Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.06.1985 - 2 B 36/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- saarheim.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2347
Wird zitiert von ... (14)
- OVG Thüringen, 16.09.2008 - 2 EO 490/08
Nutzung einer Stadthalle durch politische Partei
Auch Kommunen als Träger öffentlicher Gewalt sind grundsätzlich verpflichtet, diesen Anspruch auf Gleichbehandlung der Parteien zu beachten (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1969 - VII C 27.69 und 29.69 -, Buchholz 150 § 5 Nr. 2 und 3, vom 18. Juli 1969 - VII C 4.69 -, Buchholz 150 § 5 Nr. 1 und Beschluss vom 27. August 1991 - 7 B 19/91 - zit. nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18. Februar 1994 - 1 S 436/94 -, NVwZ 1994, 587 und vom 11. Mai 1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. Mai 1982 - 4 CE 82 A.898 -, BayVBl. 1984, 246; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 7. Juni 1985 - 2 B 36/85 - NJW 1985, 2347 und vom 28. Februar 2007 - 10 M 74/07 -NordÖR 2007, 164-165). - OVG Thüringen, 26.10.2004 - 2 EO 1377/04
Kommunalrecht; Anspruch der NPD auf Nutzung einer kommunalen Halle zur …
Der Senat verkennt zwar nicht, dass ein ungefährdeter und durchsetzbarer Rechtsanspruch gegen einen privaten Vermieter eines Veranstaltungsraumes einem Rechtsschutzgesuch, das auf die Erzwingung einer Hallenüberlassung durch einen öffentlichen Träger gerichtet ist, unter Umständen entgegengehalten werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 1985 - 2 B 36/85 -, NJW 1985, 2347).In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass auch die Gemeinden als Träger öffentlicher Gewalt grundsätzlich verpflichtet sind, diesen Anspruch auf Gleichbehandlung der Parteien zu beachten (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1969 - VII C 27.69 und 29.69 -, Buchholz 150 § 5 Nr. 2 und 3, Urteil vom 18. Juli 1969 - VII C 4.69 -, Buchholz 150 § 5 Nr. 1, Beschluss vom 27. August 1991 - 7 B 19/91 - zit. nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18. Februar 1994 - 1 S 436/94 -, NVwZ 1994, 587, und vom 11. Mai 1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. Mai 1982 - 4 CE 82 A.898 -, BayVBl. 1984, 246; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 1985, a. a. O.).
Die Sollvorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG räumt der Antragsgegnerin nämlich kein weites, unkontrollierbares Versagungsermessen ein, sondern ermöglicht ihr nur, den Gleichbehandlungsanspruch unter bestimmten, in der Rechtsordnung vorgezeichneten Voraussetzungen zu beschränken und ausnahmsweise mit Rücksicht auf höherrangige Rechtsgüter oder vordringliche Interessen abzulehnen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 1985, a. a. O.).
- VG Lüneburg, 12.05.2022 - 1 B 17/22
Änderung des Widmungszwecks; Indizien; Neue Einrichtung; öffentliche Einrichtung; …
Das Diskriminierungsverbot tritt erst dann zurück, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Partei gemäß Art. 21 Abs. 2 und 4 GG für verfassungswidrig erklärt hat (…vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 23.2.2018 - 8 B 23/18 -, juris Rn. 4, Urt. v. 5.4.2017 - 8 C 459/17.N, 8 B 458/17.N -, juris Rn. 38 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.6.1985 - 2 B 36/85 -, NJW 1985, 2347, 2348).Diese Entscheidung, die eine Partei im Rahmen ihres Selbstorganisationsrechts trifft, ist grundsätzlich hinzunehmen (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.10.2014 - 1 S 1855/14 -, juris Rn. 9;… VG Düsseldorf, Beschl. v. 2.9.2021 - 20 L 1877/21 -, juris Rn. 12;… zu Fraktionsveranstaltungen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.6.2018 - 15 B 875/18 -, juris Rn. 34 ff. m.w.N.;… VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 8.4.2019 - 15 L 530/19 -, juris Rn. 11; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.6.1985 - 2 B 36/85 -, NJW 1985, 2347, 2348).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - 8 E 379/04
Verwaltungsrechtsweg bei Klage einer Partei gegen Sparkasse auf Kontoeröffnung
Hamb. OVG, Beschluss vom 18.4.2002 - 1 So 35/02 -, Seite 3 des Beschlussabdrucks; VG Berlin, Beschluss vom 5.2.2004 - VG 25 A 207.03 -, Seite 5 des Beschlussabdrucks; BVerwG, Beschluss vom 21.7.1989 - 7 B 184.88 -, NJW 1990, 134 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 7.6.1985 - 2 B 36/85 -, NJW 1985, 2347. - VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09
NPD-Bundesparteitag: Räume mussten uneingeschränkt überlassen werden
