Rechtsprechung
| BVerwG, 28.09.2001 - 2 B 35.01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache im Zusammenhang mit der Frage der Berechnung des Ruhensbetrages eines Beamten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz - 6 K 977/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2001 - 2 A 10267/01
- BVerwG, 28.09.2001 - 2 B 35.01
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97
Ruhegehaltfähige Zeiten, innerer zeitlicher Zusammenhang mit der Vordienstzeit;; …
Auszug aus BVerwG, 28.09.2001 - 2 B 35.01
Ohne Erfolg bezieht sich der Kläger in diesem Zusammenhang auch auf das Urteil des Senats vom 19. Februar 1998 - BVerwG 2 C 12.97 - (Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 12). - BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99
Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, …
- VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010, …
Insofern werde in der Rechtsprechung für das Eingreifen der Ausnahmevorschrift zusätzlich gefordert, dass ein nahtloser zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Beschäftigungsverhältnis und dem Beamtenverhältnis bestehe (hierfür verweist der Kläger auf BVerwG, Beschluss vom 28.09.2001 - 2 B 35.01 - VG Freiburg, Urteil vom 06.12.2011 - 5 K 168/11 -). - VG Arnsberg, 10.12.2008 - 2 K 1445/07
Kürzung einer Beamtenpension wegen dreitägiger Unterbrechung des …
Rn. 23 Zur Bedeutung der in Art. 2 § 2 Abs. 4 Satz 1 2. HStruktG verwendeten Formulierung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang vorausgegangen sind" hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 28. September 2001 - 2 B 35.01 - (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 13) ausgeführt:.Diese Überlegungen lassen sich aber - wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls entschieden hat (BVerwG, Beschl. v. 28.09.2001 - 2 B 35.01 -, Buchholz, 239.1, § 10 BeamtVG, Nr. 13) - auf die ganz anders strukturierte, hier maßgebliche Vorschrift (Art. 2 § 2 Abs. 4 2. HStruktG) nicht übertragen.
Aus dem Wortlaut ("unmittelbar vorausgegangen") der Ruhensvorschrift ergibt sich vielmehr, dass jede Unterbrechung den in der Vorschrift vorausgesetzten "zeitlichen Zusammenhang" des Beamtenverhältnisses aufhebt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.09.2001 - 2 B 35.01 -, Buchholz, 239.1, § 10 BeamtVG , Nr. 13).".
Rn. 41 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2001 - 2 B 35.01 -Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 13; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25. Mai 2004 - 5 LB 261/03 -, JURIS ; VG Augsburg, Gerichtsbescheid vom 4. Mai 2005 - Au 2 K 03.50 -, JURIS Rn. 11.
- OVG Niedersachsen, 25.05.2004 - 5 LB 261/03
Voraussetzung für die Minderung der Anrechnung von Renten auf die …
Diese Überlegungen lassen sich aber - wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls entschieden hat (BVerwG, Beschl. v. 28.09.2001 - 2 B 35.01 -, Buchholz, 239.1, § 10 BeamtVG, Nr. 13) - auf die ganz anders strukturierte, hier maßgebliche Vorschrift (Art. 2 § 2 Abs. 4 2. HStruktG) nicht übertragen.Aus dem Wortlaut (- unmittelbar vorausgegangen") der Ruhensvorschrift ergibt sich vielmehr, dass jede Unterbrechung den in der Vorschrift vorausgesetzten "zeitlichen Zusammenhang" des Beamtenverhältnisses aufhebt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.09.2001 - 2 B 35.01 -, Buchholz, 239.1, § 10 BeamtVG, Nr. 13).
- OVG Niedersachsen, 25.05.2004 - 5 IB 261/03
Anrechnung; Renten; Versorgungsbezüge
Diese Überlegungen lassen sich aber - wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls entschieden hat (BVerwG, Beschl. v. 28.09.2001 - 2 B 35.01 -, Buchholz, 239.1, § 10 BeamtVG, Nr. 13) - auf die ganz anders strukturierte, hier maßgebliche Vorschrift (Art. 2 § 2 Abs. 4 2. HStruktG) nicht übertragen.Aus dem Wortlaut (- unmittelbar vorausgegangen") der Ruhensvorschrift ergibt sich vielmehr, dass jede Unterbrechung den in der Vorschrift vorausgesetzten "zeitlichen Zusammenhang" des Beamtenverhältnisses aufhebt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.09.2001 - 2 B 35.01 -, Buchholz, 239.1, § 10 BeamtVG, Nr. 13).
