Rechtsprechung
| OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 400/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 3 GG, Art 14 GG, § 35 BauGB, § 60 Abs 1 BauO SL 2004, § 60 Abs 2 BauO SL 2004
Bauaufsichtsbehördliches Einschreiten im Außenbereich - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung für ohne Genehmigung errichtete und zu Wohnzwecken benutzte Gebäude; Berücksichtigung der Unkenntnis eines Gebäudeeigentümers von der Illegalität ihrer Errichtung; Möglichkeit eines Bestandschutzes für im Außenbereich errichtete ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung für ohne Genehmigung errichtete und zu Wohnzwecken benutzte Gebäude; Berücksichtigung der Unkenntnis eines Gebäudeeigentümers von der Illegalität ihrer Errichtung; Möglichkeit eines Bestandschutzes für im Außenbereich errichtete ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 28.09.2011 - 5 L 868/11
- OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 400/11
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- OVG Saarland, 25.01.2005 - 1 Q 51/04
Verwirkung der Einschreitungsbefugnisse der Baubehörde?
Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 400/11
Bauaufsichtsbehördliche Einschreitensbefugnisse unterliegen grundsätzlich keiner Verwirkung.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.1.2005 - 1 Q 51/04 -, SKZ 2006, 91, Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. IX RNr. 44, dort für Beseitigungsanordnungen mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen) Das bloße Nichteinschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen ihr bekannte illegale bauliche Anlagen oder deren Nutzung auch über einen längeren Zeitraum begründet für sich genommen kein im Rahmen der Ermessensausübung beim Erlass einer Nutzungsuntersagung beachtliches schutzwürdiges Vertrauen der Betroffenen. - VGH Hessen, 04.11.1993 - 4 TH 2109/92
Sofort vollziehbares Nutzungsverbot bei formeller Illegalität; Fristsetzung zur …
Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 400/11
Da sie in der Beschwerde nicht gesondert thematisiert werden, bedarf es keiner Auseinandersetzung mit den insoweit aufgeworfenen rechtlichen Fragen, insbesondere der Angemessenheit der in solchen Fällen eher großzügig zu bemessenden Befolgungsfrist.(vgl. insoweit beispielsweise VGH Kassel, Beschluss vom 4.11.1993 - 4 TH 2109/92 -, DÖV 1994, 879 (Leitsatz)). - OVG Saarland, 10.07.1998 - 2 Q 5/98
Abstandsflächen bei Grenzgaragen
Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 400/11
Auch eine Kombination von Nutzungsverbot und Beseitigungsanordnung in einer bauaufsichtsbehördlichen Anordnung unterliegt nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte keinen Bedenken, wenn das Nutzungsverbot dazu dient, gewissermaßen als "Zwischenregelung" die Nutzung einer rechtswidrigen Anlage bis zu deren Beseitigung zu unterbinden.(…vgl. dazu allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. IX RNr. 32, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.7.1998 - 2 Q 5/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 51) Mit Blick auf den fehlenden Anschluss des Anwesens an die Wasserversorgung und das öffentliche Abwasserentsorgungssystem bleibt zu ergänzen, dass auch für Außenbereichsgrundstücke dem Erschließungserfordernis nach dem Wortlaut des § 35 Abs. 2 BauGB eine eigenständige Bedeutung zukommt.
- BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97
Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines …
Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 400/11
Sind die dort genannten Tatbestandsvoraussetzungen - wie hier - nicht erfüllt, so scheidet der Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als Anspruchsgrundlage für einen Zulassungsanspruch von vorneherein aus.(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 22.5.2007 - 4 B 14.07 -, BRS 71 Nr. 111, Urteil vom 12.3.1998 - 4 C 10.97 -, BRS 68 Nr. 16, ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.5.2001 - 2 Q 19/01 -, SKZ 2001, 203, Leitsatz Nr. 59). - BVerwG, 22.05.2007 - 4 B 14.07
Voraussetzungen für die Annahme einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter …
Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 400/11
Sind die dort genannten Tatbestandsvoraussetzungen - wie hier - nicht erfüllt, so scheidet der Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als Anspruchsgrundlage für einen Zulassungsanspruch von vorneherein aus.(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 22.5.2007 - 4 B 14.07 -, BRS 71 Nr. 111, Urteil vom 12.3.1998 - 4 C 10.97 -, BRS 68 Nr. 16, ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.5.2001 - 2 Q 19/01 -, SKZ 2001, 203, Leitsatz Nr. 59). - OVG Saarland, 09.03.1984 - 2 R 175/82
Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 400/11
Da der Landesgesetzgeber dabei wesentlich auch eine Sicherstellung des bauordnungsrechtlichen Genehmigungserfordernisses im Blick hat, rechtfertigt - wie das Verwaltungsgericht zutreffend herausgestellt hat - bereits die sich aus dem Nichtvorliegen einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung für die Benutzung einer baulichen Anlage ergebende formelle Illegalität den Erlass einer Nutzungsuntersagung.(ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.3.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227, damals noch zu § 104 LBO 1974/80, vgl. etwa die Beschlüsse vom 3.7.2007 - 2 B 219/07 -, SKZ 2008, 77, Leitsatz Nr. 25, und vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, SKZ 2009, 244, Leitsatz Nr. 40, m.w.N.) Das hat der Antragsgegner in der angefochtenen Verfügung zutreffend herausgestellt. - OVG Saarland, 24.04.2009 - 2 B 265/09
Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 400/11
Da der Landesgesetzgeber dabei wesentlich auch eine Sicherstellung des bauordnungsrechtlichen Genehmigungserfordernisses im Blick hat, rechtfertigt - wie das Verwaltungsgericht zutreffend herausgestellt hat - bereits die sich aus dem Nichtvorliegen einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung für die Benutzung einer baulichen Anlage ergebende formelle Illegalität den Erlass einer Nutzungsuntersagung.(ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.3.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227, damals noch zu § 104 LBO 1974/80, vgl. etwa die Beschlüsse vom 3.7.2007 - 2 B 219/07 -, SKZ 2008, 77, Leitsatz Nr. 25, und vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, SKZ 2009, 244, Leitsatz Nr. 40, m.w.N.) Das hat der Antragsgegner in der angefochtenen Verfügung zutreffend herausgestellt. - OVG Saarland, 10.05.1999 - 2 W 3/99
Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 400/11
Diese Voraussetzungen sind vor dem Hintergrund des mit der Vorgabe eines Genehmigungsverfahrens vor der Nutzungsaufnahme oder einer Nutzungsänderung verfolgten gesetzgeberischen Anliegens ohnehin allenfalls dann anzunehmen, wenn es sich um einfache, in jeder Hinsicht einwandfrei abschließend (positiv) zu beurteilende Vorhaben handelt.(vgl. beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.5.1999 - 2 W 3/99 -, SKZ 1999, 279, Leitsatz Nr. 43, vom 9.1.2002 - 2 V 11/01 -, SKZ 2002, 295, Leitsatz Nr. 38 ("Palmenleasing"), und 3.7.2007 - 2 B 219/07 -, SKZ 2008, 77, Leitsatz Nr. 25) Davon kann hier keine Rede sein.
- OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15
Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Pferdehaltung in reinem Wohngebiet
deren Nutzung auch über einen längeren Zeitraum begründet für sich genommen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 - (juris)) Davon zu trennen ist jedoch die hier relevante Frage, ob ein Nachbar einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten hat.Insbesondere kann hier dahinstehen, ob eine Ermessensbindung unter dem Aspekt des Bestandsschutzes schon deshalb in Betracht kommt, weil der in Rede stehende Baubestand mit der Nutzung zur Pferdehaltung zu irgendeinem Zeitpunkt ohne Zweifel materiell geltendem Baurecht entsprochen hat und damit genehmigungsfähig gewesen ist.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2012 - 2 B 400/11 - (juris)).
- OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 15/23
Divergenzrüge im Berufungszulassungsverfahren; keine Verwirkung …
Bauaufsichtsbehördliche Eingriffsbefugnisse unterliegen, anders als etwaige nachbarliche Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben, nicht der Verwirkung (vgl. dazu auch OVG des Saarlands, Beschluss vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 -, Juris, vom 18.6.2014 - 2 B 209/14 -, SKZ 2014, 205, Leitsatz Nr. 35, und vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsatz Nr. 15).Das stünde - wenn denn eine Rechtswidrigkeit festzustellen wäre - außer Frage, da auch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats derartige Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden nicht der Verwirkung unterliegen.[vgl. beispielsweise OVG des Saarlands, Beschluss vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 -, Juris, vom 18.6.2014 - 2 B 209/14 -, SKZ 2014, 205, Leitsatz Nr. 35, und vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsatz Nr. 15][vgl. beispielsweise OVG des Saarlands, Beschluss vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 -, Juris, vom 18.6.2014 - 2 B 209/14 -, SKZ 2014, 205, Leitsatz Nr. 35, und vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsatz Nr. 15] Die durch den Prozess aufgeworfene und daher zutreffend vom Verwaltungsgericht allein thematisierte, davon strikt zu trennende Frage ist indes, ob ein privater Grundstücksnachbar aufgrund einer Reduzierung des der Behörde in den genannten Vorschriften eingeräumten Handlungsermessens auf Null einen subjektiven Anspruch hat, dass die Bauaufsichtsbehörde in seinem Sinne gegen den Bauherrn oder die Bauherrin einschreitet.