Der Schutz der öffentlichen Einrichtung vor drohenden Beschädigungen und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere auch im Zusammenhang mit Gegendemonstrationen, kann nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur ausnahmsweise dann zur Verweigerung der Raumüberlassung führen, wenn eine ernste Gefahr droht und Schäden auf andere Weise nicht abgewehrt werden können (…VGH Bad.-Württ., a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Juni 1993 - 4 CE 93.1966 -, BayVBl. 1993, 567; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 1985 - 2 B 36.85 -, NJW 1985, 2347 [2348]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1969 - BVerwG VII C 56.68 -, BVerwGE 32, 333 [337]). - VGH Baden-Württemberg, 09.04.1987 - 1 S 851/87
Zulassung politischer Parteien zur Benutzung kommunaler Einrichtungen
Gegen dieses Schadensrisiko sich auf Kosten des Veranstalters abzusichern, ist die Antragsgegnerin grundsätzlich befugt (ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.6.1985, NJW 1985, 2347). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2010 - 4 M 216/10
Zusammenschluss der Gemeinde Allrode und der Stadt Thale ist vorläufig zu …
Rn. 5 In diesem Sinne ist eine vorläufige Regelung nötig, wenn besondere Gründe gegeben sind, die es als unzumutbar erscheinen lassen, den Antragsteller zur Durchsetzung seines Anspruchs auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (NdsOVG, Beschl. v. 07.06.1985 - 2 B 36/85 -, NJW 1985, 2347). - VGH Baden-Württemberg, 25.05.1990 - 1 S 1103/90
Zulassungsanspruch zu einer öffentlichen Einrichtung bei "gefahrgeneigten oder …
Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 9.4.1987 …und vom 23.5.1989, aaO.; ebenso: OVG Lüneburg, Beschluß vom 7.6.1985, NJW 1985, 2347, 2349; Ossenbühl, DVBl. 1973, 289, 297 f.), an der er nach summarischer Prüfung trotz der von der Antragstellerin geäußerten Bedenken (vgl. auch Vollmer, DVBl. 1989, 1087, 1093) festhält. - VGH Hessen, 26.03.1987 - 2 TG 820/87
Grenzen des Zulassungsanspruchs zur Benutzung gemeindlicher Räume bei Aufruf zur …
Vielmehr verweist der Begriff "bestehende Vorschriften" als Generalklausel auf die geltende Rechtsordnung, so daß unter den Vorschriften im Sinne des § 20 Abs. 1 HGO grundsätzlich auch gesetzliche Bestimmungen zu verstehen sind, die nicht unmittelbar zur Regelung der Benutzung einer öffentlichen Einrichtung erlassen worden sind (in der Rechtsprechung wird dieser Begriff in einem weiten Sinn verstanden, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1969, BVerwGE 32, 333, 337; OVG Lüneburg, Beschluß vom 7. Juni 1985, NJW 1985, 2347, 2348). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2010 - 4 M 217/10
Zusammenschluss der Gemeinde Allrode und der Stadt Thale ist vorläufig zu …
Rn. 5 In diesem Sinne ist eine vorläufige Regelung nötig, wenn besondere Gründe gegeben sind, die es als unzumutbar erscheinen lassen, den Antragsteller zur Durchsetzung seines Anspruchs auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (NdsOVG, Beschl. v. 07.06.1985 - 2 B 36/85 -, NJW 1985, 2347). - VG Stade, 02.09.2020 - 1 B 1322/20
Fraktion; Gleichbehandlungsgrundsatz; öffentliche Einrichtung; Willkürverbot; …
- VG Magdeburg, 12.11.2013 - 9 B 329/13
Gebietsänderungsvertrag Stadt Ballenstedt - Gemeinde Rieder
- VG Magdeburg, 03.04.2007 - 9 B 59/07
- OVG Saarland, 28.04.1987 - 2 W 278/87
Zuweisung eines Standplatzes für ein Fahrgeschäft (Autoscooter) für das …
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Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1985 - 2 B 36/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 768
Wird zitiert von ... (10)
- OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 5 LA 57/14
Wiederaufnahme eines auf Aufhebung einer Abordnungsverfügung bei einem Beamten …
Dass der Dienstposten, den der Beamte wahrnimmt, seinem Statusamt entsprechen muss, ist jedoch ein allgemeiner, das gesamte Beamtenrecht durchziehender Grundsatz, was dafür spricht, dem Begriff der "dem Amt entsprechenden Tätigkeit" in § 27 Abs. 2 NBG nicht die Bedeutung eines selbständigen Tatbestandsmerkmals zuzuerkennen (vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.12.1985 - 2 B 36/85 -, NVwZ 1986, 768; Sächs. OVG…, Beschluss vom 26.11.2008 - 2 B 272/08 -, juris Rn. 6 für die entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen).Zum anderen dürfte die Festlegung des neuen Dienstpostens bei einem anderen Dienstherrn in der Abordnungsverfügung mangels entsprechender Organisationsgewalt des abordnenden Dienstherrn bereits rechtlich unmöglich sein (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.12.1985, a. a. O., 768, 769; Sächs. OVG…, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn. 6).
