 - 2 B 2369/20 -, juris Rn. 22 ).
  • VG Düsseldorf, 23.02.2026 - 18 L 520/26

    Eilanträge gegen Beschränkungen der heutigen Gegendemonstrationen gegen Björn …

    Rn. 48 Vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 2. Oktober 2020  - 2 B 2369/20 -, juris, Rn. 18; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 4 Bs 142/17 -, juris, Rn. 70.
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