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2024 - 4 S 1367/23
Nichtberücksichtigung der Sommerferienlücke zwischen Vorbereitungsdienst und …
Es hat jedoch - zu einer Vorschrift, wonach "einem vor dem 1. Januar 1966 begründeten Beamtenverhältnis" gleichstellt war, dass "dem Beamtenverhältnis, aus dem der Beamte in den Ruhestand getreten ist, bereits vor dem 1. Januar 1966 begründete öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang vorausgegangen sind" -, entschieden, dass sich aus dem Wortlaut der Ruhensvorschrift ergebe, dass jede Unterbrechung den in der Vorschrift vorausgesetzten zeitlichen Zusammenhang des Beamtenverhältnisses bzw. des ihm gleichgestellten Beschäftigungsverhältnisses aufhebe (BVerwG, Beschluss vom 28.09.2001 - 2 B 35.01 -, Juris Rn. 3 zu Art. 2 § 2 Abs. 3 des 2. Haushaltsstrukturgesetzes vom 22.12.1981). - BVerwG, 16.12.2004 - 2 B 77.04
Bestehen eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen einem öffentlich-rechtlichen …
Dass es darüber hinaus auf weitere Umstände ankommen soll, etwa auf die Gründe für eine Unterbrechung des zeitlichen Zusammenhangs, verbietet der eindeutige Wortlaut der Übergangsvorschrift (vgl. Beschluss vom 28. September 2001 - BVerwG 2 B 35.01 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 13).
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Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 29.06.2001 - 2 B 35/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bauordnungsbehördliches Betreten von Wohnungen in formell illegal aus- bzw. umgebauten Gebäuden gegen den Willen der Mieter.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 13 Abs 7 GG; § 88 S 2 BauO ND; § 80 Abs 5 VwGO
Abstrakte Gefahr; Appartementanlage; Ausbau; Bauaufsicht; Bauaufsichtsbehörde; Baugenehmigung; Baumaßnahme; Betretungsrecht; Brandschutz; Duldung; erhebliche Gefahr; formelle Illegalität; Gebäude; Gefährdung; Kontrolle; Mieter; Nutzung; Resthofanlage; Schaden; ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Bremen, 25.08.1992 - 1 B 54/92
Genehmigungsfreies Vorhaben; Unterhaltungsarbeiten; Instandsetzungsarbeiten; …
Auszug aus VG Osnabrück, 29.06.2001 - 2 B 35/01
Auch unter Berücksichtigung dessen wird ein bauordnungsbehördliches Betreten von Wohnungen gegen den Willen der Betroffenen jedoch teilweise schon dann als gerechtfertigt angesehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine Prüfung bestehen, ob genehmigungsbedürftige Vorhaben ungenehmigt ausgeführt bzw. sonstige bauliche Maßnahmen nicht den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechend durchgeführt worden sind (vgl. OVG Bremen, B. v. 25.08.1992 - 1 B 54/92 -, NVwZ-RR 1993, 288; Simon, Bayer. Bauordnung 1994, Stand: Mai 1996, Art. 90 Rn. 6, jew. m.w.N.; zumindest für bestimmte "typische Gefahrenlagen" wohl auch GroßeSuchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 6. Aufl., § 88 Rn. 6 a.E.).
- VG Osnabrück, 22.11.2002 - 2 A 144/01
Durchsuchung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse ; Grundrechtsbeeinträchtigung; …
Mit Beschluss vom 29.06.2001 (2 B 35/01), auf den wegen der Einzelheiten verwiesen wird, lehnte die Kammer den Aussetzungsantrag der Kläger ab.Sie machen unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen in dem vorangegangenen Eilverfahren 2 B 35/01 geltend, dass schon die Bescheide des Beklagten vom 05.06.2001 als solche rechtswidrig gewesen seien.
Auch Letzteres ist hier jedoch nicht der Fall; insoweit wird - soweit die Kläger in den Modalitäten des am 29.06.2001 durchgeführten Ortstermins einen Eingriff in ihre Grundrechte aus Art. 1 u. 2 GG sehen - auf die vorstehenden Ausführungen, im Übrigen - soweit die Kläger die Betretensanordnungen bzw. Duldungsverfügungen des Beklagten vom 05.06.2001 für einen Verstoß gegen Art. 13 GG halten - auf den den Beteiligten bekannten Beschluss der Kammer vom 29.06.2001 in dem vorangegangenen Eilverfahren 2 B 35/01 verwiesen.
- VG Braunschweig, 22.06.2009 - 2 B 113/09
Bauaufsichtsbehördliches Betretungsrecht
Nicht gefolgt werden kann angesichts des eindeutigen Wortlauts der Bestimmung des § 88 Satz 3 NBauO und von Art. 13 Abs. 7 GG der Auffassung, dass ein bauordnungsbehördliches Betreten von Wohnungen gegen den Willen der Betroffenen bereits bei bloßen Anhaltspunkten für eine baurechtswidrige Nutzung gerechtfertigt sei (so aber wohl VG Osnabrück, Beschluss vom 29.06.2001 - 2 B 35/01 -, juris).
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