Rechtsprechung
| OVG Saarland, 09.10.2014 - 2 B 335/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 2 Abs 3 AufenthG 2004, § 31 Abs 4 S 2 AufenthG 2004, § 34 Abs 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 3 S 2 AufenthG 2004
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 31 Abs 4 S 2 AufenthG (juris: AufenthG 2004), langer Aufenthalt, Sicherung des Lebensunterhalts, Absehen von Regelerteilungsvoraussetzung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 5 Abs. 1
Ablehnung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels wegen fehlender Sicherung des Lebensunterhalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablehnung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels wegen fehlender Sicherung des Lebensunterhalts
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 22.07.2014 - 6 L 477/14
- OVG Saarland, 09.10.2014 - 2 B 335/14
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09
Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen …
Auszug aus OVG Saarland, 09.10.2014 - 2 B 335/14
Dabei ist nicht auf den Bedarf der Antragstellerin zu 1 allein abzustellen, sondern maßgebend ist vielmehr, ob der Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II, zu der auch ihre in ihrem Haushalt lebenden Kinder zählen, gedeckt ist.(Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.11.2010 - 1 C 21.09 -, juris) Dass die Antragstellerin zu 1 durch ihre am 15.6.2014 begonnene, dem Antragsgegner erst am 29.7.2014 mitgeteilte Erwerbstätigkeit, für die sie einen Monatslohn von 450 EUR netto erhält, nicht einmal ihren eigenen Lebensunterhalt sichern kann, ist offensichtlich. - OVG Saarland, 20.12.2010 - 2 B 281/10
Auszug aus OVG Saarland, 09.10.2014 - 2 B 335/14
Dieser Antrag wurde ebenso wie der der Sache nach hilfsweise gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich Abschiebungsschutzes durch Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20.9.2010 - 10 L 762/10 - zurückgewiesen; die Beschwerde blieb ohne Erfolg (Beschluss des Senats vom 20.12.2010 - 2 B 281/10 -).
- OVG Saarland, 27.03.2018 - 2 A 267/16
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Sicherung des Lebensunterhalts - …
Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 9.10.2014 (2 B 335/14) zurück.Insoweit hat das Verwaltungsgericht auf seine Ausführungen in dem Beschluss vom 22.7.2014 - 6 L 477/14 - Bezug genommen, die in dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 9.10.2014 - 2 B 335/14 - bestätigt worden seien.
Dass eine Rückführung auch der Klägerin zu 2 trotz des Umstands, dass sie mit einer ihr fremden Lebenswelt konfrontiert werde, nicht unzumutbar sei, habe das Gericht in dem Beschluss vom 22.7.2014 (6 L 477/14), bestätigt durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 9.10.2014 (2 B 335/14), mit der Ansässigkeit von Vater und Mutter in der Türkei und der vergleichsweise hohen Anpassungsfähigkeit von Kindern begründet.
Zur Begründung im Einzelnen wird - um Wiederholungen zu vermeiden - vollinhaltlich auf das ausführliche und in der Sache zutreffende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 7.7.2016 - 6 K 1691/14 -, dessen Beschlüsse vom 22.7.2014 - 6 L 477/14 - und vom 9.9.2015 - 6 L 1038/15 - sowie die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts vom 9.10.2014 - 2 B 335/14 - und vom 6.10.2015 - 2 B 166/15 - Bezug genommen.
- OVG Saarland, 06.10.2015 - 2 B 166/15
Mindestalter für Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG 2004 - …
Rn. 4 Das Beschwerdevorbringen, durch das der Umfang der Prüfung durch den Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO bestimmt wird, rechtfertigt nicht die begehrte Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 22.7.2014 - 6 L 477/14 - (bestätigt durch Senatsbeschluss vom 9.10.2014 - 2 B 335/14 - BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.12.2014 - 2 BvR 2550/14 -). - VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 K 2085/14
Zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 31 Abs 4 S 2 AufenthG 2004
Rn. 27 Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.11.2010, 1 C 21.09, InfAuslR 2011, 182; ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.10.2014, 2 B 335/14, m.w.N. - VG Würzburg, 15.06.2015 - W 7 K 14.632
Kein Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei Nichtvorliegen der …
Sein Aufenthaltsstatus beruhte immer nur auf befristeten Aufenthaltstiteln, so dass auch insoweit kein schutzwürdiges Vertrauen auf einen dauerhaften Fortbestand seines Aufenthaltsrechts entstehen konnte (vgl. OVG Saarl, B. v. 9.10.2014 - 2 B 335/14 - juris Rn. 24).
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