- OVG Niedersachsen, 13.02.2007 - 5 ME 36/07
Zulässigkeit der Abordnung eines Beamten zur vorübergehenden Verwendung bei einer …
Die vorübergehende Verwendung des Beamten bei einer anderen Dienststelle soll bei einer Abordnung, die mit dem Ziel der Versetzung vorgenommen wird, lediglich nicht durch Rückkehr des Beamten an seine Stammdienststelle nach Ablauf des Abordnungszeitraumes, sondern durch seine Versetzung an die Beschäftigungsbehörde beendet werden (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 04.12.1985 - 2 B 36/85 -, NVwZ 1986, 768).Die Abordnung mit dem Ziel der Versetzung wäre ermessensfehlerhaft, wenn die angestrebte Versetzung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich wäre (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 4.12.1985, a.a.O.; s.a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.2.1987 - 5 OVG B 77/86 - OVG Koblenz, Beschl. v. 28.6.2002 - 10 B 10709/02.OVG - abgdr.
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2001 - 2 B 11412/01
Einstweiliger Rechtsschutz wegen der Abordnung einer Oberstudiendirektorin an …
Zum Inhalt dieses Begriffsmerkmals gehört nach feststehender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. dazu die Übersicht bei Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Kommentar, Bd. I, Art. 33 Nr. 9 a S. 11), der der Senat sich angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 4. Dezember 1985 - 2 B 36/85 -, NVwZ 1986, 768 f.), dass der Beamte, namentlich bei einer versetzungsgleichen Abordnung, an seiner neuen Dienststelle auch eine seinem abstrakt-funktionellen Amt entsprechende Verwendung finden kann.
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2009 - 4 S 9.09
Versetzung zum Stellenpool; Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs 2 S 3 StPoolG BE; …
Es ist allgemein anerkannt, dass sich im Fall der Abordnung die amtsangemessene Beschäftigung grundsätzlich nach den Anforderungen des Statusamtes beurteilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1984 - 2 C 18.82 -, BVerwGE 69, 208, 209; VGH Mannheim, Urteil vom 21. Oktober 1975 - IV 434/73 -, ZBR 1976, 154, 155; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Dezember 1985 - 2 B 36/85 -, NVwZ 1986, 768;… Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand Juni 2009, § 27 Rn. 19;… Summer, in: Fürst u.a., GKÖD, Stand Juni 2009, BBG, § 27 Rn. 8; ders., in: Weiß u.a., BayBG, Stand März 2009, Art. 33 E 9;… Kathke, in: Schütz/Maiwald, BeamtR, Stand Juni 2009, LBG NRW, § 29 Rn. 55;… Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Auflage 2005, Rn. 127; Müssig, ZBR 1990, 109, 116). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2002 - 10 B 10709/02
Versetzung in ein politisches Amt ohne Zustimmung des Beamten
Ebenso ist der Senat mit dem Verwaltungsgericht der Auffassung, dass das für die Abordnung des Antragstellers vom Bundesamt ... zum Ministerium ... in Verbindung mit der Übertragung der Leitung der dortigen Abteilung ... gemäß § 27 Bundesbeamtengesetz -- BBG -- erforderliche dienstliche Bedürfnis in Anbetracht dessen, dass diese erklärtermaßen eine entsprechende nachfolgende Versetzung des Antragstellers vorbereiten soll, danach zu beurteilen ist, ob die solchermaßen geplante Versetzung in rechtmäßiger Weise vorgenommen werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschl. vom 4. Dezember 1985 -- 2 B 36/85 --, NVwZ 1986, S. 768). - BAG, 17.04.1997 - 6 AZR 877/95
Umsetzung: Anspruch auf Einmalzahlung
Sofern die Zuweisung einer konkreten Tätigkeit - wie vorliegend - durch die Beschäftigungsbehörde erfolgt, handelt es sich hierbei um eine von der Versetzung unterscheidbare und nicht mit dieser identische Maßnahme (…Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, a.a.O., § 12 Rz 38; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand März 1997, § 12 Erl. 5; für die Versetzung im Sinne des Beamtenrechts vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz Beschluß vom 4. Dezember 1985 - 2 B 36/85 - DÖD 1986, 119). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 6 B 293/16
Abordnung; Tätigkeitsbeschreibung; Konfliktlage; Spannungslage; …
Rn. 7 Vgl. Sächs. OVG, Beschlüsse vom 26. Januar 2009 - 2 B 378/08 - und vom 26. November 2008 - 2 B 272/08 -, beide juris und mit weiteren Nachweisen; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4. Dezember 1985 - 2 B 36/85 -, NVwZ 1986, 768; a.A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21. Dezember 1975 - IV 434/73 -, DÖV 1976, 420. - VG Frankfurt/Main, 06.12.2000 - 9 G 5763/00
