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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 4.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2541
BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 4.80 (https://dejure.org/1981,2541)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1981 - 2 B 4.80 (https://dejure.org/1981,2541)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1981 - 2 B 4.80 (https://dejure.org/1981,2541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn - Haftung für Eigenschäden des Dienstherrn und für Fremdschäden bei Dienstfahrten mit diensteigenen Kraftfahrzeugen - Keine Verpflichtung des Dienstherrn aus Fürsorgepflicht zum Abschluss einer Regresshaftpflichtversicherung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 4.80
    Muß der Dienstherr für einen vom Beamten bei einer Dienstfahrt mit einem diensteigenen Kraftfahrzeug verursachten Schaden eines Dritten (Fremdschaden) gemäß Art. 34 Satz 1 GG einstehen, so ist der Rückgriff gegen den Beamten gemäß § 86 Abs. 2 LBG nur insoweit zulässig, als diesem Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; hier ist außerdem die einen Rückgriff noch weiter einschränkende Sonderregelung des § 2 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213) in Verbindung mit §§ 158 b ff., 152 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag - VVG - vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 263, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 1967, BGBl. I S. 609) zu beachten, die den Beamten im Ergebnis so stellt, als wenn der Dienstherr der Versicherungspflicht unterläge (vgl. hierzu Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 5, S. 26, insoweit in BVerwGE 19, 243 ff. nicht abgedruckt], Beschluß vom 11. Februar 1971 - BVerwG 6 B 41.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14] sowie Plog-Wiedow-Beck, Bundesbeamtengesetz, § 78, RdNrn. 41, 42).

    Deshalb bedarf es nicht der höchstrichterlichen Klärung, daß auch die Fürsorgepflicht dem Dienstherrn nicht gebietet, den Beamten von der im Gesetz vorgesehenen Haftung durch Abschluß einer Versicherung zu seinen Gunsten letztlich freizustellen (vgl. für Eigenschäden Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 5, S. 27]) oder dessen Haftung in anderer Weise auf einen Bruchteil des Gesamtschadens zu beschränken (…vgl. Urteil vom 3. Februar 1972 - BVerwG 6 C 22.68 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 18, S. 47]).

    In Einzelfällen kann allerdings das beiderseitige Treueverhältnis und die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht es angemessen erscheinen lassen, den Ersatzanspruch nach Maßgabe des Haushaltsrechts nur im begrenztem Umfang durchzusetzen (vgl. BVerwGE 19, 243 [252]).

    Ob der Dienstherr hier gehalten sein könnte, dem Kläger durch Abschluß eines Rahmenvertrages eine preiswerte Möglichkeit zu schaffen, sich selbst gegen eine Haftpflicht gemäß § 86 LBG zu versichern (vgl. Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - [Buchholz a.a.O.]), steht im vorliegenden Rechtsstreit nicht zur Entscheidung.

  • BVerwG, 03.02.1972 - VI C 22.68

    Dienstherr - Schadensersatzanspruch - Eigenschaden - Fahrlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 4.80
    Gemäß § 86 Abs. 1 Satz 2 LBG hat ein Beamter, der bei Dienstfahrten im hoheitlichen Bereich seine Amtspflicht - etwa durch Nichtbeachtung von Straßenverkehrsvorschriften (vgl. Urteil vom 3. Februar 1972 - BVerwG 6 C 22.68 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 18, S. 44 f.]) - verletzt, den dem Dienstherrn entstandenen Schaden (Eigenschaden), insbesondere am diensteigenen Kraftfahrzeug (für in Ausübung des Dienstes entstandene Schäden an Gegenständen des Beamten, vgl. § 99 LBG sowie § 32 des Beamtenversorgungsgesetzes vom 24. August 1976, BGBl. I S. 2485), nur insoweit zu ersetzen, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

    Deshalb bedarf es nicht der höchstrichterlichen Klärung, daß auch die Fürsorgepflicht dem Dienstherrn nicht gebietet, den Beamten von der im Gesetz vorgesehenen Haftung durch Abschluß einer Versicherung zu seinen Gunsten letztlich freizustellen (…vgl. für Eigenschäden Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 5, S. 27]) oder dessen Haftung in anderer Weise auf einen Bruchteil des Gesamtschadens zu beschränken (vgl. Urteil vom 3. Februar 1972 - BVerwG 6 C 22.68 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 18, S. 47]).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 4.80
    Dem Beschwerdevorbringen läßt sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher, d.h. über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung entnehmen, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und auf deren Beantwortung es für die Entscheidung des Rechtsstreits ankommt (vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75

    Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand - …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 4.80
    Diese Vorschriften über die (begrenzte) Haftung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn stellen - auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht (§ 87 LBG) - eine abschließende Regelung dar (vgl. auch BVerwGE 52, 255 [256]).
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses - …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 4.80
    Unter welchen Voraussetzungen eine solche vom Ermessen des Dienstherrn bestimmte Hilfeleistung, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei besonders risikoreicher Diensttätigkeit auch durch die Bereitstellung oder Erstattung der Prämienbeträge für einen angemessenen Versicherungsschutz des Beamten erfolgen kann (vgl. BVerwGE 29, 127 [129 f.]), aufgrund der beamtenrechtlichen Treue- und Fürsorgepflicht angezeigt ist, richtet sich allein nach den Umständen des Einzelfalles und entzieht sich deshalb der rechtsgrundsätzlichen Bewertung in einem Revisionsverfahren (vgl. Beschluß vom 28. August 1980 - BVerwG 2 B 37.79 -).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 2 B 37.79

    Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel - Verletzung der …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 4.80
    Unter welchen Voraussetzungen eine solche vom Ermessen des Dienstherrn bestimmte Hilfeleistung, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei besonders risikoreicher Diensttätigkeit auch durch die Bereitstellung oder Erstattung der Prämienbeträge für einen angemessenen Versicherungsschutz des Beamten erfolgen kann (vgl. BVerwGE 29, 127 [129 f.]), aufgrund der beamtenrechtlichen Treue- und Fürsorgepflicht angezeigt ist, richtet sich allein nach den Umständen des Einzelfalles und entzieht sich deshalb der rechtsgrundsätzlichen Bewertung in einem Revisionsverfahren (vgl. Beschluß vom 28. August 1980 - BVerwG 2 B 37.79 -).
  • BVerwG, 05.08.1971 - VI B 21.71

    Anspruch eines Rechtsreferendars auf Zahlung eines Unterhaltszuschusses über den …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 4.80
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können aus der Fürsorgepflicht grundsätzlich keine Ansprüche geltend gemacht werden, die über die Ansprüche hinausgehen, die - in Konkretisierung der Fürsorgepflicht auf dem betreffenden Gebiet - im Beamtenrecht selbst speziell und abschließend geregelt sind (vgl. u.a. Beschluß vom 5. August 1971 - BVerwG 6 B 21.71 - [Buchholz 237.2 § 43 LBG Berlin 66 Nr. 1]).
  • BVerwG, 11.02.1971 - VI B 41.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ersatz eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 4.80
    Muß der Dienstherr für einen vom Beamten bei einer Dienstfahrt mit einem diensteigenen Kraftfahrzeug verursachten Schaden eines Dritten (Fremdschaden) gemäß Art. 34 Satz 1 GG einstehen, so ist der Rückgriff gegen den Beamten gemäß § 86 Abs. 2 LBG nur insoweit zulässig, als diesem Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; hier ist außerdem die einen Rückgriff noch weiter einschränkende Sonderregelung des § 2 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213) in Verbindung mit §§ 158 b ff., 152 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag - VVG - vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 263, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 1967, BGBl. I S. 609) zu beachten, die den Beamten im Ergebnis so stellt, als wenn der Dienstherr der Versicherungspflicht unterläge (vgl. hierzu Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 5, S. 26, insoweit in BVerwGE 19, 243 ff. nicht abgedruckt], Beschluß vom 11. Februar 1971 - BVerwG 6 B 41.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14] sowie Plog-Wiedow-Beck, Bundesbeamtengesetz, § 78, RdNrn. 41, 42).
  • BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 22.16

    Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines …

    Diese Risikoverteilung kann nicht aufgrund anderer beamtenrechtlicher Vorschriften, insbesondere der Fürsorgepflicht, im Ergebnis wieder umgestoßen werden (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1981 - 2 B 4.80 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 26 S. 2 m.w.N.).

    Dementsprechend gebietet auch die Fürsorgepflicht dem Dienstherrn nicht, den Beamten von der im Gesetz vorgesehenen Haftung durch Abschluss einer Versicherung zu seinen Gunsten letztendlich freizustellen (BVerwG, Urteil vom 17. September 1964 - 2 C 147.61 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 5 S. 27) oder seine Haftung in anderer Weise auf einen Bruchteil des Gesamtschadens zu begrenzen (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1972 - 6 C 22.68 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 18 S. 47 und Beschluss vom 18. Februar 1981 - 2 B 4.80 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 26 S. 2 m.w.N.).

