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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1978 - II B 24.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1178
BVerwG, 13.10.1978 - II B 24.77 (https://dejure.org/1978,1178)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1978 - II B 24.77 (https://dejure.org/1978,1178)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1978 - II B 24.77 (https://dejure.org/1978,1178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertagungsantrag - Verlegungsantrag - Terminwahrnehmung - Gründe der Verhinderung - Anwesenheit im Termin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78

    Fürsorgepflicht des Richterdienstgerichts - Vertreter des Dienstherrn - …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - 2 B 24.77
    Es besteht somit grundsätzlich kein Anspruch auf Aufhebung des Termins (vgl. Beschluß vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -).

    Hierbei ist zu beachten, daß es im allgemeinen Pflicht der an der Terminswahrung verhinderten Partei ist, dem Gericht die Gründe der Verhinderung und die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit im Termin vorzutragen (Beschluß vom 16. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 59.68 - [JR 1969, 194];… Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - [a.a.O. S. 276]; Beschluß vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -).

    Der telegrafisch vorgebrachte Hinweis des Klägers, die kurzfristige Anberaumung des Termins gefährde die "Wiederermöglichung berufsorientierter Weiterarbeit" und der ausweislich des Protokolls der mündlichen Verhandlung am 1. März 1977 unter Bezugnahme auf dieses Telegramm gestellte Vertagungsantrag des Prozeßbevollmächtigten ließen auch nicht andeutungsweise erkennen, ob überhaupt und in welcher Weise das Verfahren durch die Aufhebung des Termins hätte gefördert werden können (vgl. Beschlüsse vom 30. April 1976 - BVerwG 3 CB 29.74 - [Buchholz 31 § 108 VwGO Nr. 85] und vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -).

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75

    Verlegung eines Termins zur Wahrung des rechtlichen Gehörs - Pflicht der …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - 2 B 24.77
    Ein Ermessensfehler, der den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. u.a. Beschluß vom 25. März 1964 - BVerwG 3 CD 160.63 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 8]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 7.73 - [BVerwGE 44, 307, 309 ff.]; Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - [BVerwGE 50, 275, 276 ff.]), liegt nicht vor.

    Hierbei ist zu beachten, daß es im allgemeinen Pflicht der an der Terminswahrung verhinderten Partei ist, dem Gericht die Gründe der Verhinderung und die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit im Termin vorzutragen (Beschluß vom 16. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 59.68 - [JR 1969, 194]; Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - [a.a.O. S. 276]; Beschluß vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -).

  • BGH, 28.11.1975 - V ZR 127/74

    Begriff der Urkunde

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - 2 B 24.77
    Abgesehen davon, daß die von der Beschwerde bezeichnete und in dem Urteil des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 1972 - BVerwG 5 C 38.71 - (Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 7) noch offengebliebene Frage, ob Tonbandaufnahmen im Rahmen des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO den Urkunden im Sinne dieser Vorschrift gleichzustellen sind, durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 65, 300, die im Schrifttum ganz überwiegend Zustimmung gefunden hat, wohl als geklärt angesehen werden kann, ist die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht gerechtfertigt, weil diese Rechtsfrage in dem künftigen Revisionsverfahren ebenso offenbleiben könnte wie in dem angefochtenen Urteil.
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - 2 B 24.77
    Ein Ermessensfehler, der den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. u.a. Beschluß vom 25. März 1964 - BVerwG 3 CD 160.63 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 8]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 7.73 - [BVerwGE 44, 307, 309 ff.]; Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - [BVerwGE 50, 275, 276 ff.]), liegt nicht vor.
  • BVerwG, 16.10.1968 - III C 59.68

    Ordnungsgemäße Rüge einer mangelhaften Aufklärung des Sachverhalts - …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - 2 B 24.77
    Hierbei ist zu beachten, daß es im allgemeinen Pflicht der an der Terminswahrung verhinderten Partei ist, dem Gericht die Gründe der Verhinderung und die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit im Termin vorzutragen (Beschluß vom 16. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 59.68 - [JR 1969, 194];… Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - [a.a.O. S. 276]; Beschluß vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -).
  • BVerwG, 19.04.1972 - V C 38.71

    Beihilfe zur Anschaffung und Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges im Rahmen der …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - 2 B 24.77
    Abgesehen davon, daß die von der Beschwerde bezeichnete und in dem Urteil des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 1972 - BVerwG 5 C 38.71 - (Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 7) noch offengebliebene Frage, ob Tonbandaufnahmen im Rahmen des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO den Urkunden im Sinne dieser Vorschrift gleichzustellen sind, durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 65, 300, die im Schrifttum ganz überwiegend Zustimmung gefunden hat, wohl als geklärt angesehen werden kann, ist die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht gerechtfertigt, weil diese Rechtsfrage in dem künftigen Revisionsverfahren ebenso offenbleiben könnte wie in dem angefochtenen Urteil.
  • BVerwG, 30.04.1976 - III CB 29.74

