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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 22.03.2022 - 2 B 344/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,6204
OVG Bremen, 22.03.2022 - 2 B 344/21 (https://dejure.org/2022,6204)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22.03.2022 - 2 B 344/21 (https://dejure.org/2022,6204)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22. März 2022 - 2 B 344/21 (https://dejure.org/2022,6204)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 15a Abs. 1 S. 6; GG Art. 6 Abs. 1
    Nachweis von zwingend entgegenstehenden Gründen eines Ausländers bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der Veranlassung der Verteilung (hier: enge familiäre Bindung eines Vaters zu seinem sehr kleinen Kind)

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2019 - 8 ME 76/19

    Zwingender Grund; Haushaltsgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; grenznaher …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2022 - 2 B 344/21
    Macht die unerlaubt eingereiste ausländische Person erst nach Veranlassung der Verteilung geltend, dass eine familiäre Lebensgemeinschaft der Verteilung entgegensteht, kommt es für die Frage, ob ein Vollstreckungshindernis vorliegt, darauf an, ob der Familie eine Trennung bis zur Entscheidung über eine Rückverteilung (§ 15a Abs. 5 AufenthG ) oder einen Antrag auf Abweichung von der räumlichen Beschränkung zur Aufrechterhaltung der Familieneinheit nach Erteilung einer Duldung (vgl. zu diesen Möglichkeiten Nds. OVG, Beschl. v. 28.10.2019 - 8 ME 76/19, juris Rn. 5) zumutbar ist (…OVG Bremen, Beschl. v. 04.02.2022 - 2 B 458/21, juris Rn. 23, Beschl. v. 20.04.2021 - 2 B 20/21, juris Rn. 11).

    Die Verteilungsfolgen kämen in ihrem Gewicht der Beendigung einer durchschnittlichen typisierten Haushaltsgemeinschaft in etwa gleich (vgl. zu diesem Maßstab für die Bestimmung eines zwingenden Grundes Nds. OVG, Beschl. v. 28.10.2019 - 8 ME 76/19, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2022 - 2 B 344/21
    Gerade sehr kleine Kinder sind oft nicht in der Lage, den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung zu begreifen und können ihn rasch als endgültigen Verlust der Bezugsperson erfahren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21, juris Rn. 42).
  • OVG Bremen, 23.06.2021 - 2 B 203/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verhältnis von …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2022 - 2 B 344/21
    Im Verteilungsverfahren des § 15a AufenthG ist demnach die Ausländerbehörde für die Anhörung des Betreffenden - insbesondere dazu, ob zwingende Gründe im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG entgegenstehen - zuständig, ohne dass sie eine abschließende Entscheidung in Form eines selbstständig anfechtbaren Verwaltungsaktes zu treffen hat (OVG Bremen, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 203/21, juris Rn. 16;… Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 20).
  • OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21

    Anforderungen an die Verteilung eines albanischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2022 - 2 B 344/21
    Im Verteilungsverfahren des § 15a AufenthG ist demnach die Ausländerbehörde für die Anhörung des Betreffenden - insbesondere dazu, ob zwingende Gründe im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG entgegenstehen - zuständig, ohne dass sie eine abschließende Entscheidung in Form eines selbstständig anfechtbaren Verwaltungsaktes zu treffen hat (…OVG Bremen, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 203/21, juris Rn. 16; Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 20).
  • OVG Bremen, 12.03.2021 - 2 B 476/20

    Umverteilung § 15 a; Vaterschaftsanerkennung - Aussetzung der Beurkundung; …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2022 - 2 B 344/21
    Denn allein aus dem Umstand, dass er Vater eines in Bremen lebenden Kindes geworden ist, folgt noch nicht, dass ihm die Durchführung des Verteilungsverfahren per se unzumutbar wäre (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2021 - 2 B 476/20, juris Rn. 9).
  • OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 254/20

    Vollstreckungshindernis bei einer schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankung

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2022 - 2 B 344/21
    Infolgedessen ist die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Zwangsmittelandrohung wiederherzustellen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.11.2020 - 2 B 254/20, Rn. 9 f. juris).
  • OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20
    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2022 - 2 B 344/21
    Wird ihm ein amtliches Schreiben zugestellt, dass er - wie hier - als solches erkennen kann, so können im Rahmen dieser Sorgfaltspflicht zumutbare Anstrengungen von ihm verlangt werden, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.02.2021 - 2 B 442/20, juris Rn. 21 zur Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer).
  • OVG Bremen, 04.02.2022 - 2 B 458/21