  • BGH, 28.10.1993 - III ZR 67/92

    Rechtsstellung eines Beamten bei Verursachung eines Unfalls unter Verletzung von …

    Da dem Beamten die Regelung des § 2 Abs. 1 PflVG nach § 2 Abs. 2 Satz 4 PflVG nicht zum Nachteil gereichen soll, darf der Dienstherr als Eigenversicherer gegen ihn nur in den gleichen Ausnahmefällen wie ein Haftpflichtversicherer Rückgriff nehmen (Senat, BGHZ 96, 50; vgl. BVerwGE 70, 296; BVerwG, DöD 1981, 159; Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 14;… Plog-Wiedow aaO § 78 Rdn. 42;… Geigel/Kunschert, Der Haftpflichtprozeß 20. Aufl. Kap. 20 Rdn. 124).

    Der Schutz, den das Pflichtversicherungsgesetz auch dem Beamten bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs angedeihen lassen will, schlägt sich jedoch in einer entsprechenden Fürsorgepflicht nieder, die es dem Dienstherrn gebietet, im Rahmen der durch das Pflichtversicherungsgesetz vorgeschriebenen Mindestversicherungsummen einen Rückgriff wegen Fremdschadens nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Satz 4 PflVG vorzunehmen (…Senat, aaO; BVerwGE 19, 243; BVerwG, DöD 1981, 159).

    c) Wie dargetan, beruht die Rechtsprechung, die den nach den Landesbeamtengesetzen möglichen Rückgriff durch Berücksichtigung der Sonderregelung des § 2 Abs. 2 Satz 4 PflVG einschränkt, auf dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht (vgl. § 79 BBG, § 87 LBG) des Dienstherrn (…Senat, aaO; BVerwG, DöD 1981, 159; vgl. hierzu allgemein: Senatsurteil vom 27. Oktober 1983 - III ZR 189/82 - VersR 1984, 33; BVerwG, MDR 1978, 167).

    a) In der Rechtsprechung wurde stets darauf hingewiesen, daß es die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht ausnahmsweise angebracht erscheinen lassen kann, einen begründeten Ersatzanspruch nach Maßgabe des Haushaltsrechts (§ 31 Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG - vom 19. August 1969, BGBl. I S. 1273, 1277; § 59 Bundeshaushaltsordnung - BHO - vom 19.. August 1969, BGBl. I S. 1284; vgl. § 59 Landeshaushaltsordnung - LHO - Rheinland-Pfalz) in besonderen Härtefällen nur in begrenztem Umfang durchzusetzen (Senat, BGHZ 96, 50, 59 f; BVerwGE 19, 243, 252; BVerwG, DöD 1981, 159; vgl. Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 18;… Plog-Wiedow aaO § 78 Rdn. 50).

    Auch unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn handelt es sich um eine von seinem Ermessen bestimmte Hilfeleistung, die daran anknüpft, daß ein nach Grund und Höhe bestimmter voller Schadensersatzanspruch besteht (Senat, BGHZ 96, 50, 61; BVerwGE 19, 243, 252; vgl. BVerwG, ZBR 1973, 345, 347; BVerwG, DöD 1981, 159; Plog-Wiedow aaO; vgl. Gemeinsames Rundschreiben des BMF und BMJ betr.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12

    Inregressnahme eines Beamten aufgrund grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung …

    Rn. 39 a) Als dem Beamten obliegende dienstliche Pflichten sind sämtliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften nebst Weisungen für den Einzelfall zu verstehen, die ihm abstrakt ein bestimmtes äußeres Verhalten vorschreiben (…siehe: Plog/Wiedow, BBG, § 75 Rn. 15), etwa die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bei Dienstfahrten (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1981 - 2 B 4.80 -, Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 26 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 5. Mai 2010 - 1 L 55/10 -, juris [m. w. N.]).
  • BGH, 02.03.2017 - III ZR 271/15

    Haftung eines ehrenamtlich tätigen Vorsitzenden eines Schulzweckverbands in …

    Die entsprechenden beamtenrechtlichen Regelungen stellen insoweit eine ausgewogene Risikoverteilung dar (vgl. nur BVerwG, DÖD 1981, 159 zu § 86 LBG a.F. Rheinland-Pfalz).
  • VG Stuttgart, 28.05.2020 - 14 K 20290/17

    Pflicht einer ehemaligen Bürgermeisterin und eines ehemaligen Kämmerers zum …

    Vor diesem Hintergrund gebietet die Fürsorgepflicht dem Dienstherrn nicht, den Beamten von der im Gesetz vorgesehenen Haftung durch Abschluss einer Versicherung zu seinen Gunsten freizustellen (BVerwG, Beschluss vom 18.02.1981 - 2 B 4.80 - juris, Rn. 2 m.w.N.;… Metzler-Müller, in: Metzler-Müller/Rieger/Seeck/Zentgraf, BeamtStG, 4. Auflage, § 48, Rn. 4.4).
  • VG Gelsenkirchen, 07.06.2017 - 1 K 1517/16

