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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.2016 - 2 B 39.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38903
BVerwG, 26.09.2016 - 2 B 39.16 (https://dejure.org/2016,38903)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2016 - 2 B 39.16 (https://dejure.org/2016,38903)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2016 - 2 B 39.16 (https://dejure.org/2016,38903)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wirkung des Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 Abs 2 S 1 VwGO, § 133 Abs 3 S 1 VwGO
    Wirkung des Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 Abs 2 S 1 VwGO, § 133 Abs 3 S 1 VwGO
    Wirkung des Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verwerfung der Beschwerde als unzulässig wegen Verfristung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verwerfung der Beschwerde als unzulässig wegen Verfristung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verwerfung der Beschwerde als unzulässig wegen Verfristung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2016 - 2 B 39.16
    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass angesichts der erheblichen strafgerichtlichen Sanktion, die bei außerdienstlichen Pflichtverletzungen Indizcharakter für die Schwere des Dienstvergehens entfaltet (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 37), ein Absehen von der Höchstmaßnahme hier nur bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe in Betracht kommen könnte, die von den Tatsachengerichten nicht festgestellt worden sind.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde …

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2016 - 2 B 39.16
    Rn. 8 Aus dem in Anspruch genommenen Beschluss vom 17. April 2002 - 3 B 137.01 - (Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 244) folgt nichts anderes, weil dieser den Fall eines erfolgreichen Prozesskostenhilfegesuchs hinsichtlich der Einlegungsfrist betrifft, der hier nicht vorliegt.
  • BVerwG, 02.03.1992 - 9 B 256.91

    Beginn der Beschwerdebegründungsfrist bei Versäumung der Beschwerdefrist

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2016 - 2 B 39.16
    Rn. 7 Entgegen der von der Beschwerde vorgebrachten Auffassung hemmt ein Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO) nicht die laufenden Fristen für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die Begründungsfrist (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1992 - 9 B 256.91 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 2 Rn. 2 …und vom 25. November 1993 - 1 B 178.93 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 14 Rn. 3).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 167.82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ablehnung des Asylantrages - …

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2016 - 2 B 39.16
    Im Übrigen wäre nach dem vorgebrachten Geschehensablauf auch von einem eigenen Verschulden des Bevollmächtigten auszugehen, der sich der Fristenkontrolle nicht in einem derartigen Ausmaß entledigen kann (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23. November 1982 - 9 C 167.82 - BVerwGE 66, 240 ).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 1 B 178.93
    Auszug aus BVerwG, 26.09.2016 - 2 B 39.16
    Rn. 7 Entgegen der von der Beschwerde vorgebrachten Auffassung hemmt ein Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO) nicht die laufenden Fristen für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die Begründungsfrist (…vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1992 - 9 B 256.91 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 2 Rn. 2 und vom 25. November 1993 - 1 B 178.93 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 14 Rn. 3).
  • BVerwG, 28.03.2017 - 2 B 4.17

    Beamter; Begründungsfrist; Beiordnung; Darlegungsanforderung; Einlegungsfrist; …

    Die letztgenannte Frist ist von dem Lauf der erstgenannten Frist unabhängig (…BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1992 - 9 B 256.91 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 2 Rn. 2 und vom 26. September 2016 - 2 B 39.16 - juris Rn. 7) und hier ebenfalls nicht gewahrt.
  • BSG, 08.07.2025 - B 2 U 7/24 B
    Vielmehr ist die Begründungsfrist eine von der Einlegungsfrist unabhängige Zweimonatsfrist, die grundsätzlich auch dann mit der Zustellung des angegriffenen Urteils anläuft, wenn die Einlegungsfrist versäumt und deshalb Wiedereinsetzung beantragt worden ist (vgl BSG Beschlüsse vom 12.4.2017 - B 12 KR 62/16 B - juris RdNr 4 und vom 4.4.2017 - B 5 R 23/17 B - juris RdNr 4; BVerwG Beschlüsse vom 26.9.2016 - 2 B 39/16 - juris RdNr 7 und vom 2.3.1992 - 9 B 256/91 - juris RdNr 2; BAG Beschlüsse vom 7.7.2011 - 2 AZN 294/11 - juris RdNr 3 und vom 26.7.1988 - 1 ABN 16/88 - BAGE 59, 174 = juris RdNr 5; BFH Beschlüsse vom 28.7.2004 - IV B 83/04 - juris RdNr 6 und vom 16.10.2003 - XI B 95/02 - BFHE 203, 407 = juris RdNr 9).
  • VGH Bayern, 23.05.2024 - 6 ZB 24.730

    E-Mail als anwaltliches Kommunikationsmittel

    Entgegen der Sichtweise des Klägers hemmt ein Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Stellung des Antrags auf Zulassung der Berufung nicht die laufenden Fristen für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die Begründungsfrist dieses Antrags (vgl. BVerwG, B.v. 26.9.2016 - 2 B 39.16 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.09.2024 - 24 CS 24.1379

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist …

    Ein Wiedereinsetzungsantrag bezüglich der Frist zur Einlegung der Beschwerde hemmt die Frist zur Beschwerdebegründung nicht (vgl. BVerwG, B.v. 26.9.2016 - 2 B 39.16 - juris Rn. 7 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 23.5.2024 - 6 ZB 24.730 - juris Rn. 5) und das Gericht kann entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten keine von der gesetzlichen Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO abweichende Frist zur Begründung des Rechtsmittels setzen, sobald über einen Wiedereinsetzungsantrag positiv entschieden ist.
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