    Zuweisung und Verteilung einer Kindsmutter in eine Aufnahmeeinrichtung bzgl. …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2022 - 2 B 344/21
    Macht die unerlaubt eingereiste ausländische Person erst nach Veranlassung der Verteilung geltend, dass eine familiäre Lebensgemeinschaft der Verteilung entgegensteht, kommt es für die Frage, ob ein Vollstreckungshindernis vorliegt, darauf an, ob der Familie eine Trennung bis zur Entscheidung über eine Rückverteilung (§ 15a Abs. 5 AufenthG ) oder einen Antrag auf Abweichung von der räumlichen Beschränkung zur Aufrechterhaltung der Familieneinheit nach Erteilung einer Duldung (…vgl. zu diesen Möglichkeiten Nds. OVG, Beschl. v. 28.10.2019 - 8 ME 76/19, juris Rn. 5) zumutbar ist (OVG Bremen, Beschl. v. 04.02.2022 - 2 B 458/21, juris Rn. 23, Beschl. v. 20.04.2021 - 2 B 20/21, juris Rn. 11).
  • OVG Bremen, 20.04.2021 - 2 B 20/21

    Lebensunterhaltssicherung; nach Veranlassung der Verteilung geltend ge-machte …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2022 - 2 B 344/21
    Macht die unerlaubt eingereiste ausländische Person erst nach Veranlassung der Verteilung geltend, dass eine familiäre Lebensgemeinschaft der Verteilung entgegensteht, kommt es für die Frage, ob ein Vollstreckungshindernis vorliegt, darauf an, ob der Familie eine Trennung bis zur Entscheidung über eine Rückverteilung (§ 15a Abs. 5 AufenthG ) oder einen Antrag auf Abweichung von der räumlichen Beschränkung zur Aufrechterhaltung der Familieneinheit nach Erteilung einer Duldung (…vgl. zu diesen Möglichkeiten Nds. OVG, Beschl. v. 28.10.2019 - 8 ME 76/19, juris Rn. 5) zumutbar ist (OVG Bremen, Beschl. v. 04.02.2022 - 2 B 458/21, juris Rn. 23, Beschl. v. 20.04.2021 - 2 B 20/21, juris Rn. 11).
  • OVG Bremen, 13.03.2026 - 2 B 296/25

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Umgang des nicht sorgeberechtigten …

    bb) Ein zwingender Grund gegen eine Verteilung liegt auch dann vor, wenn zwischen der ausländischen Person und ihrem Kind zwar keine Haushaltsgemeinschaft, aber dennoch ein durch Art. 8 Abs. 1 EMRK und Art. 6 GG geschütztes Familienleben besteht und sich die Verteilung im Einzelfall als unverhältnismäßig darstellt (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 22.03.2022 - 2 B 344/21, juris Rn. 19).

    Gerade sehr kleine Kinder sind oft nicht in der Lage, den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung zu begreifen und können ihn rasch als endgültigen Verlust der Bezugsperson erfahren (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21, juris Rn. 42; OVG Bremen, Beschl. v. 22.03.2022 - 2 B 344/21, juris Rn. 19).

    unverhältnismäßig erweist (vgl. OVG Bremen, Beschluss v. 22.03.2022 - 2 B 344/21, juris Rn. 19).

  • OVG Bremen, 09.03.2023 - 2 B 277/22

    Verweisung von unerlaubt eingereisten Ausländer*innen aus der …

    Solche Vollstreckungshindernisse kommen vor allem in Betracht, wenn eine Umsetzung der Verteilungsentscheidung die Betroffenen sehenden Auges dem Tod oder schwersten Gesundheitsschäden ausliefern würde (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.04.2022 - 2 B 281/21, juris Rn. 16) oder zu einer Trennung von Familienangehörigen führen würde, die nicht einmal vorübergehend bis zur Entscheidung über eine Rückverteilung (§ 15a Abs. 5 AufenthG) zumutbar ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.03.2022 - 2 B 344/21, juris Rn. 18).