    Regress; Streifenwagen; Polizeit; Sonderrechte; Fremdschaden

    Rn. 63 BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1981 - 2 B 4/80 -, juris Rn. 2; Bay. VGH, Urteil vom 13. März 1991 - 3 B 90.1773 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 4 S 1514/02 -, juris Rn. 14.
  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 61/84

    Beschränkung des beamtenrechtlichen Rückgriffanspruchs auf die …

    Dieses unbefriedigende Ergebnis will § 2 Abs. 2 Satz 4 PflVG vermeiden, indem er im Ergebnis den Beamten so stellt, als wenn der Dienstherr der Versicherungspflicht unterläge (vgl. dazu BVerwG DÖD 1981, 159).

    Die Sonderregelung des § 2 Abs. 2 PflVersG stellt demnach den Beamten als Fahrer eines Dienstkraftwagens im Ergebnis so, als wenn der Dienstherr der Versicherungspflicht unterläge (vgl. BVerwG DÖD 1981, 159 m. w. Nachw.).

    Der Schutz, den das Pflichtversicherungsgesetz auch dem Beamten bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges angedeihen lassen will, schlägt sich indessen in einer entsprechenden Fürsorgepflicht nieder, die es dem Dienstherrn gebietet, im Rahmen der durch das Pflichtversicherungsgesetz vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen einen Rückgriff wegen Fremdschadens (§ 839 BGB, Art. 34 GG) nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Satz 4 PflVG vorzunehmen (vgl. BVerwG DÖD 1981, 159; NJW 1965, 458 = Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 5; Nr. 14; Fleischmann, VersR 1956, 359).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle …

    Ist ein besonders hoher Schaden entstanden, dessen voller Ersatz die Lebensführung des Beamten in unerträglicher Weise beeinträchtigen würde, kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Dienstherrn von der Geltendmachung und Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs teilweise oder vollständig abgesehen werden (…vgl. Urteile vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - a.a.O., S. 252…, vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 15.65 - a.a.O. sowie Beschluss vom 18. Februar 1981 - BVerwG 2 B 4.80 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 26; Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17 S. 6).
  • VGH Bayern, 20.09.2018 - 3 ZB 15.763

    Verstoß gegen die Pflicht zur Beachtung und Wahrung einer Ausschlussfrist für …

    Ebenso wenig ist der Dienstherr aufgrund der Fürsorgepflicht verpflichtet, eine sog. Regresshaftpflichtversicherung zugunsten des Beamten - noch dazu in bestimmter Höhe - abzuschließen (vgl. BVerwG, B.v. 18.2.1981 - 2 B 4.80 - juris Rn. 2).
  • VGH Hessen, 25.08.2023 - 1 A 837/18

    Schadensersatzanspruch des Landkreises gegen den Landrat wegen zu Unrecht …

    Die dem Dienstherrn obliegende Fürsorgepflicht nach § 45 BeamtStG schließt die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches angesichts der gesetzlich bereits normierten Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit als abschließende Konkretisierung der Fürsorgepflicht wegen einer Versicherung nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1981 - 2 B 4.80 -, juris Rn. 2; VG Wiesbaden…, Urteil vom 1. September 2022 - 3 K 694/22.WI -, juris Rn. 95 m. w. N.).
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 126/92

    Subsidiarität des Aufopferungsanspruches bei Versicherung für Mitglieder der …

  • VGH Hessen, 21.09.2022 - 1 A 417/19

    Zur Anwendbarkeit des Hessischen Erstattungsgesetzes

  • VG Wiesbaden, 01.06.2022 - 3 K 1520/16

    Klage einer Gemeinde gegen ihren ehemaligen Bürgermeister auf Schadensersatz i. …

  • OVG Niedersachsen, 24.08.1993 - 2 L 129/89
  • VG Berlin, 06.07.2017 - 36 K 22.16

    Ausschluss eines Beamten aus einem Medienforum wegen Nichterstattung einer …

  • VG Wiesbaden, 01.09.2022 - 3 K 694/22

    Klage einer Gemeinde gegen den ehemaligen Leiter eines Eigenbetriebs auf …

  • VG Minden, 06.08.2014 - 10 K 103/13

    Schadensersatzpflicht eines Soldaten nach einer Pflichtverletzung gegenüber …

  • VGH Hessen, 06.09.1995 - 1 UE 862/92

    Zur Zulässigkeit der Heranziehung eines Beamten der Berufsfeuerwehr zu …

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