- OVG Saarland, 18.06.2014 - 2 B 209/14
Nutzungsuntersagung für ein formell illegales Bordell - Aussetzungsantrag
Insoweit rechtfertigt, wie die Antragsgegnerin und das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt haben, in aller Regel bereits die sich aus dem Fehlen einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung für die konkrete Nutzung einer baulichen Anlage ergebende formelle Illegalität den Erlass einer Nutzungsuntersagung, weil der Landesgesetzgeber bei Erlass dieser Ermächtigungsgrundlage insbesondere auch die Einhaltung des baurechtlichen Genehmigungserfordernisses im Blick hatte.(ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.3.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227, damals noch zu § 104 LBO 1974/80, vgl. zu § 82 Abs. 2 LBO 2004 etwa die Beschlüsse vom 3.7.2007 - 2 B 219/07 -, SKZ 2008, 77, Leitsatz Nr. 25, vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, SKZ 2009, 244, Leitsatz Nr. 40, und vom 6.1.2012 - 2 B 398/11 und 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168 Leitsatz Nr. 15 und 169 Leitsatz Nr. 16, jeweils m.w.N.) Letzteres ergibt sich im konkreten Fall aus § 60 Abs. 1 LBO 2004.Das verdeutlicht schon der Wortlaut des § 82 Abs. 2 LBO 2004.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsatz Nr. 15, wonach es auch nicht darauf ankommt, ob dem aktuellen Eigentümer oder Nutzer einer baulichen Anlage das Fehlen notwendiger Baugenehmigungen bekannt ist).
- OVG Saarland, 10.07.2013 - 2 B 320/13
Vorläufiger Rechtsschutz: Nachbarschutz gegen Erweiterung eines Pferdestalls
Ungeachtet des Umstands, dass diese Vorschrift die im Rahmen eines Anzeigeverfahrens nach § 61 Abs. 2 LBO 2004 nicht beteiligte Bauaufsichtsbehörde regelmäßig berechtigt, eine entsprechende Verfügung bereits im Falle einer formellen Rechtswidrigkeit zu treffen,(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.1.2012 - 2 B 398/11 und 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsätze 15 und 16, dort entsprechend zur Nutzungsuntersagung nach dem § 82 Abs. 2 LBO 2004, wonach diese Vorschriften ganz wesentlich eine Sicherstellung des bauordnungsrechtlichen Genehmigungserfordernisses im Blick haben) setzt ein sich aus einer Reduzierung des dem Antragsgegner insoweit vom Gesetzgeber eingeräumten Einschreitensermessens ergebender subjektiver Anspruch eines privaten Dritten, hier der Antragstellerin, eine Verletzung zumindest auch seinem Schutz dienender materieller baurechtlicher Vorschriften voraus. - OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 398/11
Bauaufsichtsbehördliches Einschreiten im Außenbereich
Vielmehr zeigen sonstige beim Senat anhängige Verfahren, dass der Antragsgegner im Anschluss an die wohl letztlich verfahrensauslösende Anzeige des Wasser-/Abwasserzweckverbandes der Gemeinde A-Stadt im November 2008 auch gegen andere Anlagen in der Umgebung eingeschritten ist.(vgl. etwa das Verfahren 2 B 400/11, das die an das Grundstück der Antragstellerin westlich anschließende Parzelle Nr. 31 betrifft; die Bebauung auf der benachbarten Parzelle Nr. 32 ("Z...") wurde nach Aktenlage ebenfalls vom Antragsgegner aufgegriffen). - OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 1 PA 143/11
Verhältnismäßigkeit einer Ersatzvornahme der Behörde bei ggf. fehlender …
Denn der Antragsgegner hätte jedenfalls ein für sofort vollziehbares Nutzungsverbot aus besonderen öffentlichen Interessen aussprechen dürfen, weil die Errichtung des Wochenendhauses zumindest formell offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 6. Januar 2012 - 2 B 400/11 -, juris Leitsatz).Der Beklagte hat ein derartiges Vertrauen nicht bereits durch den Ablauf eines Zeitraumes von 37 Jahren zwischen der Eigentumsbegründung durch den Antragsteller im Jahr 1960 und dem Zeitpunkt des Einschreitens im Jahr 1997 begründet (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 6. Januar 2012 - 2 B 400/11 -, a.a.O.).