    Solche Vollstreckungshindernisse kommen vor allem in Betracht, wenn eine Umsetzung der Verteilungsentscheidung die Betroffenen sehenden Auges dem Tod oder schwersten Gesundheitsschäden ausliefern würde (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.04.2022 - 2 B 281/21, juris Rn. 16) oder zu einer Trennung von Familienangehörigen führen würde, die nicht einmal vorübergehend bis zur Entscheidung über eine Rückverteilung (§ 15a Abs. 5 AufenthG) zumutbar ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.03.2022 - 2 B 344/21, juris Rn. 18).

  • OVG Bremen, 09.03.2022 - 2 B 253/22

    Zum rechtzeitigen Nachweis "zwingender Gründe" gegen eine Verteilung nach § 15a …

    Dies kommt vor allem in Betracht, wenn eine Umsetzung der Verteilungsentscheidung die Betroffenen sehenden Auges dem Tod oder schwersten Gesundheitsschäden ausliefern würde (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.04.2022 - 2 B 281/21, juris Rn. 16) oder zu einer Trennung von Familienangehörigen führen würde, die nicht einmal vorübergehend bis zur Entscheidung über eine Rückverteilung (§ 15a Abs. 5 AufenthG) zumutbar ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.03.2022 - 2 B 344/21, juris Rn. 18).

    Dies kommt vor allem in Betracht, wenn eine Umsetzung der Verteilungsentscheidung die Betroffenen sehenden Auges dem Tod oder schwersten Gesundheitsschäden ausliefern würde (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.04.2022 - 2 B 281/21, juris Rn. 16) oder zu einer Trennung von Familienangehörigen führen würde, die nicht einmal vorübergehend bis zur Entscheidung über eine Rückverteilung (§ 15a Abs. 5 AufenthG) zumutbar ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.03.2022 - 2 B 344/21, juris Rn. 18).

  • OVG Bremen, 23.09.2026 - 2 B 200/26

    Umgang; unerlaubt eingereiste Ausländer; Verteilung; zwingender Grund; Verteilung …

    Macht eine ausländische Person, die der Verteilung nach § 15a Abs. 1 bis 4 AufenthG unterliegt, erst nach der Veranlassung der Verteilung durch die zuständige Behörde geltend, dass eine Haushaltsgemeinschaft mit Ehegatten oder minderjährigen Kindern besteht, kommt es für die Frage, ob daraus ein Hindernis für die Vollstreckung des Verteilungsbescheids folgt, darauf an, ob den Familienmitgliedern eine Trennung bis zur Entscheidung über eine "Rückverteilung" nach § 15a Abs. 5 AufenthG bzw. eine Änderung der Wohnsitzauflage nach § 61 Abs. 1d Satz 3 AufenthG zumutbar ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.03.2022 - 2 B 344/21, juris Rn. 18;… Beschl. v. 20.04.2021 - 2 B 20/21, juris Rn. 11).
  • OVG Bremen, 23.06.2026 - 2 B 22/26

    Ausländerrecht - Familiäre Lebensgemeinschaft; Haushaltsgemeinschaft; …

    Gerade sehr kleine Kinder sind oft nicht in der Lage, den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung zu begreifen und können ihn rasch als endgültigen Verlust der Bezugsperson erfahren (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21, juris Rn. 42; OVG Bremen, Beschl. v. 22.03.2022 - 2 B 344/21, juris Rn. 19).
  • OVG Bremen, 19.03.2026 - 2 B 18/26

    Ausländerrecht, Umverteilung nach § 15a AufenthG - Familiäre Lebensgemeinschaft; …

    Gerade sehr kleine Kinder sind oft nicht in der Lage, den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung zu begreifen und können ihn rasch als endgültigen Verlust der Bezugsperson erfahren (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21, juris Rn. 42; OVG Bremen, Beschl. v. 22.03.2022 - 2 B 344/21, juris Rn. 19).
  • OVG Bremen, 09.03.2023 - 2 B 253/22

    Nachweis von "zwingenden Gründen" gegen eine Verteilung eines …

    Dies kommt vor allem in Betracht, wenn eine Umsetzung der Verteilungsentscheidung die Betroffenen sehenden Auges dem Tod oder schwersten Gesundheitsschäden ausliefern würde (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.04.2022 - 2 B 281/21, juris Rn. 16) oder zu einer Trennung von Familienangehörigen führen würde, die nicht einmal vorübergehend bis zur Entscheidung über eine Rückverteilung (§ 15a Abs. 5 AufenthG ) zumutbar ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.03.2022 - 2 B 344/21, juris Rn. 18).
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