Mitbestimmung bei Tätigkeitsbereich eines abgeordneten Beamten; Abbruch des …
Rn. 6 Die Kammer vermag sich nicht der gegenteiligen Auffassung anzuschließen, die es allein der in der Abordnung bestimmten oder für sie zu entsprechenden Entscheidungen aufgerufenen Dienststelle überlassen will, die Tätigkeit des ihr zugeordneten Beamten zu bestimmen (vgl. OVG RhlPf B. v.12.1985 - 2 B 36/85 - DÖD 1986, 119). - VG Ansbach, 10.09.2007 - AN 11 E 07.02239 Der hier erhobene Antrag nach $ 123 VwGO ist statthaft (OVG Saarlouis NVwZ 1986, 768; VGH BW vom 12.5.1998, zitiert nach Juris; Sächs OVG DÖD 2004, 225), auch im Übrigen zulässig und in der Fassung der nach 8 88 VwGO sachdienlichen Auslegung dahingehend, der Antragsgegnerin zu untersagen, die angeordnete befristete Umsetzung des Antragstellers in den Betrieb Vivento, Bereich CC BP in Bonn zu vollziehen bis über den Rechtsbehelf des Antragstellers hiergegen rechtskräftig entschieden ist, auch begründet.
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.1986 - 4 S 2771/86
Abordnung eines Lehrers als vorläufige Regelung einer Versetzung
Dabei legt der Senat zugrunde, daß eine Abordnung zum Zweck einer späteren Versetzung fehlerhaft ist, wenn bereits feststeht, daß die angestrebte Versetzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen scheitern muß (vgl. OVG Koblenz, Beschluß vom 04.12.1985, ZBR 1986, 298 NVwZ 1986, 768).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 01.08.1985 - 2 B 36.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.1985 - 2 A 39/84
- BVerwG, 01.08.1985 - 2 B 36.85
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 01.08.1985 - 2 B 36.85
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 21.78
Evangelischer Geistlicher - Statusklage - Rechtsweg - Vermögensansprüche gegen …
Auszug aus BVerwG, 01.08.1985 - 2 B 36.85
In den vom Berufungsgericht zutreffend herangezogenen Urteilen des beschließenden Senats (BVerwGE 66, 241 und Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 38.81 - [DVBl. 1983, 505 ff.]) ist rechtsgrundsätzlich geklärt, daß in Fällen der vorliegenden Art, in denen, wie das Berufungsgericht festgestellt hat, die Übertragung eines Amtes im innerkirchlichen Bereich, hier: Tätigkeit am Institut für Lehrerfort- und -weiterbildung, dessen Träger mehrere Bistümer sind, angestrebt wird, der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nicht eröffnet ist, da sonst die von der Verfassung gewährleistete Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der kirchlichen Gewalt auf dem Gebiet der Personalhoheit geschmälert würde. - BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 38.81
Nachprüfung kirchlichen Versorgungsrechts durch staatliche Gerichte - Umfang des …
Auszug aus BVerwG, 01.08.1985 - 2 B 36.85
In den vom Berufungsgericht zutreffend herangezogenen Urteilen des beschließenden Senats (BVerwGE 66, 241 und Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 38.81 - [DVBl. 1983, 505 ff.]) ist rechtsgrundsätzlich geklärt, daß in Fällen der vorliegenden Art, in denen, wie das Berufungsgericht festgestellt hat, die Übertragung eines Amtes im innerkirchlichen Bereich, hier: Tätigkeit am Institut für Lehrerfort- und -weiterbildung, dessen Träger mehrere Bistümer sind, angestrebt wird, der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nicht eröffnet ist, da sonst die von der Verfassung gewährleistete Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der kirchlichen Gewalt auf dem Gebiet der Personalhoheit geschmälert würde.
- VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09
NPD-Bundesparteitag: Räume mussten uneingeschränkt überlassen werden
Der Schutz der öffentlichen Einrichtung vor drohenden Beschädigungen und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere auch im Zusammenhang mit Gegendemonstrationen, kann nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur ausnahmsweise dann zur Verweigerung der Raumüberlassung führen, wenn eine ernste Gefahr droht und Schäden auf andere Weise nicht abgewehrt werden können (…VGH Bad.-Württ., a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Juni 1993 - 4 CE 93.1966 -, BayVBl. 1993, 567; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 1985 - 2 B 36.85 -, NJW 1985, 2347 [2348]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1969 - BVerwG VII C 56.68 -, BVerwGE 32, 333 [337]).
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