- OVG Saarland, 03.09.2020 - 2 A 17/20
Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen Taubenhaltung; Verwirkung
Zwar ist die Beklagte grundsätzlich zum Einschreiten gegen eine Nebenanlage i.S. von § 14 Abs. 1 Satz 2 BauNVO, sofern sie das zulässige Maß überschreitet, berechtigt, da bauaufsichtsbehördliche Einschreitensbefugnisse keiner Verwirkung unterliegen.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 - (juris)][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 - (juris)] Davon zu trennen ist jedoch die Frage, ob ein Nachbar einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten hat. - VG Frankfurt/Main, 16.02.2012 - 9 L 2445/11
Untersagung gegenüber einem Finanzdienstleistungsinstitut, mit vertraglich …
Behördliche Einschreitensbefugnisse unterliegen insbesondere nicht der Verwirkung (HessVGH, U. v. 24.09.1986, Az. 5 UE 704/85; BayVGH, B. v. 03.02.2008, Az. 22 ZB 06.2074; OVG Saarlouis, B. v. 06.01.2012, Az. 2 B 400/11 = BauR 2006, 826). - OVG Saarland, 14.04.2014 - 2 B 207/14
Nutzungsuntersagung bei formeller Baurechtswidrigkeit eines über Jahre geduldeten …
Insoweit rechtfertigt, wie die Antragsgegnerin und das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt haben, regelmäßig bereits die sich aus dem Nichtvorliegen einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung für die konkrete Nutzung einer baulichen Anlage ergebende formelle Illegalität den Erlass einer Nutzungsuntersagung, weil der Landesgesetzgeber bei Erlass dieser Ermächtigungsgrundlage insbesondere auch die Einhaltung des baurechtlichen Genehmigungserfordernisses im Blick hatte.(ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.3.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227, damals noch zu § 104 LBO 1974/80, vgl. zu § 82 Abs. 2 LBO 2004 etwa die Beschlüsse vom 3.7.2007 - 2 B 219/07 -, SKZ 2008, 77, Leitsatz Nr. 25, vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, SKZ 2009, 244, Leitsatz Nr. 40, und vom 6.1.2012 - 2 B 398/11 und 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168 Leitsatz Nr. 15 und 169 Leitsatz Nr. 16, jeweils m.w.N.). - OVG Saarland, 23.11.2020 - 2 B 266/20
Sofortige Nutzungsuntersagung für illegales Wettbüro
Rn. 12 Auch soweit die Antragstellerin unter Ermessengesichtspunkten erneut das Vorliegen eines vom "Normalfall"[vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsatz Nr. 15, wonach an die Ausübung des Entschließungsermessens und deren Begründung (§ 39 SVwVfG) geringe Anforderungen zu stellen sind und in der Regel auch ein Verweis auf das Vorliegen des formellen Gesetzesverstoßes genügt, soweit die Bauaufsichtsbehörde die Nichtbeachtung des Genehmigungserfordernisses zum Anlass für den Erlass einer Nutzungsuntersagung nimmt][vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsatz Nr. 15, wonach an die Ausübung des Entschließungsermessens und deren Begründung (§ 39 SVwVfG) geringe Anforderungen zu stellen sind und in der Regel auch ein Verweis auf das Vorliegen des formellen Gesetzesverstoßes genügt, soweit die Bauaufsichtsbehörde die Nichtbeachtung des Genehmigungserfordernisses zum Anlass für den Erlass einer Nutzungsuntersagung nimmt] abweichenden Sachverhalts aufgrund des Zeitablaufs ("2.500 Tage") geltend macht, ist eine von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts abweichende Beurteilung nicht gerechtfertigt. - VG Saarlouis, 21.09.2015 - 5 L 1046/15
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine …
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