    Ablehnung eines Vertagungsantrages - Entschlußfähigkeit - Handlungsfähigkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - 2 B 24.77
    Der telegrafisch vorgebrachte Hinweis des Klägers, die kurzfristige Anberaumung des Termins gefährde die "Wiederermöglichung berufsorientierter Weiterarbeit" und der ausweislich des Protokolls der mündlichen Verhandlung am 1. März 1977 unter Bezugnahme auf dieses Telegramm gestellte Vertagungsantrag des Prozeßbevollmächtigten ließen auch nicht andeutungsweise erkennen, ob überhaupt und in welcher Weise das Verfahren durch die Aufhebung des Termins hätte gefördert werden können (vgl. Beschlüsse vom 30. April 1976 - BVerwG 3 CB 29.74 - [Buchholz 31 § 108 VwGO Nr. 85] und vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -).
  • BVerwG, 24.09.1971 - VII B 30.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Sinn und Zweck einer …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - 2 B 24.77
    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts im Vorprozeß, die zusammen mit den neu vorgelegten Urkunden Gegenstand der Entscheidung des Restitutionsgerichts sind (vgl. z.B. Beschluß vom 24. September 1971 - BVerwG 7 B 30.69 -), hat der Kultusminister selbst den Kläger mehrfach zur Rückkehr und Wiederaufnahme seines Dienstes aufgefordert und einer dauernden Aufenthaltnahme des Klägers in den Vereinigten Staaten nicht zugestimmt.
  • BFH, 07.12.1990 - III B 102/90

    Aufhebung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung des Klägers …

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat für das Verwaltungsprozeßrecht entschieden, daß ein Kläger, der sein persönliches Erscheinen vor Gericht trotz Vertretung durch einen Prozeßbevollmächtigten für unerläßlich hält, die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung unter substantiierter Darlegung der für die Notwendigkeit seiner Anwesenheit sprechenden Gründe beantragen muß (Urteil des BVerwG vom 30. August 1982 9 C 1.81, Die Öffentliche Verwaltung -DÖV- 1983, 247; vgl. auch Beschluß des BVerwG vom 13. Oktober 1978 2 B 24.77, Buchholz, Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 108 VwGO Nr. 106).
  • BVerwG, 22.11.1979 - 7 B 146.78

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Anforderungen an Darlegung eines …

    Nach § 227 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO kann das Gericht einem solchen Antrag aus erheblichen Gründen stattgeben, wenn die an der Terminswahrnehmung verhinderte Partei die Gründe der Verhinderung und die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit im Termin darlegt (vgl. Beschluß vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 24.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 106]).
  • BVerwG, 25.11.1991 - 5 B 129.91

    Rechtliches Gehör - Verletzung des Grundsatzes - Nichtvertagung der Verhandlung

    In einem solchen Falle, in dem weitere Aufklärungsmöglichkeiten weder angeboten noch ersichtlich sind, ist es nicht rechtsfehlerhaft, von einer Vertagung der mündlichen Verhandlung abzusehen (BVerwG, Beschluß vom 9. August 1978 - BVerwG 8 C 5.77 - mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 24.77 - ).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 B 1981.80

    Voraussetzung für die Darlegung und Bezeichnung von Verfahrensmängeln - Anspruch …

    Vielmehr kann das Gericht einem solchen Antrag aus erheblichen Gründen stattgeben, wenn die an der Terminswahrnehmung verhinderte Partei dem Gericht die Gründe und die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit im Termin darlegt (BVerwG, Beschluß vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 24.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 106).
  • BVerwG, 21.03.1980 - 1 B 1437.79

    Anspruch auf Aufhebung des Verhandlungstermins - Bedeutung des Begriffes der …

    Da das Gericht das persönliche Erscheinen des Klägers auch nicht angeordnet hatte, war ein erheblicher Grund im Sinne des § 227 Abs. 1 ZPO für eine Terminsaufhebung nicht erkennbar (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 24.77 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 106 mit weiteren Nachweisen]).
  • BVerwG, 20.10.1980 - 2 ER 204.80

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Es besteht mithin grundsätzlich kein Anspruch auf Aufhebung eines Termins (vgl. BVerwGE 44, 307 [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73] [309]; 50, 275 [276]; Beschluß vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 24.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 106] mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2007 - 12 A 769/06

    Verletzung der Ladungsfrist bei der Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung; …

    Rn. 18 - 2 B 24.77 -, Buchholz 310 § 108 VwGO, Nr. 106; Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81 -, DÖV 1983, 247, 248; BFH, Beschluss vom 7. Dezember 1990.
  • BVerwG, 06.03.1980 - 1 B 693.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auslegung des Begriffs der …

    Im übrigen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins oder auch Vertagung einer Verhandlung (BVerwG, Beschluß vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 24.77 -. Eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs könnte in der Ablehnung des vom Kläger gestellten Verlegungsantrages nur dann liegen, wenn dem Kläger dadurch die Möglichkeit entzogen worden wäre, sich sachgemäß und erschöpfend über Beweisergebnisse und Tatsachen zu erklären (BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1977 - BVerwG 5 CB 69.74 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 100 mit weit. Nachw.]).
  • FG Hessen, 26.03.2001 - 13 K 4714/98

    Vorliegen erheblicher Gründe für eine Terminsverlegung; Vermittlung von …

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